Dr. Josef Eichhorn 1 Sachkundenachweis: Aktueller Sachstand DLR Rheinpfalz, Institut für Phytomedizin, Rebekka Knapp, Dr. Josef Eichhorn Die Umsetzung der neuen Sachkundeverordnung, wonach berufsmäßige Anwender von Pflanzenschutzmitteln, Händler und Pflanzenschutzberater künftig einen Sachkundenachweis benötigen, wird für die Sonderkulturen (Wein- und Gartenbau) landesweit durch das DLR Rheinpfalz in Neustadt koordiniert. Die Sachkunde gilt als nachgewiesen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Der Besitz der neuen Sachkundenachweiskarte (SKN) im Scheckkartenformat und 2. eine gültige Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme. Der Sachkundenachweis musste bis spätestens zum 26.05.2015 beantragt werden. Mehr als die Hälfte der landesweiten Antragstellungen für den neuen SKN (insgesamt ca. 28.000 Altund Neusachkundige) wurde für den Bereich der Sonderkulturen in Neustadt gestellt. Etwa 95 % der bisherigen Antragsteller sind bereits im Besitz der neuen Karte. Neben den Neusachkundigen, für die andere Fristen gelten, gibt es noch einen kleinen Restbestand schwieriger Fälle, die auf Grund komplizierter Sachverhalte erheblich längere Bearbeitungszeiten benötigen. Die Vielfalt der über viele Jahrzehnte bundesweit erfolgten Ausbildungen in grünen Berufen bewirkte, dass sowohl landes- als auch bundesweit ein hoher Abstimmungsbedarf erforderlich war bzw. ist, um rechtlich einwandfreie Bescheide erstellen zu können. Nur zu einem äußerst geringen Anteil mussten Anträge ablehnend beschieden werden. In Deutschland ist – im Unterschied zu einer Reihe anderer EU-Länder – die SKN-Karte zeitlich unbegrenzt gültig, so dass der Aufwand für die Beantragung der Sachkundenachweiskarte eine einmalige Angelegenheit ist. In einem dreijährigen Fortbildungszeitraum wiederkehrend ist dagegen die Pflicht zur Teilnahme an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildung. Mit dieser Forderung soll sichergestellt werden, dass alle Sachkundepflichtigen Kenntnis über Neuerungen im Bereich des Pflanzenschutzes erhalten und/oder vorhandenes Wissen auffrischen können. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang sind Informationen über die bestimmungsgemäße Anwendung, Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und PSM-Restmengen. Neben einer Schädigung, zum Beispiel der Umwelt oder des Anwenders selbst, können Fehlanwendungen von Pflanzenschutzmitteln auch deren Zulassung gefährden und dadurch der Praxis eventuell wichtige Mittel verlorengehen. Bis Ende 2015 wurden im Bereich Sonderkulturen in Rheinland-Pfalz ca. 120 anerkannte Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt. Neben den Angeboten der Dienstleistungszentren Rheinpfalz, Rheinhessen-Nahe-Hunsrück und Mosel, wurden auch Angebote Dritter anerkannt (zum Beispiel von RWZ, DEULA oder Fachverlagen). Insgesamt wurden dabei fast 13.000 Teilnahmebescheinigungen ausgestellt. Die Abweichung zu der Anzahl der Antragsteller für den neuen SKN ergibt sich aus der Tatsache, dass die Fortbildungen nicht spartengebunden sind und bundesweit gelten. 69. Weinbautage 2016 2 Dr. Josef Eichhorn Die Teilnahme an der durch das Institut für Phytomedizin veranstalteten Pflanzenschutzsektion der diesjährigen Weinbautage gilt als anerkannte Fortbildungsmaßnahme. Damit eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden kann, müssen sich Interessenten jedoch vorab anmelden und vor Ort registrieren. Für die Ausstellung und den Versand der Teilnahmebestätigung ist eine Gebühr von 10,-- € zu entrichten. Um die organisatorische Abwicklung zu vereinfachen und zu beschleunigen, erfolgt sowohl die Antragstellung für die SKN-Karte als auch die Anmeldung zu Fortbildungsmaßnahmen vorzugsweise über das Internet. Nur die Erfassung aller relevanten Daten in Datenbanken ermöglicht eine effiziente Beratung zu den unterschiedlichsten Fragestellungen. Neben den „klassischen“ Fortbildungsmaßnahmen wird über das Internet auch eine OnlineFortbildung der Landakademie (www.landakademie.de) angeboten, die von den Bundesländern als Fortbildungsmaßnahme anerkannt ist. Die Teilnahme kostet inklusive der Teilnahmebescheinigung 49,90 €. Auch das DLR Rheinpfalz wird künftig für den Bereich Sonderkulturen Online-Fortbildungen bzw. Webinare anbieten, um damit künftig eine flexibel nutzbare Fortbildung zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz zu ermöglichen. Zuständige Behörden in Rheinland-Pfalz: Ansprechpersonen: DLR Rheinpfalz Breitenweg 71, 67435 Neustadt Rebekka Knapp (0 63 21/6 71-13 87) Zuständig für: Weinbau, Gartenbau und Kommunen Cornelia Weindel (0 63 21/6 71-5 52) DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Rüdesheimer Str. 60-68, 55545 Bad Kreuznach Anne Buß (06 71/8 20-4 38) Zuständig für: Landwirtschaft, Forst, Verkauf und Kommunen Christiane Jung (06 71/8 20-4 92) Weitere Fragen? Rebekka Knapp, Tel. 0 63 21/6 71-13 87, [email protected] Dr. Josef Eichhorn, Tel. 0 63 21/6 71-3 65, [email protected] 69. Weinbautage 2016
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