Für Kinder von 3 bis 11 Jahren

Wichtige Informationen für Kinder
von drei bis elf Jahren
Wie hoch ist der Bonus?
Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie für Ihr Kind einen Gesundheitsbonus von 30 Euro. Der Bonus erhöht sich je
weitere 100 erworbene Bonuspunkte um 2,50 Euro.
Entscheiden Sie sich für die TK-Gesundheitsdividende, erhalten Sie für 1.000 Bonuspunkte sogar 60 Euro und
5 Euro je weitere 100 erworbene Bonuspunkte.
Welche Voraussetzungen sind bei den Maßnahmen zu beachten?

Kinderfrüherkennungsuntersuchung U7a: vom 33. bis zum 38. Lebensmonat (ca. 3 J)
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Kinderfrüherkennungsuntersuchung U8: vom 43. bis zum 50. Lebensmonat (ca. 4 J

Kinderfrüherkennungsuntersuchung U9: vom 58. bis 66. Lebensmonat (ca. 5 J.)

Bonus für Kinderfrüherkennungsuntersuchung: einmalig für die lückenlose Durchführung von U1 bis U9, wenn
die U9 im Teilnahmezeitraum durchgeführt wurde
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Kinderfrüherkennungsuntersuchung U10: von 7 bis 8 Jahren
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Kinderfrüherkennungsuntersuchung U11: von 9 bis 10 Jahren

Eltern-Kind-Turnen: spezielle Kursangebote zum frühzeitigen Training der Motorik und Koordination von Bewegungsabläufen; für Kinder bis 6 Jahre

Erwerb eines Sportabzeichens: anerkannt werden Abzeichen z. B. des Deutschen Olympischen Sportbundes,
der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft oder des Deutschen Wanderverbandes

Gesundheitskurse: nur qualitätsgeprüfte und fortlaufende Kurse, die ein festes Anfangs- und Enddatum haben
(keine Dauerangebote). Entscheidend ist, dass das reguläre Ende des Kurses innerhalb des Bonuszeitraums
liegt. Wir brauchen die Teilnahmebescheinigung mit Name und Adresse des Anbieters, Kurstitel, Name des
Kursleiters, Laufzeit und Kosten des Kurses. Weitere Informationen finden Sie auf www.tk.de, Webcode
133636.
- Thema Bewegung: für Kinder in Kindertagesstätten ab 3 Jahren, sonst ab 6 Jahren
- Thema Gesunde Ernährung ab 6 Jahren oder Thema Gewichtsreduktion ab 8 Jahren
- Thema Entspannung ab 6 Jahren oder Thema Stressbewältigung ab 8 Jahren. Einige Kurse zur
Stressbewältigung finden auch in Schulen statt, z. B. das TK-Angebot "Bleib locker".
Den vollständigen Katalog der anrechenbaren Gesundheitsmaßnahmen mit den jeweiligen Bonuspunkten finden
Sie im Bonusheft und auf www.tk.de, Webcode 140656.
Warum wird der Gesundheitsbonus an das Finanzamt gemeldet?
Durch das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz sind wir verpflichtet, neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch Gesundheitsboni aus dem TK-Bonusprogramm an die Finanzbehörden zu melden. Hierzu gehören
neben der Geldprämie auch die Zahlungen aus der TK-Gesundheitsdividende.