STAATSM11N1STER1UM Freistaat SACtiSEN DES INNERN DerStaatsminister SÄCHSISCHESSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Aktenzeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141.51/8251 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden,. Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden /<? . Mai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs. -Nr. : 6/4916 Thema: WirtschaftlicheSituation von Asylbewerbern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgendeAusführungenvorangestellt: "Nach § 7 Abs. 1 AsylbLG müssen Leistungsberechtigte ihr Einkommen und Vermögen aufbrauchen. Sie haben nach § 7 Abs. 5 AsylbLG einen Freibetrag in Höhevon 200 Euro. Laut dem Magazin , Der Spiegel' vom 21. 01. 2016 wird das Vermögen in Bayern bis auf einen Selbstbehalt von 750 Euro konfisziert. In Baden- Württemberg liegt der Selbstbehalt bei 350 Euro. http://www. spiegel. de/politik/deutschland/bayern-und-badenwuerttemberg-polizei-nimmt-fluechtlingen-bargeld-ab-a1073089. html" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe liegt der Freibetrag derzeit in Sachsen? Nach § 7 Abs. 1 AsylbLG müssen Leistungsberechtigte ihr Einkommen und Vermögen aufbrauchen. Sie haben nach § 7 Abs. 5 AsylbLG einen Freibetrag in Höhevon 200 Euro, der nicht als Vermögenanzusehen ist. Frage 2: Hausanschrift: SächsischesStaatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi. sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen- bahnlinien3, 6, 7, 8, 13 Welche Summen an Bargeld wurden von Asylbewerbern im Jahr 2015 und im ersten Quartal 2016 in Sachsen abgegeben oder ihnen abge- Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- nommen? Buck-Str. 2 oder 4 melden. Es liegen keine Informationen zu Beträgen mit AsylbLG-Bezug vor. Es liegen lediglich Titelbuchauszüge des durch die Fachabteilung geführten Ver wahrkontos vor STAATS1VliniSTER1U1VI DESINNERN Danach wurden im Jahr 2015 in 534 Vorgängen etwa 271. 000 Euro eingezogen, die möglicherweise einen Bezug zum AsylbLG aufweisen. Die Frage, ob und in welcher Gesamthöhe es sich bei diesen Einziehungen tatsächlich um solche mit Bezug zu dem AsylbLG handelt, kann erst nach Sichtung der jeweiligen Akten geklärt werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach besten Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der zuständigen Zentralen Ausländerbehörde gefährdet, weil dabei von einem durchschnittlichen Aufwand von 30 Minuten für die Anforderung, Sichtung und Zurücksendung der Akte und Auswertung der dabei gewonnenen Daten auszugeben ist. Dies würde einen Aufwand von insgesamt 267 Arbeitsstunden, d. h. von über 33 achtstündigenArbeitstagen verursachen. Im ersten Quartal 2016 wurden nach den Titelbuchauszügen lediglich in einem Fall, der möglicherweise einen Bezug zum AsylbLG aufweist, 16. 180 Euro von Asylbegehrenden sichergestellt. Dabei wurden die bei einer der Personen sichergestellten 14. 500 Euro zwischenzeitlich zuständigkeitshalber an die Landesverwaltung von MecklenburgVorpommern weitergeleitet. Frage 3: Wurden persönliche Wertgegenstände abgegeben oder abgenommen? Die Sächsische Staatsregierung verfügt über keine Informationen zur Abgabe oder Abnahme von persönlichen Wertgegenständen mit AsylbLG-Bezug. Frage 4: Welche Möglichkeiten haben Asylbewerber, um auf ihre Auslandskonten oder andere Vermögensquellen zuzugreifen? Es sind keine Beschränkungen für Asylbewerber bekannt, die die allgemein allen Personen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, auf Auslandskonten oder sonstige Vermögensquellen zuzugreifen, einschränken könnten. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Frage 5: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung zum 31. 03. 2016 bekannt gewesen, nach welchen aufenthaltsberechtigte Asylbewerber keine Leistungen nach SGB II bezogen, \^eil sie sich ihren Lebensunterhalt ausschließlich aus ihrem Vermögen oder B^ufstätigkeit finanzieren konnten? Bitte nach Vermögen und Berufstätigkeit aufschlüsseln. Solch^/Fäll^ sind nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen MaM<usUlbig, Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN
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