MS Wenzenbach Roither Weg 15 93173 Wenzenbach Krankmeldung Die Schülerin / der Schüler ................................................................................... Klasse: ................ kann / konnte ab ...................................................... bis ................................................................ (erster Krankheitstag) (voraussichtlich letzter Krankheitstag) wegen Krankheit nicht am Unterricht oder einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilnehmen. ........................................................ ....................................................................... (Ort, Datum) (Unterschrift des Erziehungsberechtigten) Zur Beachtung: Die Schule ist unverzüglich, das heißt sofort nach Bekanntwerden der Verhinderung auf schnellstem Wege zu verständigen. Das geschieht in der Regel durch einen Telefonanruf (09407 - 810290) oder durch ein FAX (09407 - 8102929) vor 07:45 Uhr. Im Falle des Telefonanrufes ist die schriftliche Entschuldigung am ersten Tag des Wiederbesuchs der Schule vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als drei Unterrichtstage ist eine ärztliche Krankmeldung vorzulegen. Grundsätzlich wird eine ärztliche Krankmeldung nur dann als Nachweis für eine geltend gemachte Erkrankung anerkannt, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Erkrankung getroffen hat. MS Wenzenbach Roither Weg 15 93173 Wenzenbach Krankmeldung Die Schülerin / der Schüler ................................................................................... Klasse: ................ kann / konnte ab ...................................................... bis ................................................................ (erster Krankheitstag) (voraussichtlich letzter Krankheitstag) wegen Krankheit nicht am Unterricht oder einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilnehmen. ........................................................ ....................................................................... (Ort, Datum) (Unterschrift des Erziehungsberechtigten) Zur Beachtung: Die Schule ist unverzüglich, das heißt sofort nach Bekanntwerden der Verhinderung auf schnellstem Wege zu verständigen. Das geschieht in der Regel durch einen Telefonanruf (09407 - 810290) oder durch ein FAX (09407 - 8102929) vor 07:45 Uhr. Im Falle des Telefonanrufes ist die schriftliche Entschuldigung am ersten Tag des Wiederbesuchs der Schule vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als drei Unterrichtstage ist eine ärztliche Krankmeldung vorzulegen. Grundsätzlich wird eine ärztliche Krankmeldung nur dann als Nachweis für eine geltend gemachte Erkrankung anerkannt, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Erkrankung getroffen hat.
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