Schulen für Gesundheitsund Krankenpflege und Medizinische Assistenzberufe Ausbildung Gipsassistenz nach dem MAB-Gesetz • Dauer • Voraussetzungen • Aufnahmebedingungen • Einzureichende Unterlagen • Kosten / Verpflegung / Wohnen • Leistungen der GuKPS • Berufsbild • Tätigkeitsbereiche • Ausbildung / Prüfungen • Ziele der Ausbildung Ausbildung Gipsassistenz Seite 2 Dauer Mindestens 14 Wochen – 530 Stunden Theorie und Praxis (ohne Basismodul) Voraussetzungen Personen, die sich um die Aufnahme in die Ausbildung zur Gipsassistenz bewerben, haben nachzuweisen: 1. Positiv absolviertes Basismodul ODER eine berufliche Erstausbildung in einem gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf (z.B. Pflegehilfe,…) 2. die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung (Nachweis durch eine grobklinische Untersuchung beim Arzt eigener Wahl) 3. die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Nachweis durch Strafregisterbescheinigung – erhältlich beim Gemeindeamt) 4. die erfolgreiche Absolvierung von 9 Schulstufen oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung 5. Mindestalter 18 Jahre vor Beginn der praktischen Ausbildung Personen, die keine berufliche Erstausbildung (z.B. abgeschlossener Lehrberuf, mittlere oder höhere berufsbildende Schule, etc….) absolviert haben, können nur in die Ausbildung zur medizinischen Fachassistenz (MFA) aufgenommen werden und können keine einzelnen Module absolvieren. Aufnahmebedingungen • • Positiv absolvierter Zulassungstest zum Aufnahmeverfahren Aufnahmegespräch / Assessmentcenter Einzureichende Unterlagen • • • • • • • • Bewerbungsbogen (Formular der Schule), Lebenslauf enthalten Kopie Reisepass od. Personalausweis (wenn nicht vorhanden: Kopie Geburtsurkunde u. Staatsbürgerschaftsnachweis) Kopie Nachweis Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde) Zeugnis der höchsten abgeschlossenen Schulstufe Nachweis über die abgeschlossene berufliche Erstausbildung Grobklinische Untersuchung Strafregisterauszug Nachweis über positiv absolviertes Basismodul ODER Nachweis über abgeschlossene Ausbildung in einem gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf (z.B. Pflegehilfe,….) Kosten / Verpflegung / Wohnen • • • Gebühr für elektronischen Zulassungstest: € 10,Ausbildungskosten: € 800,- inkl. USt. (€ 727,- exkl. USt.) – Kosten für Basismodul NICHT inkludiert! Verpflegung / Wohnen: Bitte wenden Sie sich direkt an die Ausbildungsstätten Leistungen der Bildungseinrichtung Die SchülerInnen sind unfall-, kranken- und pensionsversichert. Im Rahmen der praktischen Ausbildung wird Dienstkleidung zur Verfügung gestellt. Berufsbild Die Gipsassistenz umfasst die Assistenz beim Anlegen ruhigstellender und starrer Wundverbände, insbesondere von Gips-, Kunstharz- und thermoplastischen Verbänden, sowie das Anwenden von einfachen Gipstechniken aus therapeutischen Gründen nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht. GipsassistentInnen arbeiten auf Anordnung ihrer Vorgesetzten sowie auch eigenverantwortlich im Team Ausbildung Gipsassistenz Seite 3 mit Berufskolleginnen und -kollegen. Sie sind in den Stationsbetrieb eines Krankenhauses eingebunden und haben Kontakt zu ihren PatientInnen sowie zu den Fachkräften aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich (z. B. Pflegepersonal, medizinisch-technisches Personal). Tätigkeitsbereich In den Gipszimmern von Universitätskliniken, Kliniken, Spitälern, Sanatorien und Arztpraxen. • • • • • • • die Assistenz beim Anlegen von Gips-, Kunstharz- und thermoplastischen Verbänden im Rahmen der Erstversorgung und Nachbehandlung von Frakturen sowie bei der Ruhigstellung von Muskelund Bandverletzungen die Assistenz bei Reposition (Einrichtung von Knochenbrüchen) und anschließender Ruhigstellung das Anwenden einfacher Gipstechniken, insbesondere bei stabilen Frakturen in achsengerechter Stellung sowie Muskel- und Bandverletzungen die Korrektur von in der Stabilität beeinträchtigten starren Verbänden die Abnahme starrer Verbände die Auf- und Nachbereitung des Behandlungs- bzw. Gipsraumes das Organisieren und Verwalten der erforderlichen Materialien Ausbildung Die theoretische Ausbildung umfasst das Basismodul (120 Stunden): • Erste Hilfe und Verbandslehre • Einführung in das Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsberufe • Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung • Einführung in die allgemeine Hygiene • Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung • Kommunikation und Teamarbeit • Medizinische Terminologie und Dokumentation Aufbaumodul Gipsassistenz (mindestens 127 Stunden theoretischer Unterricht) • • • • Anatomie und (Patho-) Physiologie: Skelettomuskuläres System Gipstechnik (einschl. Lagerung u. Betreuung von Patienten/-innen) Grundlagen der Infektionslehre u. Hygiene einschließlich Desinfektion u. Sterilisation der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation Berufsspezifische Rechtsgrundlagen Die praktische Ausbildung umfasst: mindestens 325 Stunden in Gipszimmern von Kliniken. Prüfungen Kommissionelle Abschlussprüfung Ziele der Ausbildung • • • • • Verständnis der einschlägigen medizinischen Terminologie Kenntnis über die Organisation Krankenhaus und die typische Aufbau- und Ablauforganisation (einschließlich Reinigungs- und Entsorgungsplan) im und rund um Gipszimmern an Krankenanstalten sowie Kennen der Rolle und Funktion von GipsassistentInnen in diesem Bereich Kenntnis über die unterschiedlichen Arten von starren und ruhigstellenden Verbänden (z.B. GipsKunstharz- und thermoplastischen Verbände) sowie deren Bereitstellung-, Lagerungs- und Entsorgungserfordernisse Kenntnis über Vorbereitung der PatientInnen, der Repostition und anschließender Ruhigstellung und die entsprechende Assistenz für den Regelfall Kenntnis über die korrekte Vorbereitung und Wartung der starren und ruhigstellenden Verbänden, Ausbildung Gipsassistenz • • • • • Seite 4 Materialien, Geräte und Instrumente Kenntnis über Gipstechniken und Anwendung von einfachen Gipstechniken bei unkomplizierten Fällen und Kenntnis über die Ausbesserung und Abnahme von starren und ruhigstellenden Verbänden Erkennen von nicht erwünschten Begleiterscheinungen und Komplikationen (z.B. Fehlstellungen, Schwellungen,…) von starren und ruhigstellenden Verbänden und Kenntnis über den entsprechenden Handlungsbedarf Kenntnis über die rechtlichen und fachlichen Vorgaben hinsichtlich Hygiene und Sterilität und entsprechendes Handeln sowie Kenntnis über die rechtlichen und fachlichen Grenzen des Berufs Kenntnisse über die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team
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