VR Aktuell Nummer 11 | November 2015 EU-weit zahlen mit IBAN – die Änderungen ab Februar 2016 Überweisen mittels QR-Code Bezahlen mit Karten Europa zahlt einheitlich Nationale Übergangsfristen für Überweisungen und Lastschriften enden zum 1. Februar 2016 Die Zahlverfahren in der Europäischen Union werden weiter vereinheitlicht und fortentwickelt. Mit dem 1. Februar 2016 enden die gesetzlichen Übergangsfristen zur vollständigen Umstellung der Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften auf die EU-einheitlichen Vorgaben für SEPA-Zahlungen. Aktuelle Informationen dazu erhalten Sie in dieser Ausgabe von VR Aktuell. Ab dem 1. Februar 2016 ist Europa endgültig zusammengewachsen – zumindest im Bereich des Zahlungsverkehrs. Denn: Der bargeldlose Zahlungsverkehr im EU-Binnenmarkt – also in und zwischen den EU-Mitgliedstaaten – soll nach den Vorgaben des Gesetzgebers einheitlich sein. Dies gilt insbesondere bei der Beauftragung, Durchführung und technischen Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften. Seit der Einführung des Euro-Bargelds im Jahr 2002 verfolgt der Gesetzgeber in der EU dieses Ziel. Mit der in vielen kleinen Schritten vollzogenen Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) entstanden. Er umfasst alle derzeitigen 28 EU-Mitgliedstaaten – somit auch Deutschland – sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und die Schweiz. VR Aktuell VR-BankCard mit Kundenkennung IBAN. oder Vereine die neuen SEPA-Zahlverfahren mit der IBAN verwenden. Privatkunden (Verbraucher) können für Überweisungen noch bis Ende Januar 2016 die „alte“ Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Ab dem 1. Februar 2016 muss ausschließlich die IBAN für Überweisungen innerhalb Deutschlands angegeben werden. Die seit 2014 geltende zweijährige gesetzliche Übergangsfrist endet. Übergangsfristen enden bald IBAN als Kundenkennung Bislang galten in Deutschland für die Verwendung der bisherigen nationalen Kundenkennungen – Kontonummer und Bankleitzahl – noch Übergangsfristen. Diese Nutzungsmöglichkeit für Überweisungen wird endgültig eingestellt. Firmenkunden kennen dies schon: Bereits seit 2014 müssen alle Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende, Unternehmen Viele Anpassungen sind – oft unbemerkt – in den vergangenen Jahren erfolgt. Alle Kunden haben bereits im Jahr 2003 IBAN und BIC erhalten. Die IBAN ist die „neue“ Kontoadresse beziehungsweise Kundenkennung. Sie kann jederzeit den Kontoauszügen, der Bankkundenkarte oder den Kontoinformationen im Onlinebanking entnommen werden. Mit dem 1 Nummer 11 | November 2015 Was ist die IBAN? IBAN steht für „International Bank Account Number“. Sie ist eine standardisierte internationale Bankkontonummer. Die IBAN setzt sich in Deutschland aus bekannten Bestandteilen zusammen: Generell besteht die IBAN aus einem internationalen Teil (Länderkennzeichen, Prüfzahl) und einer nationalen Komponente, die für Deutschland die Bankleitzahl und Kontonummer enthält. Somit setzt sich die deutsche IBAN aus der bekannten Bankleitzahl und Kontonummer zusammen und wird dabei lediglich um ein Länderkennzeichen (DE für Deutschland) und eine zweistellige Prüfzahl ergänzt. Letztere dient dazu, eventuelle Zahlendreher zu erkennen, um Fehlüberweisungen zu verhindern. So schafft sie noch mehr Sicherheit für die Bankkunden. Die Länge der IBAN ist je Land unterschiedlich. Die IBAN kann maximal 34 Zeichen lang sein. Die Anzahl der ZeiLänderkennzeichen mit 2 Stellen Prüfzahl mit 2 Stellen chen ist innerhalb eines Landes einheitlich. In Deutschland besteht die IBAN aus 22 Zeichen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Angabe der IBAN im Schriftverkehr (Briefe, Rechnungen) immer in Blöcken von jeweils vier Zeichen erfolgt. So ist sie besser lesbar und klarer strukturiert. Beispiele für die Schreibweisen: 왎 elektronisches IBAN-Format DE10100900440532013018 왎 papierhaftes IBAN-Format DE10 1009 0044 0532 0130 18 Umstellungsautomatik Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben die Kontodaten aller Kunden auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt. Dies erfolgte für die Daueraufträge sowie für die gespeicherten Überweisungsvorlagen im Onlinebanking bereits Ende 2013 automatisch. Falls Sie noch eine nicht SEPA-fähige Banking-Software zu Hause verwenden, helfen die Volksbanken und Raiffeisenbanken gerne. Alle Software-Produkte der genossenschaftlichen FinanzGruppe sind seit Jahren fit für SEPA. Überweisen mittels QR-Code Bereits seit Anfang 2008 können Kunden ihre Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands und in andere EU-/EWRStaaten einfach und einheitlich tätigen. Um eine reibungslose Ausführung der Zahlungen zu ermöglichen, müssen alle hierfür notwendigen Daten und Informationen richtig und vollständig angegeben Kontonummer mit 10 Stellen Bankleitzahl mit 8 Stellen 1 0 1 0 0 9 0 0 4 4 0 5 3 2 0 1 3 0 1 8 BIC des Kreditinsti tuts/Zahlungsdiens tleisters (8 oder 11 Stellen) Für Deutschland setzt sich die IBAN aus vier „Bausteinen“ und insgesamt 22 Zeichen zusammen. 2 Bequeme Alleskönner: Die Banking-Apps der Volksbanken und Raiffeisenbanken. IBAN D E sein. Das Überweisen von Geldbeträgen soll künftig immer einfacher und bequemer werden. Wenn Kunden bereits das Onlinebanking auf mobilen Endgeräten wie Smartphone oder Tablet nutzen, ist die Verwendung von mobilen Banking-Apps, wie der „VR-Banking“ App oder der „Online-Filiale+“ der Volksbanken und Raiffeisenbanken sehr bequem. Zahlen mit Code Ende der Übergangsfrist zum 1. Februar 2016 wird es bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU-Binnenmarkt zudem einfacher. Denn dann muss der BIC (Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl) nur noch für grenzüberschreitende Zahlungen in Länder außerhalb des EU-/EWR-Gebiets – zum Beispiel in die Schweiz – angegeben werden. Wollen Sie eine Rechnung begleichen, entnehmen Sie bitte die IBAN der Rechnung oder dem Briefbogen Ihres Vertragspartners. Finden Sie diese Angaben dort nicht, fragen Sie Ihren Vertragspartner danach. Denn: Diese Angabe muss auf Rechnungen angegeben sein. Erwarten Sie eine Zahlung, geben Sie bitte immer Ihre IBAN als Bankverbindung auf Ihrer Rechnung oder dem Briefbogen an. Seit Ende 2014 sind sogenannte QRCodes (Quick Response Code) bei Überweisungen nutzbar. Diese Codes werden künftig immer häufiger auf Rechnungen oder Zahlscheinvordrucken zu finden sein. Sie enthalten – analog zum Überweisungsbeleg – relevante Zahlungsdaten wie Empfängername, IBAN, Zahlbetrag und Verwendungszweck. Mit einem QR-Code können Kunden ihre Rechnungen per Banküberweisung schnell und einfach bezahlen. Der Code macht das Überweisen komfortabel. Er reduziert vor allem auch die Gefahr von Fehleingaben. Zudem spart man sich das aufwendige Abschreiben von Überweisungsdaten. Um eine Überweisung so zu tätigen, scannt man einfach den QRCode der Rechnung oder des Überweisungszahlscheines mit der entsprechenden Funktion in der App ein. Der Empfängername, die IBAN, der Betrag VR Aktuell Nummer 11 | November 2015 und der Verwendungszweck werden automatisch in das Überweisungsformular übertragen. Wichtig: Kontrollieren Sie dann, ob alle Daten korrekt übertragen wurden und korrigieren Sie diese gegebenenfalls. Anschließend geben Sie die Überweisung wie gewohnt mit einer TAN frei. Da es viele QR-Codes gibt, ist dieser Code in der Regel schwarz umrandet und mit dem Schriftzug „Zahlen mit Code“ kenntlich gemacht. EU-weite Lastschrifteinzüge Lastschrifteinzüge sind seit 2014 EU-weit einheitlich. Das Standardlastschriftverfahren ist heute das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Es startete bereits im November 2009 und löste im Jahr 2014 das nationale Einzugsermächtigungsverfahren in Deutschland ab. Zwar war es für alle Kunden zunächst erforderlich, sich mit einigen neuen Begriffen vertraut zu machen, aber alle Lastschrifteinzüge erfolgen generell sehr ähnlich zum bisher bekannten Verfahren. Mittlerweile haben sich die meisten Kunden schon sehr daran gewöhnt und können die Vorteile – zum Beispiel von Zahlungen im gesamten Binnenmarkt – aktiv nutzen. Die SEPA-Basis-Lastschriften haben ein festes Fälligkeitsdatum („D“: Due Date). Dieses wird dem Kunden, wie früher bereits auch, vom Zahlungsempfänger vor dem Geldeinzug als Vorabankündigung („Pre-Notification“) mitgeteilt. Dies erfolgt zum Beispiel bereits bei Vertragsabschluss oder mittels Übersendung der jeweiligen Rechnung oder Abschlagsmitteilung. Jeder Lastschrifteinreicher hat zur besseren Zuordnung eine weitere Kennung zur Identifizierung: die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI: Creditor Identifier). Diese Nummer ermöglicht den Nutzern einen einfachen Abgleich von Belastungsbuchungen auf dem Konto. Sie ist in Deutschland 18 Stellen lang (Beispiel: DE02 ZZZ0 1234 5678 90) und wird von der Deutschen Bundesbank vergeben. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist zusammen mit der Angabe der Mandatsreferenznummer (zum Beispiel eine Vertragsnummer) ein Bestandteil der relevanten Angaben auf dem Lastschriftmandat. Mit beiden Nummern können Lastschrifteinzüge VR Aktuell einfach dem Vertragspartner zusortiert werden. Der Zahlungsempfänger löst den Lastschrifteinzug aus, indem er über seine Bank die SEPA-Basis-Lastschrift übermittelt. Dies muss zunächst zwischen Zahlungsempfänger und Zahler vertraglich vereinbart werden – zum Beispiel mit der Telefongesellschaft als Zahlungsempfänger für den Einzug der Rechnungsbeträge. Voraussetzung ist: Der Kunde als Zahler muss ein „SEPA-Lastschriftmandat“ erteilen. Das SEPA-Lastschriftmandat kann an der eindeutigen Bezeichnung erkannt werden. Es enthält den rechtlich relevanten Lastschriftweisungstext „Zahlungen vom genannten Konto mittels Lastschrift einzuziehen“. Weitere Bestandteile sind einerseits alle Daten des Zahlungsempfängers mit Name, Anschrift, Gläubiger-Identifikationsnummer (CI), Mandatsreferenznummer sowie andererseits die Kundendaten des Zahlers mit Name, Anschrift, Kontoverbindung (IBAN und Banknamen). Die Unterschrift mit Ort und Datum komplettieren das SEPA-Lastschriftmandat. Sollte ein Zahler mit einem Lastschrifteinzug durch eine SEPA-BasisLastschrift nicht einverstanden sein, ist es möglich, binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung (Fälligkeitsdatum „D“) auf dem eigenen Konto ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrags zu verlangen (Widerspruchsfrist). Das ebenfalls existierende zweite Einzugsverfahren, das „SEPA-FirmenLastschriftverfahren“, können Verbraucher allerdings nicht nutzen. Aufgrund der speziellen Eigenschaften dieses Verfahrens ist es ausschließlich Firmenkunden vorbehalten. Zwar sind alle Konten von Privatkunden durch die Bank für das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren gesperrt, aber Privatkunden sollten auch selbst mit darauf achten, kein Lastschriftmandat zu unterschreiben, welches als „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“ bezeichnet ist. Weitere Möglichkeiten zum Bezahlen bestehen mit Zahlungskarten. Diese werden ebenfalls weiterentwickelt und verbessert. Die Zahlungskarten der Volksbanken und Raiffeisenbanken erfüllen seit vielen Jahren die Anforderungen von SEPA und alle aktuellen Sicherheitsanforderungen. Die VR-BankCard (Debitkarte) und die Kreditkarten (MasterCard, VISA) sind mit einem Chip ausgestattet. Dieser Chip enthält die Kartendaten für das Bezahlen und bildet die Grundlage einer sicheren Zahlungsabwicklung. Die Multifunktionskarte VR-BankCard Die VR-BankCard der Volksbank oder Raiffeisenbank ist der „Kontoschlüssel“ zu vielen täglichen Bankgeschäften rund um die Uhr. Ebenso bietet sie zahlreiche Zusatzfunktionen. Zahlungen ohne Bargeld – sei es im Geschäft, am Automaten oder im Internet – werden immer beliebter. Der Anteil bei den Zahlvorgängen nimmt gegenüber dem Bargeld stetig zu. Die Vorteile von Kartenzahlungen: eine vollständige Kontrolle der Kosten, die Dokumentation dieser auf dem Kontoauszug, eine schnelle und einfache Handhabung an der Kasse beim Bezahlen sowie ein hohes Maß an Sicherheit. „girocard“ ist der bewährte Name für die beiden Debit-Zahlungssysteme der deutschen Kreditwirtschaft. Das sind einerseits das PIN-gestützte bargeldlose Bezahlen an über 740.000 Terminals im Handel und die Möglichkeit der Bargeldbeschaffung an einem der rund 60.500 Geldautomaten in Deutschland mit der girocard-Karte. Hier können Sie auch an den mehr als 19.600 Geldautomaten des BankCard ServiceNetzes der Volksbanken und Raiffeisenbanken besonders günstig über Bargeld verfügen. Jedoch nicht nur innerhalb Deutschlands ist die VR-BankCard ein gern gesehenes Zahlungsmedium. Durch die Einbindung der VR-BankCard in die internationalen Systeme von VISA und MasterCard können Kunden sich auch grenzüberschreitend am Geldautomaten Bargeld beschaffen oder an elektronischen Kassenterminals zahlen. Dies ist abhängig von der Produktwahl der VR-BankCard und 3 Nummer 11 | November 2015 auch davon, ob die Karte mit der V-Payoder Maestro-Funktionalität ausgestattet ist. Eine detaillierte Erläuterung des Funktionsumfanges befindet sich in dem Übersendungsschreiben zur VR-BankCard. Zahlen mit Kreditkarte Mit einer Kreditkarte können Kunden ebenfalls im In- und Ausland – weltweit – an Geldautomaten Bargeld abheben oder bei über 30 Millionen Akzeptanzpunkten, die durch das jeweilige Logo von MasterCard oder Visa ersichtlich sind, bargeldlos bezahlen. Dies können Hotels, Supermarkt- und Theaterkassen oder Tankstellen sein. Überdies können sie auch Mietwagen, Hotelzimmer oder Flüge reservieren. Die Abrechnung der jeweiligen Umsätze und die Belastung des Girokontos erfolgen in der Regel einmal monatlich oder entsprechend dem mit der Volks- bank oder Raiffeisenbank abgeschlossenen Kreditkartenvertrag. Wir sind Ihr Ansprechpartner Für alle Fragen zum Girokonto, zu SEPA oder den „neuen“ Zahlverfahren können Sie sich jederzeit an Ihre Volksbank oder Raiffeisenbank wenden. Ihr Kundenbetreuer steht Ihnen vor Ort für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. IMPRESSUM Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Redaktion für diese Ausgabe: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken · BVR, Berlin Tim Zuchiatti, BVR – Geschäftspolitik/Kommunikation – Autor: Axel Schindler; Co-Autor: Dr. Christian Koch Objektleitung: Ricarda Schweers, DG VERLAG, Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden, E-Mail: [email protected] Deutscher Genossenschafts-Verlag eG, vertreten durch den Vorstand: Peter Erlebach (Vorsitzender), Franz-J. Köllner und Mark Wülfinghoff, Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden Verlag und Vertrieb: 4 Herstellung: Görres-Druckerei und Verlag GmbH, Niederbieberer Str. 124, 56567 Neuwied Bildnachweis: BVR, DG VERLAG Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers. Das Manuskript für diese Ausgabe wurde Ende Oktober 2015 abgeschlossen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. VR Aktuell
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