Fallbeispiele aus der Beratung Fallbeispiel 1 – Schadenansprüche geltend machen Die Rentnerin Frau Z. wurde auf dem Fussgängerstreifen von einem Auto angefahren. Aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen verbrachte sie mehrere Wochen im Spital. Vom rapportierenden Polizisten hat sie erfahren, dass sie einen Strafantrag wegen Körperverletzung stellen könne, um ein Strafverfahren gegen die Unfallverursacherin einzuleiten. So hilft RoadCross Schweiz weiter: Häufig ist nicht ein gerichtlicher Entscheid notwendig, damit die Haftpflichtversicherung die Unfallkosten übernimmt. So auch nicht im Fall von Frau Z. Mithilfe von RoadCross Schweiz kann sie eine schriftliche Haftungsbestätigung einholen sowie finanziellen Ansprüche bei der Versicherung geltend machen. In einem persönlichen Gespräch werden der Unfallhergang sowie dessen Folgen beurteilt. Einige Wochen später meldet sich Frau Z. erneut. Die Haftpflichtversicherung hat einen Schadeninspektor engagiert, um einen Bericht über ihre Tätigkeit im Haushalt zu verfassen, da diese Einschränkung ebenfalls finanziell entschädigt wird. RoadCross Schweiz überprüft den Bericht zusammen mit einem Vertrauensanwalt aus dem eigenen Netzwerk. Dabei wurde bemerkt, dass Frau Z. zu geringe Leistungen erhält. Der Vertrauensanwalt übernimmt anschliessend das Mandat von Frau Z., um nochmals neu über die Entschädigung zu verhandeln. Fallbeispiel 2 – Verkehrsunfälle ohne Haftpflichtversicherung Herr G. war mit dem Velo unterwegs und kollidierte dabei unschuldig mit einem anderen Velofahrer. Er verletzte sein Knie dermassen, dass er operieren muss. Zudem sind am Unfall das Velo, seine Kleider und sein Smartphone beschädigt worden. Ebenso ist er jetzt auf das Tram angewiesen, da er durch die Verletzung für mehrere Monate nicht aufs Velo steigen darf. Im Gespräch mit dem Unfallverursacher stellt sich heraus, dass dieser aber keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. So hilft RCS weiter: Gemäss gesetzlicher Bestimmung hat jede unschuldig verunfallte Person im Strassenverkehr Anspruch auf finanzielle Entschädigung, auch wenn beim Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung besteht. RoadCross Schweiz unterstützt Herrn G. dieses Recht in die Wege zu leiten, damit er keine finanziellen Nachteile davonträgt. Fallbeispiel 3 – Organisation von Soforthilfen Frau T. musste mit ihrem Auto abrupt vor einem Fussgängerstreifen bremsen. Das Auto hinter ihr konnte nicht mehr reagieren und fuhr deshalb in ihr Heck hinein. Die Diagnose war ein Schleudertrauma. Danach war sie vier Wochen arbeitsunfähig. Zuhause muss sie alleine zwei kleine Kinder betreuen. Durch das Schleudertrauma kann Frau T. ohne Unterstützung die Kinderbetreuung und den Haushalt fast nicht mehr bewältigen. So hilft RCS weiter: Kurzfristig übernimmt RoadCross Schweiz eine Vollmacht für alle Angelegenheiten, die den Verkehrsunfall betreffen. Als Erstes wird für Frau T. eine Haushaltshilfe organisiert. Vorher wird die Finanzierung mit der der Haftpflichtversicherung der Person abgesprochen, die ihr ins Heck gefahren ist. Frau T. fühlt sich dadurch entlastet und kann sich besser auf ihren Heilungsprozess konzentrieren. Fallbeispiel 4 – Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt Die Familie S. wird unverschuldet in einen Autounfall verwickelt. Herr S. erleidet einen komplizierten Beinbruch und muss dadurch seinen Beruf als Koch aufgeben. Er war selbstständig und führte sein eigenes Restaurant. Die Familie ist seither mehrere Jahre im Streit mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und wird seit Beginn durch einen Anwalt vertreten. Mittlerweile hat sich das Verhältnis mit dem Anwalt verschlechtert und die Familie denkt über einen Wechsel nach. So hilft RCS weiter: In einer solchen Situation hört sich RoadCross Schweiz genau an, wie bisher die Zusammenarbeit mit einem Anwalt verlief und erklärt die entscheidenden Faktoren einer Anwaltsmandatierung bzw. eines Wechsels und welche Schritte dazu nötig sind. Fallbeispiel 5 – Verkehrsunfall als traumatisches Ereignis Frau U. ruft für ihre 16-jährige Tochter an. Diese wurde auf dem Schulweg auf dem Fussgängerstreifen von einem Auto erfasst. Nach einigen Wochen sind die Verletzungen verheilt. Ohne Angst kann sie jedoch den Schulweg nicht mehr ablaufen. Insbesondere wenn ein Auto an ihr vorbei fährt, zuckt sie jedes Mal schreckhaft zusammen. So hilft RCS weiter: Strassenverkehrsunfälle gelten als traumatische Ereignisse, da sie ausserhalb des normalen Erwartungsbereichs liegen und somit für nahezu alle Menschen eine schwere Belastung darstellen. RoadCross Schweiz bespricht mit Frau U. ausführlich die Faktoren, die ihre Tochter beeinträchtigen und sucht nach Möglichkeiten, die Situation wieder zu stabilisieren. Falls notwendig begleitet eine Fachperson von RCS die Tochter von Frau U. auch im Strassenverkehr, um herauszufinden, wie sie das Unfallerlebnis am besten bewältigen kann.
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