Wie gründe ich ein Unternehmen? Eine Unternehmensgründung ist ein sehr komplexer Vorgang, auch wenn es sich um ein kleines Unternehmen handelt. Auf diesem Arbeitsblatt werden einige Grundsätze für die Existenzgründung vorgestellt. Wie gründe ich ein Unternehmen?.......................................................................................................................1 1. Eine Idee ausarbeiten.........................................................................................................................................2 2. Geschäftsplan.................................................................................................................................................2 3. Gewerbe anmelden .......................................................................................................................................2 4. Einstellen von Mitarbeitern .........................................................................................................................2 4.1 Lohnsteuer-Anmeldung ........................................................................................................................5 5. Förderprogramme für die Existenzgründung ...........................................................................................6 6. Kredit beantragen..........................................................................................................................................7 Quellen................................................................................................................................................................8 1 1. Eine Idee ausarbeiten Alles beginnt mit einer Idee. Sie können hervorragend Kuchen backen und möchten ein Café eröffnen? Sie reinigen gerne und versprechen sich von einer nachhaltig arbeitenden Reinigungsfirma Erfolg? Oder ist es eher ein halal/koscherer Partyservice oder eine vegane Außerhausverpflegung für Senioren? Was auch immer Sie vorhaben, machen Sie sich die Mühe die Umsetzung ihrer Geschäftsidee gut zu planen. 2. Geschäftsplan Die Idee in einem Geschäftsplan (englisch business plan) niederschreiben. In diesem Papier stehen alle notwendigen Überlegungen zur Gründung des Unternehmens. Das dient einerseits dazu sich eine Strategie für das zukünftige Geschäft zu überlegen, und andererseits Geldgeber davon zu überzeugen. Das fängt bei dem Namen des zukünftigen Geschäfts an, mit welcher Idee soll Geld verdient werden und was ist das besondere an meiner Geschäftsidee? Wer sind meine zukünftigen Kunden und welche gesetzlichen Formalitäten (z. B. Zulassungen, Genehmigungen) müssen erfüllt werden? Eine Übersicht, was alles in den Geschäftsplan gehört, erhält man beispielsweise auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendungswerkstatt/ChecklistenUebersichten/Businessplan/inhalt.html 3. Gewerbe anmelden Grundsätzlich sind in Deutschland alle Existenzgründer verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die geschieht bei der zuständigen Behörde an dem Ort, wo der Betrieb ansässig ist (Gewerbemeldestelle, Ordnungsamt). In der Stadt Essen wird der Antrag bei der Gewerbemeldestelle beim Stadtsteueramt der Stadt Essen angenommen (https://www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_21/GewerbeAnUmmeldung.de.html). Die Anmeldung kostet eine geringe Bearbeitungsgebühr. 4. Einstellen von Mitarbeitern Ist vorgesehen Mitarbeiter/innen anzustellen, muss eine Betriebsnummer beantragt werden. Sie wird zur Meldung beschäftigten Arbeitnehmer/innen bei der Sozialversicherung benötigt. Vergeben wird die Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit. Die Anträge können telefonisch oder schriftlich (E-Mail, Fax, Briefpost, Antrag als PDF-Version und Online-Antrag) gestellt werden. 2 http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/Sozialversicherung/Betriebsnummernvergabe/index.htm Zu Beginn einer Beschäftigung (auch bei geringfügig Beschäftigten) müssen Sie zukünftige Mitarbeiter/innen sowohl bei der Sozialversicherung und dem Finanzamt anmelden. Die Anmeldung der Beschäftigten bei der gesetzlichen Sozialversicherung können Sie beispielsweise über die Ausfüllhilfe sv.net (die Abkürzung steht für „Sozialversicherung im Internet“) durchführen. sv.net wird von der ITSG GmbH (www.itsg.de) im Auftrag der nachfolgenden KrankenkassenOrganisationen bereitgestellt: AOK Bundesverband, Knappschaft Bahn See, BITMARCK Service GmbH für Betriebskrankenkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, BITMARCK Service GmbH für die Innungskrankenkassen, Verband der Ersatzkassen e. V. Die Module für folgende Verfahren werden anteilig finanziert durch: Verfahren Auftraggeber Meldungen, Beitragserhebungen an DASBV - Datenservice für berufsständische berufsständische Versorgungseinrichtungen. Versorgungseinrichtungen GmbH Sofortmeldungen und Abgabegründe für die Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung im Verfahren Entgeltbescheinigungen. Arbeits-/Nebeneinkommensbescheinigungen. Bundesagentur für Arbeit Abgabegründe für die Unfallversicherung im DGUV - Deutsche Gesetzliche Verfahren Entgeltbescheinigungen. Unfallversicherung (Spitzenverband) sv.net gibt es in zwei Programmvarianten: sv.net/online ist eine betriebssystemunabhängige Internetanwendung und lässt sich in einem aktuellen Internetbrowser unter dem Link: https://www.gkvnet-ag.de/svnet-online/ aufrufen. sv.net/classic ist eine auf MS Windows-PCs lokal zu installierende Einzelplatz-Anwendung. Das Programm zum Download sowie eine Installationsanleitung finden Sie unter http://www.itsg.de/svnet_downloads.ITSG. Voraussetzung für eine elektronische Übermittlung von Meldungen mit sv.net ist die Registrierung mit Ihrer Betriebsnummer, die Sie von der Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben. Nach der Erstellung eines Benutzerkontos können Sie in der Anwendung alle notwendigen Schritte wie An- und Abmeldung von Beschäftigten, die Jahresmeldung, Eingabe der Betriebsdaten und die Beitragserhebung durchführen. Der Leistungsumfang von sv.net kann unter dem folgenden Link 3 eingesehen werden: http://download.gkvnet-ag.de/leistungsumfang.pdf Das Ausfüllen des Online-Formulars zur Meldung eines Beschäftigten benötigt etwas Einarbeitungszeit. Für einige Angaben wie z. B. die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung, die Personengruppe oder den Schulabschluss werden Schlüsselzahlen benötigt (Abbildung 1). Abbildung 1) Beispiel für das sv.net/online-Formular zur Anmeldung eines Beschäftigten Sollten Sie einmal nicht wissen was Sie in einem Feld eintragen müssen, erhalten Sie durch Anklicken des grauen beschrifteten Feldes Hilfe und Ihnen werden in einem neuen Browserfenster alle verfügbaren Schlüssel und deren Bezeichnung aufgeführt (Abbildung 2), die Sie anschließend nur noch auswählen müssen. 4 Abbildung 2) verfügbare Schlüssel für das Feld „Personengruppe“ in der Internetanwendung sv.net/online Die Online-Hilfe rufen Sie mit einem Klick auf das Fragezeichen links oben auf. Weitere Unterstützung finden Sie hier: sv.net Fragen & Antworten-Seite (FAQ): http://www.itsg.de/svnet_faq.ITSG Bei technischen Fragen (Installation, Konfiguration, technische Fehlermeldungen) kontaktieren Sie bitte die technische sv.net-Hotline im Hause der ITSG GmbH, s. http://www.itsg.de/svnet_unterstuetzung.ITSG. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an fachliche sv.net-Ansprechpartner bei den Sozialversicherungsträgern, s. https://www.gkvnet-ag.de/svnetonline/scripts/Kontakte.asp?param=0000. Dort erreichen Sie kompetente und geduldige Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen. Fachliche sv.net-Ansprechpartner können bei Bedarf auch alle abzuführenden Beiträge zur Sozialversicherung mit Ihnen klären. 4.1 Lohnsteuer-Anmeldung Alle steuerlichen Angelegenheiten können über das Online-Portal „Elster-Online“ abgewickelt werden. https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax Hier kann neben der Steuererklärung auch eine Lohnsteuer-Anmeldung für die Angestellten eingereicht werden. Mit der Lohnsteuer-Anmeldung wird dem Finanzamt mitgeteilt, wie viele Steuern für den oder 5 die Angestellten zu zahlen sind. Bei allen Behörden gibt es Erklärungen, und wenn diese nicht ausreichen, auch telefonischen Rat. Abbildung 2) Beispiel für das Online-Formular zur Lohnsteuer-Anmeldung 5. Förderprogramme für die Existenzgründung Für Existenzgründer werden Seminare und Beratung angeboten. Darüber hinaus gibt es Hilfen bei der Finanzierung. Dazu gehören auch diverse Wettbewerbe, bei denen die Geschäftsidee vorgestellt und die Gründer mit der besten Idee einen Geldpreis gewinnen können. Die Angebote unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen gibt es die sogenannten STARTERCENTER NRW, deren Träger die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und kommunale Wirtschaftsförderungen sind. Einen Überblick über die Angebote gibt die Starthilfe für Existenzgründung in NRW (http://www.startercenter.nrw.de/). Hier werden auch die Förderprogramme vorgestellt. Auch besteht die Möglichkeit, bei fehlenden Sicherheiten Bürgschaften für einen Kredit zu bekommen. Weitere Informationen bietet die IHK auf ihrer Internetseite (http://www.ihk-nordwestfalen.de/wirtschaft/existenzgruendung-und6 unternehmensfoerderung/) 6. Kredit beantragen Für einen Kredit müssen die Geldgeber von der geplanten Geschäftsidee überzeugt werden. Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung wird ermittelt, ob die betreffende Person ausreichend zuverlässig und wirtschaftlich in der Lage ist, die Rückzahlung der Kreditsumme zu leisten. Denn das Kreditinstitut möchte sichergehen, dass es das geliehene Geld plus Zinsen zurückerhält. Da die Einschätzung der Vermögensverhältnisse nicht leicht ist, wird mit unterschiedlichen Methoden versucht, ein möglichst vollständiges Bild zu bekommen. Auskünfte erteilen beispielsweise Institutionen wie die Schufa (https://www.schufa.de/de/), die arvato Financial Solutions (http://www.arvato-infoscore.de/) oder die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG (https://www.buergel.de/de). Bei der Schufa werden die gesammelten Daten zu einem SCHUFA-Basisscore zusammengefasst, dieser Score soll die Wahrscheinlichkeit ausdrücken, mit der Rechnungen und Kredite bezahlt werden. Je höher der Score, desto geringer ist das Risiko. Außerdem wird geprüft, wie hoch das vorhandene Eigenkapital ist und/oder ob Sicherheiten wie Immobilien, Grundstücke oder Versicherungen vorhanden sind. Schließlich besteht noch die Möglichkeit, dass ein Bürge sich zur Rückzahlung der ausstehenden Summe verpflichtet, falls der Kreditnehmer dazu nicht in der Lage sein sollte. 7 Quellen Gewerbeanmeldung. Lutz Borkenhagen (http://www.gewerbe-anmelden.info/) Erläuterungen zum Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer bzw. zur Änderungsmitteilung Bundesagentur für Arbeit Betriebsnummern-Service 01.07.2013 http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk4/~ed isp/l6019022dstbai388759.pdf ?_ba.sid=L6019022DSTBAI388762 SCHUFA-Scoreverfahren - wir wollen, dass Sie informiert sind! https://www.schufa.de/media/team_recht/Infoblatt_zur_Scoruebersicht_August_2014.pdf Bonitätsprüfung. Gabler Wirtschaftslexikon - Die ganze Welt der Wirtschaft http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bonitaetspruefung.html Erstellt durch Urte Paaßen Wissen rund um die Hauswirtschaft Internet: http://www.hauswirtschaft.info/ Essen, 17. Juni 2015 8
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