Den vollständigen pdf extract GKV-Infoshop 2015 zum

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November 2015
Der Newsletter rund um den Datenaustausch im Gesundheitswesen
Informationstechnische Servicestelle der
Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH
Von Mensch zu Mensch
Das war das Motto des diesjährigen GKVInfoShops, der nun schon zum 16. Mal von der
ITSG veranstaltet wurde. Wenn es um aktuelle
Entwicklungen rund um den elektronischen
Datenaustausch im Meldewesen geht, gibt es
alljährlich im Herbst einen unverzichtbaren
Informationstermin für Software-Ersteller von
Entgeltabrechnungs- und Zahlstellenabrechnungsprogrammen. So versammelten sich auch
in diesem Jahr wieder mehr als 350 Teilnehmer
zwischen dem 21. und 24. September in
Homberg/Ohm.
Die Inhalte wurden von mehr als 20 hochkarätigen Referenten punktgenau aufbereitet und
vorgetragen.
Mit dabei waren Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des
GKV-Spitzenverbandes, der Software-Ersteller,
der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV),
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV), der Bundesagentur für Arbeit (BA),
der Krankenkassen und des Veranstalters, der
ITSG selbst. „Wenn wir unser Kerngeschäft, den
elektronischen Austausch von Meldedaten im
Gesundheits- und Sozialwesen, gemeinsam
optimieren wollen, bleibt das wichtigste Instrument immer noch der persönliche Austausch
von Mensch zu Mensch“, betonte ITSG-Geschäftsführer Harald Flex in seiner Eröffnungsrede.
Dafür gab es wie gewohnt neben den Fachvorträgen auch reichlich Raum und Zeit für Gespräche
– bis hin zu den Abenden in familiärer Atmosphäre, die das Team des Bildungszentrums in
geschätzter Qualität kulinarisch bereicherte.
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Ein Gesetz, viele Vereinfachungen
Zahlreiche Änderungen hatten Dr. Thomas
Molkentin und Ivo Hurnik vom BMAS im
Gepäck. Mit einem Überblick der gesetzlichen
Regelungen zu den Meldeverfahren eröffnete
Ivo Hurnik das inhaltliche Programm des
GKV-InfoShops. „Wir machen in Berlin ein
neues Gesetz, in das gleich alle Neuerungen
für das Meldewesen auf einmal reinkommen –
wir nennen es auch ‚Omnibus-Gesetz’ “,
berichtete der Regierungsdirektor. Mit dem
5. SGB-IV-Änderungsgesetz sind dabei
Regelungen verbunden, deren Inkrafttreten
sich über die Jahre 2015 bis 2017 erstreckt.
Zu den wichtigsten Veränderungen zählt die
verbindliche Einführung des im Projekt OMS
(Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen
Sicherung) begonnenen Data Dictionary, das
einen Datenkatalog, der die Definitionen und
Darstellungsregeln für alle Anwendungsdaten
des Meldeverfahrens und die Beziehungen
zwischen den verschiedenen Datenobjekten
enthält, bereitstellen soll. Darüber hinaus erhalten Arbeitgeber künftig die Möglichkeit, auf
elektronischem Weg die Versicherungsnummer
neuer Mitarbeiter abzufragen – ein weiterer
OMS-Vorschlag. Ausgeweitet wurden die
Gemeinsamen Grundsätze auf Kommunikationsdaten und die sogenannten Bestandsprüfungen. In Vorbereitung auf die Einführung
des elektronischen Lohnnachweisverfahrens für
die Unfallversicherung im Jahr 2017 durch die
Arbeitgeber, muss im kommenden Jahr für die
Prüfzwecke der Rentenversicherung eine neue
gesonderte Jahresmeldung zur Unfallversicherung erfolgen. Über diese Neuregelungen hinaus gab Ivo Hurnik auch einen Ausblick auf das
6. SGB-IV-Änderungsgesetz, das im Jahr 2017
in Kraft treten soll. Darin ist unter anderem die
Einrichtung eines Informationsportals für
Arbeitgeber vorgesehen, das beispielsweise
Existenzgründer darüber informiert, wie die
elektronischen Meldeverfahren zu den sozialen
Sicherungssystemen funktionieren. Die ITSG
hat dazu bereits ein Lastenheft erstellt und soll
mit der Einrichtung des Informationsportals
beauftragt werden. Außerdem verpflichtet
das Gesetz die Software-Ersteller zur Nutzung
des elektronischen Testverfahrens (eVpT) für
die Überprüfung ihrer Programme im Zuge der
jährlichen Qualitätskontrolle.
Einheitliche Datensätze, weniger Meldevolumen
In bewährter Weise informierte Lars Maiwald
vom GKV-Spitzenverband das Plenum über die
Neuerungen und Änderungen im Meldewesen.
Dabei stellte er Regelungen für das Arbeitgeber- und das Zahlstellen-Meldeverfahren vor.
So regeln ab dem 1. Januar 2016 die Gemeinsamen Grundsätze auch die zentrale Dokumentation der Kommunikationsdaten in Hinblick
auf die Inhalte der Daten und den Aufbau der
Datensätze. Zum 1. Juli 2016 wird die Bestandsprüfung neu eingeführt. Sie gilt zunächst im
DEÜV-Meldeverfahren – andere Verfahren
folgen sukzessive. Dafür müssen die Einzugsstellen etwa bei den Krankenkassen die Meldedaten der Arbeitgeber maschinell mit ihren
Datenbeständen abgleichen. Kommt es dabei
zu Abweichungen, wird die Meldung abgelehnt
und der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Unstimmigkeiten zu klären. Ab dem Jahr 2017 soll
das Meldevolumen im Zahlstellenverfahren dadurch gesenkt werden, dass eine Rückmeldung
des maximal zu verbeitragenden Anteils eines
Versorgungsbezugs (VB-Max) nur noch dann
erfolgt, wenn durch die Summe aller Zahlungen
für einen Leistungsempfänger die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschritten wird.
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Beitragsermittlung präzisiert
Beitragssatz profitieren. Für Beschäftigte, die
auch nach dem Ende ihrer Freistellung weiter
berufstätig bleiben, müssen Arbeitgeber ab
sofort die Abgaben nach dem allgemeinen Beitragssatz abführen. Darüber hinaus stellte Peter
Kulaß in verschiedenen Fallkonstellationen
beispielhaft vor, wie sich die Anzahl der beitragspflichtigen Tage pro Monat für freiwillig
krankenversicherte Arbeitnehmer korrekt ermitteln lässt, deren Arbeitgeber am Firmenzahlerverfahren teilnehmen.
Aus dem Bereich der Neuerungen und Änderungen im Beitragswesen stellte Peter Kulaß
vom GKV-Spitzenverband einige rechtliche
Besonderheiten vor.
Dabei informierte er über die Auswirkungen
von Freistellungsvereinfachungen. So stellte er
klar, dass künftig nur noch Arbeitnehmer, die
nach dem Ende der Freistellung aus dem
Erwerbsleben ausscheiden, vom ermäßigten
Neuerungen bei der Rentenversicherung
Mit welchem Verfahren die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) künftig die Bescheinigungen von den Arbeitgebern elektronisch anfordern will, stellte Robert Kronthaler
im Plenum vor. Die gesetzlichen Grundlagen für
das freiwillige Verfahren treten zum 1. Juli 2016
in Kraft. Arbeitgeber, die sich daran beteiligen
wollen, sollen sich künftig für die Teilnahme
registrieren können. Von ihnen will die DRVBund Bescheinigungen in Zukunft elektronisch
anfordern. Wann dieses Verfahren nach einer
Erprobungsphase in den Praxisbetrieb überführt wird, ließ Robert Kronthaler noch offen.
Zum DEÜV-Meldeverfahren wies er darauf hin,
dass der Datensatz Meldung (DSME) in der
Version 3.0 zur Vorbereitung der Bestandsprüfung um den Datenbaustein „Bestandsfehler“
(DBBF) ergänzt wird. Seit 1. Juni 2015 kann die
DEÜV-Kernprüfung der Entgeltabrechnungssoftware ausschließlich noch über die JavaVersion des Kernprüfprogramms erfolgen. Neue
Programmversionen werden künftig jeweils
zum 1. Januar und zum 1. Juli eingeführt.
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Neues zum BEA-Verfahren
Über einen ersten Teilerfolg des BEA-Verfahrens
der Bundesagentur für Arbeit (BA) informierte
Stefan Schneider das Plenum. Zwar kann die
BA pro Bescheinigung das erhoffte Einsparpotenzial erreichen. Die Zahl der Anwender,
die das Verfahren einsetzen, bleibt mit rund
fünf Prozent bislang aber noch deutlich hinter
der Erwartung von 80 Prozent elektronisch
abgegebener Bescheinigungen zurück.
sparpotenziale bei Arbeitgebern durch das
BEA-Verfahren beauftragt.
Ergebnis der Befragung: Insbesondere für
größere Unternehmen ergibt sich ein hohes
Einsparpotential. Hauptmotive für BEA-Nutzer
sind Zeitersparnis, Arbeitserleichterung und
die schnellere Übermittlung der Daten an die
Arbeitsagenturen.
Deshalb hat die BA das Statistische Bundesamt (DESTATIS) mit der Ermittlung der Ein-
Aktuelles zur Systemuntersuchung
Aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich der
Systemuntersuchung stellten Lothar Ruppert
und Harald Flex von der ITSG vor. So hat das
Kernteam Systemuntersuchung seine Beratungsangebote weiter ausgebaut.
Bei einer Pilotveranstaltung mit 42 Teilnehmern zum Thema Entgeltersatzleistungen hat
sich ein Webinar als zusätzliches Informationsformat bewährt, weitere themenspezifische
Veranstaltungen werden im kommenden Jahr
folgen. Darüber hinaus hat die ITSG im Jahr
2015 wieder vier Veranstaltungen zum regionalen Erfahrungsaustausch durchgeführt.
Ab 2016 beteiligt sich die Unfallversicherung an
Systemprüfungen und -beratungen sowie bei
Qualitätskontrollen in Einzelfällen. Über die
Neuerungen durch die Einführung der Bestandsprüfungen sowie die Arbeitgeberanfrage
zur Versicherungsnummer und das neue
Verfahren RV-BEA hinaus wiesen die Referenten auf zusätzliche Änderungen im Pflichtenheft für Software-Ersteller hin:
Besonders wichtige Kriterien für die Beitragsoder Meldeverfahren, die als grundlegende
Vorgaben gelten können, sind darin nun mit
einem Doppel-Paragrafenzeichen „§§“ gekennzeichnet. Dass diese Anforderungen erfüllt
werden, ist ab sofort Grundvoraussetzung
für das Bestehen der Qualitätskontrolle.
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Vertiefter Informationsaustausch in Foren
Traditionell prägt der intensive Gedankenaustausch in sechs Fachforen den GKV-InfoShop.
Zwei Drittel der Zeit des Veranstaltungsprogramms stehen Software-Erstellern und Referenten zur Vertiefung der Inhalte aus dem
Plenum zur Verfügung. Dafür gewinnt die ITSG
in jedem Jahr hochkarätige Experten, die sich
besonders den Spezialitäten und kniffeligen
Ausführungsbestimmungen der einzelnen fachlichen und technischen Neuerungen widmen.
Unterstützt werden sie vom Kernteam Systemuntersuchung der ITSG, das jeweils Hinweise
zur Anwendung der neuen Bestimmungen aus
den Erfahrungen des Praxiseinsatzes beisteuern
kann. Die inhaltlichen Ergebnisse der Foren stehen
für Software-Ersteller unter www.gkv-ag.de
zum Download bereit.
Die Foren des 16. GKV-InfoShops im Überblick:
Forum 1: Datenaustausch in der Praxis
Referenten: Wilhelm Drecker, Gudrun
Martens, Roland Busse (alle ArGe PERSER)
Bislang fehlt den Software-Erstellern die Erfahrung mit der neuen Qualitätsprüfung nach
dem eVpT-Verfahren. Die meisten Unternehmen werden es wahrscheinlich erst mit der
zweiten Ausbaustufe und ohne vorherige Tests
einsetzen. Für die Umsetzung von Insolvenzmeldungen schlagen die Software-Ersteller die
Einführung eines Zusatzmoduls als Alternative
zum bislang vorgesehenen Weg vor.
In der Praxis haben sie beobachtet, dass Insolvenzmeldungen in der Regel von den Insolvenzverwaltern außerhalb der Entgeltabrechnungssoftware des betreffenden Arbeitgebers
vorgenommen werden. Um Meldungen künftig
eindeutig maschinell zuordnen zu können,
schlagen die Software-Ersteller die Einführung
eines zusätzlichen Felds für die Datensatz-ID
vor, die es Absendern und Empfängern ermöglicht, ein eindeutiges Versionsmerkmal mitzuführen.
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Forum 2: Unfallversicherung
Referenten: Norbert Lehner, Dr. Jens
Gebhard (beide DGUV), Katharina Decker
(ITSG)
Anhand von Beispielen wurden die Teilnehmer
über die bislang festgelegten Eckpunkte für die
Arbeitgeber-Jahresmeldung zur Unfallversicherung, zum elektronischen Lohnnachweis und
zum geplanten Stammdatendienst informiert.
Eine Umstellung der Stammdatendatei zur
Unfallversicherung auf das xml-Format wurde
vorerst zurückgestellt. Weiter diskutiert wird
der Wegfall der Gefahrtarifstellendatei.
Forum 3: Meldeverfahren
Referenten: Tino Opretzka (GKVSpitzenverband), Jörg Kähler (DAK),
Michael Brauwers (ITSG)
Nach dem 5. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch IV müssen die Krankenkassen im
Antragsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz ab dem 1. Januar 2016
Rückmeldungen an die Arbeitgeber senden,
wenn sie einen abweichenden Erstattungsbetrag feststellen.
Die Teilnehmer des Forums baten darüber
hinaus auch um Rückmeldungen bei Ablehnung des Antrags ebenso wie bei übereinstimmender Berechnung.
Forum 4: Technik im Datenaustausch
Referenten: Björn Scharatta (GKVSpitzenverband), Gregor Grebe, Florian
Beetz (beide ITSG)
Zum 1. Januar 2016 wird der eXTra-Standard
am GKV-Kommunikationsserver auf die Version
1.4 umgestellt.
Die alte Version 1.3 wird parallel dazu noch bis
Ende Februar 2016 akzeptiert. Ab November
2015 kann die Beitragssatzdatei in der Version
5.1 genutzt werden. Ihre Vorgängerversion
bleibt bis zum 30. Juni 2016 weiterhin gültig.
Die neue Version des Qualitätsmanagementssystems ist im Pilotstatus produktiv. Die
Anwender äußerten sich positiv über die ersten
Erfahrungen.
Mit dem neuen Release des eVpT-Verfahrens
wird auch ein Handbuch mit Quickstart-Guide
veröffentlicht, um den Software-Erstellern
den Einstieg in das elektronische Qualitätsmanagement zu erleichtern.
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Forum 5: Meldeverfahren (EEL)
Referenten: Ramon Lang, Mirko Dietzel
(beide GKV-Spitzenverband)
Die Anpassungen an der Version 8 des Datenaustauschs zu den Entgeltersatzleistungen im
Zusammenhang mit dem Gesetz zur besseren
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
sowie dem 5. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch IV haben bei den Teilnehmern am
Forum 5 breite Zustimmung gefunden.
Insbesondere wurden die Änderungen an der
Datensatzbeschreibung für die Angaben zur
Freistellung bei Erkrankung oder Verletzung
eines eigenen Kindes begrüßt, die zum
1. Januar 2016 gültig werden.
Forum 6: Meldedialog und Zahlstellenmeldeverfahren
Referenten: Björn Scharatta (GKVSpitzenverband), Tobias Mihalek (Barmer/
GEK), Rolf Grüger (ITSG)
Im Bestandsfehlerverfahren sollen zu Beginn
nur wenige Sachverhalte geprüft werden.
Arbeitgeber, die Bestandsfehlermeldungen
erhalten, können die korrigierten Sachverhalte
ohne vorangehende Stornomeldung erneut
melden. Die Teilnehmer im Forum 6 schlugen
die Aufnahme eines Datenbausteins „Ansprechpartner“ der Krankenkasse (DBAP) vor, um die
Ursache für die Abweisung direkt klären zu
können. Zum Datenbaustein „Bestandsfehler“
(DBBF) wird auch ein Testfall in die elektronische Qualitätssicherung über das eVpT-Verfahren aufgenommen.
Ausblick
Harald Flex berichtete, dass sich die SoftwareErsteller in einer Umfrage mit einer deutlichen
Mehrheit von 48 der 83 abgegebenen Stimmen
für einen Verbleib des GKV-InfoShops am
bewährten Veranstaltungsort im Bildungszentrum Homberg/Ohm ausgesprochen haben.
Auch im kommenden Jahr findet deshalb der
17. GKV-Infoshop in der Zeit vom 19. bis 22.
September 2016 im Bildungszentrum Homberg/
Ohm statt.
Die meisten Software-Ersteller und Referenten
haben bereits ihre Teilnahme avisiert.
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