Selbstbestimmt wählen.

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Hier finden Sie Antworten auf
folgende Fragen:
WAS WIRD EIGENTLICH GEWÄHLT? 04
WAS TUT DER LANDTAG?
04
WAS IST DER GEMEINDERAT? 05
WER DARF WÄHLEN? 06
WO UND WANN KÖNNEN SIE WÄHLEN? 06
WIE GEHT DAS WÄHLEN? 06
03
Am Sonntag 27. September 2015 sind in
Oberösterreich Wahlen.
Alle reden davon und überall hängen Plakate.
Alle Parteien teilen kleine Geschenke und Informationen aus.
Was wird eigentlich gewählt?
Wenn eine Partei viele Stimmen bekommt, dann kann sie auch viele Personen in den
Landtag schicken. Dann hat diese Partei viel Einfluss auf Entscheidungen.
Wählen gehen ist wichtig. Mit Ihrer Stimme bestimmen Sie mit, wer in den
nächsten 6 Jahren viele Entscheidungen fällt. Diese Entscheidungen betreffen auch Ihr
Leben. Schauen Sie sich gut an, welche Partei sich dafür einsetzt, was für Sie wichtig ist.
Gewählt wird
Was ist der Gemeinderat?
Was macht ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin?
1. Der Landtag – lila Zettel
Oberösterreich hat 442 Gemeinden. Eine Gemeinde ist der Ort, in dem Sie wohnen.
2. Der Gemeinderat – weißer Zettel
Egal wie groß die Gemeinde ist, alle haben bestimmte Aufgaben zu erfüllen:
3. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin – beiger Zettel
– Die Gemeinde ist verantwortlich für den Kindergarten
Alle drei Wahlen sind an einem Tag. Für jede Wahl gibt es einen eigenen
Wahlzettel. Jeder Wahlzettel hat eine andere Farbe.
– oder dass die Straßen auch im Winter gut befahrbar sind,
Was tut der Landtag?
Der Landtag ist für ganz Oberösterreich zuständig und hat sehr wichtige Aufgaben.
– Der Landtag beschließt Gesetze. Das sind Regeln, an die sich alle halten müssen.
Zum Beispiel welche Angebote es für beeinträchtigte Menschen geben muss.
– Der Landtag beschließt, wofür Oberösterreich Geld ausgibt. Zum Beispiel obmehr
Straßen gebaut werden oder mehr Kindergärten.
– Der Landtag wählt die Regierung. Die Regierung hat die Aufgabe, Lösungen für viele
Bereiche in Oberösterreich zu finden. Die Regierung verwaltet das Geld, verteilt Förderungen oder plant neue Straßen.
– sorgt dafür, dass die Mistkübel ausgeleert werden und
alle sauberes Wasser haben.
– Die Gemeinde entscheidet, wo ein Sportplatz oder ein Betrieb hinkommt.
Die Entscheidungen treffen in der Gemeinde der Bürgermeister oder die
Bürgermeisterin und der Gemeinderat.
Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin ist der Chef der Gemeinde.
Als Bürgermeister oder Bürgermeisterin bewerben sich Personen. Die Namen dieser
Personen stehen am Wahlzettel. Sie können direkt den Namen ankreuzen. Die meisten
gehören einer Partei an, die steht dann auch dabei. Das ist der beige Zettel.
Viele Dinge darf der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin nicht alleine entscheiden.
Das entscheidet dann der Gemeinderat.
– Der Landtag kontrolliert die Regierung.
Der Gemeinderat besteht aus mehreren Personen, die bestimmten Parteien angehören.
Wer arbeitet im Landtag?
Und am 27. September können Sie mitbestimmen, wer die nächsten 6 Jahre im
Gemeinderat in Ihrem Wohnort sein wird. Das ist der weiße Zettel.
Der Landtag besteht aus 56 Abgeordneten. Frauen und Männer, die bestimmten Parteien angehören. Diese Frauen und Männer arbeiten für 6 Jahre dort. Wer das für die
nächsten 6 Jahre sein wird, wird am 27. September gewählt. Das ist der lila Zettel.
04
Sie können hier zwischen verschiedenen Parteien wählen. Schauen Sie sich gut an,
welche Partei sich dafür einsetzt, was für Sie wichtig ist.
05
Wer darf wählen?
Den Landtag darf jeder wählen, der
– Österreicher ist,
Dann nehmen Sie den weißen Zettel und kreuzen EINE Partei an. Nur eine, sonst ist Ihre
Stimme ungültig. Das ist Ihre Stimme für den Gemeinderat. Den weißen Zettel stecken
Sie in den grauen Umschlag.
– in Oberösterreich wohnt und
Dann nehmen Sie den beigen Zettel und kreuzen EINE Person an. Nur eine, sonst ist Ihre
Stimme ungültig. Das ist Ihre Stimme für den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin.
Den beigen Zettel stecken Sie in den grauen Umschlag. Da sind dann 2 Zettel drinnen.
– mindestens 16 Jahre alt ist.
Den lila Umschlag und den grauen Umschlag nehmen Sie aus der Wahlzelle mit.
Den Gemeinderat dürfen auch
Für jeden Umschlag gibt es ein eigenes großes Gefäß mit einem Schlitz. Das nennt man
Wahlurne. Es gibt eine eigene Urne für die Landtagswahl. Dort werfen Sie den lila
Umschlag ein. Für die Gemeinderatswahl gibt es auch eine eigene Urne. Dort werfen Sie
den grauen Umschlag ein.
– EU-Bürger und EU-Bürgerinnen wählen, also Deutsche, Italiener, Holländer usw.
– Diese Bürgerinnen und Bürger müssen in Oberösterreich wohnen.
Wo und wann können Sie wählen?
Damit haben Sie gewählt und Ihre Stimme wird mitgezählt.
Gewählt wird in einem Wahllokal. So heißt der Ort wo gewählt wird. Das ist meistens im
Gemeindeamt. Es muss auch mindestens ein Wahllokal geben, das mit einem Rollstuhl
erreichbar ist. Meistens ist das am Vormittag oder in großen Gemeinden auch am
Nachmittag offen.
Sie können am 27. September nicht in Ihrem
Wahllokal wählen?
Ein paar Tage vor der Wahl bekommen Sie einen Brief von der Gemeinde. In dieser
Amtlichen Wahlinformation steht, wo genau Ihr Wahllokal ist. Und wann das Wahllokal
für Sie offen hat. Das sind ganz wichtige Informationen, damit Sie auch wirklich deine
Stimme abgeben können.
Wenn Sie keinen Brief bekommen, gehen Sie auf Ihr Gemeindeamt
oder rufen Sie dort an.
Wie geht das Wählen?
In Ihrem Wahllokal zeigen Sie Ihren Ausweis mit Foto oder die amtliche Wahlinformation.
Dann bekommen Sie 3 Wahlzettel (lila, beige und weiß) und 2 Kuverts (lila und grau).
Wenn eine Wahlzelle frei ist, gehen Sie hinein. Das sorgt dafür, dass Sie geheim wählen
können. Sie müssen niemandem sagen, was Sie gewählt haben. Und niemand darf Ihnen
sagen, was Sie wählen sollen. Das ist Ihre Entscheidung.
In der Wahlzelle ist ein Stift zum Ankreuzen der Partei, die Sie wählen möchten.
Zuerst nehmen Sie den lila Zettel und kreuzen EINE Partei an. Nur eine, sonst ist Ihre
Stimme ungültig. Das ist Ihre Stimme für den Landtag. Den lila Zettel stecken Sie in den
lila Umschlag.
06
Sie sind am Wahltag nicht daheim? Sie kommen nicht in Ihr Wahllokal hinein, weil es zu
viele Stufen hat? Sie können Ihr Bett nicht verlassen?
Kein Problem. Dafür gibt es Wahlkarten. Sie können jetzt schon eine Wahlkarte
beantragen. Bis spätestens Donnerstag 24. September!
Dafür schreiben Sie an Ihre Gemeinde einen Brief oder ein Mail. Sie müssen eine Kopie
von Ihrem Ausweis mit Foto mitschicken. Oder die Nummer von einem Ausweis.
Der Amtlichen Wahlinformation der Gemeinde liegt auch eine Karte bei, mit der Sie eine
Wahlkarte anfordern können. Sogar ein fertiger Umschlag mit der Adresse ist dabei.
Die Gemeinde schickt Ihnen dann die Wahlkarte mit der Post zu oder jemand bringt sie
vorbei.
Oder Sie schauen persönlich bei der Gemeinde vorbei. Nehmen Sie einen Ausweis mit
Foto mit. Dann bekommen Sie die Wahlkarte gleich in die Hand gedrückt.
Telefonieren geht nicht!
Jetzt haben Sie also Ihre Wahlkarte. Wie geht es weiter?
Die Wahlkarte besteht aus
– einem lila Wahlzettel für den Landtag
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– einem weißen Wahlzettel für den Gemeinderat
– einem beigen Wahlzettel für den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin
– einem lila Umschlag ohne Beschriftung
– einem grauen Umschlag ohne Beschriftung
– einem großen Umschlag mit viel Text vorne und hinten, es steht „Wahlkarte“ drauf
Passen Sie gut auf die Wahlkarte auf, wenn sie verloren geht, können Sie nicht wählen.
Das ist wichtig: Die ausgefüllte Wahlkarte muss am 27. September vor Wahlschluss bei
Ihrer Gemeinde sein.
Mit der Wahlkarte wählen:
Sie wählen wie oben beschrieben. Zwar nicht in der Wahlzelle, aber an einem ruhigen
Ort, wo niemand dreinreden kann.
Auf dem lila Zettel (Landtag) eine Partei ankreuzen. Dann in den lila Umschlag stecken.
Auf dem weißen Zettel (Gemeinderat) eine Partei und auf dem beigen Zettel
(Bürgermeister) eine Person ankreuzen. Beide Zettel in den grauen Umschlag stecken.
Dann stecken Sie das lila und graue Kuvert in den Umschlag, wo „Wahlkarte“ draufsteht.
NOCH NICHT ZUKLEBEN!
Sie müssen vorher noch auf dem Umschlag mit dem Aufdruck „Wahlkarte“ in einem
grauen Feld unterschreiben. Damit bestätigen Sie, dass Sie persönlich gewählt haben.
Und nicht jemand anderer.
Jetzt können Sie den Umschlag zukleben.
Die ausgefüllte Wahlkarte werfen Sie in den Postkasten. Sie brauchen dafür keine
Briefmarke. Unbedingt bis Mittwoch 23. September in den Postkasten werfen, sonst ist
die Wahlkarte nicht rechtzeitig in der Gemeinde.
Oder Sie bringen die ausgefüllte Wahlkarte bei der Gemeinde vorbei oder geben sie
jemandem mit, der sie hinbringt. Das geht dann, wenn die Gemeinde Öffnungszeit hat.
Montag bis Freitag vormittags haben die meisten Gemeinden offen. Auch am Samstag
vor der Wahl – am 26. September - muss sie am Vormittag offen haben und am
Wahltag 27. September bis Wahlschluss.
Fertig gewählt!
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IMPRESSUM
Die Grünen Oberösterreich
Landgutstaße 17
4040 Linz
Zusammengestellt und übersetzt vom Klub der Grünen.
Foto: bilderbox.at