16.02.16 Nur jede dritte Bank ist strategisch vorbereitet

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16.02.16
NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
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Verschärfte Regulierung
Nur jede dritte Bank ist strategisch vorbereitet
Höchstens ein Drittel aller systemrelevanten Großbanken weltweit
hat sein Geschäftsmodell bereits vollständig an die neuen Regulierungsvorschriften angepasst. Insbesondere Banken in Großbritannien, der Schweiz und den USA haben längst gehandelt und
sind deutlich weiter als deutsche Häuser. Das sind Ergebnisse aus
der Studie „How banks can use strategy, structure and resilience
to win the regulatory endgame“. Die Managementberatung Bain
& Company untersucht darin, inwieweit systemrelevante Banken
in Europa und den USA die neuen Paradigmen der Regulierungsbehörden (Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells, Widerstandsfähigkeit gegen neuerliche Krisen und geordnete Abwicklungsmöglichkeiten) bereits implementiert haben.
Banken erfüllen pflichtgemäß die neuen Vorschriften und stocken
wie gefordert ihre Kapitalbasis deutlich auf. Doch im Gegensatz
zu angelsächsischen Häusern scheuen sie spürbare Veränderungen ihres Geschäftsmodells und ihrer Struktur.
Die Vorreiter haben sich bereits von besonders volatilen und damit kapitalintensiven Aktivitäten getrennt. Geschäftsbereiche ohne Aussicht auf nachhaltige Returns oberhalb der gestiegenen Kapitalkosten im neuen Umfeld stellten sie zur Disposition. In einzelnen Fällen kam es zum Rückzug aus ganzen Regionen und Geschäftsfeldern wie dem Handel mit Rohstoffen oder Anleihen. Damit haben diese Banken nicht nur die Forderungen der Regulierungsbehörden nach einer stärkeren Widerstandsfähigkeit gegen
Krisen erfüllt. Vielmehr ziehen sie daraus weitere Vorteile. „Auch
wenn es kurzfristig schmerzhaft war, haben die Vorreiterbanken
mit ihrem geschärften Profil langfristig einen Wettbewerbsvorteil“,
so Memminger. „Und das honoriert der Kapitalmarkt.“ Der Bewertungsunterschied zwischen Banken im Euroraum und ihrer angelsächsischen Konkurrenz spricht Bände (siehe Abbildung).
Studienautor Matthias Memminger sieht bei den Banken im Euroraum erheblichen Nachholbedarf: „Viele Banken betrachten die
Umsetzung der verschärften Regulierung vor allem als Compliance-Angelegenheit und verkennen die strategische Dimension.
Oft haben sie noch gar nicht realisiert, dass der Regulierer die
Überprüfung der Geschäftsmodelle als Kernaufgabe versteht.“ Die
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Drei strategische Handlungsfelder für Banken
„Die deutschen Banken müssen handeln“, mahnt Co-Autor JanAlexander Huber. „Die neuen Regeln sind eine Chance, ihr Geschäft zu fokussieren und Komplexität zu reduzieren.“ Drei
Themen stehen im Mittelpunkt:
óó Verringerung
der Risiken und nachhaltige Ertragskraft: Dies
lässt sich durch den Ausstieg aus besonders risikobehafteten, kapitalintensiven Geschäftsfeldern ebenso erreichen wie
durch eine optimierte Kapitalallokation und die Konzentration auf profitable Geschäftsfelder mit stabilem Cashflow.
óó Stärkung der Kapitalbasis: Kapitalerhöhungen, stärkere Rücklagen sowie die Ausgabe von bail-in-fähigen Instrumenten wie
CoCo-Bonds versetzen Banken in die Lage, die Forderung der
Regulierer nach höheren Kapitalpuffern zu erfüllen.
óó Beschleunigte
Umsetzung und Akzeptanz der neuen Vorschriften: Euro-Banken sind unter Zeitdruck, denn ab diesem Jahr greifen sowohl der einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM) als auch die neuen Bestimmungen zum
aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess
(SREP). Dabei prüft die EZB quartalsweise die Banken detailliert und umfassend – auch auf die Tragfähigkeit ihres
Geschäftsmodells.
„Selbst unter der neuen Regulierung können Banken erfolgreich sein“, betont Huber. „Halten sie jedoch zu lange an tradierten Geschäftsmodellen fest, laufen sie Gefahr, den Anschluss im globalen Wettbewerb zu verlieren. Die Zukunft gehört fokussierten Banken mit transparenter Struktur. Auch in
Deutschland!“
Investoren honorieren Strategie- und Strukturanpassungen der Banken
Grad der Strukturanpassung bei europäischen und US-amerikanischen Großbanken (November 2015)
Anm.: Qualitative Betrachtung.
Quelle: Bain-Analyse, SNL.
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Trends und Handlungsbedarf für die „digitale Bank“
Kostenmanagement bleibt Daueraufgabe
Der Tätigkeitsbereich eines Chief Operating Officer (COO) steht
vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Regulatorik und Rentabilitätsdruck als eine der zentralen Positionen in der Bankorganisation vor großen Herausforderungen. Obgleich der
Handlungsdruck von fast allen befragten COOs geteilt wird,
liegt die Umsetzung konkreter Maßnahmen in vielen Feldern
deutlich hinter dem eigenen Anspruch zurück. So sind aktuell
weder die hohen digitalen Kundenerwartungen realisierbar,
noch ist es den Instituten bisher gelungen, eine effektive und
effiziente Compliance aufzubauen. Vor dem Hintergrund weiterer Kosteneinsparungen setzt die Mehrzahl der für die Studie
„COO-Agenda 2020“ befragten Chief Operating Officer auf eine
erhebliche Optimierung und Professionalisierung des Kostenmanagements. Außerdem gehen die COOs davon aus, dass sich
sowohl die Anzahl wie auch die Umsetzungsgeschwindigkeit
notwendiger Projekte in den nächsten Jahren signifikant erhöhen wird.
Digitale Erwartungen noch kaum realisiert
Kunden werden digital verwöhnt – allerdings nicht von ihren
Banken. Während in vielen Branchen umfassende Self-ServiceAngebote, Online-Abschlussfähigkeit von Produkten, Auftragstransparenz und Abwicklung in Echtzeit seit Jahren nichts
Außergewöhnliches sind, haben zwar fast 90 Prozent der befragten Institute deren Bedeutung für den Kunden erkannt,
hinken aber bei der Realisierung deutlich hinterher. So bietet
weniger als ein Viertel der Institute jederzeitige Transparenz
über z. B. den Status eines Baufinanzierungsantrags und bei
nur knapp über 40 Prozent können Produkte inklusive Legitimierung online gekauft werden. Zur Erhöhung dieser Quoten
fehlt nach den Ergebnissen der Studie die Basis: Ohne die Abschaffung von papierhaften Formularen sowie die Standardisierung und Automatisierung von Prozessen (noch geringere
Umsetzungsstände von 15 bis 20 Prozent) kann das Leistungsversprechen, das der Kunde am Front-End erhält, nicht oder
nur zu hohen Kosten mit Hilfe manueller Workarounds eingelöst werden.
© iStockphoto.com/milindri
Mitarbeiterbedarf wird sinken
Die für die Erneuerung ihrer technologischen Plattformen notwendigen Investitionen scheuen Banken bislang noch – auch
wenn sie mittelfristig unumgänglich sind, um im Wettbewerb
zu bestehen, Kunden zu gewinnen und diese zu binden. Doch
nicht nur der Kunde gewinnt z. B. durch Online-Abschlussfähigkeit und Self-Service-Angebote. Die Übernahme von Teilen
der Wertschöpfungskette durch den Kunden substituiert Aufgaben, die zuvor im Middle- oder Backoffice angesiedelt waren.
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In Verbindung mit einer deutlich erhöhten Standardisierungsund Automatisierungsquote – auch hier wirkt die Digitalisierung von Daten als Katalysator – verändert sich das Aufgabenprofil in den Bearbeitungseinheiten der Banken. Wenn einfache
Tätigkeiten künftig automatisch ablaufen oder durch den Kunden selbst vorgenommen werden, bleiben nur komplexe Prozesse, Spezialfälle und der 2nd-Level-Support von Kundenanfragen als Tätigkeitsfeld bestehen. In Summe wird die Bankenindustrie einen massiven Rückgang des Mitarbeiterbedarfs in
diesen Bereichen zu verzeichnen haben. Die befragten COOs
erwarten im Durchschnitt einen Rückgang der Mitarbeiterkapazitäten im Middle- und Backoffice um mehr als 20 Prozent.
Die Qualifikationsanforderungen für die im Middle- und Backoffice verbleibenden Mitarbeiter werden steigen.
Vor diesem Hintergrund überrascht der geringe Realisierungsgrad der „digitalen Bank“ umso mehr, zumal auch die Studienteilnehmer von einer Win-win-Situation für Kunden und Banken ausgehen: Über 90 Prozent erwarten eine Verbesserung
des Kundenerlebnisses und ein ähnlich hoher Prozentsatz eine
Verbesserung der Kostensituation.
Effektive und effiziente Compliance
Beim aktiven Management regulatorischer Anforderungen steht
wenig überraschend die regelkonforme Umsetzung regulatorischer Vorgaben an erster Stelle. Es folgt eine effektive und effiziente Compliance sowohl in Projekten (Change) als auch im Regelbetrieb (Run) auf Platz zwei. Knapp die Hälfte aller befragten
Institute nimmt vor Umsetzung der regulatorischen Anforderung
eine Bewertung des Impacts auf den Run-Betrieb vor und hinterfragt in Abhängigkeit dieser Ergebnisse grundsätzlich auch Facetten des eigenen Geschäftsmodells. Das Outsourcing der Erfüllung von regulatorischen Anforderungen an einen Dritten erachtet gerade einmal ein Drittel der Teilnehmer als relevant, wirklich
Tätigkeiten ausgelagert haben weniger als 10 Prozent.
Die Verantwortung für das Management und die Umsetzung
regulatorischer Anforderungen ist in Abhängigkeit der durchzuführenden Aktivitäten auf verschiedene Bereiche verteilt.
Dem Fehlen zentraler Verantwortlichkeiten wird keine große
Bedeutung beigemessen. Der COO-Bereich weist aufgrund seiner starken Verantwortung für Budgetthemen – so auch beim
Management regulatorischer Anforderungen – einen hohen
Beteiligungsgrad auf. Federführend ist er bei der Durchführung
von Impact-Analysen und bei der Bewältigung der geplanten
Aufwände für Projekte und den Regelbetrieb. Die Tatsache,
dass auch hier andere Fachbereiche und die IT eingebunden
sind, liegt an dem zunehmend bereichsübergreifenden Charakter regulatorischer Anforderungen.
Kostensenkung als Daueraufgabe
Nicht nur durch Digitalisierung und die effizientere Umsetzung regulatorischer Anforderungen können weiter Kosten gesenkt werden. Die Teilnehmer der Studie sehen insbesondere
Potenziale durch Verbesserung des Kapazitäts- und Providermanagements sowie die Optimierung der Aufbauorganisation.
Vergleichsweise weit abgeschlagen liegen Near-/Offshoring
und Outsourcing. zeb erklärt diesen Wert damit, dass einfache
Funktionen bereits größtenteils ausgelagert wurden und viele
Institute vor dem Sourcing komplexerer Tätigkeiten eher zurückschrecken. Die effiziente Steuerung der unterschiedlichen
Provider z. B. durch Zentralisierung des Providermanagements
stellt Banken nun vor neue Herausforderungen.
In den letzten Jahren haben viele Banken erlebt, dass nach anfänglich deutlichen Effizienzsteigerungen durch Kostenoptimierungsprogramme diese in relativ kurzer Zeit wieder
schwinden, bis sich die Kostenbasis teilweise deutlich über
dem Ausgangsniveau einpendelt. Dies liegt unter anderem an
einem nachlassenden Kostenbewusstsein. Drei Viertel der Studienteilnehmer setzen daher auf eine Verbesserung ihres Kostenmanagements. Während die Kommunikation klarer Kostenziele sowie ein Prozess zur laufenden Kostensteuerung nahezu
Standard sind, ist der Umsetzungsstand z. B. bei der Etablierung einer vollständigen Matrixstruktur aus Kostenstellen- und
Kostenartenverantwortlichen noch vergleichsweise gering. Die
hohe Wirksamkeit dieser und anderer Elemente des Kostenmanagementansatzes wird durch nahezu alle COOs bestätigt, die
diese bereits implementiert haben.
Die beschriebenen Herausforderungen sind aus einer Funktion als Kostenmanager bzw. Hüter der Effizienz, die der COO
heute bereits unbestritten innehat, allein nicht zu bewältigen.
Neben der Verantwortung für die End-to-End-Prozessoptimierung muss er auch die Rolle als Treiber der Digitalisierung von
Geschäftsprozessen wahrnehmen. „Der COO wird künftig auch
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Eine aktive Umgestaltung des eigenen Bereichs muss sich genauso auf der Agenda jedes COOs wiederfinden wie andere
durch die Megatrends Digitalisierung, Regulatorik und Rentabilitätsdruck ausgelöste Handlungsfelder.
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Verstärkt wird der Druck auf den COO-Bereich durch ein Phänomen, das nicht nur die Bankenlandschaft betrifft. Neun von
zehn Befragten gaben an, dass die Anzahl der verantworteten
Projekte in den letzten drei Jahren gestiegen ist, die meisten
erwarten, dass dies sich noch steigern wird. Hinzu kommt die
immer noch zunehmende Geschwindigkeit, mit der Initiativen
umgesetzt werden müssen. „Die Situation – ‚immer mehr und
immer schneller‘ – stellt den COO-Bereich, wie auch die übrigen CxO-Bereiche, vor enorme Herausforderungen“, so Studienautor Michael Herkert. Zu bewältigen sei sie nur ressortbzw. siloübergreifend. Dem COO-Bereich kommt dabei als Gestalter des Operating Model eine zentrale Rolle bei Koordination und Umsetzung zu.“
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für die Realisierung eines sich vom Wettbewerb differenzierenden Kundenerlebnisses mitverantwortlich sein“ – mit dieser
Aussage kann sich heute bereits eine große Mehrheit der Befragten identifizieren. Studienautor André Ehlerding erläutert:
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Quelle: zeb-Studie „COO-Agenda 2020“: Wandel annehmen und gestalten.
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Deutsche Kreditwirtschaft kritisiert Regulierung
Auskunftsbegehren
Unnötige Belastungen
Kräftiger Anstieg bei
Kontenabfragen
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission
„unnötige Belastungen“ aus neuen regulatorischen Vorgaben
für das Bankgeschäft. Die Kosten, die aus der Umsetzung der
regulatorischen Anforderungen resultieren, machen insbesondere kleinen Instituten schwer zu schaffen. Erhebliche Kritik
äußert die DK an den zu kurzen Umsetzungsfristen für viele
regulatorische Anforderungen. Einzelne Regulierungsmaßnahmen mögen isoliert betrachtet angemessen erscheinen. In ihrer Summe, ihrer unübersichtlichen Vielzahl und ihren Wechselwirkungen greifen die einzelnen Regulierungen jedoch zu
weit. Sie drohen sowohl Institute wie auch Aufseher zu überfordern.
Bei vielen regulatorischen Anforderungen fehle es an einer
„proportionalen Umsetzung“, meint die DK in Reaktion auf die
Konsultation der Europäischen Kommission „Sondierung EURegulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen“. Diese ist
notwendig, um kleinere Kreditinstitute nicht zu überfordern.
Die DK begrüßt daher jüngste Vorschläge, dass neue Rechtstexte jeweils speziell auf Fragen der angemessenen Proportionalität zu prüfen seien. Die Konsultation der EU-Kommission ist
eine gute Grundlage, um Rechtsakte zu überprüfen und zu verbessern. Die DK fordert deshalb, die europäische Finanzmarktregulierung in regelmäßigen Abständen auf widersprüchliche
Regelungen und unnötige Belastungen zu untersuchen. Als
konkrete Beispiele für übermäßige regulatorische Belastungen
sind derzeit ein zu bürokratischer Anlegerschutz und ein überbordendes Meldewesen hervorzuheben.
Deutliche Kritik äußert die DK auch an den Zeitplänen zur Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen. Diese sind häufig viel zu kurz bemessen und erhöhen damit die Komplexität
und den Aufwand in der Umsetzung deutlich, weil die rechtlich
verbindlichen Verordnungen entweder gar nicht oder erst sehr
knapp vor dem ersten Meldetermin veröffentlicht werden. Die
Regulierung der Kreditinstitute und der Finanzmärkte muss
auch die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit der Kreditwirtschaft beachten.
Die Kontenabrufersuchen deutscher Steuerbehörden sind 2015
abermals deutlich angestiegen. Waren es in 2014 insgesamt noch
237.126 Kontenabrufersuchen, so stieg deren Zahl 2015 um rund
27 Prozent auf 300.944. Bei der Bundesdatenschutzbeauftragten
Andrea Voßhoff stößt diese Entwicklung auf erhebliche Kritik. Die
Verwendung der abgefragten Daten entferne sich immer weiter
von der ursprünglichen Idee der Terrorismusbekämpfung. Einmal
erteilte hoheitliche Zugriffsbefugnisse auf personenbezogene Daten würden auf einen immer weiteren Kreis von Zugriffsberechtigten ausgedehnt, meint Voßhoff. Das Kontenabrufverfahren wurde 2002 für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) und die Strafverfolgungsbehörden eingeführt, um die Finanzströme des Terrorismus aufzudecken. Hierfür wurde eine zentrale Abrufmöglichkeit für die Daten aller Konteninhaber in
Deutschland eingerichtet. Ab 2005 wurden die Befugnisse zum
Abruf erstmals auch auf das Bundeszentralamt für Steuern ausgeweitet, das zum Beispiel für Finanzämter oder Sozialbehörden Kontenabrufe durchführen durfte. Seit 2013 sind auch rund 4.700 Gerichtsvollzieher angeschlossen.
Mit der aufgrund der erweiterten Zugriffsbefugnisse gestiegenen
Zahl der Abrufersuchen steige gleichzeitig auch das Risiko für fehlerhafte Datenübermittlungen oder Personenverwechslungen, so
Voßhoff. Für die hiervon Betroffenen könne das im Einzelfall äußerst unangenehme Folgen wie beispielsweise Kontensperrungen
nach sich ziehen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte appelliert
daher an den Gesetzgeber, sorgfältig zu prüfen, ob weit gestreute
Abrufbefugnisse wie beim Kontenabrufverfahren wirklich zwingend erforderlich sind.
Verschiebung soll potenziellen Marktstörungen vorbeugen
MiFID II startet ein Jahr später
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den zuständigen nationalen Behörden und Marktteilnehmern ein Jahr mehr
Zeit zu geben, um die Vorgaben der überarbeiteten Richtlinie
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NEWS
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über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) einzuhalten. Neue
Frist ist der 3. Januar 2018.
Grund für die Terminverschiebung ist die komplexe technische
Struktur, die eingerichtet werden muss, damit die Richtlinie effektiv angewendet werden kann. Die Europäische Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde (ESMA) muss Daten von etwa 300 Handelsplätzen zu rund 15 Millionen Finanzinstrumente erfassen.
Dazu muss sie eng mit den zuständigen nationalen Behörden und
den Handelsplätzen selbst zusammenarbeiten. Die ESMA hat der
Europäischen Kommission jedoch mitgeteilt, dass weder die zuständigen Behörden noch die Marktteilnehmer die erforderlichen
Systeme bis zum 3. Januar 2017, dem ursprünglichen Stichtag für
die Anwendung des MiFID-II-Pakets, bereitstellen könnten. Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände wurde eine Verschiebung für erforderlich gehalten, um mangelnder Rechtssicherheit
und potenziellen Marktstörungen vorzubeugen.
Die Fristverlängerung hat keine Auswirkungen auf den Zeitplan
für die Annahme der Stufe II-Durchführungsmaßnahmen. Aufgrund der hohen Komplexität war bereits ein Zeitraum von 30 Monaten zwischen dem Erlass und der Anwendung von MiFID II eingeplant worden. Die Frist wird nun lediglich um die Zeit verlängert,
die für die technische Umsetzung erforderlich ist.
Kunden werden nach EinSiG entschädigt
Maple für insolvent erklärt
Nachdem ihr Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
vom zuständigen Amtsgericht bestätigt wurde, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nun bei der Maple
Bank GmbH den Entschädigungsfall nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) festgestellt. Das Institut ist wegen finan-
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zieller Schwierigkeiten nicht in der Lage, die bei ihm unterhaltenen Einlagen zurückzuzahlen.
Die Maple Bank ist der Einlagensicherung des Bundesverbands
deutscher Banken angeschlossen. Das bedeutet, die Kundeneinlagen sind im Rahmen des EinSiG von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken bis maximal 100.000 € pro Einleger geschützt. Für höhere Summen – bis zur Sicherungsgrenze von 59,834 Mio. € pro Einleger – greift der Schutz durch den
Einlagensicherungsfonds des BdB. Dieser Einlagensicherungsfonds wird sich für die Entschädigungsleistung mit den Einlegern in Verbindung setzen. Im Rahmen der gesetzlichen Pflicht
werden die Kunden in maximal 20 Arbeitstagen bedacht. Über
Wertpapierdepots kann weiterhin verfügt werden, sofern der
Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen.
Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens können im
Internet unter einlagensicherungsfonds.de beziehungsweise
edb-banken.de abgefragt werden.
FMSA-Leitungsausschuss
Dönges zur Vorsitzenden
ernannt
Dr. Jutta Dönges, die seit Anfang 2015 dem Leitungsausschuss der Bundesanstalt
für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) angehört, wurde zum 1. Februar zur Vorsitzenden dieses Gremiums
ernannt. Sie übernimmt das
Amt von Dr. Herbert Walter,
der Ende Januar aus der
FMSA ausgeschieden ist. Neben Dönges (Foto) gehört noch Günter Borgel dem Leitungsausschuss an.
In der FMSA verantwortete Dönges im vergangenen Jahr neben
Bereichen der Abwicklungsplanung das Beteiligungsmanagement des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung SoFFin. Unter ihrer Verantwortung für den Fonds wurde die pbb Deutsche
Pfandbriefbank im letzten Sommer im Rahmen eines Börsengangs erfolgreich reprivatisiert. Bis Ende 2013 leitete Dönges
als Geschäftsführerin den Bereich Corporate Finance Deutschland der schwedischen Großbank SEB AG. Davor war sie mehrere Jahre bei Goldman Sachs Deutschland beschäftigt.
Die FMSA ist u. a. für die Erhebung der Bankenabgabe für den
Single Resolution Fund (SRF) und den Restrukturierungsfonds
zuständig. Außerdem fungiert sie als nationale Abwicklungsbehörde im europäischen Kontext unter Federführung des Single Resolution Board.
BdB und FinTechs kommen sich näher
Kooperativer Ansatz und
Kompromisse
Der Bankenverband macht Ernst mit seiner im November bereits verkündeten Absicht, sich der Zusammenarbeit mit Startup-Unternehmen aus der Finanzdienstleistungsbranche zu öffnen. Im Rahmen einer Veranstaltung in Frankfurt („Between
the Towers“) verbreitete der Verband weitere Einzelheiten, wie
FinTechs dauerhaft und verbindlich in die Strukturen und die
Arbeit des Verbands integriert werden können. Geplant ist
demnach ein kooperativer Ansatz, schließlich stehen beide Seiten vor der gleichen Herausforderung. Eine Bündelung der Interessen, die aber zugleich genügend Raum für die unterschiedlichen Bedürfnisse lässt, scheint logisch. Der BdB bietet den
FinTechs als außerordentlichen Mitgliedern beispielsweise Information und Transparenz über anstehende Regulierungsvorhaben auf deutscher und europäischer Ebene an. Im gemeinsamen Austausch soll ein Netzwerk entstehen, von dem wertvolle Impulse für den Finanzplatz Deutschland ausgehen. Das
kann auch in Form gemeinsamer Veranstaltungen oder in der
Gremienarbeit geschehen.
Natürlich müssen in einem solchen Prozess die gegenseitigen
Interessen und Erwartungen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden, wobei für die besonderen Belange der
Banken Verständnis erwartet wird. Die Grundregeln, die für
alle BdB-Mitglieder gelten, werden auch für die neuen Mitglieder nicht ausgehebelt. Die FinTechs ihrerseits setzen auf positive Effekte durch das Networking, möchten von der Expertise
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des Bankenverbands und dessen vielfältigen Lobbykanälen
profitieren. Die Geschäftsführung des Verbands steht nun vor
der diffizilen Aufgabe, zwischen den Interessen vermitteln zu
müssen und Kompromisse auszugestalten.
EU-Aufsicht
BCM
Die anhaltend niedrigen Zinsen in Europa sind eine Gefahr für
die betriebliche Altersversorgung. Das ist das Ergebnis eines
Stresstests der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA. Die
Aufseher haben Pensionskassen in 17 Ländern auf den Prüfstand gestellt. Der Test hat gezeigt, dass sich die Situation für
die Versicherer gefährlich zuspitzen würde, sofern sich die Kapitalmärkte schlechter entwickeln und die Lebenserwartung
der Versicherten weiter steigen sollte. In diesen Fällen wären
zusätzlicher Zahlungen der Arbeitgeber notwendig, um die versprochenen Leistungen zu erbringen, erklärte die deutsche Finanzaufsicht BaFin in einer Reaktion auf den Stresstest. Die
Pensionskassen haben in den vergangenen Jahren in Reaktion
auf die niedrigen Zinsen bereits eine Reihe von Maßnahmen
ergriffen, insbesondere die Deckungsrückstellungen verstärkt.
„Es ist davon auszugehen, dass die Anpassungsmaßnahmen
der Unternehmen – gegebenenfalls verbunden mit zusätzlichen Zahlungen der Arbeitgeber – in aller Regel sicherstellen
werden, dass die den Versorgungsberechtigten versprochenen
Leistungen erfüllt werden können“, so Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht
bei der BaFin. Die Pensionskassen seien allerdings noch nicht
am Ziel, sondern müssten ihre Bemühungen fortsetzen. Im
schärfsten Szenario des Stresstests summierte sich die Lücke
zwischen den Vermögenswerten und den Verpflichtungen der
Pensionskassen auf 773 Mrd. €, wie die EIOPA mitteilte.
Compliance-Risikoanalysen
müssen überarbeitet werden
Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) weist darauf hin, dass das Risiko für Unternehmen, international in laufende oder neue Korruptionsverfahren verwickelt zu werden,
in den letzten Monaten erheblich gestiegen ist. Häufig enden
diese vor US-amerikanischen Gerichten, da Tochtergesellschaften oder Geschäftsbeziehungen deutscher bzw. europäischer
Unternehmen in den USA bestehen oder andere Anknüpfungspunkte existieren. Die Ursache für diesen Anstieg sieht der
BCM in den verstärkten und teilweise international koordinierten Maßnahmen von Anti-Korruptionsbehörden und Institu­
tionen in vielen Ländern und begrüßt diese ausdrücklich.
Besonders kritisch ist die Lage aber nicht nur in Ländern wie
Brasilien, Indonesien, Thailand oder Staaten in Afrika. Der
kürzlich veröffentlichte Corruption Perception Index (CPI) von
Transparency International zeigt eine Verschlechterung der
Positionen von Ungarn, Spanien, Mazedonien und der Türkei,
also Ländern, mit denen deutsche Unternehmen enge wirtschaftliche Beziehungen unterhalten. Mirko Haase, Präsident
des BCM, rät dazu, internationale Entwicklungen genau zu beobachten und die Risikoanalysen der Compliance-Abteilungen
unter den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere in Hinblick auf Tax Compliance sollten Gespräche
mit den entsprechenden Kollegen in den Fachabteilungen geführt werden, da dieser Themenkomplex zunehmend mediale
Aufmerksamkeit erfährt und ebenso wie Technik-Compliance
ein häufig nicht zum Aufgabenbereich des Compliance Officers
gezähltes Arbeitsgebiet ist.
Milliardenlücken bei
Betriebsrenten
Das Geschäft wächst weiter
Private Bausparkassen im Plus
Die privaten Bausparkassen konnten im letzten Jahr ihre
Marktposition ausbauen und verzeichneten 1,7 Mio. neue Verträge. Die dazugehörige Bausparsumme stieg um 6,4 Prozent
auf 63,3 Mrd. €. Der Vorstandsvorsitzende des Verbands der
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Privaten Bausparkassen, Andreas J. Zehnder, wertet dies als
Beweis dafür, dass das Bausparen unverändert das Vertrauen
der Menschen genieße und ihnen dank der Zinsgarantie eine
verlässliche Planungsgrundlage biete. Mithilfe des Bausparens
könne man sich die extrem niedrigen Zinsen auch für den Fall
sichern, dass man erst in zehn oder fünfzehn Jahren Wohneigentum erwerben wolle.
Die Baugeldauszahlungen der privaten Bausparkassen stiegen von
24 Mrd. € auf 28 Mrd. €. Das war der höchste Wert seit 2008. Der
Bestand der Baudarlehen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um
3,2 Prozent auf 98,9 Mrd. € und damit stärker als der der Bauspareinlagen mit einem Plus von 1,7 Prozent auf 107,9 Mrd. €. Der Vertragsbestand lag Ende 2015 mit 19 Mio. 1,4 Prozent unter dem
Vorjahreswert. Die damit verbundene Bausparsumme stieg jedoch
um 1,5 Prozent auf einen neuen Höchststand von 587,5 Mrd. €.
Was die Geschäftsaussichten für das Jahr 2016 betrifft, zeigt sich
der Verband zuversichtlich. „Eigene vier Wänden stehen auf der
Wunschliste der Menschen nach wie vor ganz weit vorn“, so Zehnder. Eins der wichtigsten Motive dabei ist die sichere Altersvorsorge. Hinzu komme ein wachsendes Interesse an wertsteigernden
Investitionen, zum Beispiel die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen oder ein altersgerechter Umbau der Immobilie.
Geldwäsche auf die
närrische Art
Karneval in Hannover – ja, das gibt es auch. Und Hannovers Narren pflegen am Aschermittwoch eine ganz eigene Tradition. Jedes
Jahr wird der Karneval beendet, wenn die Aktiven am Nordufer
des Maschsees symbolisch ihre Portemonnaies waschen, um neues, frisches Geld für die nächste Karnevalssession zu sammeln –
Geldwäsche einmal anders.
Webinar
FinTechs – Überblick, Hintergründe,
Herausforderungen
Ansätze zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit für Kreditinstitute
am Mittwoch, 2. März 2016,
von 14:00 bis 16:00 Uhr
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Stefan Lödorf | 0221/5490-133 | [email protected]
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A U S U N S E R E R M A R K E N W E LT
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aus unserer markenwelt
Hohes Risikopotenzial bei
CoCo-Bonds
Weltweit sorgen sich Investoren um eine riskante Art von Anleihen mit einem einprägsamen Namen – CoCo-Bonds. Doch
was genau steckt dahinter? Die sogenannten „Contingent Convertible Bonds“ sind komplexe Finanzinstrumente, die an der
Grenze zwischen Anleihen und Anteilen an einer Bank angesiedelt sind. CoCo-Bonds bringen wie auch Anleihen regelmäßig Zinsen, werden jedoch automatisch in Aktien umgewandelt,
wenn es für die Bank bergab geht, sodass der Emittent dann
relativ geringe Verpflichtungen gegenüber dem Investor hat.
Anfang Oktober bis Ende Dezember 2015 rund 400 Mio. € zusätzlich zur Seite zu legen. Insgesamt belaufen sich die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten nun auf 1,7 Mrd. €. Die Franzosen sind mit diesem Problem in der Branche keineswegs allein. Bei der Credit Suisse kamen wegen Rechtsstreitigkeiten
im letzten Jahr Rechtskosten in Höhe von 821 Mio. CHF zusammen, von denen 564 Mio. CHF allein im letzten Quartal aufgebracht werden mussten. . (…)
[Den vollständigen Text finden Sie hier.]
Mehr unter: www.info-bank-compliance.de
Diese Papiere sind nach der Finanzkrise entwickelt worden, als
Regierungen gezwungen waren, Kreditinstitute zu retten, und
sollten sicherstellen, dass Anleihegläubiger und nicht Steuerzahler leiden, wenn es bei der Bank zu hohen Verlusten kommt.
Derzeit brechen die Kurse von CoCo-Bonds ein, da Marktteilnehmer fürchteten, dass die Deutsche Bank womöglich nicht
mehr in der Lage sei, die Zinsen auf ihre CoCo-Bonds zu zahlen.
Auch bei Bankaktien kam es zu einem breiten Abverkauf. (...)
[Den vollständigen Text finden Sie hier.]
Mehr unter: www.risiko-manager.com
Rückstellungen für mehr
Rechtsstreitigkeiten
Die französische Société Générale hat deutlich mehr Geld für
Rechtsstreitigkeiten zurückgestellt als im vergangenen Geschäftsjahr. Die gemessen an den Vermögenswerten drittgrößte Bank Frankreichs berichtete zwar über einen Anstieg des
Nettogewinns um 20 Prozent auf 656 Mio. €, kündigte aber auch
an, wegen möglicher Compliance-Vergehen in dem Zeitraum
Haftungsfrage nach 11.000 €
Schaden beim Online-Banking
Haben Betrüger im Rahmen des Online-Bankings ein fremdes
Konto geplündert, so ist es Sache des Geldinstituts, nachzuweisen, dass sein Kunde den Diebstahl vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglicht hat. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, so
hat es dem Kunden das gestohlene Geld zu ersetzen. Das geht
aus einem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 15. Januar
2016 hervor (8 O 1454/15).
Geklagt hatte ein Mann, der seit 15 Jahren am Online-BankingVerfahren seiner Bank teilnahm und zwar zuletzt in Form des
M-Tan-Verfahrens. Bei diesem Verfahren erhalten die Kunden
zur Freigabe einer Transaktion eine SMS auf ihr Mobiltelefon.
Mit der darin genannten Nummer kann der Zahlungsvorgang
autorisiert werden. (...)
[Den vollständigen Text finden Sie hier.]
www.info-bub.de
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Frankfurt
Fachkonferenz: Zahlungsverkehr der Zukunft
18. Februar 2016
Köln
Webinar: Neue Vergütungsanforderungen – Novelle der EBA Guidelines und
Ausblick auf die bevorstehenden Veränderungen
24. Februar 2016
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Webinar: FinTechs – Überblick, Hintergründe, Herausforderungen. Ansätze zu
einer erfolgreichen Zusammenarbeit für Kreditinstitute
2. März 2016
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Intensivseminar: US Qualified Intermediary unter dem erneuerten Vertrag
3. März 2016
Frankfurt
Fachkonferenz: Trends im Private Banking
9. März 2016
Köln
16. März 2016
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16. bis 17. März 2016
Köln
17. März 2016
Köln
6. April 2016
Köln
12. April 2016
Köln
Umsetzung MAD II und MAR – Was ändert sich aufgrund der neuen
Marktmissbrauchsvorgaben?
Large Exposures und Millionenkreditmeldungen
CreditRisk-Forum
4. Bankenaufsichtskonferenz
Intensivseminar: Überblick über Basel IV
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