PRESSEMITTEILUNG Ab Februar wird nur noch IBAN akzeptiert!

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Balingen, 12. Januar 2016
Ab Februar wird nur noch IBAN akzeptiert!
Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehr wird zum 1. Februar 2016 auch für Privatkunden verbindlich.
Verbraucher müssen sich ab 1. Februar 2016 auf Änderungen
einstellen: Statt Kontonummer und Bankleitzahl gilt bei Überweisungen ausschließlich IBAN, die Internationale Bankkontonummer.
Kennen Sie Ihre IBAN? Das wäre demnächst von Vorteil. Denn ab
1. Februar dürfen Sie endgültig keine Überweisungen mehr mit
der Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl in Auftrag
geben. Es gilt nur noch die Internationale Bankkontonummer
IBAN.
Bislang durften Sie als Privatkunde bei Inlandsüberweisungen
wählen, ob Sie die IBAN oder noch Kontonummer und Bankleitzahl verwenden. Für Unternehmen war das SEPA-Verfahren
bereits Pflicht.
Ab dem 1. Februar 2016 müssen Sie aufgrund gesetzlicher
Vorgaben ausnahmslos die IBAN bei Überweisungen angeben.
Diese wird dann sowohl bei Inlands- als auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb der EU/EWR-Staaten die
einzige Kontokennung sein. Der BIC (Bank Identifier Code) fällt
bei Überweisungen ins SEPA-Ausland weg. Er muss nur noch bei
Überweisungen in folgende Länder außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums angegeben werden: Schweiz, Monaco und
San Marino.
Das Ende der Sonderregelung hängt mit der Einführung von
SEPA (Single Euro Payments Area) zusammen. Zum 1. August
2014 wurde in Deutschland das neue, europaweit einheitliche
Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, also Überweisungen und Lastschriften eingeführt. Damit wurde auch die
Nutzung der IBAN vorgeschrieben.
„SEPA ist eigentlich eine Erfolgsgeschichte. Die Einführung
hat problemlos geklappt und viele Kunden haben sich gleich
damals an die IBAN gewöhnt“, erklärt Jürgen Bäuerle, Abteilungsleiter Produktion bei der Sparkasse Zollernalb. Die Vorteile
liegen auf der Hand: Überweisungen in die 34 beteiligten Länder, wie beispielsweise die Miete für ein Ferienhaus in Spanien,
funktionieren genauso wie innerhalb Deutschlands.
Zurzeit nimmt die Sparkasse Zollernalb Überweisungsbelege
auch noch mit Kontonummer und der Bankleitzahl entgegen
und übernimmt die Konvertierung in die entsprechende IBAN.
„Diesen Service können wir allerdings nur noch bis 27. Januar
2016 anbieten. Danach dürfen wir nur noch Überweisungen
mit korrekter IBAN bearbeiten“, erklärt Jürgen Bäuerle von der
Sparkasse Zollernalb.
Die Umstellung sei „hart“, so Bäuerle weiter, also ohne Toleranzfrist. Das habe folgende Konsequenz: „Wenn ein Kunde nach
dem 28. Januar 2016 noch „alte“ papierhafte Überweisungen
mit Kontonummer und Bankleitzahl bei der Sparkasse in den
Weiter Fakten zu SEPA:
Seit 1. August 2014:
• Umstellung auf das einheitliche SEPA-Zahlverfahren.
Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen zwischen
den Ländern werden schneller und günstiger.
• Übergangsregelung für Verbraucher in Deutschland: Nutzung
von Kontonummer und Bankleitzahl bis 1. Februar 2016
Ab 1. Februar 2016:
• Auslaufen der Übergangsregelung: Ausschließliche Nutzung
der IBAN im EWR-Raum
• Der BIC (Bank Identifier Code) wird nur noch für Zahlungen
in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
(Schweiz, Monaco und San Marino) benötigt.
Ab 31. Oktober 2016:
• Verwendung der SEPA-Zahlverfahren für Euro-Zahlungen
auch in Nicht-Euroländer
Fortsetzung
Briefkasten wirft, weil er beispielsweise noch einen Inlandsvordruck mit einer Rechnung erhalten hat, wird diese Überweisung
nicht ausgeführt.“ Er rät deshalb: „Am besten geben Sie ‚alte‘
Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl allerspätestens bis zum 27. Januar 2016 ab. Noch besser: Werfen Sie Ihre
alten Überweisungsträger gleich weg und holen Sie sich neue
in Ihrer Geschäftsstelle. Oder wickeln Sie Ihren Zahlungsverkehr
künftig über Onlinebanking oder am SB-Terminal ab. Dabei wird
die IBAN automatisch auf Gültigkeit geprüft.“
Wichtig ist auch, sich am besten jetzt schon die eigene IBAN zu
merken. Das ist leichter als es auf den ersten Blick scheint: In
Deutschland besteht sie aus 22 Stellen. Die ersten vier Felder
der IBAN geben die Länderkennung (DE für Deutschland) und
die zweistellige Prüfziffer an, dann folgt die bisherige Bankleitzahl (achtstellig) und die bisherige Kontonummer (zehnstellig).
Hat die Kontonummer weniger als zehn Ziffern, wird sie vorne
mit Nullen ergänzt. Man kann die eigene IBAN auf dem Kontoauszug und der Rückseite der SparkassenCard finden.
Fehlt Ihnen beispielsweise die IBAN des Zahlungsempfängers,
so können Sie diese ganz einfach mit dem IBAN-Rechner auf
unserer Homepage www.sparkasse-zollernalb.de/iban ermitteln.