Ausbildung Obduktionsassistenz - Schulen für Gesundheits

Schulen für Gesundheitsund Krankenpflege und
Medizinische Assistenzberufe
Ausbildung
Obduktionsassistenz
nach dem MAB-Gesetz
• Dauer
• Voraussetzungen
• Aufnahmebedingungen
• Einzureichende Unterlagen
• Kosten / Verpflegung / Wohnen
• Leistungen der GuKPS
• Berufsbild
• Tätigkeitsbereiche
• Ausbildung / Prüfungen
• Ziel der Ausbildung
Ausbildung Obduktionsassistenz
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Dauer
Mindestens 14 Wochen – 530 Stunden Theorie und Praxis (ohne Basismodul)
Voraussetzungen
Personen, die sich um die Aufnahme in die Ausbildung zur Obduktionsassistenz bewerben, haben
nachzuweisen:
1. Positiv absolviertes Basismodul ODER eine berufliche Erstausbildung in einem gesetzlich geregelten
Gesundheitsberuf (z.B. Pflegehilfe,…)
1. die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung (Nachweis durch eine
grobklinische Untersuchung beim Arzt der Wahl)
2. die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung –
erhältlich beim Gemeindeamt)
3. die erfolgreiche Absolvierung von 9 Schulstufen oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung
4. Mindestalter 18 Jahre vor Beginn der praktischen Ausbildung
Personen, die keine berufliche Erstausbildung (zB abgeschlossener Lehrberuf, mittlere oder höhere
berufsbildende Schule, etc….) absolviert haben, können nur in die Ausbildung zur medizinischen
Fachassistenz (MFA) aufgenommen werden und können keine einzelnen Module absolvieren.
Aufnahmebedingungen
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Positiv absolvierter Zulassungstest zum Aufnahmeverfahren
Aufnahmegespräch / Assessmentcenter
Einzureichende Unterlagen
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Bewerbungsbogen (Formular der Schule), Lebenslauf enthalten
Kopie Reisepass od. Personalausweis (wenn nicht vorhanden: Kopie Geburtsurkunde u.
Staatsbürgerschaftsnachweis)
Kopie Nachweis Namensänderung (zB Heiratsurkunde)
Zeugnis der höchsten abgeschlossenen Schulstufe
Nachweis über die abgeschlossene berufliche Erstausbildung
Grobklinische Untersuchung
Strafregisterauszug
Nachweis über positiv absolviertes Basismodul ODER Nachweis über abgeschlossene Ausbildung
in einem gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf (z.B. Pflegehilfe,….)
Kosten / Verpflegung / Wohnen
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Gebühr für elektronischen Zulassungstest: € 10,Ausbildungskosten: bitte wenden Sie sich direkt an die Ausbildungsstätten
Verpflegung / Wohnen: Bitte wenden Sie sich direkt an die Ausbildungsstätten
Leistungen der Bildungseinrichtung
Die SchülerInnen sind unfall-, kranken- und pensionsversichert. Im Rahmen der praktischen Ausbildung
wird Dienstkleidung zur Verfügung gestellt.
Berufsbild
Die Obduktionsassistenz umfasst die Assistenz bei der Leichenöffnung im Rahmen der Anatomie, der
Histopathologie, der Zytopathologie sowie der Gerichtsmedizin nach ärztlicher Anordnung und unter
ärztlicher Aufsicht.
Ausbildung Obduktionsassistenz
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Tätigkeitsbereich
Pathologieabteilung von Universitätskliniken, Kliniken, Spitälern und Krankenanstalten, in
gerichtsmedizinischen/anatomischen/Pathologischen Instituten.
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die Wartung und Aufbereitung der für die Obduktion erforderlichen Instrumente sowie des
Obduktionstisches
die Assistenz bei der Leichenöffnung und bei der Organ- oder Probenentnahme
die Mitwirkung bei anatomischen Präparationen
die Durchführung von Konservierungsverfahren
die Assistenz bei der Umsetzung der Hygienerichtlinien hinsichtlich des Obduktionsraumes, der
Gerätschaften und der Instrumente
die Assistenz bei der Dokumentation der Leichenöffnung, insbesondere der Fotodokumentation
die Versorgung und Vorbereitung der Verstorbenen für die Bestattung
Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst das
Basismodul:
• Erste Hilfe und Verbandslehre
• Einführung in das Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsberufe
• Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
• Einführung in die allgemeine Hygiene
• Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung
• Kommunikation und Teamarbeit
• Medizinische Terminologie und Dokumentation
Aufbaumodul Obduktionsassistenz
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Anatomie und (Patho-) Physiologie: Organsysteme
Obduktion einschließlich Geräte- und Instrumentenlehre und Versorgung der Präparate
Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation
Berufsspezifische Rechtsgrundlagen
Die praktische Ausbildung umfasst: mindestens 325 Stunden in Krankenanstalten, gerichtsmedizinischen/
anatomischen/pathologischen Instituten im Fachbereich Pathologie
Prüfungen
Kommissionelle Abschlussprüfung
Ziele der Ausbildung
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Verständnis der einschlägigen medizinischen Terminologie
Kenntnis über die Organisation Krankenhaus und die typische Aufbau- und Ablauforganisation
(einschließlich Hygiene- und Entsorgungsplan) im und rund um pathologische Abteilungen an
Krankenanstalten sowie Kennen der Rolle und Funktion von ObuktionsassistenInnen bei
Obduktionen
Kenntnis über die korrekte Aufbereitung von Verstorbenen für eine Obduktion sowie über die
notwendigen und richtigen Unterlagen, welche für eine Obduktion erforderlich sind
Kenntnis über die Abläufe gängiger Untersuchungen/Obduktionen sowie die dabei erforderliche
Unterstützungstätigkeit von ObduktionsassistentInnen
Kenntnis über die erforderlichen Geräte, Instrumente und Verbrauchsgüter sowie die sachgemäße
Vorbereitung je Obduktion, Überprüfung der Funktionsweise und Bereitstellung unter Einhaltung
der Hygienestandards
Kenntnis über die richtige Lagerung von Toten (auf dem Seziertisch) je Art einer Obduktion
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Kenntnis über die notwendigen Erfordernisse zur Vorbereitung von Proben für zytologische und
histologische Untersuchungen sowie zur dauerhaften Lagerung/Konservierung von Leichten,
Organen und Proben
Kenntnis über die korrekten Vorbereitungsmaßnahmen zum Einsargen/Bestatten der Leiche
einschließlich Maßnahmen zur Abholung und Transport des Leichnams
Kenntnis über die Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen für eine pietätvolle
Verabschiedung durch die Hinterbliebenen und Kenntnis über korrekte Beratung von
Hinterbliebenen zur Einleitung der weiteren Schritte
Kenntnis über den sachgerechten Umgang mit sanitätspolizeilichen Leichen
Kenntnis über die rechtlichen und fachlichen Vorgaben hinsichtlich Hygiene und Sterilität und
entsprechendes Handeln sowie Kenntnis über die rechtlichen und fachlichen Grenzen des Berufs
Kenntnisse über die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung
Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team