Absenzen Merkblatt für Lernende und Lehrbetriebe

Absenzen
Merkblatt für Lernende und Lehrbetriebe
Mai 2015
1. Rechtsgrundlage
Die kantonale Berufsbildungsverordnung sagt in Art. 51:
2 Für voraussehbare Absenzen ist rechtzeitig bei der
Schulleitung ein Urlaubsgesuch einzureichen.
3 Nicht voraussehbare Absenzen sind bis zwei Wochen
nach Wiederaufnahme des Unterrichts schriftlich zu
begründen.
Quelle: https://www.sta.be.ch/belex/d/4/435_111.html
Die Absenzenordnung der WKS KV Bildung schreibt entsprechend vor, dass Absenzen bis zwei Wochen nach Wiedererscheinen der lernenden Person zu entschuldigen sind.
Später tritt die Lehrperson nicht mehr darauf ein und es
entstehen unentschuldigte Absenzen.
2. V
oraussehbare und nicht
voraussehbare Absenzen
Voraussehbar sind Absenzen wegen geschäftlichen oder
sportlichen Anlässen, geplanten medizinischen Eingriffen,
Militärdienst und Ähnlichem. Nicht voraussehbar sind Absenzen wegen Krankheit, Unfall, Todesfällen im engeren
Umfeld usw.
3 . Ur l a u b s g e s u c h e b e i
voraussehbaren Absenzen
Spätestens 14 Tage vor der Absenz ist an die zuständige
Abteilungsleitung ein Urlaubsgesuch zu stellen; dieses enthält neben der Begründung die Unterschrift der verantwortlichen Person im Lehrbetrieb. Die Abteilungsleitung
bewilligt das Gesuch oder lehnt es begründet ab. Das bewilligte Gesuch ist den Lehrpersonen zusammen mit dem
ausgefüllten Absenzenheft zur Entschuldigung vorzulegen.
Wird dies nicht eingehalten, gilt auch diese Absenz als unentschuldigt.
5 . K o rr e k t u r e n
Korrekturen der Absenzen im Zeugnis werden bis spätestens
4 Wochen nach dem Zustellen der Zeugnisse vorgenommen. Spätere Beschwerden werden abgelehnt.
6 . A b s e n z e n s c h l u s s a m
Semesterende
Auch für das Entschuldigen von Absenzen am Semesterende sind ausschliesslich die Lehrpersonen zuständig.
Absenzenschluss ist 14 Tage vor Notenschluss. Die genauen
Termine für den Noten- und den Absenzenschluss stehen
im Vademecum.
Vor Absenzenschluss entstandene Absenzen werden im
aktuellen Semesterzeugnis als entschuldigt oder unentschuldigt ausgewiesen. Nach Absenzenschluss entstandene
Absenzen werden ins nächste Semester übertragen.
7. Ü
bertrag von Absenzen
ins nächste Semester
Übertragene Absenzen müssen innerhalb von zwei Wochen ab Beginn des Folgesemesters entschuldigt werden.
Bei Profil- bzw. Ausbildungswechseln entfällt ein Übertrag.
Für korrekte Überträge sind die Lehrpersonen zuständig.
Findet ein Wechsel der Lehrperson statt, erhält die neue
Lehrperson die Information zu den Überträgen durch die
abgebende Lehrperson.
4. Entschuldigen von Absenzen
Absenzen werden in jedem Fall bei den zuständigen Lehrpersonen mit dem Absenzenheft entschuldigt. Blosse Arztzeugnisse gelten nicht als Entschuldigung. Die Lehrpersonen
vermerken die Absenz nur dann als entschuldigt, wenn
– im Absenzenheft die Unterschrift der verantwortlichen
Person im Lehrbetrieb vorhanden ist.
– die Frist von zwei Wochen eingehalten ist.
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