ARBÖ/Wien/22.12.2015 Das ändert sich 2016 für Autofahrer: Fahrverbot, Steuerbefreiung und vereinfachte Pickerl-Nachprüfung Auch im kommenden Jahr wird sich für die österreichischen Autofahrer einiges ändern. Der ARBÖ gibt einen Überblick über die 2016er-Neuerungen: Sachbezug: Wer seinen Dienstwagen auch privat benutzt und dessen Fahrzeug mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, zahlt ab 1. Jänner 2016 nicht wie bisher 1,5% sondern 2% Sachbezug vom Anschaffungswerts des Autos, maximal jedoch 960 Euro (bisher: 720 Euro). Diese Regelung gilt nicht nur für neue sondern auch für bestehende Fahrzeuge. Für Dienstkraftwagen mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm, also Batterie-Elektroautos, ist kein Sachbezug anzusetzen. Beibehalten wurde jene Regelung, dass der halbe Sachbezug anzusetzen ist, wenn der Dienstnehmer weniger als 500 Kilometer pro Monat privat unterwegs ist. Dies muss jedoch mittel Fahrtenbuch belegt werden. Vorsteuerabzug: Batteriebetriebene Elektroautos sind ab 1. Jänner 2016 vorsteuerabzugsberechtigt. Normverbrauchsabgabe: Ab kommendem Jahr können auch Privatpersonen die Normverbrauchsabgabe nach einem Fahrzeugverkauf ins Ausland anteilig zurückfordern. Außerdem wird der Nova-Abzugsposten auf 300 Euro (bisher 400 Euro beziehungsweise 600 Euro für umweltfreundliche Fahrzeuge) reduziert. LKW-Fahrverbot: Lastkraftwagen der Abgasklasse EURO II (Zulassung vor dem 1. Oktober 2001) dürfen in Wien sowie in Teilen von Niederösterreich nicht mehr fahren. Ab 1. Juli 2016 gilt das Fahrverbot für Euro II-LKW auch in Oberösterreich auf der A1 zwischen der Anschlussstelle Enns-Steyr und dem Knoten Haid. Vereinfachte Pickerl-Nachprüfung: Mit 1. Februar wird die §57a-Begutachtung vereinfacht: Bei der nochmaligen Überprüfung des Fahrzeugs in der selben Begutachtungsstelle innerhalb von vier Wochen und sofern nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren wurde, sollen nur die Mängel und nicht mehr, so wie bisher, das gesamte Fahrzeug überprüft werden. Autobahn-Vignette: Mit 1. Februar gilt ausschließlich die mandarin-orangene Autobahnvignette. Das AutobahnPickerl wird um 1,5 Prozent teurer und kostet somit für ein Jahr 85,70 Euro (+1,30 Euro), für eine Zweimonatsvignette zahlt man 25,70 Euro (+0,40 Euro) und für die 10-Tages-Variante 8,80 Euro (+0,10 Euro). ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs Landeszentrum Kärnten Adresse 9020 Klagenfurt, Rosentaler Straße 194 Telefon +43 463 234 48 Fax +43 463 234 48-13 E-Mail [email protected] Internet www.arboe-kaernten.at DVR 0047171 ZVR-Zahl 611523907 UID ATU36821702 Volksbank Kärnten Süd Kto. 37104310000, BLZ 46900, BIC: VORFAT21XXX, IBAN: AT544690037104310000 Neue Führerscheinfragen: Voraussichtlich im März kommenden Jahres wird es neue Fragen für die theoretische Fahrprüfung sowie neue Prüfbilder geben. Rückfragehinweis ARBÖ Presseabteilung Sebastian Obrecht Tel.: +43 1 891 21 Dw. 257 Mobil: +43 664 60 123 244 Email: [email protected] ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs Landeszentrum Kärnten Adresse 9020 Klagenfurt, Rosentaler Straße 194 Telefon +43 463 234 48 Fax +43 463 234 48-13 E-Mail [email protected] Internet www.arboe-kaernten.at DVR 0047171 ZVR-Zahl 611523907 UID ATU36821702 Volksbank Kärnten Süd Kto. 37104310000, BLZ 46900, BIC: VORFAT21XXX, IBAN: AT544690037104310000
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