Fallbesprechungen zum Bürgerlichen Recht I – 1. Semester, WS 2015/2016, FB 1 Richtiges Lernen I. typische Frage: • Muss ich die Vorlesung besuchen? • Muss ich die AG besuchen? Antwort: Nein! Nach 12 Semestern Zwangsanmeldung zum Examen. II. Vorlesungen: Empfehlung: Erstmal hingehen. Dann nach drei, vier Wochen kann man entscheiden, ob es einem etwas bringt. Dann gewonnene Zeit nicht ungenutzt verschlafen, sondern selber mit Buch/Skript lernen. Auch wenn man hingeht mit Buch wiederholen. III. Arbeitsgemeinschaften: Empfehlung: Auf jeden Fall besuchen. Hier lernt man wie man einen Fall löst. Man braucht dazu praktische Übung. Kann ein Buch im Regelfall nicht beibringen. Wenn ein AG-Leiter gar nicht erträglich ist, anderen AG-Leiter fragen, ob man in seine AG wechseln darf. IV. AG-Ablauf Bringt nur mit Vorbereitung etwas. Minimalvorbereitung: Fall durchlesen und sich Paragraphen anschauen, Lösung im Kopf. Gute Vorbereitung: Lösungsskizze anfertigen. Zur Übung des Gutachtenstils: Voll ausformulieren. In der AG mitarbeiten. Jede Meinung ist wichtig, nur so lernt man argumentieren. Jura ist ein Fachgebiet, in dem man reden können muss. Fragen stellen! Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten. V. Bücher Keine Empfehlung: Es gibt Skripten, Kurzlehrbücher und große Lehrbücher. Hemmer Alpmann-Schmidt (Aufbauschemata) Hirsch (einfach, aber für später zu wenig) Brox oder Köhler (Klassiker) Köhler recht ansprechend Larenz/Wolf (sehr dick) Medicus (gute Alternative) Bücher selber anschauen in Bib oder bei Herrn Liebhäuser, Kapitel von bekanntem Stoff vergleichen. Welches gefällt mir besser? Welches verstehe ich besser? VI. Lernen: weitere Tipps Worauf lerne ich jetzt? Examen! Regelmäßiges mitlernen erspart Zeit und Geld. Aber auch studentisches Dasein genießen: sich engagieren, Fachschaft, Elsa, etc. Lerngruppen: 3-4 Teilnehmer optimal, 2 auch mgl. Ab 5 werden es langsam zu viele. Fälle diskutieren, gegenseitige Lernkontrolle und Lernhilfe (Fragen beantworten).
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