Teilnahmebedingungen Big Mac Love Wettbewerb 2015

Teilnahmebedingungen Big Mac Love Wettbewerb 2015
Artikel 1 – Wettbewerb
Als Veranstalterin organisiert die MWG McDonald’s Schweiz Werbegenossenschaft
(c/o Bommer & Partner Treuhandgesellschaft, Strandweg 33, 3004 Bern) während
dem Aktionszeitraum vom 12. – 30. April 2015 den Big Mac Love Wettbewerb ohne
Kaufverpflichtung auf unser Facebook Seite. Am Ende der Promotion werden 10 Big
Mac Bettwäschesets unter allen Teilnehmern verlost. Die Teilnahme ist bis zum 30.
April 2015 möglich.
Artikel 2 – Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer
Teilnahme über 16 Jahre alt sind. Die Teilnahme ist kostenlos. Es besteht kein
Kaufzwang. Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung der
Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen. Folgende Personen sind nicht
teilnahmeberechtigt: Die Angestellten von McDonald’s Schweiz und ihre direkten
Familienmitglieder in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein und
Gesellschaften, die für das Management der Promotion oder für das Bereitstellen der
Gewinne für die Promotion verantwortlich sind und ihre jeweiligen
Franchisenehmer, Filialen, Vertreter und Berater sowie sonstige Personen, die bei
der Promotion helfend mitwirken.
Artikel 3 – Teilnahme
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3.1 McDonald’s Schweiz informiert die Internet-User, dass
www.facebook.com/McDonaldsSwitzerland zwar weltweit abrufbar ist, die
Website und der Wettbewerb aber ausschliesslich für Teilnehmer gestaltet
und bestimmt ist, die ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum
Liechtenstein haben.
3.2 Um am Wettbewerb mitzunehmen teilen die Teilnehmer ihre
Kreationen mit dem Hashtag #BigMacLove auf ihren Social Media
Kanälen. Mit der Teilnahme stimmen die Teilnehmer den
Teilnahmebedingungen zu.
3.3 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind sämtliche Personen gemäss
dem obenstehenden Artikel 2.
3.4 Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass im Rahmen dieses
Wettbewerbs seine Personendaten von McDonald’s Schweiz und/oder
beauftragten Partnerunternehmen unter Beachtung des schweizerischen
Datenschutzgesetzes bearbeitet werden.
3.5 Der Teilnehmer geht des weiteren insbesondere folgende
Verpflichtungen ein:
Er hält sich an die Nutzungsbedingungen von
www.facebook.com/McDonaldsSwitzerland
 Er unterlässt jede Störung oder jeden Unterbruch des Betriebs der mit
der Website vernetzten Netzwerke sowie Drittservern.
 Er hält sich an sämtliche Vorschriften, Verhaltensregeln und
Vorgangsweisen des Internets.
 Er unterlässt Versuche, sich unbefugt Zugriff auf andere
Rechnersysteme zu verschaffen.
 Er beeinträchtigt nicht die Verwendung oder den Betrieb der Website
oder anderer ähnlicher Dienste.
3.6 McDonald’s Schweiz steht es frei, den gesamten Wettbewerb oder
Teile davon abzusagen, wenn es den Anschein hat, dass es, in welcher
Form auch immer, insbesondere mit Computerunterstützung, bei der
Teilnahme am Wettbewerb oder der Bestimmung der Gewinner zu
Irregularitäten gekommen ist. Für diesen Fall behält sie sich das Recht
vor, die betreffenden Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschliessen und
ihnen ihren Preis vorzuenthalten.
3.7 Die Gewinner oder Gewinnerinnen werden per Email oder Anruf
benachrichtigt.
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Artikel 4 – Preise
Während dem Aktionszeitraum vom 12. – 30. April 2015 werden insgesamt 10
Bettwäschesets verlost. McDonald’s Schweiz behält sich vor, den Augenblick der
genauen Auslosung gegebenenfalls zu verschieben.
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4.1 Die Preise können nicht bar ausbezahlt werden. McDonald’s Schweiz
kann den Preis jederzeit durch einen anderen, gleichwertigen Preis
ersetzen.
4.2 McDonald’s Schweiz kann für die Nicht-Vergabe des Preises aus
Gründen, auf die sie keinen Einfluss hat (unvollständige oder falsche
Adressangaben der Gewinner), nicht haftbar gemacht werden.
4.3 Der Gewinner übernimmt die Verantwortung für die Annahme des
Preises und trägt alle Konsequenzen dieser Annahme. Allfällige mit dem
Gewinn eines Preises entstehende Kosten (wie z.B. Kosten für Reisepass
und -Visum etc.), Steuern oder andere Abgaben gehen zu Lasten des
Gewinners.
4.4 McDonald’s Schweiz behält sich das Recht vor, beim Gewinn des
Preises die Daten der Teilnehmer auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Die Preise werden nur an Teilnehmer vergeben, deren Angaben der
Wahrheit entsprechen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht die
Identität irgendeiner anderen Person anzunehmen oder einen falschen
Namen zu verwenden. Dies bezieht sich auch auf die Verwendung einer
falschen Adressangabe. Andernfalls behält sich McDonald’s Schweiz das
Recht vor, diesen Teilnehmern ihren Preis vorzuenthalten und allfällige
dadurch entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
Artikel 5 – Haftung
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5.1 McDonald’s Schweiz behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder
Teile davon ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu verlängern,
abzuändern oder abzusagen, wenn die Umstände dies erfordern. Sie kann
dafür nicht haftbar gemacht werden und es kann dafür keine
Entschädigung verlangt werden.
5.2 McDonald’s Schweiz weist die Teilnehmer auf die Besonderheiten und
die Grenzen des Internets hin und lehnt jede Haftung für Folgen ab, die
den Teilnehmern durch die Verbindung mit dem Internet über
Partnerwebseiten entstehen.
5.3 Insbesondere kann McDonald’s Schweiz nicht für materielle und
immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, die den Teilnehmern
durch ihre Computerausstattung und den darauf gespeicherten Daten
entstehen sowie den Folgen, die sich darauf für ihre persönliche,
berufliche oder geschäftliche Tätigkeit ergeben können. Im Rahmen der
Benützung dieser Website (Navigation) akzeptieren die Teilnehmer, keine
Inhalte dieser Website auf den Websites von Dritten zu verbreiten.
5.4 McDonald’s Schweiz kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein
oder mehrere Teilnehmer aufgrund technischer oder anderer,
insbesondere durch Netzüberlastung bedingter Probleme nicht auf
www.mcdonalds.20min.ch zugreifen oder am Wettbewerb teilnehmen
können. McDonald’s Schweiz kann unter anderem für Folgendes nicht
haftbar gemacht werden: - Verbindungs-, Netzwerk- oder
Computerprobleme, durch die Verbindungen, Telefone, Telefonleitungen,
Telefonsysteme, der Internet-Traffic oder das Internet beeinträchtigt,
verlangsamt oder funktionsunfähig gemacht werden; - Technische und
mechanische Funktionsstörungen; - Jede Art von Hardware- oder
Software-Funktionsstörungen; - Andere Funktionsstörungen; - Durch
Ausrüstung, Programmierung, menschliches Versagen oder andere
Gründe bedingte Fehler; - Schaden an den Computern des Teilnehmers
oder einer anderen Person aufgrund der Teilnahme am Gewinnspiel.
Artikel 6 – Gerichtsstand und anwendbares Recht
Im Fall von Streitigkeiten bezüglich Auslegung und Anwendung dieser
Teilnahmebedingungen wird nach einer gütlichen Einigung gesucht. Gerichtsstand
für Fälle, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist das für Crissier zuständige
Gericht. Es gilt schweizerisches Recht.
Crissier, April 2015