PDF: 22 KB - Stadt Bad Pyrmont

In § 3 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) ist die Einteilung der öffentlichen
Straßen geregelt. Danach dienen Kreisstraßen überwiegend dem Verkehr zwischen
benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr
innerhalb eines Landkreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden
oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege. Die
Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen
zusammenhängenden Aufgaben. Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat als Träger der
Straßenbaulast an Kreisstraßen nach seiner Leistungsfähigkeit die Kreisstraßen so
zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern, dass sie dem
regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen.
Die Kreisstraßenlänge im Gebiet des Landkreises beträgt z. Zt. 239,605 km. Davon
befinden sich 226,471 km in der eigenen Straßenbaulast. Weiterhin umfasst das
Radwegenetz an Kreisstraßen ca. 58 km.
Die allgemeine Verwaltung und der Grundstücksverkehr werden vom Landkreis
selbst wahrgenommen.
Zur Erfüllung seiner weiteren Aufgaben (technische Verwaltung) bedient sich der
Landkreis der Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen.
Zuständige Straßenmeistereien:
¾ Straßenmeisterei Hameln
Alte Heerstraße 100
31789 Hameln
Telefon (05151) 962960
Fax (05151) 962922
[email protected]
¾ Straßenmeisterei Rinteln
Mindener Straße 11 A
31737 Rinteln
Telefon (05751) 9 69 50
Fax (05751) 7 53 71
[email protected]
¾ Straßenmeisterei Stadthagen
Vornhäger Straße 150
31655 Stadthagen
Telefon (05721) 34 47
Fax (05721) 8 26 42
[email protected]
Sollten Sie weitere Informationen zum Thema „Kreisstraßen“
wünschen, wenden Sie sich bitte an:
Jürgen Bormann
FD 41 Liegenschaften
Telefon: 05151/903 - 4105
Fax:
05151/903 - 64105
E-Mail : [email protected]