Beschlussvorlage

- Beschlussvorlage für die Stadtratssitzung am
24.03.2015
1. Sachbetreff:
Friedhofssatzung der Stadt Schleiz
2. Gesetzliche Grundlagen:
ThürKO, Thüringer Bestattungsgesetz, ThürKAG
3. Erarbeitet durch:
Herrn Ellrich (Amt für Wirtschaft/Stadtmarketing)
4. Beraten mit:
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing, Kultur und Soziales, Finanzausschuss,
Hauptausschuss
5. Haushaltsrechtliche Einordnung: keine
6. Aufhebung oder Ergänzung:
5.1 Aufhebung
5.2 Teilweise Aufhebung
5.3 Ergänzung
ja
ja
ja
nein
nein
nein
vorher gefasste Beschlüsse zum gleichen Betreff: Friedhofssatzung für den Bergfriedhof, Friedhofssatzung für
kommunale Friedhöfe, außer Bergfriedhof, Ergänzungsbeschluss zum Satzungsbeschluss Friedhofssatzung
Bergfriedhof, Ergänzungsbeschluss zum Satzungsbeschluss Friedhofssatzung für kommunale Friedhöfe, außer
Bergfriedhof
Datum: 15.12.2009 (2x), 09.02.2010 (2x)
Beschluss-Nr: 38-5/2009, 40-5/2009, 55-6/2010, 56-6/2010
7. Anlagen zur Beschlussvorlage: Satzung über die kommunalen Friedhöfe der Stadt Schleiz (Friedhofssatzung)
8. Verteiler: Stadtratsmitglieder
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Unterschrift der Einreicher
R. Wetzel, Fraktionsvorsitzender Die Linke
H. Walther, Fraktionsvorsitzende, FDP/BI „Pro Schleiz“
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Beschluss:
9. Abstimmungsergebnis:
- Anzahl der Stadtratsmitglieder: 21
- davon anwesend:
.............
- davon Nichtteilnahme an Beratung und Abstimmung gem. § 38 Abs. 1 und 3 ThürKO ........................ Personen
Namen:....................................................................................................................... ................................................
- Ja-Stimmen:
.............
- Nein-Stimmen:
.............
- Stimmenthaltungen:
.............
Schleiz, den
Beschluss-Nr:
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Klimpke/Bürgermeister
Begründung:
In Rechnungsprüfungsberichten wurde mehrfach die fehlende detaillierte Kalkulation der Gebühren für die
kommunalen Friedhöfe der Stadt Schleiz beanstandet. Die letzte einfache Gebührenkalkulation für die kommunalen
Friedhöfe der Stadt Schleiz stammt aus dem Jahr 2001. Gemäß § 12 Abs. 6 ThürKAG ist aber nur ein
Kalkulationszeitraum von bis zu vier Jahren zulässig. Zuletzt wurden die Friedhofsgebührensatzungen und
Friedhofssatzungen der Stadt Schleiz in 2009 bzw. 2010, aufgrund des geforderten Normen-Screenings der EU zum
28.12.2009, geändert. In den vergangenen Jahren wurde durch das zuständige Fachamt systematischen Daten für
die Kalkulation der Gebühren erhoben. Mit der Datengrundlage konnte nun eine Neuberechnung der Gebühren
durch die Finanzverwaltung für die kommunalen Friedhöfe erfolgen, damit die Gebühren die anfallenden Kosten
decken können. Die Stadtverwaltung Schleiz hat deshalb die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung
überarbeitet.
Voraussetzungen für eine neue Friedhofsgebührensatzung sind Änderungen in der Friedhofssatzung. Als wesentliche
Änderungen wären zu nennen (nur Auszug):
Einheitliche Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung für alle kommunalen Friedhöfe im Gebiet der
Stadt Schleiz,
Regelungen zum Verhalten auf Friedhöfen, insbesondere Berechtigung zum Fotografieren,
Verkürzung der Ruhezeiten von Urnengräber von 25 auf 20 Jahre,
Unterteilung der Grabarten in Erdgräber, Urnengräber und Urnengemeinschaftsanlagen (UGA),
- UGA mit namentlicher Erwähnung sind auf dem Bergfriedhof und den Friedhöfen Möschlitz und
Oberböhmsdorf möglich
UGA ohne namentliche Erwähnung ist auf dem Bergfriedhof möglich.
Die in der Sitzung vom 09.12.2014 zurück in die Ausschüsse verwiesenen Friedhofssatzung und
Friedhofsgebührensatzung werden von den o. g. Fraktionen in unveränderter Form erneut eingebracht, da von den
Antragstellern, die die Zurückstellung beantragt hatten, bisher keine Änderungsvorschläge eingingen. Die
Einbringung der Beschlüsse erfolgt in Abstimmung mit dem Finanzausschuss vom 03.03.2015.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Schleiz beschließt die Satzung über die kommunalen Friedhöfe der Stadt Schleiz.
Klimpke
Bürgermeister