Sanktionsfalle - LAG Weg mit Hartz IV

Sanktionsfalle
Eingliederungsvereinbarung
Alle sechs Monate das gleiche Spiel, eine neue
Eingliederungsvereinbarung muss abgeschlossen
werden.
Wer hier nicht auf seinem Recht besteht, ist
schnell von existenzgefährdenden Sanktionen
bedroht.
Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen.
Informieren Sie sich im Voraus über Ihre Rechte
und lassen sich von uns beraten, denn...,
DIE LINKE hilft!
Ÿ Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag, der laut
Rechtsprechung auf „Augenhöhe“ abzuschließen ist.
Nutzen Sie diese Augenhöhe und stellen Forderungen an
das Jobcenter.
Ÿ Unterschreiben Sie nie eine Eingliederungsvereinbarung
vor Ort, egal wie sehr Sie dazu gedrängt werden.
Ÿ Nutzen Sie ihr Recht auf Prüfung der
Eingliederungsvereinbarung. Einmal unterschrieben, werden
Sie Ihre Eingliederungsvereinbarung nur schwer wieder los.
Ÿ Gestalten Sie Gegenvorschläge zu der vom Fallmanager
angebotenen Eingliederungsvereinbarung. Es ist schließlich
Ihre beruiche Zukunft, um die es geht.
Ÿ Sollte Ihr Fallmanager versuchen Sie einer Maßnahme
zuzuweisen, verfallen Sie nicht direkt in Panik. Diese
Zuweisungen halten einem Widerspruch nur selten stand.
Ÿ Sollte Ihr Fallmanager mehr als 5 Bewerbungen von Ihnen
fordern, können Sie davon ausgehen dass die
Eingliederungsvereinbarung unzulässig ist, siehe
Gerichtsurteil S 87 AS 28359/13.
Ÿ Lesen Sie Ihre Eingliederungsvereinbarung immer genau
durch. Im „Kleingedruckten“ könnte eine böse
Überraschung auf Sie warten.
Ÿ Wenn Sie unsicher sind ob Sie die
Eingliederungsvereinbarung unterschreiben sollen, suchen
Sie eine Beratungsstelle auf, auf der Webseite „Die Linke
Hilft“ nden Sie unsere Beratungsstellen.
Die Linke hilft!
Foto: Rike / pixelio.de - V. i. S. d. P. Robert Schwedt - [email protected]
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