Bürgerbegehren Stimmen Sie zu, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf aufgefordert wird, die Grünflächen im Bezirk, einschließlich der Kleingärten, dauerhaft zu sichern und bestehende andere Planungen unverzüglich aufzuheben. Grünflächen, wie Parks, Kleingärten, gewidmete Grünanlagen, und durch die Öffentlichkeit nutzbare Grünflächen, sind von jeglicher Bebauung auszunehmen und für kommende Generationen dauerhaft zu bewahren, so dass ihre Qualität für Naherholung, Umwelt- und Klimaschutz erhalten bleibt. Das Bezirksamt stellt die Bindungswirkung eines dem Bürgerbegehren entsprechenden Bürgerentscheids wie folgt fest: Der angestrebte Bürgerentscheid hätte die Bindungswirkung eines Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung gem. § 12 Abs. 1 Satz 2, § 13 Abs. 1 und Abs. 2 BezVG. Eine Vollzugspflicht wird für das Bezirksamt dadurch nicht begründet. Die planungsrechtliche Sicherung von Grünflächen (im Sinne der Fragestellung), die sich in Privateigentum befinden und rechtlich die Qualität von Baugrundstücken haben, kann Entschädigungsansprüche auslösen; die Höhe der Entschädigung wäre im Zuge der Bauleitplanung in jedem Einzelfall zu ermitteln und kann sehr unterschiedliche Größenordnungen erreichen. Bitte deutlich schreiben in Druckschrift, denn nur lesbare Eintragungen werden gezählt! Lfd. Nr. Name, Vorname Geburtsdatum Straße und Hausnummer PLZ Datum Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Vertrauenspersonen: Heinz Murken Ursula Sydow Christine Wußmann-Nergiz [email protected] [email protected] [email protected] wird getragen von: Bezirksverband Charlottenburg der Kleingärtner e.V. Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Wilmersdorf e.V. Bürgerinitiative Olivaer Platz MI-Schlange Bürgerinitiative Cornelsenwiese BI-Henriettenplatz Bürgerinitiative Heilbronner Str. / Halensee
© Copyright 2024 ExpyDoc