Krankmeldung - MS Wenzenbach

MS Wenzenbach
Roither Weg 15
93173 Wenzenbach
Krankmeldung
Die Schülerin / der Schüler ................................................................................... Klasse: ................
kann / konnte ab ...................................................... bis ................................................................
(erster Krankheitstag)
(voraussichtlich letzter Krankheitstag)
wegen Krankheit nicht am Unterricht oder einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilnehmen.
........................................................ .......................................................................
(Ort, Datum)
(Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
Zur Beachtung:
 Die Schule ist unverzüglich, das heißt sofort nach Bekanntwerden der Verhinderung auf
schnellstem Wege zu verständigen.
 Das geschieht in der Regel durch einen Telefonanruf (09407 - 810290) oder durch
ein FAX (09407 - 8102929) vor 07:45 Uhr.
 Im Falle des Telefonanrufes ist die schriftliche Entschuldigung am ersten Tag des
Wiederbesuchs der Schule vorzulegen.
 Dauert die Erkrankung mehr als drei Unterrichtstage ist eine ärztliche Krankmeldung vorzulegen.
 Grundsätzlich wird eine ärztliche Krankmeldung nur dann als Nachweis für eine geltend
gemachte Erkrankung anerkannt, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der
Erkrankung getroffen hat.
MS Wenzenbach
Roither Weg 15
93173 Wenzenbach
Krankmeldung
Die Schülerin / der Schüler ................................................................................... Klasse: ................
kann / konnte ab ...................................................... bis ................................................................
(erster Krankheitstag)
(voraussichtlich letzter Krankheitstag)
wegen Krankheit nicht am Unterricht oder einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilnehmen.
........................................................ .......................................................................
(Ort, Datum)
(Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
Zur Beachtung:
 Die Schule ist unverzüglich, das heißt sofort nach Bekanntwerden der Verhinderung auf
schnellstem Wege zu verständigen.
 Das geschieht in der Regel durch einen Telefonanruf (09407 - 810290) oder durch
ein FAX (09407 - 8102929) vor 07:45 Uhr.
 Im Falle des Telefonanrufes ist die schriftliche Entschuldigung am ersten Tag des
Wiederbesuchs der Schule vorzulegen.
 Dauert die Erkrankung mehr als drei Unterrichtstage ist eine ärztliche Krankmeldung vorzulegen.
 Grundsätzlich wird eine ärztliche Krankmeldung nur dann als Nachweis für eine geltend
gemachte Erkrankung anerkannt, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der
Erkrankung getroffen hat.