Wichtige Informationen für Kinder bis zwei Jahre Wie hoch ist der Bonus? Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie für Ihr Kind einen Gesundheitsbonus von 30 Euro. Der Bonus erhöht sich je weitere 100 erworbene Bonuspunkte um 2,50 Euro. Entscheiden Sie sich für die TK-Gesundheitsdividende, erhalten Sie für 1.000 Bonuspunkte sogar 60 Euro und 5 Euro je weitere 100 erworbene Bonuspunkte. Welche Voraussetzungen sind bei den Maßnahmen zu beachten? Kinderfrüherkennungsuntersuchung U1 und U2: nach der Geburt bis zum 14. Tag Kinderfrüherkennungsuntersuchung U3: von der 3. bis zur 8. Woche Kinderfrüherkennungsuntersuchung U4: vom 2. bis zum 4. Lebensmonat Kinderfrüherkennungsuntersuchung U5: vom 5. bis zum 8. Lebensmonat Kinderfrüherkennungsuntersuchung U6: vom 9. bis zum 14. Lebensmonat Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7: vom 20. bis zum 27. Lebensmonat Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7a: vom 33. bis zum 38. Lebensmonat Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung: ab 2 Jahren Eltern-Baby-Kurs: zur Förderung der frühkindlichen Entwicklung, z. B. PEKiP®, DELFI®, ElBa® und vergleichbare qualitätsgesicherte Angebote Eltern-Kind-Turnen: spezielle Kursangebote zum frühzeitigen Training der Motorik und Koordination von Bewegungsabläufen Den vollständigen Katalog der anrechenbaren Gesundheitsmaßnahmen mit den jeweiligen Bonuspunkten finden Sie im Bonusheft und auf www.tk.de, Webcode 140656. Warum wird der Gesundheitsbonus an das Finanzamt gemeldet? Durch das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz sind wir verpflichtet, neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch Gesundheitsboni aus dem TK-Bonusprogramm an die Finanzbehörden zu melden. Hierzu gehören neben der Geldprämie auch die Zahlungen aus der TK-Gesundheitsdividende.
© Copyright 2024 ExpyDoc