AfD Fraktion Sachsen

STAATSM1N1STER1UM
Freistaat
SACHSEN
DES INNERN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
01095 Dresden
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
37-0141. 50/93^
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Dresden,
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
<
. Januar 2016
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion
Drs. -Nr. : 6/3533
Thema: Truppenbewegungen und Waffentransporte
Sehrgeehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:
"Für die Bundeswehr sind Truppentransporte ausländischer Streitkräf-
te gängige Praxis. Dies ist unter dem Begriff , Host Nation Support'(Unterstützung durch das Gastgeberland) klar geregelt. FürVerfe-
gungen von militärischem Gerät müssen Anträge gestellt werden. Die
Truppen müssen ohne größere Unterbrechungen" und auf direktem
Weg ein Land durchqueren, da es sonst eine Anmaßung von Hoheitsgewalt darstellt."
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich
die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie häufig wurden militärische Truppen- und Waffentransporte - auch
für multinationale Manöver - im Jahr 2014 von ausländischen StreitKräften durch Sachsen geführt? (Bitte aufschlüsseln nach Nationalität
und Landkreisen)
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
Frage 2:
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
Wie häufigwurden militärische Truppen- und Waffentransporte - auch
für multinationale Manöver - im Jahr 2015 (Stichtag 30'. September
2015) von ausländischen Streitkräften durch Sachsen geführt? (Bitte
aufschlüsseln nach Nationalität und Landkreisen)
des Innern
Telefon +49 351 564-0
Telefax+49 351 564-3199
www.smi. sachsen.de
Verkehreanbindung:
Zu erreichen mit den Straßenbahnli-
Frage 3:
Ist Sachsen von regelmäßigen Trainingsfahrten der US-Streitkräfte aus
den süddeutschenStandorten in das Baltikum betroffen?
nien3, 6, 7, 8, 13
Besucherparkplätze:
Bitte beim EmpfangWilhelm-BuckStr. 2 oder 4 melden.
STAATS1VI1N1STER1UM
DESINNERN
Frage 4:
Sofern Frage 3 bejaht werden sollte: Wie häufig kommen solche Trainingsfahrten
pro Jahr vor? (Bitte seit 2011 aufführen)
Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4:
Von einer Beantwortung der Fragen 1 bis 4 durch die Staatsregierung wird abgesehen.
Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies
zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das
Frage- und Auskunftsrecht des Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art.
51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nurfürihre
Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln
verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Fällen zur Auskunft verpflichtet, die in ihre
Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände
außerhalb ihres Verantwortungsbericht betreffen (vgl. SächsAnhVerfG, Urteil vom 17.
Januar2000, NVwZ2000, 671).
Die zuvor beschriebene Fallkonstellation liegt hier vor. Nachgefragt werden statistische
Angaben zu Truppenbewegungen und Waffentransporte ausländischer Streitkräfte,
also verteidigungs- und bündnispolitische Belange. Die ausschließliche Zuständigkeit
hierfür liegt beim Bund. Die Befugnis zur Einreise und zum vorübergehenden Aufenthalt von ausländischen Streitkräften im Bundesgebiet wird, soweit" nicht schon das
Nato-Truppenstatut und die hierzu getroffenen Zusatzvereinbarungen oder das Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten
von Amerika über die Unterstützung durch den Aufnahmestaat in Krise und Krieg greifen, regelmäßig auf der Grundlage von zwischen der Bundesregierung und dem ausländischen Staat geschlossener Abkommen entschieden. Rechtsgrundlage der zuletzt
genannten Abkommen ist das Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräf-
te (Streitkräfteaufenthaltsgesetz - SkAufG). Zuständig für die Umsetzung der Abkommenis^ allein der Bund bzw. das Bundesministerium der Verteidigung. Die Information
des
Bun des an die Länder über vom Bund genehmigte Truppenbewegungen ausländi-
scher/Stre^tkräfte erfolgt nur nachrichtlich. Eine statistische Erhebung bzw'. Auswertung
dies^- Infor mationen
im Sinne der
Mit/fifeunfdlichen Grüßen
(us ö\b\i
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Fragestellung
findet auf Landesebene nicht statt.
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