Wichtige Informationen zum TK-Bonusheft für Kinder von der Geburt bis 2 Jahre Wie erreicht Ihr Kind die Prämienstufen? Je aktiver Sie sich für die Gesundheit Ihres Kindes einsetzen, umso höher ist die Prämie. Einige gesundheitlich besonders wichtige Maßnahmen sind allerdings zu erfüllen, damit Ihr Kind eine Prämie erhalten kann. Die erste Prämienstufe des TK-Bonusprogramms erreicht Ihr Kind schon mit drei Maßnahmen. Maßnahmen zur Früherkennung/Vorsorge Frei wählbare Maßnahmen Prämie TK-JuniorBonus oder TK-Gesundheitsdividende 1. Stufe 3 Maßnahmen 1 2. Stufe 6 Maßnahmen 2 3. Stufe 7 Maßnahmen 2 2 4 5 30 Euro 50 Euro 60 Euro 100 Euro 90 Euro 250 Euro Welche Voraussetzungen sind bei den einzelnen Maßnahmen zu beachten? Kinderfrüherkennungsuntersuchung U1 bis U3: nach der Geburt bis zur 5. Lebenswoche Kinderfrüherkennungsuntersuchung U4: vom 2. bis zum 4. Lebensmonat Kinderfrüherkennungsuntersuchung U5: vom 5. bis zum 8. Lebensmonat Kinderfrüherkennungsuntersuchung U6: vom 9. bis zum 14. Lebensmonat Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7: vom 20. bis zum 27. Lebensmonat Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7a: vom 33. bis zum 38. Lebensmonat Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung: ab 2 Jahren Eltern-Baby-Kurs: gemeinsame Teilnahme von Eltern mit ihrem Kind an Kursen zur Förderung einer gesunden Entwicklung, z. B. PEKiP®, DELFI®, ElBa® Eltern-Kind-Turnen: spezielle Kursangebote zum frühzeitigen Training der Motorik und Koordination von Bewegungsabläufen Warum wird die Prämie aus dem Bonusprogramm an das Finanzamt gemeldet? Durch das sogenannte „Bürgerentlastungsgesetz“ sind wir verpflichtet, neben Beiträgen zur Krankenund Pflegeversicherung auch Prämien aus dem TK-Bonusprogramm an die Finanzbehörden zu melden. Hierzu gehören neben der Barprämie auch die Zahlungen aus der TK-Gesundheitsdividende.
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