Für Kinder von Geburt bis 2 Jahren

Wichtige Informationen zum TK-Bonusheft
für Kinder von der Geburt bis 2 Jahre
Wie erreicht Ihr Kind die Prämienstufen?
Je aktiver Sie sich für die Gesundheit Ihres Kindes einsetzen, umso höher ist die Prämie. Einige gesundheitlich besonders wichtige Maßnahmen sind allerdings zu erfüllen, damit Ihr Kind eine Prämie erhalten kann. Die erste Prämienstufe des TK-Bonusprogramms erreicht Ihr Kind schon mit drei Maßnahmen.
Maßnahmen zur
Früherkennung/Vorsorge
Frei wählbare Maßnahmen
Prämie
TK-JuniorBonus oder
TK-Gesundheitsdividende
1. Stufe
3 Maßnahmen
1
2. Stufe
6 Maßnahmen
2
3. Stufe
7 Maßnahmen
2
2
4
5
30 Euro
50 Euro
60 Euro
100 Euro
90 Euro
250 Euro
Welche Voraussetzungen sind bei den einzelnen Maßnahmen zu beachten?

Kinderfrüherkennungsuntersuchung U1 bis U3: nach der Geburt bis zur 5. Lebenswoche

Kinderfrüherkennungsuntersuchung U4: vom 2. bis zum 4. Lebensmonat

Kinderfrüherkennungsuntersuchung U5: vom 5. bis zum 8. Lebensmonat

Kinderfrüherkennungsuntersuchung U6: vom 9. bis zum 14. Lebensmonat

Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7: vom 20. bis zum 27. Lebensmonat

Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7a: vom 33. bis zum 38. Lebensmonat

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung: ab 2 Jahren

Eltern-Baby-Kurs: gemeinsame Teilnahme von Eltern mit ihrem Kind an Kursen zur Förderung einer
gesunden Entwicklung, z. B. PEKiP®, DELFI®, ElBa®

Eltern-Kind-Turnen: spezielle Kursangebote zum frühzeitigen Training der Motorik und Koordination
von Bewegungsabläufen
Warum wird die Prämie aus dem Bonusprogramm an das Finanzamt gemeldet?
Durch das sogenannte „Bürgerentlastungsgesetz“ sind wir verpflichtet, neben Beiträgen zur Krankenund Pflegeversicherung auch Prämien aus dem TK-Bonusprogramm an die Finanzbehörden zu melden. Hierzu gehören neben der Barprämie auch die Zahlungen aus der TK-Gesundheitsdividende.