§§ Gesetzgebung ist im modernen Staat eine zentrale Staatsfunktion. Gesetze §§ Die DGG erfüllt ihre Aufgaben, indem sie §§ Die DGG veröffentlicht Ergebnisse ihrer regeln Arbeit in der „Zeitschrift für Gesetzgebung“. unser Leben. Gute Gesetze können eine - gerechte Sozialordnung fördern, schlechte aktuellen Themen ausrichtet, wie z.B. die der verfehlen Europäische der Parlamentsrecht“ beteiligt. Die DGG arbeitet überflüssigen Kosten und erschweren es Gesetzgebung, Medien und Gesetzgebung eng mit ihren Schwesterorganisationen in dem Bürger, sein Recht zu finden. sowie Gesetzesfolgenabschätzung Österreich, ihre Absichten, führen zu öffentliche Vortragsveranstaltungen Gesetzgebung, Kosten zu Vorstandsmitglieder sind an der Herausgabe Schriftenreihe Schweden §§ Die DGG setzt sich für eine Verbesserung - häufig zum Berliner Forum einlädt, bei der Rechtssetzung in Bund, Ländern und denen im kleineren Kreis konkrete Gesetz- Gemeinden ein. Sie vereint Abgeordnete, gebungsvorhaben Ministerialbeamte, Themen diskutiert werden Hochschullehrer, oder rechtspolitische Spanien, und (EAL) zur Stärkung Zusammenarbeit Mitglieder, gesellschaftlichen Gesetzgebung. Gruppen, Europäischen Sie ergriff 1991 die Initiative zur Gründung - im Gespräch mit staatlichen Stellen und staatsbürgerlichem anderen Schweiz, Ländern zusammen. Angehörige weiterer Berufsgruppen sowie aus der zum der „European Association of Legislation“ Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, die „Beiträge wie dem der im europäischen Bereich der Gesellschaft für Engagement an einer kritischen Überprüfung Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dem und Bundesverband der Deutschen Industrie Die (BDI) oder der Bundesrechtsanwaltskammer Gesetzgebung wird jährlich zusammen mit (BRAK) festzustellen versucht, was von ihrer Partnergesellschaft Gesellschaft für einem „guten Gesetz“ erwartet wird. Effizienz in Staat und Verwaltung (GFE) auf konstruktiven Veränderung der Gesetzgebung interessiert sind. §§ Sich für bessere Gesetze einzusetzen, kann nicht allein Aufgabe der Juristen sein. Alle Wissenschaften müssen beteiligt sein. §§ Die DGG meldet sich auch kritisch und Und natürlich kann und sollte jedermann konstruktiv öffentlich zu Wort in Fragen mittun, denn jeder ist Gesetzesadressat. „guter Gesetzgebung“, etwa mit dem jüngst ins Leben gerufenen „Preis für §§ Den Aufruf zur Gründung der DGG (1987) hervorragende Akte auf dem Gebiet der haben Gesetzgebung“, über fünfzig bekannte Politiker, Beamte, Hochschullehrer unterzeichnet. der im Jahr 2009 zum zweiten Mal vergeben wurde. Deutsche der Fach- und Kongressmesse „Moderner Staat“ in Berlin vertreten. §§ Die DGG ist ein gemeinnütziger Verein. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und einen Beirat, der den Vorstand in grundsätzlichen Fragen berät. Kontakt: Deutsche Gesellschaft für Dem Vorstand gehören an: Gesetzgebung Dr. Günter Krings, MdB (Vorsitzender), Herbert Helmrich, Minister a. D. (Stellv. Vorsitzender), Dr. (Schatzmeister), Jürgen Dr. Bornecke Ortlieb Fliedner (Rechtsanwalt), Rainer Funke (Justiziar der FDP-Bundestagsfraktion), Prof. Dr. Dieter Grimm (Richter e. V. Dr. Günter Krings, MdB Leipziger Str. 3-4 10117 Berlin am Bundesverfassungs- gericht a. D.), Prof. Heinrich A. GroßeSender (Konsul), (Ministerialrat), Thomas Dr. Hadamek Jürgen Hensen (Präsident des Bundesverwaltungsamtes), Fritz Rudolf Körper, MdB (Stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion), Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier (Präsident des Bundesverfassungsgerichts), Röttgen Dr. Norbert (Bundesumweltminister), Bertold Welling (BDI), Prof. Dr. Ulrich Karpen (Ehrenvorsitzender) Tel: (+49) 0 30 227 73059 Fax: (+49) 0 30 227 76058 Web: www.dggev.de Mail: [email protected] Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung e. V. (DGG) www.dggev.de
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