SACtiSEN - AfD Sachsen

STAATSM11N1STER1UM
Freistaat
SACtiSEN
DES INNERN
DerStaatsminister
SÄCHSISCHESSTAATSMINISTERIUMDES INNERN
Aktenzeichen
01095 Dresden
(bitte bei Antwort angeben)
StAs24-0141.51/8251
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Dresden,.
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
/<?
.
Mai 2016
Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion
Drs. -Nr. : 6/4916
Thema: WirtschaftlicheSituation von Asylbewerbern
Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgendeAusführungenvorangestellt:
"Nach § 7 Abs. 1 AsylbLG müssen Leistungsberechtigte ihr Einkommen und Vermögen aufbrauchen. Sie haben nach § 7 Abs. 5 AsylbLG
einen Freibetrag in Höhevon 200 Euro.
Laut dem Magazin , Der Spiegel' vom 21. 01. 2016 wird das Vermögen in
Bayern bis auf einen Selbstbehalt von 750 Euro konfisziert. In Baden-
Württemberg liegt der Selbstbehalt bei 350 Euro.
http://www. spiegel. de/politik/deutschland/bayern-und-badenwuerttemberg-polizei-nimmt-fluechtlingen-bargeld-ab-a1073089. html"
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich
die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
In welcher Höhe liegt der Freibetrag derzeit in Sachsen?
Nach § 7 Abs. 1 AsylbLG müssen Leistungsberechtigte ihr Einkommen und
Vermögen aufbrauchen. Sie haben nach § 7 Abs. 5 AsylbLG einen Freibetrag in Höhevon 200 Euro, der nicht als Vermögenanzusehen ist.
Frage 2:
Hausanschrift:
SächsischesStaatsministerium
des Innern
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
Telefon +49 351 564-0
Telefax+49 351 564-3199
www.smi. sachsen.de
Verkehrsanbindung:
Zu erreichen mit den Straßen-
bahnlinien3, 6, 7, 8, 13
Welche Summen an Bargeld wurden von Asylbewerbern im Jahr 2015
und im ersten Quartal 2016 in Sachsen abgegeben oder ihnen abge-
Besucherparkplätze:
Bitte beim Empfang Wilhelm-
nommen?
Buck-Str. 2 oder 4 melden.
Es liegen keine Informationen zu Beträgen mit AsylbLG-Bezug vor. Es liegen lediglich Titelbuchauszüge des durch die Fachabteilung geführten Ver
wahrkontos vor
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Danach wurden im Jahr 2015 in 534 Vorgängen etwa 271. 000 Euro eingezogen, die
möglicherweise einen Bezug zum AsylbLG aufweisen. Die Frage, ob und in welcher
Gesamthöhe es sich bei diesen Einziehungen tatsächlich um solche mit Bezug zu dem
AsylbLG handelt, kann erst nach Sichtung der jeweiligen Akten geklärt werden. Gemäß
Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach
besten Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der
Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen
Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz
gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten
zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist
mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann.
Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der zuständigen Zentralen Ausländerbehörde gefährdet, weil dabei von
einem durchschnittlichen Aufwand von 30 Minuten für die Anforderung, Sichtung und
Zurücksendung der Akte und Auswertung der dabei gewonnenen Daten auszugeben
ist. Dies würde einen Aufwand von insgesamt 267 Arbeitsstunden, d. h. von über 33
achtstündigenArbeitstagen verursachen.
Im ersten Quartal 2016 wurden nach den Titelbuchauszügen lediglich in einem Fall, der
möglicherweise einen Bezug zum AsylbLG aufweist, 16. 180 Euro von Asylbegehrenden sichergestellt. Dabei wurden die bei einer der Personen sichergestellten 14. 500
Euro zwischenzeitlich zuständigkeitshalber an die Landesverwaltung von MecklenburgVorpommern weitergeleitet.
Frage 3:
Wurden persönliche Wertgegenstände abgegeben oder abgenommen?
Die Sächsische Staatsregierung verfügt über keine Informationen zur Abgabe oder
Abnahme von persönlichen Wertgegenständen mit AsylbLG-Bezug.
Frage 4:
Welche Möglichkeiten haben Asylbewerber, um auf ihre Auslandskonten oder
andere Vermögensquellen zuzugreifen?
Es sind keine Beschränkungen für Asylbewerber bekannt, die die allgemein allen Personen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, auf Auslandskonten oder sonstige
Vermögensquellen zuzugreifen, einschränken könnten.
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Frage 5:
Wie viele Fälle sind der Staatsregierung zum 31. 03. 2016 bekannt gewesen, nach
welchen aufenthaltsberechtigte Asylbewerber keine Leistungen nach SGB II bezogen, \^eil sie sich ihren Lebensunterhalt ausschließlich aus ihrem Vermögen
oder B^ufstätigkeit finanzieren konnten? Bitte nach Vermögen und Berufstätigkeit aufschlüsseln.
Solch^/Fäll^ sind nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
MaM<usUlbig,
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