Schulen für Gesundheitsund Krankenpflege und Medizinische Assistenzberufe Ausbildung Obduktionsassistenz nach dem MAB-Gesetz • Dauer • Voraussetzungen • Aufnahmebedingungen • Einzureichende Unterlagen • Kosten / Verpflegung / Wohnen • Leistungen der GuKPS • Berufsbild • Tätigkeitsbereiche • Ausbildung / Prüfungen • Ziel der Ausbildung Ausbildung Obduktionsassistenz Seite 2 Dauer Mindestens 14 Wochen – 530 Stunden Theorie und Praxis (ohne Basismodul) Voraussetzungen Personen, die sich um die Aufnahme in die Ausbildung zur Obduktionsassistenz bewerben, haben nachzuweisen: 1. Positiv absolviertes Basismodul ODER eine berufliche Erstausbildung in einem gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf (z.B. Pflegehilfe,…) 1. die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung (Nachweis durch eine grobklinische Untersuchung beim Arzt der Wahl) 2. die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung – erhältlich beim Gemeindeamt) 3. die erfolgreiche Absolvierung von 9 Schulstufen oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung 4. Mindestalter 18 Jahre vor Beginn der praktischen Ausbildung Personen, die keine berufliche Erstausbildung (zB abgeschlossener Lehrberuf, mittlere oder höhere berufsbildende Schule, etc….) absolviert haben, können nur in die Ausbildung zur medizinischen Fachassistenz (MFA) aufgenommen werden und können keine einzelnen Module absolvieren. Aufnahmebedingungen • • Positiv absolvierter Zulassungstest zum Aufnahmeverfahren Aufnahmegespräch / Assessmentcenter Einzureichende Unterlagen • • • • • • • • Bewerbungsbogen (Formular der Schule), Lebenslauf enthalten Kopie Reisepass od. Personalausweis (wenn nicht vorhanden: Kopie Geburtsurkunde u. Staatsbürgerschaftsnachweis) Kopie Nachweis Namensänderung (zB Heiratsurkunde) Zeugnis der höchsten abgeschlossenen Schulstufe Nachweis über die abgeschlossene berufliche Erstausbildung Grobklinische Untersuchung Strafregisterauszug Nachweis über positiv absolviertes Basismodul ODER Nachweis über abgeschlossene Ausbildung in einem gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf (z.B. Pflegehilfe,….) Kosten / Verpflegung / Wohnen • • • Gebühr für elektronischen Zulassungstest: € 10,Ausbildungskosten: bitte wenden Sie sich direkt an die Ausbildungsstätten Verpflegung / Wohnen: Bitte wenden Sie sich direkt an die Ausbildungsstätten Leistungen der Bildungseinrichtung Die SchülerInnen sind unfall-, kranken- und pensionsversichert. Im Rahmen der praktischen Ausbildung wird Dienstkleidung zur Verfügung gestellt. Berufsbild Die Obduktionsassistenz umfasst die Assistenz bei der Leichenöffnung im Rahmen der Anatomie, der Histopathologie, der Zytopathologie sowie der Gerichtsmedizin nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht. Ausbildung Obduktionsassistenz Seite 3 Tätigkeitsbereich Pathologieabteilung von Universitätskliniken, Kliniken, Spitälern und Krankenanstalten, in gerichtsmedizinischen/anatomischen/Pathologischen Instituten. • • • • • • • die Wartung und Aufbereitung der für die Obduktion erforderlichen Instrumente sowie des Obduktionstisches die Assistenz bei der Leichenöffnung und bei der Organ- oder Probenentnahme die Mitwirkung bei anatomischen Präparationen die Durchführung von Konservierungsverfahren die Assistenz bei der Umsetzung der Hygienerichtlinien hinsichtlich des Obduktionsraumes, der Gerätschaften und der Instrumente die Assistenz bei der Dokumentation der Leichenöffnung, insbesondere der Fotodokumentation die Versorgung und Vorbereitung der Verstorbenen für die Bestattung Ausbildung Die theoretische Ausbildung umfasst das Basismodul: • Erste Hilfe und Verbandslehre • Einführung in das Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsberufe • Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung • Einführung in die allgemeine Hygiene • Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung • Kommunikation und Teamarbeit • Medizinische Terminologie und Dokumentation Aufbaumodul Obduktionsassistenz • • • • Anatomie und (Patho-) Physiologie: Organsysteme Obduktion einschließlich Geräte- und Instrumentenlehre und Versorgung der Präparate Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation Berufsspezifische Rechtsgrundlagen Die praktische Ausbildung umfasst: mindestens 325 Stunden in Krankenanstalten, gerichtsmedizinischen/ anatomischen/pathologischen Instituten im Fachbereich Pathologie Prüfungen Kommissionelle Abschlussprüfung Ziele der Ausbildung • • • • • • Verständnis der einschlägigen medizinischen Terminologie Kenntnis über die Organisation Krankenhaus und die typische Aufbau- und Ablauforganisation (einschließlich Hygiene- und Entsorgungsplan) im und rund um pathologische Abteilungen an Krankenanstalten sowie Kennen der Rolle und Funktion von ObuktionsassistenInnen bei Obduktionen Kenntnis über die korrekte Aufbereitung von Verstorbenen für eine Obduktion sowie über die notwendigen und richtigen Unterlagen, welche für eine Obduktion erforderlich sind Kenntnis über die Abläufe gängiger Untersuchungen/Obduktionen sowie die dabei erforderliche Unterstützungstätigkeit von ObduktionsassistentInnen Kenntnis über die erforderlichen Geräte, Instrumente und Verbrauchsgüter sowie die sachgemäße Vorbereitung je Obduktion, Überprüfung der Funktionsweise und Bereitstellung unter Einhaltung der Hygienestandards Kenntnis über die richtige Lagerung von Toten (auf dem Seziertisch) je Art einer Obduktion Ausbildung Obduktionsassistenz • • • • • • • Seite 4 Kenntnis über die notwendigen Erfordernisse zur Vorbereitung von Proben für zytologische und histologische Untersuchungen sowie zur dauerhaften Lagerung/Konservierung von Leichten, Organen und Proben Kenntnis über die korrekten Vorbereitungsmaßnahmen zum Einsargen/Bestatten der Leiche einschließlich Maßnahmen zur Abholung und Transport des Leichnams Kenntnis über die Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen für eine pietätvolle Verabschiedung durch die Hinterbliebenen und Kenntnis über korrekte Beratung von Hinterbliebenen zur Einleitung der weiteren Schritte Kenntnis über den sachgerechten Umgang mit sanitätspolizeilichen Leichen Kenntnis über die rechtlichen und fachlichen Vorgaben hinsichtlich Hygiene und Sterilität und entsprechendes Handeln sowie Kenntnis über die rechtlichen und fachlichen Grenzen des Berufs Kenntnisse über die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team
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