Ausbildung Gipsassistenz - Schulen für Gesundheits

Schulen für Gesundheitsund Krankenpflege und
Medizinische Assistenzberufe
Ausbildung
Gipsassistenz
nach dem MAB-Gesetz
• Dauer
• Voraussetzungen
• Aufnahmebedingungen
• Einzureichende Unterlagen
• Kosten / Verpflegung / Wohnen
• Leistungen der GuKPS
• Berufsbild
• Tätigkeitsbereiche
• Ausbildung / Prüfungen
• Ziele der Ausbildung
Ausbildung Gipsassistenz
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Dauer
Mindestens 14 Wochen – 530 Stunden Theorie und Praxis (ohne Basismodul)
Voraussetzungen
Personen, die sich um die Aufnahme in die Ausbildung zur Gipsassistenz bewerben, haben nachzuweisen:
1. Positiv absolviertes Basismodul ODER eine berufliche Erstausbildung in einem gesetzlich geregelten
Gesundheitsberuf (z.B. Pflegehilfe,…)
2. die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung (Nachweis durch eine
grobklinische Untersuchung beim Arzt eigener Wahl)
3. die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Nachweis durch
Strafregisterbescheinigung – erhältlich beim Gemeindeamt)
4. die erfolgreiche Absolvierung von 9 Schulstufen oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung
5. Mindestalter 18 Jahre vor Beginn der praktischen Ausbildung
Personen, die keine berufliche Erstausbildung (z.B. abgeschlossener Lehrberuf, mittlere oder höhere
berufsbildende Schule, etc….) absolviert haben, können nur in die Ausbildung zur medizinischen
Fachassistenz (MFA) aufgenommen werden und können keine einzelnen Module absolvieren.
Aufnahmebedingungen
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Positiv absolvierter Zulassungstest zum Aufnahmeverfahren
Aufnahmegespräch / Assessmentcenter
Einzureichende Unterlagen
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Bewerbungsbogen (Formular der Schule), Lebenslauf enthalten
Kopie Reisepass od. Personalausweis (wenn nicht vorhanden: Kopie Geburtsurkunde u.
Staatsbürgerschaftsnachweis)
Kopie Nachweis Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
Zeugnis der höchsten abgeschlossenen Schulstufe
Nachweis über die abgeschlossene berufliche Erstausbildung
Grobklinische Untersuchung
Strafregisterauszug
Nachweis über positiv absolviertes Basismodul ODER Nachweis über abgeschlossene Ausbildung
in einem gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf (z.B. Pflegehilfe,….)
Kosten / Verpflegung / Wohnen
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Gebühr für elektronischen Zulassungstest: € 10,Ausbildungskosten: € 800,- inkl. USt. (€ 727,- exkl. USt.) – Kosten für Basismodul NICHT
inkludiert!
Verpflegung / Wohnen: Bitte wenden Sie sich direkt an die Ausbildungsstätten
Leistungen der Bildungseinrichtung
Die SchülerInnen sind unfall-, kranken- und pensionsversichert. Im Rahmen der praktischen Ausbildung
wird Dienstkleidung zur Verfügung gestellt.
Berufsbild
Die Gipsassistenz umfasst die Assistenz beim Anlegen ruhigstellender und starrer Wundverbände,
insbesondere von Gips-, Kunstharz- und thermoplastischen Verbänden, sowie das Anwenden von
einfachen Gipstechniken aus therapeutischen Gründen nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher
Aufsicht.
GipsassistentInnen arbeiten auf Anordnung ihrer Vorgesetzten sowie auch eigenverantwortlich im Team
Ausbildung Gipsassistenz
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mit Berufskolleginnen und -kollegen. Sie sind in den Stationsbetrieb eines Krankenhauses eingebunden
und haben Kontakt zu ihren PatientInnen sowie zu den Fachkräften aus dem medizinischen und
pflegerischen Bereich (z. B. Pflegepersonal, medizinisch-technisches Personal).
Tätigkeitsbereich
In den Gipszimmern von Universitätskliniken, Kliniken, Spitälern, Sanatorien und Arztpraxen.
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die Assistenz beim Anlegen von Gips-, Kunstharz- und thermoplastischen Verbänden im Rahmen
der Erstversorgung und Nachbehandlung von Frakturen sowie bei der Ruhigstellung von Muskelund Bandverletzungen
die Assistenz bei Reposition (Einrichtung von Knochenbrüchen) und anschließender Ruhigstellung
das Anwenden einfacher Gipstechniken, insbesondere bei stabilen Frakturen in achsengerechter
Stellung sowie Muskel- und Bandverletzungen
die Korrektur von in der Stabilität beeinträchtigten starren Verbänden
die Abnahme starrer Verbände
die Auf- und Nachbereitung des Behandlungs- bzw. Gipsraumes
das Organisieren und Verwalten der erforderlichen Materialien
Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst das
Basismodul (120 Stunden):
• Erste Hilfe und Verbandslehre
• Einführung in das Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsberufe
• Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
• Einführung in die allgemeine Hygiene
• Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung
• Kommunikation und Teamarbeit
• Medizinische Terminologie und Dokumentation
Aufbaumodul Gipsassistenz (mindestens 127 Stunden theoretischer Unterricht)
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Anatomie und (Patho-) Physiologie: Skelettomuskuläres System
Gipstechnik (einschl. Lagerung u. Betreuung von Patienten/-innen)
Grundlagen der Infektionslehre u. Hygiene einschließlich Desinfektion u. Sterilisation der
Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation
Berufsspezifische Rechtsgrundlagen
Die praktische Ausbildung umfasst: mindestens 325 Stunden in Gipszimmern von Kliniken.
Prüfungen
Kommissionelle Abschlussprüfung
Ziele der Ausbildung
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Verständnis der einschlägigen medizinischen Terminologie
Kenntnis über die Organisation Krankenhaus und die typische Aufbau- und Ablauforganisation
(einschließlich Reinigungs- und Entsorgungsplan) im und rund um Gipszimmern an
Krankenanstalten sowie Kennen der Rolle und Funktion von GipsassistentInnen in diesem Bereich
Kenntnis über die unterschiedlichen Arten von starren und ruhigstellenden Verbänden (z.B. GipsKunstharz- und thermoplastischen Verbände) sowie deren Bereitstellung-, Lagerungs- und
Entsorgungserfordernisse
Kenntnis über Vorbereitung der PatientInnen, der Repostition und anschließender Ruhigstellung
und die entsprechende Assistenz für den Regelfall
Kenntnis über die korrekte Vorbereitung und Wartung der starren und ruhigstellenden Verbänden,
Ausbildung Gipsassistenz
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Materialien, Geräte und Instrumente
Kenntnis über Gipstechniken und Anwendung von einfachen Gipstechniken bei unkomplizierten
Fällen und Kenntnis über die Ausbesserung und Abnahme von starren und ruhigstellenden
Verbänden
Erkennen von nicht erwünschten Begleiterscheinungen und Komplikationen (z.B. Fehlstellungen,
Schwellungen,…) von starren und ruhigstellenden Verbänden und Kenntnis über den
entsprechenden Handlungsbedarf
Kenntnis über die rechtlichen und fachlichen Vorgaben hinsichtlich Hygiene und Sterilität und
entsprechendes Handeln sowie Kenntnis über die rechtlichen und fachlichen Grenzen des Berufs
Kenntnisse über die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung
Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team