Anfrage - Falk Neubert, MdL

DRUCKSACHE 6/4041
Sächsischer Landtag
6. Wahlperiode
Kleine Anfrage
der / des
Abgeordneten Falk Neubert
Fraktion DIE LINKE
Thema:
Erarbeitung Hochschulentwicklungsplan 2025
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wann werden die Eckpunkte des neuen Hochschulentwicklungsplans im Kabinett
beschlossen?
2. Wann wird der Referentenentwurf des neuen Hochschulentwicklungsplans vorliegen?
3. Wer wird (neben den Hochschulen) die Möglichkeit erhalten, zum neuen Hochschulentwicklungsplan angehört zu werden?
4. In welcher Art und Weise soll das Parlament in diesem Diskussionsprozess die Möglichkeit der Beteiligung erhalten?
MdL Falk Neubert
Dresden, 26. Januar 2016
Eingegangen am: 26.01.2016
Unterzeichner: Falk Neubert
Datum: 26.01.2016
Ausgegeben am: 25.02.2016
Freistaat
STAATSMINISTERIUM
SACHSEN
FÜR WISSENSCHAFT
UND KUNST
Die Staatsministerin
STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST
Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
3-1053/1/13-2016
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
esden,
»
Februar 2016
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE
Drs.-Nr.: 6/4041
Thema: Erarbeitung Hochschulentwicklungsplan 2025
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wann werden die Eckpunkte des neuen Hochschulentwick
lungsplans im Kabinett beschlossen?
Zertifikat seit 2007
audit berufundfamilie
Frage 2: Wann wird der Referentenentwurf des neuen Hochschulent
wicklungsplans vorliegen?
Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2:
Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen.
Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die
Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den
„Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-,
Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtli
che internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen
innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentschei
dungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-I-06).
Hausanschrift:
Staatsministerium für
Wissenschaft und Kunst
Wigardstraße 17
01097 Dresden
Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil ge
mäß § 10 Abs. 1 S. 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes die Zu
ständigkeit für die staatliche Hochschulentwicklungsplanung beim Sächsi
schen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) liegt. Das
SMWK befindet sich derzeit in dem für die Hochschulentwicklungsplanung
erforderlichen internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozess.
Frage 3: Wer wird (neben den Hochschulen) die Möglichkeit erhalten,
zum neuen Hochschulentwicklungsplan angehört zu werden?
www.smwk.Sachsen de
Verkehrsanbindung:
Zu erreichen mit den Straßen
bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13
Für Besucher mit Behinderungen
befinden sich gekennzeichnete
Parkplätze am Hintereingang der
Wigardstraße 17. Für alle Besu
cherparkplätze gilt: Bitte beim
Pfortendienst melden.
'Kein Zugang für elektronisch signierte
sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente.
STAATSMINISTERIUM
FÜR WISSENSCHAFT
UND KUNST
Neben den Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen - Hochschulen für
angewandte Wissenschaften sollen zum Referentenentwurf insbesondere angehört
werden:
Berufsakademie Sachsen,
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden,
Studentenwerke,
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften,
der Hauptpersonalrat SMWK,
die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universi
täten und Hochschulen,
Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Sozialverbände,
betroffene Kammern in Sachsen.
Frage 4: In welcher Art und Weise soll das Parlament in diesem Diskussionsprozess die Möglichkeit der Beteiligung erhalten?
Der zur Anhörung versandte Referentenentwurf wird dem Ausschuss für Wissenschaft
und Hochschule, Kultur und Medien (AWHKM) übersandt und vom SMWK vorgestellt.
Die Staatsregierung steht einem Austausch im AWHKM entsprechend den parlamenta
rischen Regeln und Gepflogenheiten offen gegenüber.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva-Maria Stan
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