Teilnahmebedingungen Wettbewerb McDonald’s Schweiz für 1 x 2 Tickets an der UEFA Fussball-Europameisterschaft 2016™ Artikel 1 – Wettbewerb Als Veranstalterin organisiert McDonald’s Schweiz Sàrl (Rue de Morges 23, Postfach, 1023 Crissier) während dem Aktionszeitraum vom 21. April – 01. Mai 2016 den UEFA EURO 2016™ Ticket Wettbewerb ohne Kaufverpflichtung auf der Website von 20minuten. In diesem Zeitraum kann man auf www.mcdonalds/20min.ch für die McDonald‘s Player Escort Finalisten abstimmen und damit man am Wettbewerb teilnehmen kann, das Wettbewerbsformular ausfüllen. Am Ende des Wettbewerbs wird der Preis, 1 x 2 Tickets von McDonald’s Schweiz für das Gruppen-Spiel SchweizFrankreich der UEFA EURO 2016™ am 19. Juni 2016 im Stadium von Lille, Frankreich unter allen Teilnehmern verlost. Die Teilnahme ist bis zum 01. Mai 2016 möglich. Artikel 2 – Teilnehmer Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme über 16 Jahre alt sind, Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben und in die EU einreisen dürfen. Die Teilnahme ist kostenlos. Es besteht kein Kaufzwang. Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen. Folgende Personen sind nicht teilnahmeberechtigt: Die Angestellten von McDonald’s Schweiz und ihre direkten Familienmitglieder in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein und Gesellschaften, die für das Management der Promotion oder für das Bereitstellen der Gewinne für die Promotion verantwortlich sind und ihre jeweiligen Franchisenehmer, Filialen, Vertreter und Berater sowie sonstige Personen, die bei der Promotion helfend mitwirken. Artikel 3 – Teilnahme • • • 3.1 McDonald’s Schweiz informiert die Internet-User, dass www.mcdonalds.20min.ch zwar weltweit abrufbar ist, die Website und der Wettbewerb aber ausschliesslich für Teilnehmer gestaltet und bestimmt ist, die ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben. 3.2 Zur Teilnahme am Wettbewerb füllt der Teilnehmer alle zur Anmeldung erforderlichen Felder des Formulars aus. Die Teilnahme am Wettbewerb bedarf der vollumfänglichen und vorbehaltlosen Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen. 3.3 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind sämtliche Personen gemäss dem obenstehenden Artikel 2. • • • • 3.4 Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass im Rahmen dieses Wettbewerbs seine Personendaten von McDonald’s Schweiz und/oder beauftragten Partnerunternehmen unter Beachtung des schweizerischen Datenschutzgesetzes bearbeitet werden. 3.5 Der Teilnehmer geht des weiteren insbesondere folgende Verpflichtungen ein: • Er hält sich an die Nutzungsbedingungen von www.mcdonalds.20min.ch • Er unterlässt jede Störung oder jeden Unterbruch des Betriebs der mit der Website vernetzten Netzwerke sowie Drittservern. • Er hält sich an sämtliche Vorschriften, Verhaltensregeln und Vorgangsweisen des Internets. • Er unterlässt Versuche, sich unbefugt Zugriff auf andere Rechnersysteme zu verschaffen. • Er beeinträchtigt nicht die Verwendung oder den Betrieb der Website oder anderer ähnlicher Dienste. 3.6 McDonald’s Schweiz steht es frei, den gesamten Wettbewerb oder Teile davon abzusagen, wenn es den Anschein hat, dass es, in welcher Form auch immer, insbesondere mit Computerunterstützung, bei der Teilnahme am Wettbewerb oder der Bestimmung der Gewinner zu Irregularitäten gekommen ist. Für diesen Fall behält sie sich das Recht vor, die betreffenden Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschliessen und ihnen ihren Preis vorzuenthalten. 3.7 Die Gewinner oder Gewinnerinnen werden am Folgetag per Email oder Anruf benachrichtigt. Artikel 4 – Preis Der Preis wird am Ende der Promotion verlost: 1 x 2 Tickets von McDonald’s Schweiz für das Schweiz-Frankreich Gruppen-Spiel der UEFA EURO 2016™ am 19. Juni 2016 im Stadium von Lille, Frankreich (Preis enthält keine Reise-, Hotel oder sonstigen Kosten). • • • • 4.1 Die Preise können nicht bar ausbezahlt werden. McDonald’s Schweiz kann den Preis jederzeit durch einen anderen, gleichwertigen Preis ersetzen. 4.2 McDonald’s Schweiz kann für die Nicht-Vergabe des Preises aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss hat (unvollständige oder falsche Adressangaben der Gewinner), nicht haftbar gemacht werden. 4.3 Der Gewinner übernimmt die Verantwortung für die Annahme des Preises und trägt alle Konsequenzen dieser Annahme. Allfällige mit dem Gewinn eines Preises entstehende Kosten (wie z.B. Reisekosten, Kosten für Reisepass und -Visum etc.), Steuern oder andere Abgaben gehen zu Lasten des Gewinners. 4.4 McDonald’s Schweiz behält sich das Recht vor, beim Gewinn des Preises die Daten der Teilnehmer auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Preise werden nur an Teilnehmer vergeben, deren Angaben der Wahrheit entsprechen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht die Identität irgendeiner anderen Person anzunehmen oder einen falschen Namen zu verwenden. Dies bezieht sich auch auf die Verwendung einer falschen Adressangabe. Andernfalls behält sich McDonald’s Schweiz das Recht vor, diesen Teilnehmern ihren Preis vorzuenthalten und allfällige dadurch entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Artikel 5 – Haftung • • • • 5.1 McDonald’s Schweiz behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder Teile davon ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu verlängern, abzuändern oder abzusagen, wenn die Umstände dies erfordern. Sie kann dafür nicht haftbar gemacht werden und es kann dafür keine Entschädigung verlangt werden. 5.2 McDonald’s Schweiz weist die Teilnehmer auf die Besonderheiten und die Grenzen des Internets hin und lehnt jede Haftung für Folgen ab, die den Teilnehmern durch die Verbindung mit dem Internet über Partnerwebseiten entstehen. 5.3 Insbesondere kann McDonald’s Schweiz nicht für materielle und immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, die den Teilnehmern durch ihre Computerausstattung und den darauf gespeicherten Daten entstehen sowie den Folgen, die sich darauf für ihre persönliche, berufliche oder geschäftliche Tätigkeit ergeben können. Im Rahmen der Benützung dieser Website (Navigation) akzeptieren die Teilnehmer, keine Inhalte dieser Website auf den Websites von Dritten zu verbreiten. 5.4 McDonald’s Schweiz kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein oder mehrere Teilnehmer aufgrund technischer oder anderer, insbesondere durch Netzüberlastung bedingter Probleme nicht auf www.mcdonalds.20min.ch zugreifen oder am Wettbewerb teilnehmen können. McDonald’s Schweiz kann unter anderem für Folgendes nicht haftbar gemacht werden: - Verbindungs-, Netzwerk- oder Computerprobleme, durch die Verbindungen, Telefone, Telefonleitungen, Telefonsysteme, der Internet-Traffic oder das Internet beeinträchtigt, verlangsamt oder funktionsunfähig gemacht werden; - Technische und mechanische Funktionsstörungen; - Jede Art von Hardware- oder Software-Funktionsstörungen; - Andere Funktionsstörungen; - Durch Ausrüstung, Programmierung, menschliches Versagen oder andere Gründe bedingte Fehler; - Schaden an den Computern des Teilnehmers oder einer anderen Person aufgrund der Teilnahme am Gewinnspiel. Artikel 6 – Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand für Fälle, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist ausschliesslich das für Crissier zuständige Gericht. Es gilt schweizerisches Recht. Crissier, April 2016
© Copyright 2024 ExpyDoc