Europa zahlt einheitlich - Volksbank RheinAhrEifel

VR Aktuell Nummer 11 | November 2015
EU-weit zahlen mit IBAN – die Änderungen ab Februar 2016
Überweisen mittels QR-Code
Bezahlen mit Karten
Europa zahlt einheitlich
Nationale Übergangsfristen für Überweisungen
und Lastschriften enden zum 1. Februar 2016
Die Zahlverfahren in der Europäischen Union werden weiter vereinheitlicht und
fortentwickelt. Mit dem 1. Februar 2016 enden die gesetzlichen Übergangsfristen
zur vollständigen Umstellung der Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften auf die EU-einheitlichen Vorgaben für SEPA-Zahlungen.
Aktuelle Informationen dazu erhalten Sie in dieser Ausgabe von VR Aktuell.
Ab dem 1. Februar 2016 ist Europa endgültig zusammengewachsen – zumindest im Bereich des Zahlungsverkehrs.
Denn: Der bargeldlose Zahlungsverkehr
im EU-Binnenmarkt – also in und zwischen den EU-Mitgliedstaaten – soll nach
den Vorgaben des Gesetzgebers einheitlich sein. Dies gilt insbesondere bei der Beauftragung, Durchführung und technischen Abwicklung von Überweisungen
und Lastschriften.
Seit der Einführung des Euro-Bargelds im Jahr 2002 verfolgt der Gesetzgeber in der EU dieses Ziel. Mit der in
vielen kleinen Schritten vollzogenen Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ist
der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area)
entstanden. Er umfasst alle derzeitigen
28 EU-Mitgliedstaaten – somit auch
Deutschland – sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino
und die Schweiz.
VR Aktuell
VR-BankCard mit Kundenkennung IBAN.
oder Vereine die neuen SEPA-Zahlverfahren mit der IBAN verwenden.
Privatkunden (Verbraucher) können
für Überweisungen noch bis Ende Januar
2016 die „alte“ Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Ab dem 1. Februar 2016
muss ausschließlich die IBAN für Überweisungen innerhalb Deutschlands angegeben werden. Die seit 2014 geltende
zweijährige gesetzliche Übergangsfrist
endet.
Übergangsfristen enden bald
IBAN als Kundenkennung
Bislang galten in Deutschland für die Verwendung der bisherigen nationalen Kundenkennungen – Kontonummer und
Bankleitzahl – noch Übergangsfristen.
Diese Nutzungsmöglichkeit für Überweisungen wird endgültig eingestellt. Firmenkunden kennen dies schon: Bereits
seit 2014 müssen alle Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende, Unternehmen
Viele Anpassungen sind – oft unbemerkt
– in den vergangenen Jahren erfolgt.
Alle Kunden haben bereits im Jahr 2003
IBAN und BIC erhalten. Die IBAN ist die
„neue“ Kontoadresse beziehungsweise
Kundenkennung. Sie kann jederzeit den
Kontoauszügen, der Bankkundenkarte
oder den Kontoinformationen im Onlinebanking entnommen werden. Mit dem
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Nummer 11 | November 2015
Was ist die IBAN?
IBAN steht für „International Bank Account Number“. Sie ist eine standardisierte internationale Bankkontonummer.
Die IBAN setzt sich in Deutschland aus
bekannten Bestandteilen zusammen: Generell besteht die IBAN aus einem internationalen Teil (Länderkennzeichen, Prüfzahl) und einer nationalen Komponente,
die für Deutschland die Bankleitzahl und
Kontonummer enthält. Somit setzt sich
die deutsche IBAN aus der bekannten
Bankleitzahl und Kontonummer zusammen und wird dabei lediglich um ein Länderkennzeichen (DE für Deutschland)
und eine zweistellige Prüfzahl ergänzt.
Letztere dient dazu, eventuelle Zahlendreher zu erkennen, um Fehlüberweisungen zu verhindern. So schafft sie noch
mehr Sicherheit für die Bankkunden.
Die Länge der IBAN ist je Land unterschiedlich. Die IBAN kann maximal 34
Zeichen lang sein. Die Anzahl der ZeiLänderkennzeichen
mit 2 Stellen
Prüfzahl
mit 2 Stellen
chen ist innerhalb eines Landes einheitlich. In Deutschland besteht die IBAN aus
22 Zeichen.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Angabe der IBAN im Schriftverkehr (Briefe,
Rechnungen) immer in Blöcken von jeweils vier Zeichen erfolgt. So ist sie besser
lesbar und klarer strukturiert.
Beispiele für die Schreibweisen:
왎 elektronisches IBAN-Format
DE10100900440532013018
왎 papierhaftes IBAN-Format
DE10 1009 0044 0532 0130 18
Umstellungsautomatik
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken
haben die Kontodaten aller Kunden auf
die SEPA-Zahlverfahren umgestellt. Dies
erfolgte für die Daueraufträge sowie für
die gespeicherten Überweisungsvorlagen im Onlinebanking bereits Ende 2013
automatisch.
Falls Sie noch eine nicht SEPA-fähige
Banking-Software zu Hause verwenden,
helfen die Volksbanken und Raiffeisenbanken gerne. Alle Software-Produkte
der genossenschaftlichen FinanzGruppe
sind seit Jahren fit für SEPA.
Überweisen mittels QR-Code
Bereits seit Anfang 2008 können Kunden
ihre Überweisungen in Euro innerhalb
Deutschlands und in andere EU-/EWRStaaten einfach und einheitlich tätigen.
Um eine reibungslose Ausführung der
Zahlungen zu ermöglichen, müssen alle
hierfür notwendigen Daten und Informationen richtig und vollständig angegeben
Kontonummer
mit 10 Stellen
Bankleitzahl
mit 8 Stellen
1 0 1 0 0 9 0 0 4 4 0 5 3 2 0 1 3 0 1 8
BIC des Kreditinsti
tuts/Zahlungsdiens
tleisters (8 oder 11
Stellen)
Für Deutschland setzt sich die IBAN aus vier „Bausteinen“ und insgesamt 22 Zeichen zusammen.
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Bequeme Alleskönner: Die Banking-Apps der
Volksbanken und Raiffeisenbanken.
IBAN
D E
sein. Das Überweisen von Geldbeträgen soll künftig immer einfacher und
bequemer werden.
Wenn Kunden bereits das Onlinebanking auf mobilen Endgeräten wie
Smartphone oder Tablet nutzen, ist die
Verwendung von mobilen Banking-Apps,
wie der „VR-Banking“ App oder der „Online-Filiale+“ der Volksbanken und Raiffeisenbanken sehr bequem.
Zahlen mit Code
Ende der Übergangsfrist zum 1. Februar
2016 wird es bei grenzüberschreitenden
Zahlungen im EU-Binnenmarkt zudem
einfacher. Denn dann muss der BIC (Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl) nur noch für grenzüberschreitende Zahlungen in Länder außerhalb
des EU-/EWR-Gebiets – zum Beispiel in
die Schweiz – angegeben werden.
Wollen Sie eine Rechnung begleichen,
entnehmen Sie bitte die IBAN der Rechnung oder dem Briefbogen Ihres Vertragspartners. Finden Sie diese Angaben
dort nicht, fragen Sie Ihren Vertragspartner danach. Denn: Diese Angabe muss
auf Rechnungen angegeben sein. Erwarten Sie eine Zahlung, geben Sie bitte immer Ihre IBAN als Bankverbindung auf Ihrer Rechnung oder dem Briefbogen an.
Seit Ende 2014 sind sogenannte QRCodes (Quick Response Code) bei Überweisungen nutzbar. Diese Codes werden
künftig immer häufiger auf Rechnungen
oder Zahlscheinvordrucken zu finden
sein. Sie enthalten – analog zum Überweisungsbeleg – relevante Zahlungsdaten wie Empfängername, IBAN, Zahlbetrag und Verwendungszweck.
Mit einem QR-Code können Kunden
ihre Rechnungen per Banküberweisung
schnell und einfach bezahlen. Der Code
macht das Überweisen komfortabel. Er
reduziert vor allem auch die Gefahr von
Fehleingaben. Zudem spart man sich das
aufwendige Abschreiben von Überweisungsdaten. Um eine Überweisung so zu
tätigen, scannt man einfach den QRCode der Rechnung oder des Überweisungszahlscheines mit der entsprechenden Funktion in der App ein. Der
Empfängername, die IBAN, der Betrag
VR Aktuell
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und der Verwendungszweck werden
automatisch in das Überweisungsformular übertragen.
Wichtig: Kontrollieren Sie dann, ob alle
Daten korrekt übertragen wurden und
korrigieren Sie diese gegebenenfalls. Anschließend geben Sie die Überweisung
wie gewohnt mit einer TAN frei. Da es
viele QR-Codes gibt, ist dieser Code in
der Regel schwarz umrandet und mit
dem Schriftzug „Zahlen mit Code“ kenntlich gemacht.
EU-weite Lastschrifteinzüge
Lastschrifteinzüge sind seit 2014 EU-weit
einheitlich. Das Standardlastschriftverfahren ist heute das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Es startete bereits im
November 2009 und löste im Jahr 2014
das nationale Einzugsermächtigungsverfahren in Deutschland ab. Zwar war es für
alle Kunden zunächst erforderlich, sich
mit einigen neuen Begriffen vertraut zu
machen, aber alle Lastschrifteinzüge erfolgen generell sehr ähnlich zum bisher
bekannten Verfahren. Mittlerweile haben sich die meisten Kunden schon sehr
daran gewöhnt und können die Vorteile
– zum Beispiel von Zahlungen im gesamten Binnenmarkt – aktiv nutzen.
Die SEPA-Basis-Lastschriften haben
ein festes Fälligkeitsdatum („D“: Due
Date). Dieses wird dem Kunden, wie früher bereits auch, vom Zahlungsempfänger vor dem Geldeinzug als Vorabankündigung („Pre-Notification“) mitgeteilt.
Dies erfolgt zum Beispiel bereits bei Vertragsabschluss oder mittels Übersendung der jeweiligen Rechnung oder Abschlagsmitteilung.
Jeder Lastschrifteinreicher hat zur
besseren Zuordnung eine weitere
Kennung zur Identifizierung: die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI: Creditor Identifier). Diese Nummer ermöglicht
den Nutzern einen einfachen Abgleich
von Belastungsbuchungen auf dem Konto. Sie ist in Deutschland 18 Stellen lang
(Beispiel: DE02 ZZZ0 1234 5678 90) und
wird von der Deutschen Bundesbank
vergeben. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist zusammen mit der Angabe
der Mandatsreferenznummer (zum Beispiel eine Vertragsnummer) ein Bestandteil der relevanten Angaben auf
dem Lastschriftmandat. Mit beiden
Nummern können Lastschrifteinzüge
VR Aktuell
einfach dem Vertragspartner zusortiert
werden.
Der Zahlungsempfänger löst den
Lastschrifteinzug aus, indem er über seine Bank die SEPA-Basis-Lastschrift übermittelt. Dies muss zunächst zwischen
Zahlungsempfänger und Zahler vertraglich vereinbart werden – zum Beispiel mit
der Telefongesellschaft als Zahlungsempfänger für den Einzug der Rechnungsbeträge. Voraussetzung ist: Der Kunde als
Zahler muss ein „SEPA-Lastschriftmandat“ erteilen. Das SEPA-Lastschriftmandat kann an der eindeutigen Bezeichnung erkannt werden. Es enthält den
rechtlich relevanten Lastschriftweisungstext „Zahlungen vom genannten Konto
mittels Lastschrift einzuziehen“. Weitere
Bestandteile sind einerseits alle Daten
des Zahlungsempfängers mit Name, Anschrift, Gläubiger-Identifikationsnummer
(CI), Mandatsreferenznummer sowie andererseits die Kundendaten des Zahlers
mit Name, Anschrift, Kontoverbindung
(IBAN und Banknamen). Die Unterschrift
mit Ort und Datum komplettieren das
SEPA-Lastschriftmandat.
Sollte ein Zahler mit einem Lastschrifteinzug durch eine SEPA-BasisLastschrift nicht einverstanden sein, ist
es möglich, binnen einer Frist von acht
Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung (Fälligkeitsdatum „D“) auf
dem eigenen Konto ohne Angabe von
Gründen die Erstattung des belasteten
Lastschriftbetrags zu verlangen (Widerspruchsfrist).
Das ebenfalls existierende zweite
Einzugsverfahren, das „SEPA-FirmenLastschriftverfahren“, können Verbraucher allerdings nicht nutzen. Aufgrund
der speziellen Eigenschaften dieses Verfahrens ist es ausschließlich Firmenkunden vorbehalten. Zwar sind alle Konten
von Privatkunden durch die Bank für das
SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren gesperrt, aber Privatkunden sollten auch
selbst mit darauf achten, kein Lastschriftmandat zu unterschreiben, welches als „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“ bezeichnet ist.
Weitere Möglichkeiten zum Bezahlen
bestehen mit Zahlungskarten. Diese werden ebenfalls weiterentwickelt und verbessert. Die Zahlungskarten der Volksbanken und Raiffeisenbanken erfüllen
seit vielen Jahren die Anforderungen von
SEPA und alle aktuellen Sicherheitsanforderungen. Die VR-BankCard (Debitkarte)
und die Kreditkarten (MasterCard, VISA)
sind mit einem Chip ausgestattet. Dieser
Chip enthält die Kartendaten für das Bezahlen und bildet die Grundlage einer sicheren Zahlungsabwicklung.
Die Multifunktionskarte VR-BankCard
Die VR-BankCard der Volksbank oder
Raiffeisenbank ist der „Kontoschlüssel“ zu
vielen täglichen Bankgeschäften rund um
die Uhr. Ebenso bietet sie zahlreiche Zusatzfunktionen.
Zahlungen ohne Bargeld – sei es im
Geschäft, am Automaten oder im Internet – werden immer beliebter. Der Anteil bei den Zahlvorgängen nimmt
gegenüber dem Bargeld stetig zu. Die
Vorteile von Kartenzahlungen: eine vollständige Kontrolle der Kosten, die Dokumentation dieser auf dem Kontoauszug,
eine schnelle und einfache Handhabung
an der Kasse beim Bezahlen sowie ein
hohes Maß an Sicherheit.
„girocard“ ist der bewährte Name für die beiden Debit-Zahlungssysteme der deutschen Kreditwirtschaft. Das sind
einerseits das PIN-gestützte bargeldlose Bezahlen an über 740.000
Terminals im Handel und die Möglichkeit
der Bargeldbeschaffung an einem der
rund 60.500 Geldautomaten in Deutschland mit der girocard-Karte. Hier können
Sie auch an den mehr als 19.600 Geldautomaten des BankCard ServiceNetzes
der Volksbanken und Raiffeisenbanken
besonders günstig über Bargeld verfügen.
Jedoch nicht nur innerhalb Deutschlands
ist die VR-BankCard ein gern gesehenes
Zahlungsmedium. Durch die Einbindung
der VR-BankCard in die internationalen
Systeme von VISA und MasterCard können Kunden sich auch grenzüberschreitend am Geldautomaten Bargeld beschaffen oder an elektronischen Kassenterminals zahlen. Dies ist abhängig von
der Produktwahl der VR-BankCard und
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auch davon, ob die Karte mit der V-Payoder Maestro-Funktionalität ausgestattet
ist. Eine detaillierte Erläuterung des Funktionsumfanges befindet sich in dem Übersendungsschreiben zur VR-BankCard.
Zahlen mit Kreditkarte
Mit einer Kreditkarte können Kunden
ebenfalls im In- und Ausland – weltweit –
an Geldautomaten Bargeld abheben oder
bei über 30 Millionen Akzeptanzpunkten,
die durch das jeweilige Logo von MasterCard oder Visa ersichtlich sind, bargeldlos
bezahlen. Dies können Hotels, Supermarkt- und Theaterkassen oder Tankstellen sein. Überdies können sie auch Mietwagen, Hotelzimmer oder Flüge reservieren. Die Abrechnung der jeweiligen Umsätze und die Belastung des Girokontos
erfolgen in der Regel einmal monatlich
oder entsprechend dem mit der Volks-
bank oder Raiffeisenbank abgeschlossenen Kreditkartenvertrag.
Wir sind Ihr Ansprechpartner
Für alle Fragen zum Girokonto, zu SEPA
oder den „neuen“ Zahlverfahren können
Sie sich jederzeit an Ihre Volksbank oder
Raiffeisenbank wenden. Ihr Kundenbetreuer steht Ihnen vor Ort für weitere
Auskünfte gerne zur Verfügung.
IMPRESSUM
Herausgeber und
verantwortlich für den Inhalt:
Redaktion für diese Ausgabe:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken · BVR, Berlin
Tim Zuchiatti, BVR – Geschäftspolitik/Kommunikation –
Autor:
Axel Schindler; Co-Autor: Dr. Christian Koch
Objektleitung:
Ricarda Schweers, DG VERLAG, Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden,
E-Mail: [email protected]
Deutscher Genossenschafts-Verlag eG, vertreten durch den Vorstand:
Peter Erlebach (Vorsitzender), Franz-J. Köllner und Mark Wülfinghoff,
Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden
Verlag und Vertrieb:
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Herstellung:
Görres-Druckerei und Verlag GmbH, Niederbieberer Str. 124, 56567 Neuwied
Bildnachweis:
BVR, DG VERLAG
Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers.
Das Manuskript für diese Ausgabe wurde Ende Oktober 2015 abgeschlossen.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
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