Projektausschreibung Menschenrechte für LSBTI Geflüchtete in

Förderprojekte gegen Diskriminierung aufgrund von
sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität
Projektausschreibung
Menschenrechte für LSBTI Geflüchtete in Deutschland wahren und
verwirklichen: Mapping, Austausch und Vernetzung
Einsendefrist 28. Januar 2016
Vor dem Hintergrund der historischen Verfolgung von Homosexuellen im
Nationalsozialismus fördert die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ)
mit Unterstützung der Dreilinden gGmbH seit 2015 Projekte gegen
Menschenrechtsverletzungen aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität.
Neben der Unterstützung von Kooperationsprojekten zur Verbesserung der
menschenrechtlichen Lage von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und
intersexuellen Menschen (LSBTI) in der Ukraine, Russland und Litauen wird mit der
vorliegenden Ausschreibung der in Deutschland bestehende menschenrechtliche
Handlungsbedarf adressiert.
Unter den nach Deutschland kommenden Geflüchteten sind auch Menschen marginalisierter
sexueller Orientierungen oder geschlechtlicher Identitäten. Wie zahlreiche Berichte belegen,
ist es eine Herausforderung, menschenwürdige Lebensbedingungen und die Erfüllung von
elementaren Menschenrechten für Geflüchtete allgemein und insbesondere für LSBTI zu
gewährleisten. Dazu gehören Fragen der Sicherheit, kultursensiblen und sicheren
Kommunikation, das diskriminierungsfreie und kompetente Verhalten von Professionellen
im Asylprozess und andere Herausforderungen, vor denen Zivilgesellschaft, Dienstleister
und staatliche Stellen stehen.
Mit dieser Ausschreibung will die Stiftung EVZ dazu beitragen, diese Herausforderungen
anzugehen und damit die Menschenrechte von LSBTI Geflüchteten in Deutschland besser zu
gewährleisten.
Ziel der Förderung
ist es, Akteure, die sich für Menschenrechte von LSBTI Geflüchteten in Deutschland
einsetzen, zu stärken. Dafür schreibt die Stiftung die Förderung eines Projekts aus, das
1. zeitnah einen überregionalen/ bundesweiten Überblick über relevante Akteure im
Themenfeld bzw. vorhandene Ansätze und Erfahrungen erarbeitet und veröffentlicht
(mapping),
2. ein bundesweites Vernetzungstreffen realisiert, das
a) den Austausch zwischen Akteuren im Themenfeld ermöglicht und Vorschläge für
mittelfristige bundesweite Vernetzungsformate entwickelt,
1
b) weitere Handlungsbedarfe identifiziert, priorisiert und an ausgewählte Akteure
(Bund, Länder, Kommunen, Stiftungen) adressiert.
Wer kann gefördert werden?
Es können rechtlich eigenständige gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Träger mit Sitz
in Deutschland gefördert werden.
Die Ziele und Kriterien der Ausschreibung können auch durch Kooperationen mit
geeigneten Akteuren abgedeckt werden.
Umfang der Förderung
Für die Förderung des Projekts stehen einmalig bis zu 35.000 Euro zur Verfügung. Aufgrund
der Dringlichkeit des Themas wird eine kurzfristige Umsetzung des Projekts angestrebt: Das
Projekt sollte zwischen 1. März und 1. Mai 2016 beginnen und bis zum 1. Juli 2016
substanzielle Zwischenergebnisse hervorbringen.
Was kann gefördert werden?
Es können Personal- und Sachkosten (darunter auch Reise-, Veranstaltungs- und anteilige
Verwaltungskosten) gefördert werden.
Förderverfahren

Projektanträge sollen auf beiliegendem Formular bis spätestens 28.1.2016 per email
an [email protected] eingesandt werden.

Die Stiftung EVZ informiert die Antragstellenden bis 01.03.2016 über die
Förderentscheidung.

Das Projekt kann nicht vor dem 01.03.2016 beginnen.
Bewertungskriterien
1. Das Projektkonzept gewährleistet, dass relevante Akteure erreicht werden können
und diese die Vielfalt der Lebenslagen von LSBTI Geflüchteten widerspiegeln sowie
menschenrechtliche Expertise einbringen.
2. Das gewählte Vernetzungsformat verspricht eine gute Balance zwischen Offenheit
des Vernetzungsprozesses und ergebnisorientierter Strukturierung.
3. Der Ansatz zur Erstellung, Strukturierung sowie Veröffentlichung des Überblicks zu
Akteuren und Ansätzen überzeugt.
4. Menschenrechtlicher Bedarf, Zielstellung, Maßnahmen, Zeitplan und die beantragte
Fördersumme erscheinen realistisch und kohärent. Das vorgeschlagene Projekt
erscheint nachhaltig und eingebettet.
5. Der potenzielle Projektträger (ggf. gemeinsam mit Kooperationspartnern) verfügt
bereits über einen Zugang zu den Zielgruppen, die für das Projekt relevant sind
sowie belegbare Erfahrungen in der Vernetzungsarbeit
6. Der potenzielle Projektträger lässt eine ordnungsgemäße Projektumsetzung erwarten
2
Rückfragen und Kontakt
Stiftung “Erinnerung, Verantwortung und Zukunft”
Timm Köhler
Programmleiter
Lindenstr. 20 - 25
D-10969 Berlin
[email protected]
Tel: +49 30 25 92 97-84
Bürozeiten: Mittwoch bis Freitag 9:00-15:00 Uhr
3