Urlaubsregelung_2015-2016

Rektorat
Schulhaus Türli
Edisriederstr. 14
6072 Sachseln
Tel. 041 666 55 85
Fax 041 666 55 84
Mail: [email protected]
Absenzen und Urlaubsgesuche von Schülerinnen und Schülern
Regelung an der Schule Sachseln ab dem Schuljahr 2015/2016
a) Unvorhersehbare Absenzen (Krankheit, Unfall, Notfall):
Bitte melden Sie Absenzen unverzüglich direkt mündlich oder schriftlich (Handnotiz mit Unterschrift) der
betreffenden Lehrperson. Sollte eine krankheitsbedingte Absenz länger als 3 Tage dauern, bitten wir Sie,
die betreffende Klassenlehrperson auf dem Laufenden zu halten.
b) Voraussehbare Absenzen:
Auf begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler vom Unterricht
ganz oder teilweise dispensiert werden.
Voraussehbare Arztbesuche sind wenn möglich ausserhalb der Unterrichtszeiten anzusetzen.
Für Dispensationen vom Unterricht sind zuständig:
a. für einen Tag die Klassenlehrperson:
Maximal sind zwei Halbtage pro Schuljahr frei wählbar (weitere Erläuterungen siehe „Hinweise“
auf der nächsten Seite).
Wir bitten Sie, sich frühzeitig schriftlich, telefonisch oder persönlich an die Klassenlehrperson zu
wenden.
b. bis zu zwei Wochen die Prorektorin:
KG bis 9. Klasse: Prorektorin Monika Amstutz, Edisriederstrasse 14, 6072 Sachseln,
041 666 55 92, [email protected]
Alle Gesuche ab einer Dauer von zwei Halbtagen sind schriftlich und begründet
spätestens zwei Wochen vor Urlaubsbeginn der Schulleitung abzugeben.
c. für Urlaube, die länger als zwei Wochen dauern:
Rektor David Schmid, Edisriederstrasse 14, 6072 Sachseln, 041 666 55 85,
[email protected]
Alle Gesuche ab einer Dauer von 2 Wochen sind schriftlich und begründet spätestens
zwei Monate vor Urlaubsbeginn dem Rektorat abzugeben.
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02.09.2015
Rektorat
Schulhaus Türli
Edisriederstr. 14
6072 Sachseln
Tel. 041 666 55 85
Fax 041 666 55 84
Mail: [email protected]
Hinweise:

Maximal sind zwei Halbtage pro Schuljahr frei wählbar. Grundsätzlich werden nach dem
Bezug dieser beiden Halbtage vor und nach Feier- und Brückentagen sowie vor und nach
den Schulferien keine Dispensationen mehr erteilt.
Als Ausnahmen gelten folgende Fälle:
-
Teilnahme an Meisterschaften und Grossanlässen
in speziell begründeten Fällen wie Familienzusammenführung und Todesfall innerhalb der
Familie
Abgelehnt werden nachfolgende Begründungen: Verkehrsstau, Buchungsprobleme mit
Ferienwohnungen, überfüllte Verkehrsmittel, späterer Kindergartenbeginn wegen Ferien
ausserhalb der Hochsaison, früherer Ferienbeginn vor Weihnachten, günstigere
Reisebedingungen für Fähre, Flugzeug…

Während der Volksschule werden längere Urlaube je einmal pro Stufe bewilligt. Als Stufen
gelten:
- Kindergarten und 1./2. Klasse
- Mittelstufe I (3. + 4. Klasse)
- Mittelstufe II (5. + 6. Klasse)
- Orientierungsschule

Bei unentschuldigten Absenzen verfügt das Rektorat in Zusammenarbeit mit der
Lehrperson die Nachholung und erlässt eine Ermahnung. Es kann auch eine Verzeigung
gemäss Bildungsgesetz Artikel 129 erfolgen.
Das Urlaubsreglement wurde vom Schulrat Sachseln am 22. Januar 2014 genehmigt.
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02.09.2015