Email von Maria Noichl, Mitglied des EP - Gegen ALB

Von: ORGLER Verena [mailto:[email protected]]
Gesendet: Mittwoch, 17. Juni 2015 12:23
An: '[email protected]'
Betreff: RE: Käfer und EU
Sehr geehrte Frau Keinert, vielen Dank für Ihre Email. In der Folge schicke ich Ihnen gerne mehr Informationen zum Thema ALB und zur Richtlinie 2000/29/EG. Der Kommissionsvorschlag von 2013, welcher die alte Richtlinie 2000/29/EG erneuern soll, finden Sie hier: http://eur‐lex.europa.eu/legal‐content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52013PC0267&from=EN Darin finden Sie beispielsweise folgenden Absatz in der Begründung: "Die Tilgung gebietsfremder Schädlinge kann nur gelingen, wenn alle Befallsquellen beseitigt werden. Neben dem Betriebsgelände von Unternehmern können auch öffentliche oder private Grünflächen mit Quarantäneschädlingen befallen sein. In diesen Fällen müssen sich die Tilgungsmaßnahmen auf die befallenen und möglicherweise befallenen Pflanzen auf den betreffenden öffentlichen und privaten Grünflächen erstrecken, damit überhaupt eine Wirkung erzielt werden kann (verbleibende befallene Pflanzen verursachen eine Übertragung des Befalls an andere Orte). Hieraus folgt, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen Zugang zu Privatgrundstücken erhalten müssen, um amtliche Kontrollen durchführen zu können, in deren Folge möglicherweise eine Behandlung oder Tilgungsmaßnahmen bzw. bestimmte Einschränkungen oder Verbote in Bezug auf die Verwendung von Pflanzen vorgeschrieben werden. Dies stellt eine Einschränkung der Rechte gemäß Artikel 7 (Achtung des Privat‐ und Familienlebens) und Artikel 17 (Eigentumsrecht) der Charta der Grundrechte dar. Diese Einschränkung ist erforderlich, um ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel – den Schutz der Pflanzengesundheit in der Union – zu erreichen. Die Einschränkung ist verhältnismäßig, weil sich das im Allgemeininteresse liegende Ziel nicht erreichen lässt, ohne dass die Pflanzenschutzmaßnahmen gleichermaßen von allen Beteiligten befolgt werden (so würde es den Nutzen von bei Unternehmern und in öffentlichen Grünflächen vorgeschriebenen Tilgungsmaßnahmen untergraben, wenn befallene Pflanzen in Privatgärten nicht vernichtet würden). Es obliegt den Mitgliedstaaten, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig angemessen für den erlittenen Schaden zu entschädigen. Damit wird das Eigentumsrecht im Wesentlichen gewahrt." Auch die Artikel 16‐18 und 16 enthalten Bestimmungen zu Tilgungsmaßnahmen. Dieser Vorschlag wurde dem Parlament und dem Rat zur Beratung vorgelegt und ist momentan noch nicht beschlossen, denn es fehlt die Ratsposition zum Thema. Bis zum eventuellen in Kraft treten kann allerdings noch einige Zeit vergehen. Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema der Überarbeitung der Richtlinie, leider nur auf Englisch: http://ec.europa.eu/food/plant/plant_health_biosecurity/legislation/new_eu_rules/index_en.htm Begleitend dazu ein Impact Assessment der Kommission, bei welchem es auch speziell um den ALB geht: http://ec.europa.eu/dgs/health_food‐safety/pressroom/docs/impact_assesment_proposal‐
regulation‐pests‐plants_en.pdf Falls ich noch weitere Informationen von der Kommission erhalten sollte, melde ich mich auf jeden Fall bei Ihnen. Mit freundlichen Grü
üßen Verena O
Orgler Parlameentarische Reeferentin _________________________
Maria Noichl Mitglied
d des Europäiischen Parlam
ments Rue Wieertz 60, ASP 1
12G352 B‐1047 B
Brüssel Tel. +32‐‐2‐28‐47157 Fax +32‐‐2‐28‐49157 www.maaria‐noichl.eu