Einiges wird anders

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Nr. 54 Dezember 2015
Einiges wird anders
Sind wir darauf vorbereitet?
D
eutschland nimmt in diesem Jahr etwa
eine Million Zuwanderer auf. Ein Ende dieser
Entwicklung ist nicht abzusehen. Der ganze
europäische Kontinent ist von Wanderungsbewegungen erfasst. Millionen Menschen
sind auf der Flucht vor Krieg und Gewalt.
Gleichzeitig erfasst eine Terrorwelle Europa.
Das alles reißt uns aus unserem Alltag und
unserer Routine. Kann man in diesen Zeiten
über Reha sprechen?
Augenblick mal!
Politik beginnt mit dem Betrachten der
Wirklichkeit. Dieser Satz wird Angela Merkel zugeschrieben. Zunächst ist es wichtig,
diese Entwicklungen sachlich in den Blick zu
nehmen. Und zu unterscheiden: Deutschland erlebt bereits seit einigen Jahren eine
sehr starke Zuwanderung aus den Partnerländern der Europäischen Union. Gerade im
Gesundheits- und Pflegebereich sind zahlreiche Fachkräfte etwa aus Spanien oder
Polen neu in unser Land gekommen.
Junge Europäer
Und dieser Trend hält an. Spätestens seit
der europäischen Wirtschaftskrise der Jahre
2008 und 2009 machen sich gut ausgebildete junge Europäer auf den Weg, wenn sie
in anderen Ländern der Europäischen Union
bessere berufliche Perspektiven sehen. Sie
erleben Europa als Kontinent der Freiheit
und Freizügigkeit. Und machen als Unionsbürger von ihren europäischen Grundfreiheiten Gebrauch. Gerade Unternehmen
der beschäftigungsintensiven Gesundheitsund Reha-Branche in Deutschland profitieren davon.
Flüchtlinge
Seit Jahresbeginn kommen außerdem zahlreiche Menschen vom Balkan und aus den
Krisengebieten des Nahen Ostens zu uns.
Auch wenn die Motive und der Aufenthaltsstatus der Menschen noch so unterschiedlich sind, so ist doch eines klar: Viele werden
eine dauerhafte Perspektive bei uns finden
und in Deutschland bleiben. Sie werden hier
arbeiten und am Leben in der Gesellschaft
teilhaben. Dies fordert von diesen Menschen
Anstrengung und Integrationsbereitschaft.
Aber auch wir als aufnehmende Gesellschaft sind gefordert. Die Eingliederung
dieser Menschen und ihre Versorgung mit
Gesundheitsdienstleistungen geht auch die
Reha-Branche an.
Auseinandersetzungen
Die Gewalt in Paris macht uns sprachlos.
Aber nicht wehrlos. Wir können die Provokation zurückweisen. Indem wir nach einem
Moment des Innehaltens zu dem zurückkehren, was uns ausmacht. Für die Rehabilitation bedeutet dass, sich um Menschen zu
kümmern, wenn sie aus der Bahn geworfen sind. Das ist nicht wenig. So zeigen wir
aufrechte Haltung. Und geben ein Beispiel,
warum es sich lohnt, für die Rehabilitation
einzutreten. Ja, man darf in diesen Zeiten
über Reha reden!
1
Neue Referentin
Politik
3
Parlamentarischer Abend:
„Aus“ für die Ausschreibung gefordert
4
DEGEMED-Dialog: Lieber erst zur Reha
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
Recht
6
Kampf gegen Bestechung und
Bestechlichkeit, von Beate Bahner
7
Stichworte zur Korruption
7
GKV VSG: Stärkeres Wunschund Wahlrecht?
8
Was bringt das Bundesteilhabegesetz?
8
Diskussionsforum Reha-Recht
wer hätte gedacht, dass das Jahr 2015
für uns so ein alarmierendes Finale bereithält? Der Terror in Paris und nicht enden
wollende Flüchtlingsströme halten uns in
Atem. Kann Europa das schaffen? Wie
stark ist unsere Gesellschaft? Was kann
die Rehabilitation, was kann jeder einzelne
von uns in dieser Situation tun? Michail
Gorbatschow hat einmal gesagt: „Man
ist entweder Teil der Lösung oder Teil
des Problems. Ich habe mich für Ersteres entschieden.“ Ich denke, das ist ein
guter Ansatz. Statt über eine Krise des
Sozial- und Gesundheitssystems durch
die Migrationswelle zu spekulieren, sollten
wir uns auf unsere Stärken besinnen und
Lösungen anbieten. Denn viele Menschen,
Verwaltung
5
Formular 60: Bürokratiemonster
besiegt?
9
Vergütung: Gutachter fordern
drei Prozent mehr
9
BFS-Marktreport: Herausforderungen
für die Zukunftssicherung,
von Jens Hayer
13 Entlassmanagement:
Ende ohne Schrecken
11 Patient forscht
Personalia
11 Hubert Seiter: Der Lotse geht von Bord
Initiativen
10 MSOR: Zurück in die Schule,
zurück ins Leben
12 Therapie mit IT, von Dr. Michael John
13 Informationsaustausch:
Reha-Grüße nach Moskau
14 Auszeichnung: Oscar geht nach Köln
Projekte
15 Nationale Präventionskonferenz
gestartet
Service
2
14 Die (Reha-)Welt in Zahlen
16 Termine und Veranstaltungen
16 Impressum
news
Profil für Altersmedizin
A
Wissenschaft
Norbert
Glahn,
­Vorstands–
vorsitzender
der DEGEMED
uf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung hat der Bundesverband Geriatrie e.V. über den Ausbau der geriatrischen
Versorgungsstrukturen beraten. Themen
waren auch die Qualitätssicherung, die Zusammenarbeit mit anderen medizinischen
Fachrichtungen und die Finanzierung von
geriatriespezifischen Akut- und Rehaeinrichtungen. Mehr als 250 Vertreter aus den
im Verband organisierten Krankenhäusern
und Rehabilitationseinrichtungen waren
dazu am 1. und 2. Dezember nach Mainz
gekommen. Gastrednerin war die Ministerin
für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, Sabine
Bätzing-Lichtenthäler. Die Versammlung
entschied unter anderem auch über die Aufnahme neuer Mitglieder. „Das Interesse an
einer Mitgliedschaft im Bundesverband Geriatrie e.V. ist ungebrochen“, so Geschäftsführer Dirk van den Heuvel. Fast 30 Anträge
auf Neuaufnahme lagen zur Tagung vor.
Nr. 54 • Dezember 2015
Weitere Infos
www.bv-geriatrie.de
Ihr Professor Bernd Petri
Vorstandsvorsitzender der DEGEMED
Reha-Bericht 2015 erschienen
D
ie Deutsche Rentenversicherung hat
ihren Reha-Bericht 2015 veröffentlicht. Er
stellt die wichtigsten aktuellen
Daten und Fakten zur Rehabilitation der Rentenversicherung zusammen. Grundlage
sind zum einen die jährlich
erhobenen Routinedaten mit
dem Schwerpunkt 2014.
Zum anderen stellt der Bericht auch wieder Daten der
Reha-Qualitätssicherung zu
Prozess und Ergebnis der Reha-Leistungen dar. Neben der aktuellen Entwicklung
in Zahlen lenkt der Reha-Bericht den Blick
auch auf inhaltliche Weiterentwicklungen
in den Bereichen Recht und Politik, RehaQualitätssicherung, Sozialmedizin und
Reha-Forschung.
Reha-Berich
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2015
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14
Rentenversicher
2Editorial
2015 der Deutschen
Degemed intern
die zu uns gekommen sind, werden bleiben.
Und damit werden wir in den kommenden
Jahren eine große Zahl chronisch kranker
und traumatisierter Menschen zu behandeln
haben. Unser Glück ist, dass wir mit der Rehabilitation in Deutschland ein europaweit
einzigartiges System haben, das genau
hier helfen kann. Unser Signal nach außen
sollte deshalb sein: Ja, wir als Reha-Branche schaffen das und wir trauen uns das zu.
Natürlich gibt es kulturelle und sprachliche
Barrieren, offene Zuständigkeits-, Antrags-,
und Vergütungsfragen. Aber wir haben immer wieder proklamiert: „Der Mensch steht
im Mittelpunkt unseres Handelns.“ Jetzt
sollten wir dazu stehen – auch im Sinne des
Hippokrates-Eides. Schaffen wir Raum in
unseren Kliniken für die Menschen, die uns
brauchen, schulen wir unsere Mitarbeiter,
helfen wir mit bei der Integration der vielen
Hilfesuchenden. Unsere ganze Gesellschaft
ist gefordert und wir werden unseren Teil dazu leisten. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, Ihren Familien und allen Beschäftigten
ein ruhiges Weihnachtsfest und ein starkes
Jahr 2016.
Reha-Bericht
Inhalt
Editorial
Die medizinische
und
der Rentenversiche berufliche Rehabilitation
rung im Licht
der Statistik
Weitere Infos
Der „Reha-Bericht 2015“ steht unter
www.reha-berichte-drv.de als Download zur Verfügung und kann dort auch
kostenlos bestellt werden.
„Aus“ für die Ausschreibung gefordert
Für den 12. November hatte
die DEGEMED zum Parlamentarischen Abend geladen.
Abgeordnete und DEGEMEDMitglieder kamen in der Deutschen Parlamentarischen
Gesellschaft ins Gespräch.
Die DEGEMED hatte die Abgeordneten
eingeladen, um an diesem Abend in der
Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft
über die Folgen der Ausschreibung von
Reha-Leistungen zu informieren, die durch
das neue Vergaberechtsmodernisierungsgesetz drohen. Insbesondere Abgeordnete
aus dem Gesundheitsausschuss und Abgeordnete mit vielen Reha-Einrichtungen
in ihren Wahlkreisen interessierten sich für
das Thema.
Vergaberecht gefährdet Reha
Prof. Bernd Petri, Vorstandsvorsitzender
der DEGEMED, machte in seinem Auftaktstatement klar, dass der aktuelle Entwurf des
Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes
offen lasse, ob Reha-Leistungen zukünftig auszuschreiben sind: „Bleibt es dabei,
hätte dies schwerwiegende Folgen für die
hoch entwickelte Reha-Infrastruktur in der
Bundesrepublik“, so Petri. Gundula Roßbach, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund, teilt diese Ansicht und
machte in ihrem Impuls deutlich, dass Ausschreibungen nach dem Vergaberecht zu
starren Verträgen führen würden, die nur
unzureichend eine Anpassung an die dynamischen Versorgungsbedingungen ermöglichen würden. Auch die DRV Bund trete
deshalb für eine entsprechende K
­ larstellung
im parlamentarischen Verfahren ein. Rainer
Grimm, Direktor der Dr. Ebel Fachkliniken
und Klinikleiter in Bad Doberan, gab in seinem Vortrag zu bedenken, dass Kliniken,
die ihre Leistungen kontinuierlich ausbauen, verbessern und eine Versorgung auf
höchstem Niveau sicherstellen, unter diesen
Umständen ­die Verlierer des Vergaberechts
sein würden.
Politik ist sensibilisiert
Die Abgeordneten und Gäste sagten zu,
die Impulse in ihre weitere politische Arbeit
mit aufzunehmen. Am 17. Dezember wird
voraussichtlich über den Entwurf im Deutschen Bundestag abgestimmt. Die DEGEMED hat ihre Position gegenüber der Politik
sehr deutlich gemacht. Jetzt sind die Abgeordneten am Zug, die Reha-Landschaft
vor den massiven Gefahren zu bewahren.
Die gesundheitspolitische Sprecherin
der SPD-Fraktion Hilde Mattheis MdB (l.)
hatte ein offenes Ohr für die Anliegen der
DEGEMED-Mitglieder.
Heike Baehrens MdB, stellv. gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion (r.),
in einer Gesprächsrunde mit DEGEMEDVorstandsmitglied Dr. Constanze Schaal
(V. l.) DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall, Gundula Roßbach, Direktorin der DRV
Bund, und DEGEMED-Vorstandsvorsitzender Prof. Bernd Petri in der Parlamentarischen
Gesellschaft
Lothar Riebsamen MdB und Erwin Rüddel
MdB (beide Gesundheitsausschuss, CDU/
CSU-Fraktion) im Gespräch mit Vertretern
der DEGEMED.
Infos im Netz
Gundula Roßbach, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund, stellte
sich beim Parlamentarischen Gespräch
auf die Seite der Leistungserbringer.
Ein Positionspapier der DEGEMED
zum Vergaberecht finden Sie unter
www.degemed.de im Bereich
„Politik und Positionen“.
news
Nr. 54 • Dezember 2015
3
Lieber erst zur Reha
Wie sieht es mit der Umsetzung
des Grundsatzes „Reha vor Pflege“ in der Praxis aus? Diese Frage
stand im Mittelpunkt des DEGEMED-Dialogs am 10. November.
Das Pflegestärkungsgesetz II hat im No-
vember den Bundestag passiert. Es soll
auch den Grundsatz „Reha vor Pflege“
stärken. Fakt ist: Zurzeit erhalten nur wenige Pflegebedürftige bei ihrer Begutachtung eine Rehabilitationsempfehlung. Über
die Auswirkungen des Gesetzes diskutierte
die DEGEMED eine Woche vor dem Bundestagsbeschluss mit ihren Gästen beim
DEGEMED-Dialog im Quadriga-Forum.
Reha stärken
Die Abgeordnete Heike Baehrens forderte
einen offensiveren Einsatz von Reha-Leistungen. Sie ist im Gesundheitsausschuss
für die SPD-Fraktion Berichterstatterin für
Rehabilitation und Teilhabe. Die Hausärzte
müssten den Bedarf früher erkennen und in
der Bevölkerung das Bewusstsein für den
Wert der Reha steigern. „Reha darf nicht
kaputt gespart werden!“, war ihr wichtigster
Appell an diesem Abend.
Rehabilitation macht auch Pflegebedürftige wieder fit – wenn man sie lässt.
Patienten sollen mitentscheiden
Der CDU-Gesundheitspolitiker und Bundestagsabgeordnete Rudolf Henke kritisierte, dass im Reha-Sektor die Krankenkassen
entschieden, in welche Einrichtung ein Patient gehe. Er ist im Gesundheitsausschuss
ebenfalls Berichterstatter für das Thema
Rehabilitation: „Wir brauchen Wege, die
die Souveränität des Einzelnen, in welches
Haus er geht, steigern“, sagte Henke. Er
forderte damit, wie auch seine Kollegin Heike Baehrens, mehr Patientensouveränität.
DEGEMED-Vorstandsvorsitzender Prof. Bernd Petri (l.) begrüßte die anwesenden
Gäste und führte in das Therma des Abends ein.
Mehr Empfehlungen vom MDK
Dr. Stefan Gronemeyer, leitender Arzt und
stellvertretender Geschäftsführer des MDS,
stellte die aktuellen Maßnahmen des MDK
vor, die die Zahl der Reha-Empfehlungen
bei Pflegebegutachtungen steigern sollen.
So seien Schulungen für Pflegefachkräfte durchgeführt und die Zusammenarbeit
zwischen Pflegefachkräften und Ärzten verstärkt worden. Einzelne Erfolge zeigten sich
bereits. Es müsse weiter daran gearbeitet
werden, die Quote der Reha-Empfehlungen
zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass Pflegebedürftige die Empfehlungen auch umsetzen.
Pflegeversicherung als Reha-Träger?
Um finanzielle Anreize zu erhöhen, wurde
auch diskutiert, ob die Soziale Pflegeversicherung zum Reha-Träger werden solle.
Diesbezüglich wurden jedoch eher Zweifel
geäußert. Heike Baehrens argumentierte,
dass das System weiter zersplittere. Sie
schlug aber vor, dass sich die Soziale Pflegeversicherung zumindest an den Kosten
für die Reha beteiligen könne. Kritisiert wurde darüber hinaus der Preiskampf der Krankenkassen, der zu einem „raise to the bottom“ in der Qualität von Gesundheitsleis­
tungen führe. Zugänge zur Reha müssten
vor allem in der Krankenversicherung deutlich verbessert werden.
Die DEGEMED
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Nr. 54 • Dezember 2015
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im Jahr 2016
Seminare und Tagunge
n der
DEGEMED
Deutsche Gesellschaft
für
Medizinische Rehabi
litation e.V.
Bürokratiemonster besiegt?
Die Verordnung von medizinischer
Rehabilitation wird deutlich einfacher. Das „Formular 60“ fällt ­
ab 1. April 2016 weg. Künftig
kann jeder Vertragsarzt Reha
verordnen.
DEGEMED news fragte bei Verbandsmitgliedern nach:
„Welche Auswirkungen wird der Wegfall des Formulars
Ihrer Einschätzung nach haben?“
„Einen Antrag auf Erteilung eines An-
tragformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars ...“ – so
dichtete Reinhard Mey 1977. Genau so ein
Antrags-­Monster ist jetzt mit dem Formular
60 „Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten“ besiegt
worden. Es wird ab 1. April kommenden
Jahres (kein Scherz) nicht mehr erforderlich
sein. Auch dürfen dann alle Vertragsärzte
Rehabilitationsleistungen verordnen. Der
Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation
ist nicht mehr erforderlich. Damit entfällt
auch die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Änderungen im
Oktober auf den Weg gebracht. Die Rehabilitations-Richtlinie wurde entsprechend
geändert.
Entlastung für Praxen
Das von Ärzten immer wieder kritisierte
zweistufige Verordnungsverfahren wird damit endlich abgeschafft, die Praxen werden
deutlich entlastet. Ab April 2016 können
Vertragsärzte Rehabilitationsleistungen direkt auf dem Formular 61 verordnen. Bisher
nutzen sie das Formular 60, um vor der Verordnung prüfen zu lassen, ob die gesetzliche Krankenversicherung leistungsrechtlich zuständig ist. Diese Prüfung ist künftig
nicht mehr vorgeschrieben.
„D
as Signal ist positiv und lässt hoffen.
Aber mehr Patienten durch ein Formular
weniger? Da bin ich eher skeptisch. Denn
die Anträge bleiben umfangreich und es ändert sich nichts am Bewilligungsverfahren.
Es sind noch zu viele Hürden zu nehmen.“
Michael Schmid, Kaufmännischer Leiter,
Fontana-Klinik Bad Liebenwerda
„D
er wesentliche Fortschritt ist doch,
dass nunmehr alle Vertragsärzte Rehabilitationsleistungen verordnen dürfen. Die
Hauptarbeit liegt aber nach wie vor in dem
eigentlichen Antragsverfahren. Und das
bleibt umfangreich. Das schreckt oft ab.
Dabei bleibt auf der Strecke, wie effektiv
und nachhaltig Rehabilitation sein kann.
­Dies zu kommunizieren sehe ich nach wie
vor als Schwerpunkt aller Beteiligten.“
Günter Janz, Verwaltungsdirektor,
GLG Fachklinik Wolletzsee GmbH
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Fachtagung
„Zugang in die
Rehabilitation“
Veransta
am 28. Januar 2016,
ltung
im Jahr 20 en
16
10:00 bis 16:00 Uhr,
Magnus-Haus, Berlin
Die gemeinsame Fachtagung von DEGEMED
und DVSG stellt das
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im Gesundheitswesen, Mitarbeiter von
Reha-Einrichtungen und -trägern sowie
alle, die mit der Einleitung von RehaLeistungen beschäftigt sind.
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DEGEMED
Deutsche
Gesellscha
Medizinisch
ft für
e Rehabil
itation e.V.
„Mit der Gesetzesänderung wird das
Verordnungsverfahren deutlich arzt- und
patientenfreundlicher. Diese Verbesserung
muss nun erfolgreich gegenüber den beteiligten Personen kommuniziert werden,
damit auch die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der weiterhin vorhandenen
Bürokratie gleichermaßen gestärkt wird.
Denn der tatsächliche Rehabilitationsbedarf ist sicher größer als es die Anzahl an
genehmigten Leistungen widerspiegelt.“
Björn Gollée, Geschäftsleitung, KirchbergKlinik Bad Lauterberg
„Reha-Anträge gelten in Arztpraxen viel-
fach als ‚Zeitkiller‘. Nun müssen die Ärzte
aber auch erfahren, dass ihre Zeit bei RehaAnträgen ab April 2016 relevant geschont
wird. Es wird Aufgabe aller Beteiligten sein,
diesen Fortschritt so zu kommunizieren,
dass die ‚vom Formularkrieg verschreckte
Ärzteschaft‘ sich vermehrt für die Rehabilitation ihrer Patienten einsetzt.“
Bastian Liebsch, Geschäftsleitung Kundenmanagement Dr. Becker Klinikgruppe
news
Nr. 54 • Dezember 2015
5
Kampf gegen Bestechung
und Bestechlichkeit
Ein Beitrag von Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Heidelberg
M
it dem geplanten „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ drohen ab 2016 bei Bestechung und
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen empfindliche Strafen.
Neue Straftatbestände
Im Gesundheitswesen waren verschiedene korruptive Praktiken zwar schon in
der Vergangenheit Gegenstand der Rechtsprechung: Denn Prämienzahlungen von
Pharmaunternehmen an Ärzte zur Beeinflussung des Verschreibungsverhaltens
oder Zuwendungen für die Zuführung von
Patienten oder von Untersuchungsmaterial (etwa an eine Klinik, an ein Sanitätshaus
oder an ein Labor) waren schon immer berufsrechtlich unzulässig. Neu ist jedoch die
Sanktionierung dieses Verhaltens durch das
Strafrecht, nachdem der Bundesgerichtshof
für diese Maßnahmen eine strafrechtliche
Gesetzeslücke festgestellt hat. Diese Lücke
will der Gesetzgeber nun schließen.
Geltung für alle staatlich geregelten
Gesundheitsberufe
Der Straftatbestand der Bestechlichkeit im
Gesundheitswesen wird für sämtliche Heilberufe gelten, für die eine staatlich geregelte
Ausbildung erforderlich ist. Dies sind Ärzte,
Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und JugendlichenPsychotherapeuten sowie Apotheker. Auch
Gesundheitsfachberufe wie z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten,
Logopäden und Physiotherapeuten fallen
unter dieses Gesetz.
Verletzung der beruflichen
Unabhängigkeit
Der Straftatbestand gilt für alle medizinischen Sachverhalte sowohl innerhalb des
Bereichs der gesetzlichen Krankenversicherung als auch bei privatärztlichen Behandlungen. Die Strafbarkeit setzt ferner voraus,
dass bei der Bezugsentscheidung eine berufsrechtliche Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit besteht. Dies ist
jedenfalls bei Ärzten der Fall, da es ihnen
Infos im Netz
Den Gesetzentwurf finden Sie
im Netz unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/
btd/18/064/1806446.pdf
6
news
Mit dem geplanten „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“
sollen ab 2016 Bestechung und Bestechlichkeit strafrechtlich verfolgt werden.
nach dem Standesrecht nicht gestattet ist,
sich für den Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten Vorteile
zuwenden zu lassen.
Zulässige Zuwendungen und
Kooperationen
Vorteile oder Zuwendungen, die ihren
Grund ausschließlich in der Behandlung
von Patienten oder anderen heilberuflichen
Leistungen finden, erfüllen den Tatbestand
allerdings nicht. Auch soweit Verdienstmöglichkeiten im Rahmen beruflich zulässiger
Kooperationen eingeräumt werden, liegt
keine Strafbarkeit vor. Denn die berufliche
Zusammenarbeit ist gesundheitspolitisch
gewollt und liegt auch im Interesse des Patienten.
Zusammenfassung
Das neue Antikorruptionsgesetz kann im
Falle unzulässiger Zuwendungen durch
oder an Ärzte und Kliniken zu sehr unangenehmen Folgen führen. Die Voraussetzungen der Strafbarkeit sind jedoch leider
unkonturiert und schwer verstehbar. Sie
sind auch stets im Zusammenspiel mit den
berufs- und sozialrechtlichen Regelungen
zu sehen. Es empfiehlt sich für Ärzte und Kliniken daher dringend, ab sofort etwaige Kooperationen, Zuwendungen oder sonstige
Vereinbarungen mit anderen Gesundheits-
Nr. 54 • Dezember 2015
einrichtungen anwaltlich überprüfen zu lassen. Denn jedes Strafverfahren gegen Ärzte,
Kliniken oder Unternehmen zieht verheerende Konsequenzen nach sich. Insbesondere
die damit verbundene Rufschädigung kann
den Erfolg einer Klinik oder Gesundheitseinrichtung um viele Jahre zurückwerfen.
Die Autorin
Beate Bahner
ist Fachbuchautorin und Inhaberin der Fachanwaltskanzlei BAHNER in Heidelberg.
Als Fachanwältin für Medizinrecht vertritt
sie Ärzte, Kliniken und Gesundheitseinrichtungen im gesamten Gesundheitsrecht. Weitere Informationen unter
www.beatebahner.de
Stichworte zur Korruption
Gesetzgebungsverfahren
Die Bundesregierung hat im Sommer 2015
einen Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
vorgelegt. Mitte November wurde der Entwurf vom Bundestag in erster Lesung beraten. Ende des Jahres findet eine ExpertenAnhörung im Rechtsausschuss statt. Im
Januar 2016 soll das Gesetz verabschiedet
werden. Der Bundesrat stimmt Ende Februar über die Vorlage ab.
Reha-Relevanz
Dass Korruption auch im Bereich der medizinischen Rehabilitation ein Thema ist,
zeigt eine Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die im Jahr 2012 im
Auftrag des GKV-Spitzenverbands erstellt
wurde. Der Studie zufolge soll jeder fünfte
Reha-Anbieter schon einmal in der Situation
gewesen sein, in der von ihm die Gewährung
eines Vorteils erwartet wurde.
Forderungen
Die DEGEMED hat eine Stellungnahme
zum Regierungsentwurf vorgelegt. Darin
fordert sie mehr Transparenz und Präzision
bei der Ausgestaltung der strafrechtlichen
Regelungen. Sozialrechtlich erlaubte und
wirtschaftlich sinnvolle Kooperationen, wie
sie in vielen Reha-Einrichtungen praktiziert
werden, müssen ausreichend geschützt
werden. Zudem sollten Leistungserbringer,
die unmittelbar von der Straftat eines Wettbewerbers betroffen sind, berechtigt sein,
einen Strafantrag zu stellen. Im aktuellen
Gesetzentwurf ist dies nicht vorgesehen.
Infos im Netz
„Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“? Lieber nicht.
Nachbesserungen
Während der Bundestagsdebatte Mitte
November deutete sich an, dass es insbesondere mit Blick auf legale und gewollte
Kooperationen noch Konkretisierungen geben werde.
Leitfaden
Für DEGEMED-Mitglieder bereitet der Verband bis zur Mitgliederversammlung im April
einen Compliance-Leitfaden vor.
Weitere Infos zum Gesetzesvorhaben
gibt es auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmjv.de
Die Stellungnahme der DEGEMED ­
und ein Infoblatt zum Gesetzentwurf
zur Bekämpfung von Korruption im
Gesundheitswesen stehen zum
Download unter www.degemed.de im
Bereich „Politik und Positionen“ zur
Verfügung.
GKV-VERSORGUNGSSTÄRKUNGSGESETZ
Stärkeres Wunschund Wahlrecht?
Durch das am 23. Juli 2015 in Kraft getre-
tene GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und
dessen Änderung des § 40 SGB V ist das
Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten
wieder in den Fokus gerückt. Anfang Oktober wies der Arbeitskreis Gesundheit e.V. in
einer Fachinformation darauf hin, dass die
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
damit korrigiert werde. Der neue § 40 Abs. 2
SGB V ermögliche es Versicherten jetzt, bei
ihrer Krankenkasse eine medizinisch geeignete Wunschklinik – gegebenenfalls gegen
Übernahme von Mehrkosten – durchzusetzen. „Neu und bemerkenswert ist, dass
entgegen der jüngsten Rechtsprechung des
BSG der Versicherte keine Mehrkosten für
seinen Klinikwunsch zu tragen hat, wenn er
seine medizinisch geeignete Wunschklinik
mit seiner persönlichen Lebenssituation,
dem Alter, dem Geschlecht, der Familie
sowie religiösen und weltanschaulichen
Bedürfnissen begründen kann (§ 9 Abs. 1
S. 1 und 2 SGB IX)“, so der Arbeitskreis
Gesundheit e.V.
BSG entschied 2013
Das Bundessozialgericht hatte 2013 in zwei
Entscheidungen (AZ: B 1 KR 12/12 R und
B 1 KR 53/12R) das in SGB IX festgelegte
Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl
von Rehakliniken erheblich eingeschränkt.
In den beiden Verfahren ging es darum,
dass Patienten stationäre Reha-Maßnahmen durchgeführt hatten, die teurer waren
als die von der Krankenkasse genehmigten
und nun von der Kasse Kostenerstattung
forderten. Dies wurde abgelehnt.
news
Nr. 54 • Dezember 2015
7
Was bringt das Bundesteilhabegesetz?
Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz soll die unabhängige Beratung gestärkt werden.
D
as Beratungsangebot für Menschen mit
Behinderungen in Deutschland ist groß, aber
auch unübersichtlich. Und nicht immer bekommt jeder die Angebote, die er tatsächlich
braucht. Denn Beratung anbietende Institutionen haben neben den Bedürfnissen der
Ratsuchenden eigene Interessen im Blick.
Das Bundesteilhabegesetz will die unabhängige Beratung stärken und besser an den
individuellen Teilhabezielen der Menschen
ausrichten. Leistungen sollen nicht länger
institutionszentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Mitte Oktober
tauschten Vertreter aus Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Politik im Berliner
Kleisthaus ihre Erfahrungen aus und diskutierten mögliche Qualitätsstandards für eine
unabhängige Beratung. Zu der Fachtagung
hatte die Beauftragte der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, geladen.
Beratung an Teilhabezielen ausrichten
Im Fokus der Diskussion standen die Finanzierung einer unabhängigen Beratung und
die Qualifikation der beratenden Personen.
Bentele bemängelte, dass sich Beratung
derzeit stärker an Kosten als an Teilhabe und
Selbstbestimmung orientiere. Sie regte an,
Menschen mit Behinderung stärker in den
Beratungsprozess einzubinden und Ausbildungsangebote so zu gestalten, dass sie
beispielsweise auch für Menschen mit Lern-
Gute Beratung soll künftig ins Gesetz.
schwierigkeiten nutzbar sind. Ein konkretes
Anforderungsprofil für die Beratenden gebe es aktuell noch nicht, informierte Dr.
Rolf Schmachtenberg, Leiter der für das
Teilhabegesetz zuständigen Abteilung im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS). Die Einbeziehung von Betroffenen
sei jedoch angedacht. Auch plane der Bund,
zusätzliche Mittel zum Aufbau einer unabhängigen Beratung bereitzustellen.
Angebote der Reha-Träger verbessern
Eine enge Anbindung der unabhängigen
Beratung an die Reha-Träger ist Schmachtenberg zufolge nicht vorgesehen. Allerdings
soll durch das Gesetz auch die Teilhabeberatung der Reha-Träger verbessert werden.
Eine entsprechende Weiterentwicklung des
SGB IX, das alle gesetzlichen Regelungen
zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Menschen umfasst, wird angestrebt.
Das Bundesteilhabegesetz
Mit dem Bundesteilhabegesetz soll
die Lebenssituation von Menschen mit
Behinderung verbessert werden. Die
Leistungen sollen sich am persönlichen
Bedarf orientieren und nach einem bundeseinheitlichen Verfahren personenbezogen ermittelt werden. Menschen mit
Behinderung und ihre Verbände sind in
die Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes eingebunden. Der Referentenentwurf wird derzeit vom Bundesminis­
terium für Arbeit und Soziales (BMAS)
erarbeitet, ein Termin für die Veröffentlichung ist noch nicht bekannt. Das
Bundesteilhabegesetz soll Ende 2016 in
Kraft treten.
Die Ziele des Bundesteilhabegesetzes hat das BMAS in einem Flyer
zusammengefasst: www.bmas.de/
DE/Service/Medien/Publikationen/A762-fleyer-bundesteilhabegesetz.html
DISKUSSIONSFORUM WWW.REHA-RECHT.DE
Experten sind gefragt
Im September 2015 hat die Deutsche Ver-
einigung für Rehabilitation (DVfR) das neue
Kooperationsprojekt „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts“ gestartet.
Es soll die Vorbereitung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und die Reform des
SGB IX als eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben in der 18. Wahlperiode
des Deutschen Bundestages unterstützen.
Im „Diskussionsforum Rehabilitations- und
Teilhaberecht“ unter www.reha-recht.de
wird der erforderliche Austausch zwischen
Wissenschaft und Praxis im Rahmen eines
sog. Monitoring-Prozesses organisiert. Die
Ergebnisse werden u. a. in Form von Fachbeiträgen fortlaufend auf www.reha-recht.de
8
news
veröffentlicht und können dort kommentiert
und diskutiert werden, z. B. im Rahmen von
Online-Expertenkonsultationen. Alle RehaAkteure und Interessierten, insbesondere
behinderte Menschen und ihre Interessenvertreter, können sich am interaktiven Austausch beteiligen. Weitere Informationen gibt
es unter www.reha-recht.de/monitoring
Nr. 54 • Dezember 2015
Mitmachen im Netz
Online-Diskussion im Februar 2016:
Barrierefreiheit in der Arbeitswelt
Mitmachen unter
fma.reha-recht.de
VERGÜTUNG
Gutachter fordern drei Prozent mehr
R
und 930 Millionen Euro jährlicher Inves­
titionsbedarf in der Rehabilitation, erhöhte
Personalkosten und ein größerer Aufwand
bei Patientenversorgung und Verwaltung:
Grund genug für die aktiva Beratung im Gesundheitswesen GmbH, auch in ihrem diesjährigen „Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im
Bereich der medizinischen Rehabilitation“
wieder eine höhere Vergütung zu fordern.
„Die Ergebnisse zeigen, dass die Rehabilitationseinrichtungen auch für das Jahr
2016 in vielen wichtigen Bereichen mit Kos­
tensteigerungen rechnen müssen. […] Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen
Investitionsbedarfe in der Rehabilitation, die
erstmalig auch durch eine bundesweite Befragung bestätigt wurden, empfiehlt der Gutachter eine Anhebung der Vergütungssätze
Zur Person
in Höhe
der Veränderungsrate um 2,95 % für
das Jahr 2016“, so das Gutachten.
Bestätigung für gemeinsame Arbeit
Das „aktiva-Gutachten“ wird jedes Jahr von
der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Re-
habilitation SGB IX (AG MedReha) in Auftrag
gegeben. Christof Lawall, Geschäftsführer
der DEGEMED, ist stolz auf die gemeinsame
Arbeit der Verbände in der AG MedReha.
„Auch in diesem Gutachten wird auf den
hohen Investitionsbedarf in der Reha hingewiesen. Für mich ist das die Bestätigung
unserer gemeinsamen Arbeit.“
Infos im Netz
Das Gutachten steht auf der Website
der DEGEMED unter „Aktuelles“
als PDF zum Download zur
Verfügung.
BFS-MARKTREPORT REHABILITATION
Herausforderungen für die Zukunftssicherung
Ein Beitrag von Jens Hayer, Bank für Sozialwirtschaft AG
Die Rehabilitation machte mit rund 8,7
Mrd. Euro im Jahr 2013 nur etwa 2,8 Prozent der Gesamtausgaben im Bereich des
Gesundheitswesens aus. Aufgrund des de-
Was ist eigentlich …?
Die Bank für Sozialwirtschaft AG
Die Bank für Sozialwirtschaft AG
konzentriert sich seit ihrer Gründung im Jahr 1923 ganz auf das
Geschäft mit Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und anderen
Organisationen aus der Sozial- und
Gesundheitswirtschaft. Zu ihren Kundengruppen zählen u. a. ambulante
und stationäre Pflegeeinrichtungen,
Krankenhäuser, Rehakliniken sowie
Einrichtungen der Eingliederungshilfe und des Bildungswesens.
Bank für Sozialwirtschaft AG
Wörthstraße 15-17, 50668 Köln,
Tel. 0221 97356-0
www.sozialbank.de
mografischen Wandels und eines sinkenden Erwerbspersonenpotenzials erfährt sie
jedoch eine zunehmende Bedeutung als Teil
der medizinischen Versorgungskette. Die
Anbieter befinden sich dabei im Spannungsfeld zwischen der Erbringung einer qualitativ hochwertigen rehabilitativen Versorgung
und knapper finanzieller sowie personeller
Ressourcen.
BFS analysiert Rehabilitationsmarkt
Vor diesem Hintergrund gibt der im Januar 2016 erscheinende „BFS-Marktreport
Rehabilitation: Die Konsolidierung des
Marktes schreitet voran“ der Bank für Sozialwirtschaft AG einen detaillierten Überblick
über die aktuellen Rahmenbedingungen, die
Branchenstruktur, die wirtschaftliche Situation der Träger von stationären Einrichtungen
sowie die Veränderungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation. Darüber hinaus
stehen die zukünftigen Chancen und Herausforderungen für die Anbieter stationärer
medizinischer Rehabilitationsleistungen im
Fokus dieses Reports. Ein Bericht über die
wesentlichen Ergebnisse folgt in der nächs­
ten Ausgabe der DEGEMED news.
Der Autor
Jens Hayer
studierte nach seiner Ausbildung zum
Bankkaufmann Volkswirtschaftslehre an
der Universität Köln. Seit 2005 ist er bei
der Bank für Sozialwirtschaft AG im Bereich Research tätig. Der Schwerpunkt
seiner Arbeit liegt auf der Analyse der
einzelnen Branchen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Unter anderem ist
er Mitautor des BFS-Marktreports Pflege
2012 sowie des BFS-Marktreports Krankenhaus 2014.
news
Nr. 54 • Dezember 2015
9
Zurück in die Schule, zurück ins Leben
Die Festveranstaltung „125 Jahre
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
in Baden-Württemberg“ stand unter
dem Motto „Kinder-Reha sichert
Lebensläufe“.
Immer mehr Kinder mit Mehrfach-
diagnosen
Von Mitschülern gemobbt, dem Leistungsdruck nicht standgehalten, den Erwartungen
nicht entsprochen – die meisten der jungen
Bewohner der Kinder- und Jugendrehaklinik in Wangen wissen, wie sich das anfühlt.
Sie kommen aus allen Regionen Deutschlands, viele von ihnen mit mehreren Diagnosen. Tendenz steigend. Die Zahlen der
DRV zeigen: 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 3 und 17 Jahren sind
übergewichtig, etwa ein bis zwei Schüler pro
Klasse haben Asthma, 17 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 11 und 17
Jahren sind psychisch auffällig. Die Folgen
sind vielseitig und reichen von Konzentrationsmangel über Schlafstörungen bis zu
Fehlzeiten in der Schule, berichtete Dr. Dirk
Dammann, Kinder- und Jugendpsychiater
der Rehaklinik, bei einer Podiumsdiskussion
Ende Oktober in Wangen. Die Diskussion
war Teil der Festveranstaltung „125 Jahre
gesetzliche Rentenversicherung in BadenWürttemberg“, die unter dem Motto „Kinder-Reha sichert Lebensläufe“ stattfand.
Rund 300 Gäste waren der Einladung der
DRV Baden-Württemberg ins Allgäu gefolgt,
darunter die Landessozialministerin Katrin
Altpeter, die Behindertenbeauftragte Verena Bentele und der Bundestagsabgeordnete
Lothar Riebsamen (CDU).
Dem Leistungsdruck in der Schule halten viele Kinder und Jugendliche nicht stand.
Kinder mit Schulangst sind später oft
arbeitslos
„Trotz der alarmierenden Zahlen sind die
Anträge auf Kinder- und Jugend-Reha seit
Jahren rückläufig“, beklagt Hubert Seiter,
Vorsitzender der Geschäftsführung der DRV
Baden-Württemberg. Die Rentenversicherung hat ein Interesse an gesunden jungen
Menschen, denn Kinder mit Schulangst
oder Schulabbrecher sind später deutlich
öfter arbeitslos. Um hier gegenzusteuern,
plant die DRV Baden-Württemberg das
Pilotprojekt „Medizinisch-schulisch orientierte Rehabilitation“ (MSOR), bei dem
die Schulen stärker eingebunden werden.
In Abstimmung mit der Heimatschule und
den Eltern sollen Wege in Ausbildung oder
Studium abgestimmt und die Eignung in der
Rehaklinik erprobt werden. „Wir dürfen keinen einzigen Jugendlichen zurücklassen“,
zeigt sich Seiter kämpferisch und fügt hinzu:
„Wir wollen Lebensläufe sichern.“ Die DEGEMED als Mitbegründerin des Bündnisses
Kinder- und Jugend-Reha unterstützt das
Pilotprojekt der DRV.
Beleghäusertagung mit Schwerpunkt
Kinder- und Jugend-Reha
Um die Weiterentwicklung der Kinder- und
Jugend-Reha im Land ging es auch am
Folgetag bei der Beleghäusertagung. Dabei wurden unter anderem Details einer
MSOR und Rehabilitationsangebote bei
Smartphone- und PC-Sucht in den Fachkliniken Wangen vorgestellt. Vertreter der
DRV Baden-Württemberg sprachen über
Vergütungsfragen, stellten aktuelle Antrags- und Bewilligungszahlen im Bereich
der Sucht-Reha vor und informierten über
die Entwicklungen auf dem Gebiet der
medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR). Für Gesprächsstoff sorgte
auch der im Sommer vom Bundeskabinett
beschlossene Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts. Ebenso wie
die DEGEMED fordert auch die DRV Bund,
dass für Rehabilitationsleistungen die Regelungen des Vergaberechts keine Anwendung finden dürfen.
MSOR
Die Podiumsdiskussion war Teil der Festveranstaltung in Wangen im Allgäu.
10
news
Nr. 54 • Dezember 2015
MSOR steht für „Medizinisch-schulisch
orientierte Rehabilitation“. Das Pilotprojekt der Deutschen Rentenversicherung
Baden-Württemberg befindet sich derzeit in der Abstimmung und soll Anfang
2016 an den Start gehen.
VERABSCHIEDUNG
Der Lotse geht von Bord
„Reha-Supermann“, so nannten sie ihn
bei der Veranstaltung im Rahmen der Beleghäusertagung der DRV Baden-Württemberg
in Wangen, wo Hubert Seiter im Kreis seiner Rehaklinik-Weggefährten verabschiedet
wurde. Mehr als 30 Jahre war der 1950 in
Backnang geborene studierte Jurist für die
Deutsche Rentenversicherung in BadenWürttemberg aktiv. 2009 übernahm er den
Vorsitz der Geschäftsführung, wurde zum
Chef von 3.600 Beschäftigten und verantwortete seitdem den größten Haushalt nach
dem der Landesregierung, aktuell rund 18
Milliarden Euro.
Auch privat pro Reha
Die Rehabilitation war Hubert Seiter stets
ein Herzensanliegen. Für sie setzte er sich
sowohl beruflich als auch ehrenamtlich
ein. So brachte er als geschäftsführender
Vorstand des Krebsverbandes BadenWürttemberg die familienorientierte Rehabilitation schwerstkranker Kinder und die
Entwicklung des Landeskrebsregisters auf
den Weg. 2008 rief er als passionierter Radfahrer die „Bäder- und Rehatour“ für Menschen mit und ohne Behinderung ins Leben.
Zahlreiche Betroffene und Unterstützer radelten seitdem gemeinsam mit ihm durch
das Land. Für sein Engagement wurde ihm
2014 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Ende 2015 verabschiedet
sich Hubert Seiter nun in den Ruhestand.
Hubert Seiter, Chef der DRV Baden-­
Württemberg, geht Ende 2015 in den
Ruhestand.
Das Bild links zeigt ihn bei der Bäder- und
Reha-Radtour auf dem Tandem mit der
Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Verena Bentele.
Die offizielle Verabschiedung aus dem Kreis
der Ersten Direktoren und Chefs aller Rententräger findet am 11. Januar in Stuttgart
statt. Für die Zukunft hat er sich schon einiges vorgenommen. „Ich werde sicherlich
nicht nichts tun. Unter anderem werde ich
mich ehrenamtlich für Behinderte engagieren“, so der 65-Jährige. Nicht nur in BadenWürttemberg, auch bei der DEGEMED wird
man sicher gern von ihm hören.
WISSENSCHAFT
Patient forscht
R
eha-Forschung soll praxisnah sein, damit
Rehabilitanden davon profitieren. Wie sich die
Perspektiven der Betroffenen oder externer
Berufsgruppen in die Forschung integrieren
lassen, wurde Anfang November beim 16. Rehabilitationswissenschaftlichen Symposium in
Halle (Saale) gezeigt.
Betroffene bringen ihre Sicht ein
In Halle stellten Wissenschaftler und Vertreter
verschiedener Patienten- und Berufsgruppen
ihre Projekte vor und zeigten auf, wie Betroffene
in die Forschungsarbeit eingebunden werden.
So befasst sich ein Forschungsprojekt an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
(MLU) mit den Barrieren im Entlassungsprozess von Schlaganfallpatienten. Bei der Suche
nach Wirkfaktoren wurde gezielt die Sicht von
Vertretern nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe
einbezogen. Bei einem anderen Projekt an der
Was ist eigentlich …?
Theorie und Praxis sollten in der Reha immer zusammen betrachtet werden.
MLU werden mit Hilfe von Rheumapatienten
Schulungen entwickelt, die Betroffene im
Umgang mit der Krankheit in Beruf und Alltag
unterstützen. Neben den Vorträgen tauschten
die Referenten in Diskussionsrunden ihre Erfahrungen aus und erörterten Möglichkeiten
und Grenzen der Inklusion.
Das Rehabilitationswissenschaftliche
Symposium
Das jährlich stattfindende, gemeinsam von
der Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (GfR) e.V., dem Forschungsverbund Rehabilitationswissenschaften
Sachsen-Anhalt/Thüringen (SAT) und
dem Rehabilitationswissenschaftlichen
Verbund Berlin, Brandenburg und Sachsen (BBS) ausgerichtete Rehabilitationswissenschaftliche Symposium widmet
sich aktuellen Themen der Rehabilitationswissenschaften und der Versorgung
chronisch kranker Menschen.
www.medizin.uni-halle.de
news Nr. 53 • Oktober 2015
11
Therapie mit IT
Ein Beitrag von Dr. Michael John, Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS, Berlin
Die Telerehabilitation wird in
der Versorgungsrealität ankommen: Zu dieser Einschätzung
gelangen die Forscher des
Fraunhofer-Instituts für ­Offene
Kommunikationssysteme
FOKUS in ihrem jüngst vorgelegten Bericht Telerehabilitation
2015.
D
er Bericht wendet sich an Kostenträger,
Ärzte und Therapeuten, die sich für aktuelle
Entwicklungen bei medizinischen Assistenzsystemen in der Rehabilitation, Nachsorge
und Prävention sowie deren Einsatzmöglichkeiten interessieren. Dem Leser wird ein
Überblick über relevante wissenschaftliche
Untersuchungen und Veröffentlichungen zur
kardiologischen, neurologischen und orthopädischen Telerehabilitation sowie weiteren
Indikationen wie z. B. Atemwegserkrankungen geboten. Wichtige nationale und europäische Projekte werden vorgestellt. Diese
liefern den Nachweis, dass die Telerehabilitation bereit für die breite Erprobung ist.
Telerehabilitation aktiviert Patienten
Telerehabilitation wird verstanden als die
Durchführung von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation unter Nutzung von
Informations- und Kommunikationstechnik,
um Rehabilitationsleistungen auch über
bestehende räumliche und/oder zeitliche
Distanzen hinweg anbieten zu können. Sie
kennzeichnet sich vornehmlich durch eine
Rehabilitation zu Hause am Bildschirm: Therapeuten begleiten per Fernbetreuung
hohe Nutzerorientierung und einen unmittelbaren Bezug auf konkrete Behandlungssituationen. Der Einsatz von Telerehabilitationssystemen ergänzt und erweitert die
ärztlichen bzw. therapeutischen Behandlungsprozesse. Hierdurch bieten sich für
Kliniken sowie niedergelassene Ärzte und
Therapeuten neue Möglichkeiten der Behandlung. Die Technik unterstützt dabei die
am Behandlungsprozess beteiligten Personen. Ihr Einsatz wird aber maßgeblich
von Ärzten und Therapeuten bestimmt und
gesteuert. Wegen ihres Potenzials zum sektorenübergreifenden Einsatz und zur Vernetzung der Beteiligten können Telerehabilitationssysteme einen wertvollen Beitrag bei der
Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung leisten. Dies gilt insbesondere, da die
Telerehabilitation auf Grund ihrer hohen Patientenorientierung die Aktivierung und das
Selbstmanagement der Patienten fördert.
Weitere Studien erforderlich
Neben dem Einsatzpotenzial der Telerehabilitation in der Gesundheitsversorgung
werden in dem Bericht ebenso bestehende
Hemmnisse und zukünftige Herausforderungen thematisiert. Unbestritten bedarf
es weiterer Studien, um insbesondere gesundheitsökonomische Aspekte vertieft zu
untersuchen und im Sinne der Evidenzbasierung weitere Nachweise für die medizinische Wirksamkeit der Telerehabilitation
Infos im Netz
Über das Internet bekommt der Patient
Trainingsanweisungen wie in der Klinik.
12
news
Nr. 54 • Dezember 2015
Der Bericht kann abgerufen werden
unter: https://www.fokus.fraunhofer.de/
go/bericht
zu liefern. Dringliche Fragen beziehen sich
auf die Kosteneffektivität telerehabilitativer
Ansätze, die Ermittlung besonders geeigneter Patientengruppen, die Verzahnung
mit den etablierten konventionellen Behandlungsszenarien und die Unterstützung
standardisierter und leitlinienkonformer
Behandlungsprozesse. Vor dem Hinter­
grund des demografischen Wandels und der
zu erwartenden Zunahme an Reha-Fällen­
wird Telerehabilitation innerhalb der kommenden drei Jahre in der Versorgungsrealität ankommen.
Info
Der Autor
Dr. Michael John
ist stellvertretender Abteilungsleiter
des Kompetenzzentrums E-HEALTH im
Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS, Berlin.
INFORMATIONSAUSTAUSCH
Reha-Grüße nach Moskau
Das Interesse am deutschen Reha-System war groß: Rund 20 Hospitanten des Berliner
Koch-Metschnikow-Forums (KMF) informierten sich aus erster Hand.
I
nformationen aus erster Hand zum Deutschen Reha-System gab es Ende Oktober
für die russischen Hospitanten des Berliner
Koch-Metschnikow-Forums (KMF). Christof
Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED, und
Prof. Heinz Völler, Ärztlicher Direktor und Abteilungsleiter der Kardiologie der „Klinik am
See“ sowie Professor für Rehabilitationswissenschaften an der Universität Potsdam,
sprachen vor rund 20 interessierten Fachärzten. „Wir freuen uns, zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit unserer beiden Länder
auf dem Gebiet der Rehabilitation beitragen
zu können“, so Christof Lawall. „Seitens der
russischen Ärzteschaft besteht großes Interesse am deutschen Reha-System“, erläuterte­
Prof. Heinz Völler, „ich habe medizinische
Fragestellungen und Fallbeispiele erläutert
sowie von einzelnen Forschungsvorhaben aus
der Rehabilitation berichtet.“ Die DEGEMED
beteiligt sich am KMF an der Aus- und Fortbildung russischer Fachärzte, um Wissen
über das deutsche Reha-System weiterzugeben.
ENTLASSMANAGEMENT
Ende ohne Schrecken
Was ist eigentlich …?
Das Koch-Metschnikow-Forum (KMF)
Das Koch-Metschnikow-Forum (KMF) ist
eine deutsch-russische Wissenschaftsorganisation zur Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Gesundheitswesen
in praktisches Handeln. Entstanden als
Initiative des Petersburger Dialogs (PD),
arbeitet das Forum in Abstimmung mit
den Gesundheitsministerien der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen
Föderation im Rahmen der Modernisierungspartnerschaft Deutschland/Russland. Ziel der Aktivitäten des KMF ist, einen
Beitrag zur Angleichung des Russischen
Gesundheitswesens an das Niveau der
EU zu leisten.
www.koch-metschnikow-forum.de
Zum 1. Juli 2015 ist das GKV-Versorgungs-
stärkungsgesetz (GKV-VSG) in Kraft getreten. Dem Gesetz zufolge können Verbände
der Krankenkassen mit den Verbänden der
Reha-Leistungserbringer Rahmenvereinbarungen zum Entlassmanagement abschließen. Im November hat der GKV-Spitzenverband einen ersten Entwurf vorgelegt und mit
den Vertragspartnern diskutiert.
Bessere Anschlussversorgung
Das Entlassmanagement soll die Anschlussversorgung nach stationären Rehabilitationsleistungen verbessern. Dazu gehört
beispielsweise die Organisation einer medizinischen oder pflegerischen Anschlussversorgung, Unterstützung beim Beantragen
von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse oder das Absprechen von Terminen
mit anderen Leistungserbringern. Neu ist
zudem das Recht der Reha-Einrichtungen,
Leistungen nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6
SGB V wie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel oder
häusliche Krankenpflege zu verordnen. Re-
habilitanden sollen künftig einen Anspruch
auf Entlassmanagement gegenüber ihrer
Reha-Einrichtung haben.
Angaben zu Mehraufwand
und Vergütung fehlen
Die DEGEMED unterstützt das Anliegen der
Rahmenvereinbarung, die Versorgung der
Patienten zu verbessern. Allerdings fehlen
aus Sicht der DEGEMED konkrete Angaben
zum tatsächlichen Mehraufwand und zur
Vergütung. Das nächste Treffen der Vertragspartner ist im Januar geplant.
Infos im Netz
Infos zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz finden Sie im Themenbereich
unter www.bmg.bund.de
news
Nr. 54 • Dezember 2015
13
AUSZEICHNUNG
Oscar geht wieder nach Köln
DEGEMED-GESCHÄFTSSTELLE
Neue Referentin
Bei der neunten Verleihung der Klinik­
Awards am 11. November in Berlin hat die
Dr. Becker Klinikgruppe erneut den „Oscar
der Klinikbranche“ gewonnen. Ausgezeichnet wurde die Gruppe gleich in zwei Kategorien. Mit den Dr. Becker Zukunftsdialogen
gewann sie die Trophäe für die „Beste interne Kommunikation“. Mit ihrem Konzept für
eine erfolgreiche HR-Kommunikation (Human Resources) gewann sie in der Kategorie
„Bestes Personalmarketing“. Damit setzte
sich die Dr. Becker Klinikgruppe ­­bereits
zum vierten Mal im Wettbewerb­durch.
Weitere Informationen zum
KlinikAward 2015 gibt es unter
www.klinikaward.org
Zahlen helfen uns, die Wirklichkeit zu erkennen. Wenn wir etwas wiegen, messen oder
zählen können, entsteht dabei ein Bild im Kopf und wir trauen uns ein Urteil zu. Nicht
immer liegen wir dabei richtig. Das liegt nur zum Teil an den Zahlen selbst.
Unsere Rubrik „Die (Reha-)Welt in Zahlen“ stellt Zahlen ohne Kommentar zusammen,
die uns in den letzten Wochen begegnet sind. Manche Zahlen verblüffen oder ärgern,
andere erregen Widerspruch. Allen ist aber gemeinsam: Sie haben etwas mit Reha zu
tun und wurden bereits veröffentlicht.
Seit dem 1. Oktober unterstützt Antje
Schmilgus als Referentin die Geschäftsstelle
der DEGEMED. Frau Schmilgus ist gelernte
Sozialversicherungsfachangestellte und
hat während ihrer Ausbildung und Tätigkeit bei einer Krankenkasse Erfahrungen in
der Rehabilitation gesammelt. Nach ihrem
Studium der Politikwissenschaft war Frau
Schmilgus im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für verschiedene Verbände
tätig. Zuletzt hat sie als Pressesprecherin
beim Freien Verband Deutscher Zahnärzte
gearbeitet. Sie wird die DEGEMED bei der
Politikberatung und Veranstaltungskonzeption unterstützen. Privat ist Frau Schmilgus
begeisterter Fußballfan und regelmäßig im
Stadion anzutreffen. Außerdem geht sie gern
Schwimmen, interessiert sich für Fotografie
und Städtereisen.
Die (Reha-)Welt in Zahlen
Rehabilitationsbetten in privaten Vorsorge- und Rehaeinrichtungen 2014 (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Anteil der fünf größten Betreiber bzw. Unternehmensverbünde an den von privaten Einrichtungen vorgehaltenen Rehabilitationsbetten (Quelle: Reha-Kliniken in Deutschland: Immobilien- und Investmentmarktbericht 2015)
Anteil der Frauen an Mitarbeitenden im Gesundheitswesen in Deutschland (Quelle: PwC, Studie „Frauen in der Gesundheitswirtschaft“)
Anteil der Frauen in der TOP-Führungsebene im Gesundheitswesen in Deutschland
(Quelle: PwC, Studie „Frauen in der Gesundheitswirtschaft“)
Verhältnis Pflegekräfte zu Patienten auf allgemeinen Stationen in deutschen Kliniken (Quelle: f&w, Ausgabe 9/2015)
29 %
75 %
15 %
1:10
Verhältnis Pflegekräfte zu Patienten auf allgemeinen Stationen in US-amerikanischen Kliniken (Quelle: f&w, Ausgabe 9/2015)
1:4 bis 1:6
Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben in Deutschland im Jahr 2013 (Quelle: Statistisches Bundesamt)
3.910 Euro
Patientinnen und Patienten, die 2013 eine stationäre Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung in Anspruch
nahmen (Quelle: Statistisches Bundesamt)
14
109.278
news
Nr. 54 • Dezember 2015
1,96 Millionen
Nationale Präventionskonferenz gestartet
Ende Oktober hat sich die Nationale Präventionskonferenz (NPK) als
Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen
Spitzenorganisationen von Kranken-,
Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung konstituiert. Damit ist auch
der Startschuss für eine nationale
Präventionsstrategie gefallen, die von
diesem neu gegründeten Gremium
entwickelt wird.
Neben den vier Sozialversicherungen als
Träger wirken mit beratender Stimme auch
Vertreterinnen und Vertreter von Bundesund Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden, Bundesagentur für Arbeit,
Sozialpartnern, Patientinnen und Patienten
sowie der Bundesvereinigung Prävention
und Gesundheitsförderung in der Nationalen Präventionskonferenz mit. Diese
wurde mit dem Präventionsgesetz im Juli
dieses Jahres auf den Weg gebracht. Die
Nationale Präventionskonferenz wird im
Abstand von vier Jahren (erstmals 2019)
einen träger­übergreifenden Präventionsbericht vorlegen, der die Öffentlichkeit und die
politischen Entscheidungsträger über den
Stand von Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland informiert sowie
Empfehlungen zur Weiterentwicklung dieser
Bereiche abgibt.
Die Vertreter der nationalen Präventionskonferenz bei ihrem ersten Treffen im Oktober
„M
it der Nationalen Präventionskonferenz wird ein Abstimmungs- und Kooperationsgremium geschaffen, das für die in
Deutschland wesentlich für Prävention und
Gesundheitsförderung Verantwortlichen
eine wichtige Plattform für wechselseitige
Information und trägerübergreifende Zusammenarbeitet bietet.“
Dr. Walter Eichendorf,
stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung
„D
ie Krankenkassen unterstützen Kitas,
Schulen, Betriebe und andere Einrichtungen
seit Jahren bei Präventionsmaßnahmen. Dabei sind wir aber darauf angewiesen, dass
die Träger der Lebenswelten und politisch
Verantwortlichen bereit sind, solche Maßnahmen aktiv zu fördern und sich mehr als
bisher auch finanziell in diesen Prozess einzubringen.“
Gernot Kiefer,
Vorstand des GKV-Spitzenverbandes
Was ist eigentlich …?
Die Nationale Präventionskonferenz
„Aufgabe der Nationalen Präventions-
konferenz wird es sein, die entsprechenden
strategischen Weichenstellungen vorzubereiten und immer wieder auch neue Impulse
in den gesellschaftlichen Diskurs einfließen
zu lassen.“
Gundula Roßbach, Direktorin der
Deutschen Rentenversicherung Bund
Die Nationale Präventionskonferenz hat
die Aufgabe, eine nationale Präventionsstrategie mit gemeinsamen Zielen,
Handlungsfeldern, zu beteiligenden
Organisationen und Einrichtungen sowie
Dokumentations- und Berichtspflichten
zu erarbeiten und laufend fortzuschrei-
ben. Diese werden in bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen für die lebensweltbezogene Prävention und Gesundheitsförderung beschrieben. Die Empfehlungen
werden erstmals bis zum 31. Dezember
2015 erstellt.
www.gkv-spitzenverband.de
news
Nr. 54 • Dezember 2015
15
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
Know-how aus der Praxis für die Praxis
F
achtagung: Entlassungsbericht in
der medizinischen Rehabilitation am
25.01.2016 in Berlin
Die eintägige Fachtagung bietet Ärzten und
anderen leitenden Mitarbeitern von RehaEinrichtungen Orientierung bei der Erstellung des E-Berichts für die verschiedenen
Leistungsträger, Informationen zum Entlass-Management der GKV und wertvolle
Hinweise zur weiteren Verwendung.
Wir wünschen allen Leserinnen und
Lesern ein frohes Weihnachtsfest und
ein erfolgreiches neues Jahr!
F
achtagung: Zugang in die Rehabilitation am 28.01.2016 in Berlin
Der barrierefreie Zugang zur medizinischen
Rehabilitation ist für bestimmte Patientengruppen besonders wichtig. Wie kann für
alle eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt werden? Diese und weitere
Fragen werden in dieser Fachtagung erörtert. Sie ist eine gemeinsame Veranstaltung
von DEGEMED und DVSG und richtet sich
an Sozialdienste im Gesundheitswesen und
Mitarbeiter von Reha-Einrichtungen.
T
raining: Arbeitstechniken am
11./12.02.2016 in Berlin
Steigendes Arbeitsvolumen wird von den
meisten Personen mit steigender Anstrengung beantwortet. Doch das ist keine dauerhafte Antwort! Stattdessen können intelligente Selbstorganisation und rationelle
Arbeitsprozesse ein perfektes Ergebnis
sichern – und die Freude am eigenen Erfolg! Mit den Tools des modernen ProzessManagements lassen sich überflüssige Arbeitsschritte und Ressourcen-Verschwendung rasch erkennen und beseitigen. Das
Training richtet sich an alle, die Interesse
daran haben, Prozesse im Arbeitsalltag zu
optimieren.
D
tionen zur Evidenz, Qualität und zu den
Perspektiven der Bewegungstherapie im
Spannungsfeld der Verhaltensinterventionen. Sie vertieft den Austausch zwischen
Wissenschaft und Praxis. Die Zielgruppe
sind ärztliche Leiter, Sportmediziner, Sportund Bewegungstherapeuten sowie Physiotherapeuten von Reha-Einrichtungen.
S
eminar: Rechtliche Aspekte von Risiko- und Hygienemanagement in RehaKliniken am 08.03.2016 in Berlin
Das Seminar befasst sich mit den Grundzügen der Arzthaftung bei Hygienefehlern
und geht dabei näher auf Zivil-, Straf- und
Verwaltungsrecht ein. Außerdem werden
die Grundlagen des Hygienemanagements
beleuchtet, so z. B. die Anforderungen in
den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen sowie die personellen Voraussetzungen zur Infektionsprävention. Zielgruppe sind Geschäftsführer, Verwaltungsleiter,
QMB, Chef- und Abteilungsärzte sowie
Hygienebeauftragte.
Alle Termine der DEGEMED-Veranstaltungen für das Jahr 2016 finden Sie
auf dem Jahresflyer 2016 auf unserer
Website.
iskussionsforum
von BV Geriatrie
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und DEGEMED: „Was bringen die
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desschiedsstellen nach § 111 b SGB
V?“ im Rahmen des Reha-Wissenschaftlichen Kolloquiums vom 29.02.–
02.03.2016 in Aachen
Das Diskussionsforum gibt einen Überblick
über die Ausgestaltung der Schiedsstellen
in den Ländern und analysiert die aktuelle
Schiedsstellenpraxis. Das Diskussionsforum untersucht außerdem die Auswirkung
von Schiedsstellenverfahren auf die kurzund mittelfristige Belegungssituation der
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Nr. 54 • Dezember 2015
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Weitere Informationen zu den
Veranstaltungen und zur Anmeldung
erhalten Sie bei der Geschäftsstelle
der DEGEMED:
Tel.: 030 284496-6
E-Mail: [email protected]
oder im Internet unter
www.degemed.de
Impressum
DEGEMED
Deutsche Gesellschaft für
Medizinische Rehabilitation e.V.
Vorstand:
Prof. Bernd Petri (Vorsitzender)
Dr. Constanze Schaal (1. stellv. Vorsitzende)
Thomas Bold
Horst Gollée
Thomas Heiming
Ricarda Lorenz
Dr. André M. Schmidt
Petra Schraml-Dussle
Geschäftsführer:
Christof Lawall (V.i.S.d.P.)
Fasanenstraße 5, 10623 Berlin
Tel.: 030 284496-6, Fax: 030 284496-70
E-Mail: [email protected]
Internet: www.degemed.de
Realisation:
müller:kommunikation
Eichhoffstr. 36, 44229 Dortmund
Tel.: 0231 477988-30
www.muellerkom.de
Redaktionsschluss: 28.11.2015
Fotos: S. 1: © akf - Fotolia.com; Fahne: © somartin
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com; Jens Hayer, Bank für Sozialwirtschaft • S.10
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Seiter, beide Fotos © Deutsche Rentenversicherung
Baden-Württemberg; © h_lunke - Fotolia.com • S.
12: Fraunhofer FOKUS/Matthias Heyde • S. 13: ©
ra2 studio - Fotolia.com • S. 14: Dr. Becker Klinikgruppe • S. 15 Gruppenfoto: GKV-Spitzenverband,
Fotografin: Andrea Katheder www.andreakatheder.
de; Dr. Walter Eichendorf © Stephan Floss/DGUV;
Gundula Roßbach, Bildarchiv DRV Bund/Chaperon;
Gernot Kiefer: GKV-Spitzenverband • S. 16: © Romolo Tavani - Fotolia.com
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die
Meinung der Autoren wieder.