news Nr. 54 Dezember 2015 Einiges wird anders Sind wir darauf vorbereitet? D eutschland nimmt in diesem Jahr etwa eine Million Zuwanderer auf. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Der ganze europäische Kontinent ist von Wanderungsbewegungen erfasst. Millionen Menschen sind auf der Flucht vor Krieg und Gewalt. Gleichzeitig erfasst eine Terrorwelle Europa. Das alles reißt uns aus unserem Alltag und unserer Routine. Kann man in diesen Zeiten über Reha sprechen? Augenblick mal! Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. Dieser Satz wird Angela Merkel zugeschrieben. Zunächst ist es wichtig, diese Entwicklungen sachlich in den Blick zu nehmen. Und zu unterscheiden: Deutschland erlebt bereits seit einigen Jahren eine sehr starke Zuwanderung aus den Partnerländern der Europäischen Union. Gerade im Gesundheits- und Pflegebereich sind zahlreiche Fachkräfte etwa aus Spanien oder Polen neu in unser Land gekommen. Junge Europäer Und dieser Trend hält an. Spätestens seit der europäischen Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 machen sich gut ausgebildete junge Europäer auf den Weg, wenn sie in anderen Ländern der Europäischen Union bessere berufliche Perspektiven sehen. Sie erleben Europa als Kontinent der Freiheit und Freizügigkeit. Und machen als Unionsbürger von ihren europäischen Grundfreiheiten Gebrauch. Gerade Unternehmen der beschäftigungsintensiven Gesundheitsund Reha-Branche in Deutschland profitieren davon. Flüchtlinge Seit Jahresbeginn kommen außerdem zahlreiche Menschen vom Balkan und aus den Krisengebieten des Nahen Ostens zu uns. Auch wenn die Motive und der Aufenthaltsstatus der Menschen noch so unterschiedlich sind, so ist doch eines klar: Viele werden eine dauerhafte Perspektive bei uns finden und in Deutschland bleiben. Sie werden hier arbeiten und am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Dies fordert von diesen Menschen Anstrengung und Integrationsbereitschaft. Aber auch wir als aufnehmende Gesellschaft sind gefordert. Die Eingliederung dieser Menschen und ihre Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen geht auch die Reha-Branche an. Auseinandersetzungen Die Gewalt in Paris macht uns sprachlos. Aber nicht wehrlos. Wir können die Provokation zurückweisen. Indem wir nach einem Moment des Innehaltens zu dem zurückkehren, was uns ausmacht. Für die Rehabilitation bedeutet dass, sich um Menschen zu kümmern, wenn sie aus der Bahn geworfen sind. Das ist nicht wenig. So zeigen wir aufrechte Haltung. Und geben ein Beispiel, warum es sich lohnt, für die Rehabilitation einzutreten. Ja, man darf in diesen Zeiten über Reha reden! 1 Neue Referentin Politik 3 Parlamentarischer Abend: „Aus“ für die Ausschreibung gefordert 4 DEGEMED-Dialog: Lieber erst zur Reha Liebe Kolleginnen und Kollegen, Recht 6 Kampf gegen Bestechung und Bestechlichkeit, von Beate Bahner 7 Stichworte zur Korruption 7 GKV VSG: Stärkeres Wunschund Wahlrecht? 8 Was bringt das Bundesteilhabegesetz? 8 Diskussionsforum Reha-Recht wer hätte gedacht, dass das Jahr 2015 für uns so ein alarmierendes Finale bereithält? Der Terror in Paris und nicht enden wollende Flüchtlingsströme halten uns in Atem. Kann Europa das schaffen? Wie stark ist unsere Gesellschaft? Was kann die Rehabilitation, was kann jeder einzelne von uns in dieser Situation tun? Michail Gorbatschow hat einmal gesagt: „Man ist entweder Teil der Lösung oder Teil des Problems. Ich habe mich für Ersteres entschieden.“ Ich denke, das ist ein guter Ansatz. Statt über eine Krise des Sozial- und Gesundheitssystems durch die Migrationswelle zu spekulieren, sollten wir uns auf unsere Stärken besinnen und Lösungen anbieten. Denn viele Menschen, Verwaltung 5 Formular 60: Bürokratiemonster besiegt? 9 Vergütung: Gutachter fordern drei Prozent mehr 9 BFS-Marktreport: Herausforderungen für die Zukunftssicherung, von Jens Hayer 13 Entlassmanagement: Ende ohne Schrecken 11 Patient forscht Personalia 11 Hubert Seiter: Der Lotse geht von Bord Initiativen 10 MSOR: Zurück in die Schule, zurück ins Leben 12 Therapie mit IT, von Dr. Michael John 13 Informationsaustausch: Reha-Grüße nach Moskau 14 Auszeichnung: Oscar geht nach Köln Projekte 15 Nationale Präventionskonferenz gestartet Service 2 14 Die (Reha-)Welt in Zahlen 16 Termine und Veranstaltungen 16 Impressum news Profil für Altersmedizin A Wissenschaft Norbert Glahn, Vorstands– vorsitzender der DEGEMED uf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung hat der Bundesverband Geriatrie e.V. über den Ausbau der geriatrischen Versorgungsstrukturen beraten. Themen waren auch die Qualitätssicherung, die Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachrichtungen und die Finanzierung von geriatriespezifischen Akut- und Rehaeinrichtungen. Mehr als 250 Vertreter aus den im Verband organisierten Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen waren dazu am 1. und 2. Dezember nach Mainz gekommen. Gastrednerin war die Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Die Versammlung entschied unter anderem auch über die Aufnahme neuer Mitglieder. „Das Interesse an einer Mitgliedschaft im Bundesverband Geriatrie e.V. ist ungebrochen“, so Geschäftsführer Dirk van den Heuvel. Fast 30 Anträge auf Neuaufnahme lagen zur Tagung vor. Nr. 54 • Dezember 2015 Weitere Infos www.bv-geriatrie.de Ihr Professor Bernd Petri Vorstandsvorsitzender der DEGEMED Reha-Bericht 2015 erschienen D ie Deutsche Rentenversicherung hat ihren Reha-Bericht 2015 veröffentlicht. Er stellt die wichtigsten aktuellen Daten und Fakten zur Rehabilitation der Rentenversicherung zusammen. Grundlage sind zum einen die jährlich erhobenen Routinedaten mit dem Schwerpunkt 2014. Zum anderen stellt der Bericht auch wieder Daten der Reha-Qualitätssicherung zu Prozess und Ergebnis der Reha-Leistungen dar. Neben der aktuellen Entwicklung in Zahlen lenkt der Reha-Bericht den Blick auch auf inhaltliche Weiterentwicklungen in den Bereichen Recht und Politik, RehaQualitätssicherung, Sozialmedizin und Reha-Forschung. Reha-Berich t 2015 ung 14 Rentenversicher 2Editorial 2015 der Deutschen Degemed intern die zu uns gekommen sind, werden bleiben. Und damit werden wir in den kommenden Jahren eine große Zahl chronisch kranker und traumatisierter Menschen zu behandeln haben. Unser Glück ist, dass wir mit der Rehabilitation in Deutschland ein europaweit einzigartiges System haben, das genau hier helfen kann. Unser Signal nach außen sollte deshalb sein: Ja, wir als Reha-Branche schaffen das und wir trauen uns das zu. Natürlich gibt es kulturelle und sprachliche Barrieren, offene Zuständigkeits-, Antrags-, und Vergütungsfragen. Aber wir haben immer wieder proklamiert: „Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Handelns.“ Jetzt sollten wir dazu stehen – auch im Sinne des Hippokrates-Eides. Schaffen wir Raum in unseren Kliniken für die Menschen, die uns brauchen, schulen wir unsere Mitarbeiter, helfen wir mit bei der Integration der vielen Hilfesuchenden. Unsere ganze Gesellschaft ist gefordert und wir werden unseren Teil dazu leisten. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, Ihren Familien und allen Beschäftigten ein ruhiges Weihnachtsfest und ein starkes Jahr 2016. Reha-Bericht Inhalt Editorial Die medizinische und der Rentenversiche berufliche Rehabilitation rung im Licht der Statistik Weitere Infos Der „Reha-Bericht 2015“ steht unter www.reha-berichte-drv.de als Download zur Verfügung und kann dort auch kostenlos bestellt werden. „Aus“ für die Ausschreibung gefordert Für den 12. November hatte die DEGEMED zum Parlamentarischen Abend geladen. Abgeordnete und DEGEMEDMitglieder kamen in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft ins Gespräch. Die DEGEMED hatte die Abgeordneten eingeladen, um an diesem Abend in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft über die Folgen der Ausschreibung von Reha-Leistungen zu informieren, die durch das neue Vergaberechtsmodernisierungsgesetz drohen. Insbesondere Abgeordnete aus dem Gesundheitsausschuss und Abgeordnete mit vielen Reha-Einrichtungen in ihren Wahlkreisen interessierten sich für das Thema. Vergaberecht gefährdet Reha Prof. Bernd Petri, Vorstandsvorsitzender der DEGEMED, machte in seinem Auftaktstatement klar, dass der aktuelle Entwurf des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes offen lasse, ob Reha-Leistungen zukünftig auszuschreiben sind: „Bleibt es dabei, hätte dies schwerwiegende Folgen für die hoch entwickelte Reha-Infrastruktur in der Bundesrepublik“, so Petri. Gundula Roßbach, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund, teilt diese Ansicht und machte in ihrem Impuls deutlich, dass Ausschreibungen nach dem Vergaberecht zu starren Verträgen führen würden, die nur unzureichend eine Anpassung an die dynamischen Versorgungsbedingungen ermöglichen würden. Auch die DRV Bund trete deshalb für eine entsprechende K larstellung im parlamentarischen Verfahren ein. Rainer Grimm, Direktor der Dr. Ebel Fachkliniken und Klinikleiter in Bad Doberan, gab in seinem Vortrag zu bedenken, dass Kliniken, die ihre Leistungen kontinuierlich ausbauen, verbessern und eine Versorgung auf höchstem Niveau sicherstellen, unter diesen Umständen die Verlierer des Vergaberechts sein würden. Politik ist sensibilisiert Die Abgeordneten und Gäste sagten zu, die Impulse in ihre weitere politische Arbeit mit aufzunehmen. Am 17. Dezember wird voraussichtlich über den Entwurf im Deutschen Bundestag abgestimmt. Die DEGEMED hat ihre Position gegenüber der Politik sehr deutlich gemacht. Jetzt sind die Abgeordneten am Zug, die Reha-Landschaft vor den massiven Gefahren zu bewahren. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hilde Mattheis MdB (l.) hatte ein offenes Ohr für die Anliegen der DEGEMED-Mitglieder. Heike Baehrens MdB, stellv. gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion (r.), in einer Gesprächsrunde mit DEGEMEDVorstandsmitglied Dr. Constanze Schaal (V. l.) DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall, Gundula Roßbach, Direktorin der DRV Bund, und DEGEMED-Vorstandsvorsitzender Prof. Bernd Petri in der Parlamentarischen Gesellschaft Lothar Riebsamen MdB und Erwin Rüddel MdB (beide Gesundheitsausschuss, CDU/ CSU-Fraktion) im Gespräch mit Vertretern der DEGEMED. Infos im Netz Gundula Roßbach, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund, stellte sich beim Parlamentarischen Gespräch auf die Seite der Leistungserbringer. Ein Positionspapier der DEGEMED zum Vergaberecht finden Sie unter www.degemed.de im Bereich „Politik und Positionen“. news Nr. 54 • Dezember 2015 3 Lieber erst zur Reha Wie sieht es mit der Umsetzung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“ in der Praxis aus? Diese Frage stand im Mittelpunkt des DEGEMED-Dialogs am 10. November. Das Pflegestärkungsgesetz II hat im No- vember den Bundestag passiert. Es soll auch den Grundsatz „Reha vor Pflege“ stärken. Fakt ist: Zurzeit erhalten nur wenige Pflegebedürftige bei ihrer Begutachtung eine Rehabilitationsempfehlung. Über die Auswirkungen des Gesetzes diskutierte die DEGEMED eine Woche vor dem Bundestagsbeschluss mit ihren Gästen beim DEGEMED-Dialog im Quadriga-Forum. Reha stärken Die Abgeordnete Heike Baehrens forderte einen offensiveren Einsatz von Reha-Leistungen. Sie ist im Gesundheitsausschuss für die SPD-Fraktion Berichterstatterin für Rehabilitation und Teilhabe. Die Hausärzte müssten den Bedarf früher erkennen und in der Bevölkerung das Bewusstsein für den Wert der Reha steigern. „Reha darf nicht kaputt gespart werden!“, war ihr wichtigster Appell an diesem Abend. Rehabilitation macht auch Pflegebedürftige wieder fit – wenn man sie lässt. Patienten sollen mitentscheiden Der CDU-Gesundheitspolitiker und Bundestagsabgeordnete Rudolf Henke kritisierte, dass im Reha-Sektor die Krankenkassen entschieden, in welche Einrichtung ein Patient gehe. Er ist im Gesundheitsausschuss ebenfalls Berichterstatter für das Thema Rehabilitation: „Wir brauchen Wege, die die Souveränität des Einzelnen, in welches Haus er geht, steigern“, sagte Henke. Er forderte damit, wie auch seine Kollegin Heike Baehrens, mehr Patientensouveränität. DEGEMED-Vorstandsvorsitzender Prof. Bernd Petri (l.) begrüßte die anwesenden Gäste und führte in das Therma des Abends ein. Mehr Empfehlungen vom MDK Dr. Stefan Gronemeyer, leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS, stellte die aktuellen Maßnahmen des MDK vor, die die Zahl der Reha-Empfehlungen bei Pflegebegutachtungen steigern sollen. So seien Schulungen für Pflegefachkräfte durchgeführt und die Zusammenarbeit zwischen Pflegefachkräften und Ärzten verstärkt worden. Einzelne Erfolge zeigten sich bereits. Es müsse weiter daran gearbeitet werden, die Quote der Reha-Empfehlungen zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass Pflegebedürftige die Empfehlungen auch umsetzen. Pflegeversicherung als Reha-Träger? Um finanzielle Anreize zu erhöhen, wurde auch diskutiert, ob die Soziale Pflegeversicherung zum Reha-Träger werden solle. Diesbezüglich wurden jedoch eher Zweifel geäußert. Heike Baehrens argumentierte, dass das System weiter zersplittere. Sie schlug aber vor, dass sich die Soziale Pflegeversicherung zumindest an den Kosten für die Reha beteiligen könne. Kritisiert wurde darüber hinaus der Preiskampf der Krankenkassen, der zu einem „raise to the bottom“ in der Qualität von Gesundheitsleis tungen führe. Zugänge zur Reha müssten vor allem in der Krankenversicherung deutlich verbessert werden. Die DEGEMED Die Deutsche Gesellschaf t für Medizinische Rehabilitation e.V. ist ein Spitzenverb and der medizinischen Rehabilitation in Deutschland . Info Die DEGEMED setzt sich als indikationsübergreifende r Fachverband mit einer klaren Qualitätsorientierung als Markenkern für die Interessen der Leistungserbringer der stationären und ambulanten medizinischen Rehabilitatio n ein. Die DEGEMED ist offen für alle Betreibermodelle und Rechtsformen von Rehabilitatio nseinrichtungen. Zu den Mitgliedern zählen private, freigemeinnützige und öffentlich betriebene Einrichtunge n. Die DEGEMED ist seit 1997 mit dem internen Qualitätsmanagement nach DEGEMED® Vorreiter und Marktführer bei der Zertifizierung von Rehabilitationseinrichtun gen. Das Zertifizierungsverfahren basiert auf DIN EN ISO 9001 und entspricht den Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitatio n (BAR). 4 news Nr. 54 • Dezember 2015 werden! zahlreichen praktischen Vorteilen: Die Veranstaltungsreihe DEGEMED-Dialog wird 2016 fortgesetzt. Bitte beachten Sie dazu das neue Jahresprogramm unter www.degemed.de. Die DEGEMED ist ein Direktverband. Alle Mitglieder haben direkten Zugang zu Gremien und Arbeitskreis en und können so unmittelbar an der Meinungsbildung und der strategischen Ausrichtung des Verbandes mitwirken. Anregende Diskussionsrunde mit (v. l. n. r.) Rudolf Henke MdB, Dr. Stefan Gronemeyer, Heike Baehrens MdB, Moderatorin Ulrike Steinecke DEGEMED-Mitglied Profitieren Sie von den • vergünstigte Zertifizierun g nach DIN EN ISO 9001 • kostengünstige Schulungen und Fortbildungen zu rehapolitischen und fachspezifis chen Fragen sowie gesetzlichen Änderungen • schnelle Informatione n zu den neuesten Veränderung en in der Rehabilitation • wertvoller Erfahrungsa ustausch durch Vernetzung, z. B. bei Arbeitskreisen und Expertenrunden • öffentlichkeitswirksame Darstellung von Projekten im verbandseigenen Newsletter und im Internet • wirksame Vertretung gemeinschaftlicher Anliegen auf politischer Ebene • wertvolle Kontakte zu Entscheidern in Politik, Wirtschaft und bei Leistungsträ gern • Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen • günstige Konditionen durch Rahmenvereinbarungen bei der Beschaffung externer Produkte oder Dienstleistungen Veranstalter DEGEMED e.V. Fasanenstraße 5 10623 Berlin Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft in der DEGEMED? Für weiterführen de Informationen wenden Sie sich gern an die Geschäftsst elle der DEGEMED. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Kontakt Tel.: 030 284496-6 Fax: 030 284496-70 E-Mail: [email protected] Internet: www.degem ed.de Deutsche Gesellschaf t für Medizinische Rehabilitatio n e.V. Fasanenstraße 5 10623 Berlin Tel.: 030 284496-6 Fax: 030 284496-70 E-Mail: [email protected] Internet: www.degem ed.de Veranstaltungen im Jahr 2016 Seminare und Tagunge n der DEGEMED Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabi litation e.V. Bürokratiemonster besiegt? Die Verordnung von medizinischer Rehabilitation wird deutlich einfacher. Das „Formular 60“ fällt ab 1. April 2016 weg. Künftig kann jeder Vertragsarzt Reha verordnen. DEGEMED news fragte bei Verbandsmitgliedern nach: „Welche Auswirkungen wird der Wegfall des Formulars Ihrer Einschätzung nach haben?“ „Einen Antrag auf Erteilung eines An- tragformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars ...“ – so dichtete Reinhard Mey 1977. Genau so ein Antrags-Monster ist jetzt mit dem Formular 60 „Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten“ besiegt worden. Es wird ab 1. April kommenden Jahres (kein Scherz) nicht mehr erforderlich sein. Auch dürfen dann alle Vertragsärzte Rehabilitationsleistungen verordnen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist nicht mehr erforderlich. Damit entfällt auch die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Änderungen im Oktober auf den Weg gebracht. Die Rehabilitations-Richtlinie wurde entsprechend geändert. Entlastung für Praxen Das von Ärzten immer wieder kritisierte zweistufige Verordnungsverfahren wird damit endlich abgeschafft, die Praxen werden deutlich entlastet. Ab April 2016 können Vertragsärzte Rehabilitationsleistungen direkt auf dem Formular 61 verordnen. Bisher nutzen sie das Formular 60, um vor der Verordnung prüfen zu lassen, ob die gesetzliche Krankenversicherung leistungsrechtlich zuständig ist. Diese Prüfung ist künftig nicht mehr vorgeschrieben. „D as Signal ist positiv und lässt hoffen. Aber mehr Patienten durch ein Formular weniger? Da bin ich eher skeptisch. Denn die Anträge bleiben umfangreich und es ändert sich nichts am Bewilligungsverfahren. Es sind noch zu viele Hürden zu nehmen.“ Michael Schmid, Kaufmännischer Leiter, Fontana-Klinik Bad Liebenwerda „D er wesentliche Fortschritt ist doch, dass nunmehr alle Vertragsärzte Rehabilitationsleistungen verordnen dürfen. Die Hauptarbeit liegt aber nach wie vor in dem eigentlichen Antragsverfahren. Und das bleibt umfangreich. Das schreckt oft ab. Dabei bleibt auf der Strecke, wie effektiv und nachhaltig Rehabilitation sein kann. Dies zu kommunizieren sehe ich nach wie vor als Schwerpunkt aller Beteiligten.“ Günter Janz, Verwaltungsdirektor, GLG Fachklinik Wolletzsee GmbH Die DEGEME D Die Deuts che Gesel lschaft für on e.V. ist Medizinisch ein Spitze e Rehabilitatinverband litation in der mediz Deutschlan inischen Rehab d. iDie DEGE MED setzt sich als indika Fachverban tionsübergre d mit einer klaren Qualit ifender Markenkern ätsorientier für die Intere ung als stationären ssen der Leistu und ambu ngserbringe lanten mediz ein. inischen Rehab r der ilitation Die DEGE MED ist offen für Rechtsform en von Rehab alle Betreibermodelle Mitgliedern und ilitationsein zählen privat richtungen. Zu den lich betrie e, freigemeinn bene Einric ützige und htungen. öffentDie DEGE MED ist ein Direktverba ben direkt nd. Alle Mitgli en Zugan g zu Grem eder hakönnen so ien und Arbeit unmittelbar skreis an der Meinu strategisch en und en Ausric ngsbildung htung des und der Verbandes mitwirken. Die DEGE MED ist seit 1997 manageme nt nach DEGE mit dem internen Qualitätsbei der Zertifi MED ® Vorrei ter zierung von Das Zertifi Rehabilitatio und Marktführer zierungsver nseinrichtu fahren basie und entsp ngen. rt auf DIN richt den Vorgaben EN ISO 9001 schaft für der Bund Rehabilitatio esarbeitsge n (BAR). mein- Save the date Veransta DEGEME D-Mitglie Fachtagung „Zugang in die Rehabilitation“ Veransta am 28. Januar 2016, ltung im Jahr 20 en 16 10:00 bis 16:00 Uhr, Magnus-Haus, Berlin Die gemeinsame Fachtagung von DEGEMED und DVSG stellt das neue Antragsverfahren der Krankenkassen und die Änderung der RehaRichtlinie vor. Zielgruppe: Sozialdienste im Gesundheitswesen, Mitarbeiter von Reha-Einrichtungen und -trägern sowie alle, die mit der Einleitung von RehaLeistungen beschäftigt sind. Sie haben Interesse an einer Mitgli DEGEMED? edschaft Für weite in der rführende Sie sich gern Informatione an die Gesch n wenden Rufen Sie äftsstelle uns an oder der DEGE MED. schreiben Sie uns eine E-Mail. lter Kontakt DEGEMED e.V. Fasanenstra ße 10623 Berlin 5 d werden! Profitieren Sie von den zahlreichen praktischen Vorteilen: • vergünstigt e Zertifizierun • kostengüns g nach DIN tige Schul EN ISO 9001 ungen und politischen Fortbildung und fachs en zu rehapezifischen lichen Änder Fragen sowie ungen • schnelle gesetzInform in der Rehab ationen zu den neues ten Verän ilitation derungen • wertvoller Erfahr z. 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Diese Verbesserung muss nun erfolgreich gegenüber den beteiligten Personen kommuniziert werden, damit auch die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der weiterhin vorhandenen Bürokratie gleichermaßen gestärkt wird. Denn der tatsächliche Rehabilitationsbedarf ist sicher größer als es die Anzahl an genehmigten Leistungen widerspiegelt.“ Björn Gollée, Geschäftsleitung, KirchbergKlinik Bad Lauterberg „Reha-Anträge gelten in Arztpraxen viel- fach als ‚Zeitkiller‘. Nun müssen die Ärzte aber auch erfahren, dass ihre Zeit bei RehaAnträgen ab April 2016 relevant geschont wird. Es wird Aufgabe aller Beteiligten sein, diesen Fortschritt so zu kommunizieren, dass die ‚vom Formularkrieg verschreckte Ärzteschaft‘ sich vermehrt für die Rehabilitation ihrer Patienten einsetzt.“ Bastian Liebsch, Geschäftsleitung Kundenmanagement Dr. Becker Klinikgruppe news Nr. 54 • Dezember 2015 5 Kampf gegen Bestechung und Bestechlichkeit Ein Beitrag von Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Heidelberg M it dem geplanten „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ drohen ab 2016 bei Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen empfindliche Strafen. Neue Straftatbestände Im Gesundheitswesen waren verschiedene korruptive Praktiken zwar schon in der Vergangenheit Gegenstand der Rechtsprechung: Denn Prämienzahlungen von Pharmaunternehmen an Ärzte zur Beeinflussung des Verschreibungsverhaltens oder Zuwendungen für die Zuführung von Patienten oder von Untersuchungsmaterial (etwa an eine Klinik, an ein Sanitätshaus oder an ein Labor) waren schon immer berufsrechtlich unzulässig. Neu ist jedoch die Sanktionierung dieses Verhaltens durch das Strafrecht, nachdem der Bundesgerichtshof für diese Maßnahmen eine strafrechtliche Gesetzeslücke festgestellt hat. Diese Lücke will der Gesetzgeber nun schließen. Geltung für alle staatlich geregelten Gesundheitsberufe Der Straftatbestand der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wird für sämtliche Heilberufe gelten, für die eine staatlich geregelte Ausbildung erforderlich ist. Dies sind Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und JugendlichenPsychotherapeuten sowie Apotheker. Auch Gesundheitsfachberufe wie z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten fallen unter dieses Gesetz. Verletzung der beruflichen Unabhängigkeit Der Straftatbestand gilt für alle medizinischen Sachverhalte sowohl innerhalb des Bereichs der gesetzlichen Krankenversicherung als auch bei privatärztlichen Behandlungen. Die Strafbarkeit setzt ferner voraus, dass bei der Bezugsentscheidung eine berufsrechtliche Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit besteht. Dies ist jedenfalls bei Ärzten der Fall, da es ihnen Infos im Netz Den Gesetzentwurf finden Sie im Netz unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/ btd/18/064/1806446.pdf 6 news Mit dem geplanten „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ sollen ab 2016 Bestechung und Bestechlichkeit strafrechtlich verfolgt werden. nach dem Standesrecht nicht gestattet ist, sich für den Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten Vorteile zuwenden zu lassen. Zulässige Zuwendungen und Kooperationen Vorteile oder Zuwendungen, die ihren Grund ausschließlich in der Behandlung von Patienten oder anderen heilberuflichen Leistungen finden, erfüllen den Tatbestand allerdings nicht. Auch soweit Verdienstmöglichkeiten im Rahmen beruflich zulässiger Kooperationen eingeräumt werden, liegt keine Strafbarkeit vor. Denn die berufliche Zusammenarbeit ist gesundheitspolitisch gewollt und liegt auch im Interesse des Patienten. Zusammenfassung Das neue Antikorruptionsgesetz kann im Falle unzulässiger Zuwendungen durch oder an Ärzte und Kliniken zu sehr unangenehmen Folgen führen. Die Voraussetzungen der Strafbarkeit sind jedoch leider unkonturiert und schwer verstehbar. Sie sind auch stets im Zusammenspiel mit den berufs- und sozialrechtlichen Regelungen zu sehen. Es empfiehlt sich für Ärzte und Kliniken daher dringend, ab sofort etwaige Kooperationen, Zuwendungen oder sonstige Vereinbarungen mit anderen Gesundheits- Nr. 54 • Dezember 2015 einrichtungen anwaltlich überprüfen zu lassen. Denn jedes Strafverfahren gegen Ärzte, Kliniken oder Unternehmen zieht verheerende Konsequenzen nach sich. Insbesondere die damit verbundene Rufschädigung kann den Erfolg einer Klinik oder Gesundheitseinrichtung um viele Jahre zurückwerfen. Die Autorin Beate Bahner ist Fachbuchautorin und Inhaberin der Fachanwaltskanzlei BAHNER in Heidelberg. Als Fachanwältin für Medizinrecht vertritt sie Ärzte, Kliniken und Gesundheitseinrichtungen im gesamten Gesundheitsrecht. Weitere Informationen unter www.beatebahner.de Stichworte zur Korruption Gesetzgebungsverfahren Die Bundesregierung hat im Sommer 2015 einen Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vorgelegt. Mitte November wurde der Entwurf vom Bundestag in erster Lesung beraten. Ende des Jahres findet eine ExpertenAnhörung im Rechtsausschuss statt. Im Januar 2016 soll das Gesetz verabschiedet werden. Der Bundesrat stimmt Ende Februar über die Vorlage ab. Reha-Relevanz Dass Korruption auch im Bereich der medizinischen Rehabilitation ein Thema ist, zeigt eine Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die im Jahr 2012 im Auftrag des GKV-Spitzenverbands erstellt wurde. Der Studie zufolge soll jeder fünfte Reha-Anbieter schon einmal in der Situation gewesen sein, in der von ihm die Gewährung eines Vorteils erwartet wurde. Forderungen Die DEGEMED hat eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf vorgelegt. Darin fordert sie mehr Transparenz und Präzision bei der Ausgestaltung der strafrechtlichen Regelungen. Sozialrechtlich erlaubte und wirtschaftlich sinnvolle Kooperationen, wie sie in vielen Reha-Einrichtungen praktiziert werden, müssen ausreichend geschützt werden. Zudem sollten Leistungserbringer, die unmittelbar von der Straftat eines Wettbewerbers betroffen sind, berechtigt sein, einen Strafantrag zu stellen. Im aktuellen Gesetzentwurf ist dies nicht vorgesehen. Infos im Netz „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“? Lieber nicht. Nachbesserungen Während der Bundestagsdebatte Mitte November deutete sich an, dass es insbesondere mit Blick auf legale und gewollte Kooperationen noch Konkretisierungen geben werde. Leitfaden Für DEGEMED-Mitglieder bereitet der Verband bis zur Mitgliederversammlung im April einen Compliance-Leitfaden vor. Weitere Infos zum Gesetzesvorhaben gibt es auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmjv.de Die Stellungnahme der DEGEMED und ein Infoblatt zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen stehen zum Download unter www.degemed.de im Bereich „Politik und Positionen“ zur Verfügung. GKV-VERSORGUNGSSTÄRKUNGSGESETZ Stärkeres Wunschund Wahlrecht? Durch das am 23. Juli 2015 in Kraft getre- tene GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und dessen Änderung des § 40 SGB V ist das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten wieder in den Fokus gerückt. Anfang Oktober wies der Arbeitskreis Gesundheit e.V. in einer Fachinformation darauf hin, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts damit korrigiert werde. Der neue § 40 Abs. 2 SGB V ermögliche es Versicherten jetzt, bei ihrer Krankenkasse eine medizinisch geeignete Wunschklinik – gegebenenfalls gegen Übernahme von Mehrkosten – durchzusetzen. „Neu und bemerkenswert ist, dass entgegen der jüngsten Rechtsprechung des BSG der Versicherte keine Mehrkosten für seinen Klinikwunsch zu tragen hat, wenn er seine medizinisch geeignete Wunschklinik mit seiner persönlichen Lebenssituation, dem Alter, dem Geschlecht, der Familie sowie religiösen und weltanschaulichen Bedürfnissen begründen kann (§ 9 Abs. 1 S. 1 und 2 SGB IX)“, so der Arbeitskreis Gesundheit e.V. BSG entschied 2013 Das Bundessozialgericht hatte 2013 in zwei Entscheidungen (AZ: B 1 KR 12/12 R und B 1 KR 53/12R) das in SGB IX festgelegte Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl von Rehakliniken erheblich eingeschränkt. In den beiden Verfahren ging es darum, dass Patienten stationäre Reha-Maßnahmen durchgeführt hatten, die teurer waren als die von der Krankenkasse genehmigten und nun von der Kasse Kostenerstattung forderten. Dies wurde abgelehnt. news Nr. 54 • Dezember 2015 7 Was bringt das Bundesteilhabegesetz? Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz soll die unabhängige Beratung gestärkt werden. D as Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen in Deutschland ist groß, aber auch unübersichtlich. Und nicht immer bekommt jeder die Angebote, die er tatsächlich braucht. Denn Beratung anbietende Institutionen haben neben den Bedürfnissen der Ratsuchenden eigene Interessen im Blick. Das Bundesteilhabegesetz will die unabhängige Beratung stärken und besser an den individuellen Teilhabezielen der Menschen ausrichten. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Mitte Oktober tauschten Vertreter aus Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Politik im Berliner Kleisthaus ihre Erfahrungen aus und diskutierten mögliche Qualitätsstandards für eine unabhängige Beratung. Zu der Fachtagung hatte die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, geladen. Beratung an Teilhabezielen ausrichten Im Fokus der Diskussion standen die Finanzierung einer unabhängigen Beratung und die Qualifikation der beratenden Personen. Bentele bemängelte, dass sich Beratung derzeit stärker an Kosten als an Teilhabe und Selbstbestimmung orientiere. Sie regte an, Menschen mit Behinderung stärker in den Beratungsprozess einzubinden und Ausbildungsangebote so zu gestalten, dass sie beispielsweise auch für Menschen mit Lern- Gute Beratung soll künftig ins Gesetz. schwierigkeiten nutzbar sind. Ein konkretes Anforderungsprofil für die Beratenden gebe es aktuell noch nicht, informierte Dr. Rolf Schmachtenberg, Leiter der für das Teilhabegesetz zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Einbeziehung von Betroffenen sei jedoch angedacht. Auch plane der Bund, zusätzliche Mittel zum Aufbau einer unabhängigen Beratung bereitzustellen. Angebote der Reha-Träger verbessern Eine enge Anbindung der unabhängigen Beratung an die Reha-Träger ist Schmachtenberg zufolge nicht vorgesehen. Allerdings soll durch das Gesetz auch die Teilhabeberatung der Reha-Träger verbessert werden. Eine entsprechende Weiterentwicklung des SGB IX, das alle gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen umfasst, wird angestrebt. Das Bundesteilhabegesetz Mit dem Bundesteilhabegesetz soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessert werden. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und nach einem bundeseinheitlichen Verfahren personenbezogen ermittelt werden. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände sind in die Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes eingebunden. Der Referentenentwurf wird derzeit vom Bundesminis terium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet, ein Termin für die Veröffentlichung ist noch nicht bekannt. Das Bundesteilhabegesetz soll Ende 2016 in Kraft treten. Die Ziele des Bundesteilhabegesetzes hat das BMAS in einem Flyer zusammengefasst: www.bmas.de/ DE/Service/Medien/Publikationen/A762-fleyer-bundesteilhabegesetz.html DISKUSSIONSFORUM WWW.REHA-RECHT.DE Experten sind gefragt Im September 2015 hat die Deutsche Ver- einigung für Rehabilitation (DVfR) das neue Kooperationsprojekt „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts“ gestartet. Es soll die Vorbereitung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und die Reform des SGB IX als eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages unterstützen. Im „Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ unter www.reha-recht.de wird der erforderliche Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis im Rahmen eines sog. Monitoring-Prozesses organisiert. Die Ergebnisse werden u. a. in Form von Fachbeiträgen fortlaufend auf www.reha-recht.de 8 news veröffentlicht und können dort kommentiert und diskutiert werden, z. B. im Rahmen von Online-Expertenkonsultationen. Alle RehaAkteure und Interessierten, insbesondere behinderte Menschen und ihre Interessenvertreter, können sich am interaktiven Austausch beteiligen. Weitere Informationen gibt es unter www.reha-recht.de/monitoring Nr. 54 • Dezember 2015 Mitmachen im Netz Online-Diskussion im Februar 2016: Barrierefreiheit in der Arbeitswelt Mitmachen unter fma.reha-recht.de VERGÜTUNG Gutachter fordern drei Prozent mehr R und 930 Millionen Euro jährlicher Inves titionsbedarf in der Rehabilitation, erhöhte Personalkosten und ein größerer Aufwand bei Patientenversorgung und Verwaltung: Grund genug für die aktiva Beratung im Gesundheitswesen GmbH, auch in ihrem diesjährigen „Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ wieder eine höhere Vergütung zu fordern. „Die Ergebnisse zeigen, dass die Rehabilitationseinrichtungen auch für das Jahr 2016 in vielen wichtigen Bereichen mit Kos tensteigerungen rechnen müssen. […] Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Investitionsbedarfe in der Rehabilitation, die erstmalig auch durch eine bundesweite Befragung bestätigt wurden, empfiehlt der Gutachter eine Anhebung der Vergütungssätze Zur Person in Höhe der Veränderungsrate um 2,95 % für das Jahr 2016“, so das Gutachten. Bestätigung für gemeinsame Arbeit Das „aktiva-Gutachten“ wird jedes Jahr von der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Re- habilitation SGB IX (AG MedReha) in Auftrag gegeben. Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED, ist stolz auf die gemeinsame Arbeit der Verbände in der AG MedReha. „Auch in diesem Gutachten wird auf den hohen Investitionsbedarf in der Reha hingewiesen. Für mich ist das die Bestätigung unserer gemeinsamen Arbeit.“ Infos im Netz Das Gutachten steht auf der Website der DEGEMED unter „Aktuelles“ als PDF zum Download zur Verfügung. BFS-MARKTREPORT REHABILITATION Herausforderungen für die Zukunftssicherung Ein Beitrag von Jens Hayer, Bank für Sozialwirtschaft AG Die Rehabilitation machte mit rund 8,7 Mrd. Euro im Jahr 2013 nur etwa 2,8 Prozent der Gesamtausgaben im Bereich des Gesundheitswesens aus. Aufgrund des de- Was ist eigentlich …? Die Bank für Sozialwirtschaft AG Die Bank für Sozialwirtschaft AG konzentriert sich seit ihrer Gründung im Jahr 1923 ganz auf das Geschäft mit Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und anderen Organisationen aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Zu ihren Kundengruppen zählen u. a. ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Rehakliniken sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und des Bildungswesens. Bank für Sozialwirtschaft AG Wörthstraße 15-17, 50668 Köln, Tel. 0221 97356-0 www.sozialbank.de mografischen Wandels und eines sinkenden Erwerbspersonenpotenzials erfährt sie jedoch eine zunehmende Bedeutung als Teil der medizinischen Versorgungskette. Die Anbieter befinden sich dabei im Spannungsfeld zwischen der Erbringung einer qualitativ hochwertigen rehabilitativen Versorgung und knapper finanzieller sowie personeller Ressourcen. BFS analysiert Rehabilitationsmarkt Vor diesem Hintergrund gibt der im Januar 2016 erscheinende „BFS-Marktreport Rehabilitation: Die Konsolidierung des Marktes schreitet voran“ der Bank für Sozialwirtschaft AG einen detaillierten Überblick über die aktuellen Rahmenbedingungen, die Branchenstruktur, die wirtschaftliche Situation der Träger von stationären Einrichtungen sowie die Veränderungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation. Darüber hinaus stehen die zukünftigen Chancen und Herausforderungen für die Anbieter stationärer medizinischer Rehabilitationsleistungen im Fokus dieses Reports. Ein Bericht über die wesentlichen Ergebnisse folgt in der nächs ten Ausgabe der DEGEMED news. Der Autor Jens Hayer studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann Volkswirtschaftslehre an der Universität Köln. Seit 2005 ist er bei der Bank für Sozialwirtschaft AG im Bereich Research tätig. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf der Analyse der einzelnen Branchen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Unter anderem ist er Mitautor des BFS-Marktreports Pflege 2012 sowie des BFS-Marktreports Krankenhaus 2014. news Nr. 54 • Dezember 2015 9 Zurück in die Schule, zurück ins Leben Die Festveranstaltung „125 Jahre Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Baden-Württemberg“ stand unter dem Motto „Kinder-Reha sichert Lebensläufe“. Immer mehr Kinder mit Mehrfach- diagnosen Von Mitschülern gemobbt, dem Leistungsdruck nicht standgehalten, den Erwartungen nicht entsprochen – die meisten der jungen Bewohner der Kinder- und Jugendrehaklinik in Wangen wissen, wie sich das anfühlt. Sie kommen aus allen Regionen Deutschlands, viele von ihnen mit mehreren Diagnosen. Tendenz steigend. Die Zahlen der DRV zeigen: 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 3 und 17 Jahren sind übergewichtig, etwa ein bis zwei Schüler pro Klasse haben Asthma, 17 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 11 und 17 Jahren sind psychisch auffällig. Die Folgen sind vielseitig und reichen von Konzentrationsmangel über Schlafstörungen bis zu Fehlzeiten in der Schule, berichtete Dr. Dirk Dammann, Kinder- und Jugendpsychiater der Rehaklinik, bei einer Podiumsdiskussion Ende Oktober in Wangen. Die Diskussion war Teil der Festveranstaltung „125 Jahre gesetzliche Rentenversicherung in BadenWürttemberg“, die unter dem Motto „Kinder-Reha sichert Lebensläufe“ stattfand. Rund 300 Gäste waren der Einladung der DRV Baden-Württemberg ins Allgäu gefolgt, darunter die Landessozialministerin Katrin Altpeter, die Behindertenbeauftragte Verena Bentele und der Bundestagsabgeordnete Lothar Riebsamen (CDU). Dem Leistungsdruck in der Schule halten viele Kinder und Jugendliche nicht stand. Kinder mit Schulangst sind später oft arbeitslos „Trotz der alarmierenden Zahlen sind die Anträge auf Kinder- und Jugend-Reha seit Jahren rückläufig“, beklagt Hubert Seiter, Vorsitzender der Geschäftsführung der DRV Baden-Württemberg. Die Rentenversicherung hat ein Interesse an gesunden jungen Menschen, denn Kinder mit Schulangst oder Schulabbrecher sind später deutlich öfter arbeitslos. Um hier gegenzusteuern, plant die DRV Baden-Württemberg das Pilotprojekt „Medizinisch-schulisch orientierte Rehabilitation“ (MSOR), bei dem die Schulen stärker eingebunden werden. In Abstimmung mit der Heimatschule und den Eltern sollen Wege in Ausbildung oder Studium abgestimmt und die Eignung in der Rehaklinik erprobt werden. „Wir dürfen keinen einzigen Jugendlichen zurücklassen“, zeigt sich Seiter kämpferisch und fügt hinzu: „Wir wollen Lebensläufe sichern.“ Die DEGEMED als Mitbegründerin des Bündnisses Kinder- und Jugend-Reha unterstützt das Pilotprojekt der DRV. Beleghäusertagung mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Reha Um die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugend-Reha im Land ging es auch am Folgetag bei der Beleghäusertagung. Dabei wurden unter anderem Details einer MSOR und Rehabilitationsangebote bei Smartphone- und PC-Sucht in den Fachkliniken Wangen vorgestellt. Vertreter der DRV Baden-Württemberg sprachen über Vergütungsfragen, stellten aktuelle Antrags- und Bewilligungszahlen im Bereich der Sucht-Reha vor und informierten über die Entwicklungen auf dem Gebiet der medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR). Für Gesprächsstoff sorgte auch der im Sommer vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts. Ebenso wie die DEGEMED fordert auch die DRV Bund, dass für Rehabilitationsleistungen die Regelungen des Vergaberechts keine Anwendung finden dürfen. MSOR Die Podiumsdiskussion war Teil der Festveranstaltung in Wangen im Allgäu. 10 news Nr. 54 • Dezember 2015 MSOR steht für „Medizinisch-schulisch orientierte Rehabilitation“. Das Pilotprojekt der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg befindet sich derzeit in der Abstimmung und soll Anfang 2016 an den Start gehen. VERABSCHIEDUNG Der Lotse geht von Bord „Reha-Supermann“, so nannten sie ihn bei der Veranstaltung im Rahmen der Beleghäusertagung der DRV Baden-Württemberg in Wangen, wo Hubert Seiter im Kreis seiner Rehaklinik-Weggefährten verabschiedet wurde. Mehr als 30 Jahre war der 1950 in Backnang geborene studierte Jurist für die Deutsche Rentenversicherung in BadenWürttemberg aktiv. 2009 übernahm er den Vorsitz der Geschäftsführung, wurde zum Chef von 3.600 Beschäftigten und verantwortete seitdem den größten Haushalt nach dem der Landesregierung, aktuell rund 18 Milliarden Euro. Auch privat pro Reha Die Rehabilitation war Hubert Seiter stets ein Herzensanliegen. Für sie setzte er sich sowohl beruflich als auch ehrenamtlich ein. So brachte er als geschäftsführender Vorstand des Krebsverbandes BadenWürttemberg die familienorientierte Rehabilitation schwerstkranker Kinder und die Entwicklung des Landeskrebsregisters auf den Weg. 2008 rief er als passionierter Radfahrer die „Bäder- und Rehatour“ für Menschen mit und ohne Behinderung ins Leben. Zahlreiche Betroffene und Unterstützer radelten seitdem gemeinsam mit ihm durch das Land. Für sein Engagement wurde ihm 2014 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Ende 2015 verabschiedet sich Hubert Seiter nun in den Ruhestand. Hubert Seiter, Chef der DRV Baden- Württemberg, geht Ende 2015 in den Ruhestand. Das Bild links zeigt ihn bei der Bäder- und Reha-Radtour auf dem Tandem mit der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Verena Bentele. Die offizielle Verabschiedung aus dem Kreis der Ersten Direktoren und Chefs aller Rententräger findet am 11. Januar in Stuttgart statt. Für die Zukunft hat er sich schon einiges vorgenommen. „Ich werde sicherlich nicht nichts tun. Unter anderem werde ich mich ehrenamtlich für Behinderte engagieren“, so der 65-Jährige. Nicht nur in BadenWürttemberg, auch bei der DEGEMED wird man sicher gern von ihm hören. WISSENSCHAFT Patient forscht R eha-Forschung soll praxisnah sein, damit Rehabilitanden davon profitieren. Wie sich die Perspektiven der Betroffenen oder externer Berufsgruppen in die Forschung integrieren lassen, wurde Anfang November beim 16. Rehabilitationswissenschaftlichen Symposium in Halle (Saale) gezeigt. Betroffene bringen ihre Sicht ein In Halle stellten Wissenschaftler und Vertreter verschiedener Patienten- und Berufsgruppen ihre Projekte vor und zeigten auf, wie Betroffene in die Forschungsarbeit eingebunden werden. So befasst sich ein Forschungsprojekt an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) mit den Barrieren im Entlassungsprozess von Schlaganfallpatienten. Bei der Suche nach Wirkfaktoren wurde gezielt die Sicht von Vertretern nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe einbezogen. Bei einem anderen Projekt an der Was ist eigentlich …? Theorie und Praxis sollten in der Reha immer zusammen betrachtet werden. MLU werden mit Hilfe von Rheumapatienten Schulungen entwickelt, die Betroffene im Umgang mit der Krankheit in Beruf und Alltag unterstützen. Neben den Vorträgen tauschten die Referenten in Diskussionsrunden ihre Erfahrungen aus und erörterten Möglichkeiten und Grenzen der Inklusion. Das Rehabilitationswissenschaftliche Symposium Das jährlich stattfindende, gemeinsam von der Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (GfR) e.V., dem Forschungsverbund Rehabilitationswissenschaften Sachsen-Anhalt/Thüringen (SAT) und dem Rehabilitationswissenschaftlichen Verbund Berlin, Brandenburg und Sachsen (BBS) ausgerichtete Rehabilitationswissenschaftliche Symposium widmet sich aktuellen Themen der Rehabilitationswissenschaften und der Versorgung chronisch kranker Menschen. www.medizin.uni-halle.de news Nr. 53 • Oktober 2015 11 Therapie mit IT Ein Beitrag von Dr. Michael John, Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS, Berlin Die Telerehabilitation wird in der Versorgungsrealität ankommen: Zu dieser Einschätzung gelangen die Forscher des Fraunhofer-Instituts für Offene Kommunikationssysteme FOKUS in ihrem jüngst vorgelegten Bericht Telerehabilitation 2015. D er Bericht wendet sich an Kostenträger, Ärzte und Therapeuten, die sich für aktuelle Entwicklungen bei medizinischen Assistenzsystemen in der Rehabilitation, Nachsorge und Prävention sowie deren Einsatzmöglichkeiten interessieren. Dem Leser wird ein Überblick über relevante wissenschaftliche Untersuchungen und Veröffentlichungen zur kardiologischen, neurologischen und orthopädischen Telerehabilitation sowie weiteren Indikationen wie z. B. Atemwegserkrankungen geboten. Wichtige nationale und europäische Projekte werden vorgestellt. Diese liefern den Nachweis, dass die Telerehabilitation bereit für die breite Erprobung ist. Telerehabilitation aktiviert Patienten Telerehabilitation wird verstanden als die Durchführung von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik, um Rehabilitationsleistungen auch über bestehende räumliche und/oder zeitliche Distanzen hinweg anbieten zu können. Sie kennzeichnet sich vornehmlich durch eine Rehabilitation zu Hause am Bildschirm: Therapeuten begleiten per Fernbetreuung hohe Nutzerorientierung und einen unmittelbaren Bezug auf konkrete Behandlungssituationen. Der Einsatz von Telerehabilitationssystemen ergänzt und erweitert die ärztlichen bzw. therapeutischen Behandlungsprozesse. Hierdurch bieten sich für Kliniken sowie niedergelassene Ärzte und Therapeuten neue Möglichkeiten der Behandlung. Die Technik unterstützt dabei die am Behandlungsprozess beteiligten Personen. Ihr Einsatz wird aber maßgeblich von Ärzten und Therapeuten bestimmt und gesteuert. Wegen ihres Potenzials zum sektorenübergreifenden Einsatz und zur Vernetzung der Beteiligten können Telerehabilitationssysteme einen wertvollen Beitrag bei der Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung leisten. Dies gilt insbesondere, da die Telerehabilitation auf Grund ihrer hohen Patientenorientierung die Aktivierung und das Selbstmanagement der Patienten fördert. Weitere Studien erforderlich Neben dem Einsatzpotenzial der Telerehabilitation in der Gesundheitsversorgung werden in dem Bericht ebenso bestehende Hemmnisse und zukünftige Herausforderungen thematisiert. Unbestritten bedarf es weiterer Studien, um insbesondere gesundheitsökonomische Aspekte vertieft zu untersuchen und im Sinne der Evidenzbasierung weitere Nachweise für die medizinische Wirksamkeit der Telerehabilitation Infos im Netz Über das Internet bekommt der Patient Trainingsanweisungen wie in der Klinik. 12 news Nr. 54 • Dezember 2015 Der Bericht kann abgerufen werden unter: https://www.fokus.fraunhofer.de/ go/bericht zu liefern. Dringliche Fragen beziehen sich auf die Kosteneffektivität telerehabilitativer Ansätze, die Ermittlung besonders geeigneter Patientengruppen, die Verzahnung mit den etablierten konventionellen Behandlungsszenarien und die Unterstützung standardisierter und leitlinienkonformer Behandlungsprozesse. Vor dem Hinter grund des demografischen Wandels und der zu erwartenden Zunahme an Reha-Fällen wird Telerehabilitation innerhalb der kommenden drei Jahre in der Versorgungsrealität ankommen. Info Der Autor Dr. Michael John ist stellvertretender Abteilungsleiter des Kompetenzzentrums E-HEALTH im Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS, Berlin. INFORMATIONSAUSTAUSCH Reha-Grüße nach Moskau Das Interesse am deutschen Reha-System war groß: Rund 20 Hospitanten des Berliner Koch-Metschnikow-Forums (KMF) informierten sich aus erster Hand. I nformationen aus erster Hand zum Deutschen Reha-System gab es Ende Oktober für die russischen Hospitanten des Berliner Koch-Metschnikow-Forums (KMF). Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED, und Prof. Heinz Völler, Ärztlicher Direktor und Abteilungsleiter der Kardiologie der „Klinik am See“ sowie Professor für Rehabilitationswissenschaften an der Universität Potsdam, sprachen vor rund 20 interessierten Fachärzten. „Wir freuen uns, zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit unserer beiden Länder auf dem Gebiet der Rehabilitation beitragen zu können“, so Christof Lawall. „Seitens der russischen Ärzteschaft besteht großes Interesse am deutschen Reha-System“, erläuterte Prof. Heinz Völler, „ich habe medizinische Fragestellungen und Fallbeispiele erläutert sowie von einzelnen Forschungsvorhaben aus der Rehabilitation berichtet.“ Die DEGEMED beteiligt sich am KMF an der Aus- und Fortbildung russischer Fachärzte, um Wissen über das deutsche Reha-System weiterzugeben. ENTLASSMANAGEMENT Ende ohne Schrecken Was ist eigentlich …? Das Koch-Metschnikow-Forum (KMF) Das Koch-Metschnikow-Forum (KMF) ist eine deutsch-russische Wissenschaftsorganisation zur Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Gesundheitswesen in praktisches Handeln. Entstanden als Initiative des Petersburger Dialogs (PD), arbeitet das Forum in Abstimmung mit den Gesundheitsministerien der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation im Rahmen der Modernisierungspartnerschaft Deutschland/Russland. Ziel der Aktivitäten des KMF ist, einen Beitrag zur Angleichung des Russischen Gesundheitswesens an das Niveau der EU zu leisten. www.koch-metschnikow-forum.de Zum 1. Juli 2015 ist das GKV-Versorgungs- stärkungsgesetz (GKV-VSG) in Kraft getreten. Dem Gesetz zufolge können Verbände der Krankenkassen mit den Verbänden der Reha-Leistungserbringer Rahmenvereinbarungen zum Entlassmanagement abschließen. Im November hat der GKV-Spitzenverband einen ersten Entwurf vorgelegt und mit den Vertragspartnern diskutiert. Bessere Anschlussversorgung Das Entlassmanagement soll die Anschlussversorgung nach stationären Rehabilitationsleistungen verbessern. Dazu gehört beispielsweise die Organisation einer medizinischen oder pflegerischen Anschlussversorgung, Unterstützung beim Beantragen von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse oder das Absprechen von Terminen mit anderen Leistungserbringern. Neu ist zudem das Recht der Reha-Einrichtungen, Leistungen nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V wie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege zu verordnen. Re- habilitanden sollen künftig einen Anspruch auf Entlassmanagement gegenüber ihrer Reha-Einrichtung haben. Angaben zu Mehraufwand und Vergütung fehlen Die DEGEMED unterstützt das Anliegen der Rahmenvereinbarung, die Versorgung der Patienten zu verbessern. Allerdings fehlen aus Sicht der DEGEMED konkrete Angaben zum tatsächlichen Mehraufwand und zur Vergütung. Das nächste Treffen der Vertragspartner ist im Januar geplant. Infos im Netz Infos zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz finden Sie im Themenbereich unter www.bmg.bund.de news Nr. 54 • Dezember 2015 13 AUSZEICHNUNG Oscar geht wieder nach Köln DEGEMED-GESCHÄFTSSTELLE Neue Referentin Bei der neunten Verleihung der Klinik Awards am 11. November in Berlin hat die Dr. Becker Klinikgruppe erneut den „Oscar der Klinikbranche“ gewonnen. Ausgezeichnet wurde die Gruppe gleich in zwei Kategorien. Mit den Dr. Becker Zukunftsdialogen gewann sie die Trophäe für die „Beste interne Kommunikation“. Mit ihrem Konzept für eine erfolgreiche HR-Kommunikation (Human Resources) gewann sie in der Kategorie „Bestes Personalmarketing“. Damit setzte sich die Dr. Becker Klinikgruppe bereits zum vierten Mal im Wettbewerbdurch. Weitere Informationen zum KlinikAward 2015 gibt es unter www.klinikaward.org Zahlen helfen uns, die Wirklichkeit zu erkennen. Wenn wir etwas wiegen, messen oder zählen können, entsteht dabei ein Bild im Kopf und wir trauen uns ein Urteil zu. Nicht immer liegen wir dabei richtig. Das liegt nur zum Teil an den Zahlen selbst. Unsere Rubrik „Die (Reha-)Welt in Zahlen“ stellt Zahlen ohne Kommentar zusammen, die uns in den letzten Wochen begegnet sind. Manche Zahlen verblüffen oder ärgern, andere erregen Widerspruch. Allen ist aber gemeinsam: Sie haben etwas mit Reha zu tun und wurden bereits veröffentlicht. Seit dem 1. Oktober unterstützt Antje Schmilgus als Referentin die Geschäftsstelle der DEGEMED. Frau Schmilgus ist gelernte Sozialversicherungsfachangestellte und hat während ihrer Ausbildung und Tätigkeit bei einer Krankenkasse Erfahrungen in der Rehabilitation gesammelt. Nach ihrem Studium der Politikwissenschaft war Frau Schmilgus im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für verschiedene Verbände tätig. Zuletzt hat sie als Pressesprecherin beim Freien Verband Deutscher Zahnärzte gearbeitet. Sie wird die DEGEMED bei der Politikberatung und Veranstaltungskonzeption unterstützen. Privat ist Frau Schmilgus begeisterter Fußballfan und regelmäßig im Stadion anzutreffen. Außerdem geht sie gern Schwimmen, interessiert sich für Fotografie und Städtereisen. Die (Reha-)Welt in Zahlen Rehabilitationsbetten in privaten Vorsorge- und Rehaeinrichtungen 2014 (Quelle: Statistisches Bundesamt) Anteil der fünf größten Betreiber bzw. Unternehmensverbünde an den von privaten Einrichtungen vorgehaltenen Rehabilitationsbetten (Quelle: Reha-Kliniken in Deutschland: Immobilien- und Investmentmarktbericht 2015) Anteil der Frauen an Mitarbeitenden im Gesundheitswesen in Deutschland (Quelle: PwC, Studie „Frauen in der Gesundheitswirtschaft“) Anteil der Frauen in der TOP-Führungsebene im Gesundheitswesen in Deutschland (Quelle: PwC, Studie „Frauen in der Gesundheitswirtschaft“) Verhältnis Pflegekräfte zu Patienten auf allgemeinen Stationen in deutschen Kliniken (Quelle: f&w, Ausgabe 9/2015) 29 % 75 % 15 % 1:10 Verhältnis Pflegekräfte zu Patienten auf allgemeinen Stationen in US-amerikanischen Kliniken (Quelle: f&w, Ausgabe 9/2015) 1:4 bis 1:6 Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben in Deutschland im Jahr 2013 (Quelle: Statistisches Bundesamt) 3.910 Euro Patientinnen und Patienten, die 2013 eine stationäre Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung in Anspruch nahmen (Quelle: Statistisches Bundesamt) 14 109.278 news Nr. 54 • Dezember 2015 1,96 Millionen Nationale Präventionskonferenz gestartet Ende Oktober hat sich die Nationale Präventionskonferenz (NPK) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Spitzenorganisationen von Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung konstituiert. Damit ist auch der Startschuss für eine nationale Präventionsstrategie gefallen, die von diesem neu gegründeten Gremium entwickelt wird. Neben den vier Sozialversicherungen als Träger wirken mit beratender Stimme auch Vertreterinnen und Vertreter von Bundesund Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden, Bundesagentur für Arbeit, Sozialpartnern, Patientinnen und Patienten sowie der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung in der Nationalen Präventionskonferenz mit. Diese wurde mit dem Präventionsgesetz im Juli dieses Jahres auf den Weg gebracht. Die Nationale Präventionskonferenz wird im Abstand von vier Jahren (erstmals 2019) einen trägerübergreifenden Präventionsbericht vorlegen, der die Öffentlichkeit und die politischen Entscheidungsträger über den Stand von Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland informiert sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung dieser Bereiche abgibt. Die Vertreter der nationalen Präventionskonferenz bei ihrem ersten Treffen im Oktober „M it der Nationalen Präventionskonferenz wird ein Abstimmungs- und Kooperationsgremium geschaffen, das für die in Deutschland wesentlich für Prävention und Gesundheitsförderung Verantwortlichen eine wichtige Plattform für wechselseitige Information und trägerübergreifende Zusammenarbeitet bietet.“ Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung „D ie Krankenkassen unterstützen Kitas, Schulen, Betriebe und andere Einrichtungen seit Jahren bei Präventionsmaßnahmen. Dabei sind wir aber darauf angewiesen, dass die Träger der Lebenswelten und politisch Verantwortlichen bereit sind, solche Maßnahmen aktiv zu fördern und sich mehr als bisher auch finanziell in diesen Prozess einzubringen.“ Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes Was ist eigentlich …? Die Nationale Präventionskonferenz „Aufgabe der Nationalen Präventions- konferenz wird es sein, die entsprechenden strategischen Weichenstellungen vorzubereiten und immer wieder auch neue Impulse in den gesellschaftlichen Diskurs einfließen zu lassen.“ Gundula Roßbach, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund Die Nationale Präventionskonferenz hat die Aufgabe, eine nationale Präventionsstrategie mit gemeinsamen Zielen, Handlungsfeldern, zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen sowie Dokumentations- und Berichtspflichten zu erarbeiten und laufend fortzuschrei- ben. Diese werden in bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen für die lebensweltbezogene Prävention und Gesundheitsförderung beschrieben. Die Empfehlungen werden erstmals bis zum 31. Dezember 2015 erstellt. www.gkv-spitzenverband.de news Nr. 54 • Dezember 2015 15 TERMINE UND VERANSTALTUNGEN Know-how aus der Praxis für die Praxis F achtagung: Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation am 25.01.2016 in Berlin Die eintägige Fachtagung bietet Ärzten und anderen leitenden Mitarbeitern von RehaEinrichtungen Orientierung bei der Erstellung des E-Berichts für die verschiedenen Leistungsträger, Informationen zum Entlass-Management der GKV und wertvolle Hinweise zur weiteren Verwendung. Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr! F achtagung: Zugang in die Rehabilitation am 28.01.2016 in Berlin Der barrierefreie Zugang zur medizinischen Rehabilitation ist für bestimmte Patientengruppen besonders wichtig. Wie kann für alle eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt werden? Diese und weitere Fragen werden in dieser Fachtagung erörtert. Sie ist eine gemeinsame Veranstaltung von DEGEMED und DVSG und richtet sich an Sozialdienste im Gesundheitswesen und Mitarbeiter von Reha-Einrichtungen. T raining: Arbeitstechniken am 11./12.02.2016 in Berlin Steigendes Arbeitsvolumen wird von den meisten Personen mit steigender Anstrengung beantwortet. Doch das ist keine dauerhafte Antwort! Stattdessen können intelligente Selbstorganisation und rationelle Arbeitsprozesse ein perfektes Ergebnis sichern – und die Freude am eigenen Erfolg! Mit den Tools des modernen ProzessManagements lassen sich überflüssige Arbeitsschritte und Ressourcen-Verschwendung rasch erkennen und beseitigen. Das Training richtet sich an alle, die Interesse daran haben, Prozesse im Arbeitsalltag zu optimieren. D tionen zur Evidenz, Qualität und zu den Perspektiven der Bewegungstherapie im Spannungsfeld der Verhaltensinterventionen. Sie vertieft den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Die Zielgruppe sind ärztliche Leiter, Sportmediziner, Sportund Bewegungstherapeuten sowie Physiotherapeuten von Reha-Einrichtungen. S eminar: Rechtliche Aspekte von Risiko- und Hygienemanagement in RehaKliniken am 08.03.2016 in Berlin Das Seminar befasst sich mit den Grundzügen der Arzthaftung bei Hygienefehlern und geht dabei näher auf Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht ein. Außerdem werden die Grundlagen des Hygienemanagements beleuchtet, so z. B. die Anforderungen in den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen sowie die personellen Voraussetzungen zur Infektionsprävention. Zielgruppe sind Geschäftsführer, Verwaltungsleiter, QMB, Chef- und Abteilungsärzte sowie Hygienebeauftragte. Alle Termine der DEGEMED-Veranstaltungen für das Jahr 2016 finden Sie auf dem Jahresflyer 2016 auf unserer Website. iskussionsforum von BV Geriatrie Die DEGE MED und DEGEMED: „Was bringen die DEGELanMED-Mitgl ied werde n! desschiedsstellen nach § 111 b SGB V?“ im Rahmen des Reha-Wissenschaftlichen Kolloquiums vom 29.02.– 02.03.2016 in Aachen Das Diskussionsforum gibt einen Überblick über die Ausgestaltung der Schiedsstellen in den Ländern und analysiert die aktuelle Schiedsstellenpraxis. Das Diskussionsforum untersucht außerdem die Auswirkung von Schiedsstellenverfahren auf die kurzund mittelfristige Belegungssituation der Veransta lter beteiligten Reha-Einrichtungen. Die Deutsch e Gesellscha on e.V. ist ft für Medizi ein Spitzen nische Reh verband der abilitatilitation in Deutschland medizinisc hen Rehabi. Die DEGEM ED setzt sich Fachverba als indikat nd mit eine ionsübergre r klaren Qua ifender Markenke litätsorient rn für die Interessen ierung als stationären der Leistun und ambul gserbringe anten me ein. r der dizinischen Rehabilitat ion Die DEGEM ED ist offe n für alle Bet Rechtsform reibermode en von Reh lle und abilitations Mitglieder einrichtung n zählen priv en. Zu den ate, freigem lich betrieb einnützige ene Einrich und öffenttungen. Die DEGEM ED ist ein Direktverba ben direkte nd. Alle Mit n Zugang glieder hazu Gremie können so n und Arb unmittelbar eitskreisen an der Me strategisch und inungsbildu en Ausrich ng und der tung des Verbandes mitwirken. Die DEGEM ED ist seit 1997 mit managem dem interne ent nach DEGEMED ® n Qualität bei der Zer sVorreiter und tifizierung Marktführ von Rehabil Das Zertifiz er itationseinr ierungsver ichtungen. fahren bas und entspr iert auf DIN icht den Vor EN ISO 900 gaben der schaft für 1 Bundesarb Rehabilitat eitsgemeinion (BAR). Fachtagung: Profitieren Sie von den zahlreichen praktische n Vorteile • vergüns n: tigte Zertifiz ierung nac • kostengün h DIN EN stige Sch ISO 9001 ulungen und politischen Fortbildung und fachsp en zu rehaezifischen lichen Änd Fragen sow erungen ie gesetz• schnelle Information en zu den in der Reh neuesten abilitation Veränderu • wertvoller ngen Erfahrungs austausch z. B. bei Arb durch Ver eitskreisen netzung, • öffentlic und Experte hkeitswirks nrunden ame Darstel verbandse lung von Pro igenen New jekten im • wirksam sletter und e Vertretung im Interne t gemeinscha politischer ftlicher Anl Ebene iegen auf • wertvolle Kontakte zu Entsch Wirtschaft eidern in und bei Leis Politik, • Unterstütz tungsträg ern ung bei rec htlichen Fra • günstig e Konditio gestellunge nen durch n der Bescha Rahmenve ffung extern reinbarung er Produk Dienstleis en bei te oder tungen Sie haben Interesse an einer Mit DEGEMED? gliedschaf Für weiterf t in der ührende Info Sie sich ger rmationen n an die Ges wenden Rufen Sie chäftsstelle uns an ode der DEGEM r schreiben ED. Sie uns eine E-Mail. Kontakt Deutsche Gesellscha ft für Medizinisc he Rehabil itation e.V. Fasanenst raße 5 10623 Ber lin Tel.: 030 284 496-6 Fax: 030 284496-70 E-Mail: deg emed@deg emed.de Internet: ww w.degeme d.de Bewegungstherapie in der medizinischen Rehabilitation am 03.03.2016 in Köln Die Fachtagung bietet aktuelle InformaDEGEMED e.V. Fasanenst raße 5 10623 Ber lin 16 Tel.: 030 284 496-6 Fax: 030 284496-70 E-Mail: deg emed@deg emed.de Internet: ww w.degeme d.de news Nr. 54 • Dezember 2015 Veranstal tung im Jahr 20 en 16 Seminare und Tagu ngen der DEGEMED Deutsche Gesellsch aft für Medizinis che Reha bilitation e.V. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und zur Anmeldung erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der DEGEMED: Tel.: 030 284496-6 E-Mail: [email protected] oder im Internet unter www.degemed.de Impressum DEGEMED Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. Vorstand: Prof. Bernd Petri (Vorsitzender) Dr. Constanze Schaal (1. stellv. Vorsitzende) Thomas Bold Horst Gollée Thomas Heiming Ricarda Lorenz Dr. André M. Schmidt Petra Schraml-Dussle Geschäftsführer: Christof Lawall (V.i.S.d.P.) Fasanenstraße 5, 10623 Berlin Tel.: 030 284496-6, Fax: 030 284496-70 E-Mail: [email protected] Internet: www.degemed.de Realisation: müller:kommunikation Eichhoffstr. 36, 44229 Dortmund Tel.: 0231 477988-30 www.muellerkom.de Redaktionsschluss: 28.11.2015 Fotos: S. 1: © akf - Fotolia.com; Fahne: © somartin - Fotolia.com • S. 4: © Robert Kneschke - Fotolia. com • S. 6: © megaflopp - Fotolia.com • S. 7: © zahar2000 - Fotolia.com • S. 8: © Photographee. eu - Fotolia.com • S. 9: © Gina Sanders - Fotolia. com; Jens Hayer, Bank für Sozialwirtschaft • S.10 © BillionPhotos.com - Fotolia.com • S. 11: Hubert Seiter, beide Fotos © Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg; © h_lunke - Fotolia.com • S. 12: Fraunhofer FOKUS/Matthias Heyde • S. 13: © ra2 studio - Fotolia.com • S. 14: Dr. Becker Klinikgruppe • S. 15 Gruppenfoto: GKV-Spitzenverband, Fotografin: Andrea Katheder www.andreakatheder. de; Dr. Walter Eichendorf © Stephan Floss/DGUV; Gundula Roßbach, Bildarchiv DRV Bund/Chaperon; Gernot Kiefer: GKV-Spitzenverband • S. 16: © Romolo Tavani - Fotolia.com Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Autoren wieder.
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