2016-03-17 BPI PM BPI gewinnt Klage vor dem Berliner

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Pressemitteilung
17.03.2016
BPI gewinnt Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht G-BA muss transparenter werden
Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für die Unterausschüsse des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA). Das hat das Verwaltungsgericht in Berlin heute festgestellt: Der
G-BA muss demnach auf Anfrage Auskunft geben über die Mitglieder seiner
Unterausschüsse. „Das Gericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass die Pharmaindustrie
auch ein berechtigtes Interesse an transparenten Informationen hat“, so Dr. Norbert
Gerbsch,
stellvertretender
Hauptgeschäftsführer
des
Bundesverbandes
der
Pharmazeutischen Industrie (BPI). „So gilt auch für G-BA-Mitglieder, was für andere
Behörden die Regel ist: Die Mitglieder müssen transparente und nachvollziehbare
Entscheidungen treffen und sich ihrer Verantwortung dafür bewusst sein. Bewusst, dass die
Entscheidungen 90 Prozent der Bevölkerung betreffen und für diese von großer Bedeutung
sind.“ Der BPI hatte am 22. Dezember 2014 Klage vorm Verwaltungsgericht eingereicht,
nachdem der G-BA ein schriftliches Gesuch des Verbandes auf Auskunft zur personellen
Besetzung des Unterausschusses Arzneimittel abgelehnt hatte.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der
pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 240 Unternehmen mit ca. 73.000
Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen
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