Ehe und Familie im Strafrecht

EDWARD SCHRAMM
Ehe und Familie im Strafrecht
Eine strafrechtsdogmatische Untersuchung
Ehe und Familie stehen nach Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen
Ordnung. Edward Schramm zeigt, wie das Strafrecht dazu seinen Beitrag leistet, indem es
einerseits den Verstoß gegen elementare eheliche und familiäre Verhaltensregeln unter Strafe
stellt, andererseits Eheleute und Familienangehörige bei bestimmten Kon ikten vor dem
Zugri der staatlichen Strafgewalt schützt. Nach einem verfassungsrechtlichen und
strafrechtsgeschichtlichen Überblick wendet sich der Autor der Allgemeinen Straftatlehre zu,
innerhalb derer er die für diese beiden Institutionen zentralen Themen – das Notwehrrecht in
der Ehe, die Tötung eines Haustyrannen, das elterliche Erziehungsrecht, Fragen der
Einwilligung und die besonderen Handlungsp ichten – behandelt. Sodann zeigt er, wie
2011. XXX, 545 Seiten.
TübRA 114
Erzieherprivilegien, Angehörigenprivilegien und Strafantragsregelungen einen
Abwehrmechanismus gegen einen strafenden Staat bilden. Ehe und Familie stellen aber auch
in vielfältiger Weise strafrechtlich geschützte Rechtsgüter dar, weshalb namentlich die
Straftatbestände aus dem 12. Abschnitt des Besonderen Teils des StGB einer Analyse
unterzogen werden. Edward Schramm geht vor allem auf derzeit besonders umstrittene
Fallgestaltungen wie etwa die Ausübung des elterlichen Züchtigungsrechts, die Zulässigkeit
der Beschneidung von Mädchen und Knaben, den Inzest unter Geschwistern, die Babyklappe,
die anonyme Geburt, die Tötung aus Gründen der Familienehre und die Zwangsheirat ein.
ISBN 978-3-16-150929-2
Leinen 109,00 €
Edward Schramm Geboren 1965; Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen/Nürnberg
und Tübingen; 2004 Promotion; 2009 Habilitation; seit 2009 Lehrstuhlvertretungen an den
Universitäten Würzburg (2009–10), Konstanz (2010–11) und Gießen (2011).
Jetzt bestellen:
[email protected]
Telefon: +49 (0)7071-923-17
Telefax: +49 (0)7071-51104
Mohr Siebeck GmbH & Co. KG
Postfach 2040
D-72010 Tübingen
[email protected]
www.mohr.de