Im Blickpunkt:

Wichtige Informationen für Kinder bis
zwei Jahre
Wie hoch ist der Bonus?
Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie für Ihr Kind einen Gesundheitsbonus von 30 Euro. Der Bonus erhöht sich je
weitere 100 erworbene Bonuspunkte um 2,50 Euro.
Entscheiden Sie sich für die TK-Gesundheitsdividende, erhalten Sie für 1.000 Bonuspunkte sogar 60 Euro und
5 Euro je weitere 100 erworbene Bonuspunkte.
Welche Voraussetzungen sind bei den Maßnahmen zu beachten?
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Kinderfrüherkennungsuntersuchung U1 und U2: nach der Geburt bis zum 14. Tag
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Kinderfrüherkennungsuntersuchung U3: von der 3. bis zur 8. Woche
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Kinderfrüherkennungsuntersuchung U4: vom 2. bis zum 4. Lebensmonat
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Kinderfrüherkennungsuntersuchung U5: vom 5. bis zum 8. Lebensmonat
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Kinderfrüherkennungsuntersuchung U6: vom 9. bis zum 14. Lebensmonat
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Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7: vom 20. bis zum 27. Lebensmonat
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Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7a: vom 33. bis zum 38. Lebensmonat
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Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung: ab 2 Jahren
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Eltern-Baby-Kurs: zur Förderung der frühkindlichen Entwicklung, z. B. PEKiP®, DELFI®, ElBa® und vergleichbare
qualitätsgesicherte Angebote
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Eltern-Kind-Turnen: spezielle Kursangebote zum frühzeitigen Training der Motorik und Koordination von Bewegungsabläufen
Den vollständigen Katalog der anrechenbaren Gesundheitsmaßnahmen mit den jeweiligen Bonuspunkten finden
Sie im Bonusheft und auf www.tk.de, Webcode 140656.
Warum wird der Gesundheitsbonus an das Finanzamt gemeldet?
Durch das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz sind wir verpflichtet, neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch Gesundheitsboni aus dem TK-Bonusprogramm an die Finanzbehörden zu melden. Hierzu gehören
neben der Geldprämie auch die Zahlungen aus der TK-Gesundheitsdividende.