In § 3 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) ist die Einteilung der öffentlichen Straßen geregelt. Danach dienen Kreisstraßen überwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat als Träger der Straßenbaulast an Kreisstraßen nach seiner Leistungsfähigkeit die Kreisstraßen so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Die Kreisstraßenlänge im Gebiet des Landkreises beträgt z. Zt. 239,605 km. Davon befinden sich 226,471 km in der eigenen Straßenbaulast. Weiterhin umfasst das Radwegenetz an Kreisstraßen ca. 58 km. Die allgemeine Verwaltung und der Grundstücksverkehr werden vom Landkreis selbst wahrgenommen. Zur Erfüllung seiner weiteren Aufgaben (technische Verwaltung) bedient sich der Landkreis der Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen. Zuständige Straßenmeistereien: ¾ Straßenmeisterei Hameln Alte Heerstraße 100 31789 Hameln Telefon (05151) 962960 Fax (05151) 962922 [email protected] ¾ Straßenmeisterei Rinteln Mindener Straße 11 A 31737 Rinteln Telefon (05751) 9 69 50 Fax (05751) 7 53 71 [email protected] ¾ Straßenmeisterei Stadthagen Vornhäger Straße 150 31655 Stadthagen Telefon (05721) 34 47 Fax (05721) 8 26 42 [email protected] Sollten Sie weitere Informationen zum Thema „Kreisstraßen“ wünschen, wenden Sie sich bitte an: Jürgen Bormann FD 41 Liegenschaften Telefon: 05151/903 - 4105 Fax: 05151/903 - 64105 E-Mail : [email protected]
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