Italien Italien Wichtige Kontaktstellen Notrufnummern Euro-Notruf: 112 Feuerwehr 115, Polizei 112, Rettung 118 In Kooperation mit Pannendienst Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird in Kooperation mit einer Assistancegesellschaft organisiert. Kostenübernahme für Inhaber eines ARBÖ-SicherheitsPasses für Pannenhilfe bis € 180,–. Vorwahl von Italien nach Österreich 0043 von Österreich nach Italien 0039 (vor der Ortsvorwahl „0“ wählen, ausgenommen zum Handy) Vertretungsbehörden Italienische Botschaft / Wien 1030 Wien, Rennweg 27 Telefon (01) 712 51 21 Italienisches Konsulat / Wien 1030 Wien, Ungargasse 43 Telefon (01) 713 56 71 Österreichische Botschaft / Rom I-00198 Rom, Via Pergolesi 3 Telefon +39 06 844 01 41 E-Mail: [email protected] E x kl u f ü r M i s iv tglied e r Sicherheits-Pass Europaweiter Schutz für Ihre Familie, Ihr Fahrzeug und Sie ✔ Hubschrauberrettung ✔ Fahrzeugrücktransport ✔ Krankenversicherung im Ausland ✔ Notfallservice ✔ Wildschadenvergütung Infos ✆ 050-123-123 und auf www.arboe.at/sicherheitspass Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit g rößter Sorgfalt zu sammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. 0400864 • ID 03-2015 Weitere Konsulate in Bari, Bologna, Florenz, Genua, M ailand, Neapel, Palermo, Triest, Turin, Venedig und Verona. Ital. Fremdenverkehrsamt – ENIT / Wien 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1b Telefon (01) 505 16 39 www.enit.at Medieninhaber/Verleger: ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs, Bundesorganisation, 1150 Wien, Mariahilfer Straße 180, Telefon 050-123-123, E-Mail: [email protected], ZVR-Zahl: 611523907, DVR 0047171 Konzeption und Redaktion: ARBÖ-BO/Informationsdienst Satz und Grafik: grafik design jeannette pobst Auf der sicheren Seite ✆ 1-2-3 Pannen-Notruf · www.arboe.at Italien Italien Allgemeines Feiertage Staatsgebiet: 301.336 km2 · Einwohner: 60 320 108 · Hauptstadt: Rom 1. Jänner, 6. Jänner, Ostermontag, 25. April, 1. Mai, 2. Juni, 15. August (Ferragosto), 1. November, 8. Dezember, 25./26. Dezember Personaldokumente Reisepass (kann bis zu 5 Jahre abgelaufen sein) oder gültiger Personalausweis. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass. Italien ist Vollmitglied des Schengen-Abkommens. Der Reise pass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, jedoch für den Nachweis der Identität und Nationalität mitzuführen. Kfz-Papiere Führerschein, Zulassungsschein Versicherung e-card wird anerkannt. Grüne Versicherungskarte wird empfohlen. Tiere Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Eine gültige Tollwutimpfung muss eingetragen sein. Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit behindern oder gefährden können. Für Hunde gilt Leinen- und Maulkorbpflicht. Boote Internationaler Bootsschein erforderlich. Fahrtgenehmigung ist beim zuständigen Hafenamt einzuholen. ARBÖ-Reise-Notruf ✆ +43 1 895 60 60 Treibstoff Kraftstoffe: Bleifrei 95 ROZ, Super 98 ROZ, Diesel Bleifrei-Bezeichnung: benzina senza piombo Italien Rechnung: Verlangen Sie für jeden Erwerb und jede K on sumation ausnahmslos eine Rechnung und heben Sie diese unbedingt auf. Die italienische Behörde könnte die Rechnung verlangen. Man versucht auf diesem Weg, die Mehrwert steuerabrechnung der Geschäftsleute zu kontrollieren. Straßengebühren Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren in Europa“. Gesetzliche Bestimmungen Tempolimits (in km/h) Alkohol: 0,0 Promille (für Führerschein-Neulinge unter 3 Jahren Praxis und unter 21 Jahren) 0,5 Promille (ab 1,5 Promille wird das Kraftfahrzeug beschlagnahmt) Sicherheitsgurt/Sturzhelm: Verwendungspflicht! Winterreifenpflicht: Von 15. 11. bis 15. 4. für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen hzGG. Von 16. Mai bis 14. Oktober darf mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht. Spikes: Erlaubt vom 15. 11. bis 15. 3. OrtsgebietFreiland Autobahn Motorrad 50 90130 1, 2/1503 Kraftfahrzeug 50 90130 1, 2/1503 Kfz mit Anhänger 50 70 801 Zubehör: Pannendreieck, Verbandkasten, Warnweste für alle Insassen; Ersatzlampenset empfohlen Die Einfuhr von Waren aus einem anderen EU-Land, die dort regulär versteuert wurden und die für den Eigenbedarf bestimmt sind, ist zollfrei möglich. Für einige Waren gibt es Richtmengen (ab 17 Jahren): 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauch tabak, 10 Liter Spirituosen über 22 % Vol. oder 20 Liter Spiri tuosen bis 22 % Vol., 90 Liter Wein, 110 Liter Bier. Hinweise Moped- und Motorradfahrer müssen tagsüber immer mit Abblendlicht fahren, Autofahrer tagsüber auf Autobahnen und außerhalb von Ortsgebieten. Ladungen, die über das Fahrzeug hinausreichen, müssen mit einer Langguttafel versehen werden. Privates Abschleppen ist verboten. Schwarz-gelbe Bodenmarkierungen bedeuten Parkverbot. Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug nach Italien einreist, benötigt eine schriftliche Vollmacht („Delega“, beim ARBÖ erhältlich), die in italienischer Sprache verfasst sein muss. Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. 1 Unter 149 ccm verboten. 2 Bei Niederschlag gilt auf Autobahnen ein generelles Tempolimit von 110 km/h. 3 150 km/h nur auf dreispurigen Autobahnen gemäß Beschilderung. Anhänger müssen am Heck einen Aufkleber mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (80 km/h) aufweisen. Zoll Weitere Informationen ✆ 050-123-123
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