§§§ Gesetzgebung ist im modernen Staat eine zentrale

§§ Gesetzgebung ist im modernen Staat eine
zentrale
Staatsfunktion.
Gesetze
§§ Die DGG erfüllt ihre Aufgaben, indem sie
§§ Die DGG veröffentlicht Ergebnisse ihrer
regeln
Arbeit in der „Zeitschrift für Gesetzgebung“.
unser Leben. Gute Gesetze können eine
-
gerechte Sozialordnung fördern, schlechte
aktuellen Themen ausrichtet, wie z.B. die
der
verfehlen
Europäische
der
Parlamentsrecht“ beteiligt. Die DGG arbeitet
überflüssigen Kosten und erschweren es
Gesetzgebung, Medien und Gesetzgebung
eng mit ihren Schwesterorganisationen in
dem Bürger, sein Recht zu finden.
sowie Gesetzesfolgenabschätzung
Österreich,
ihre
Absichten,
führen
zu
öffentliche
Vortragsveranstaltungen
Gesetzgebung,
Kosten
zu
Vorstandsmitglieder sind an der Herausgabe
Schriftenreihe
Schweden
§§ Die DGG setzt sich für eine Verbesserung
- häufig zum Berliner Forum einlädt, bei
der Rechtssetzung in Bund, Ländern und
denen im kleineren Kreis konkrete Gesetz-
Gemeinden ein. Sie vereint Abgeordnete,
gebungsvorhaben
Ministerialbeamte,
Themen diskutiert werden
Hochschullehrer,
oder
rechtspolitische
Spanien,
und
(EAL)
zur
Stärkung
Zusammenarbeit
Mitglieder,
gesellschaftlichen
Gesetzgebung.
Gruppen,
Europäischen
Sie ergriff 1991 die Initiative zur Gründung
- im Gespräch mit staatlichen Stellen und
staatsbürgerlichem
anderen
Schweiz,
Ländern zusammen.
Angehörige weiterer Berufsgruppen sowie
aus
der
zum
der „European Association of Legislation“
Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden,
die
„Beiträge
wie
dem
der
im
europäischen
Bereich
der
Gesellschaft
für
Engagement an einer kritischen Überprüfung
Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dem
und
Bundesverband der Deutschen Industrie
Die
(BDI) oder der Bundesrechtsanwaltskammer
Gesetzgebung wird jährlich zusammen mit
(BRAK) festzustellen versucht, was von
ihrer Partnergesellschaft Gesellschaft für
einem „guten Gesetz“ erwartet wird.
Effizienz in Staat und Verwaltung (GFE) auf
konstruktiven
Veränderung
der
Gesetzgebung interessiert sind.
§§ Sich für bessere Gesetze einzusetzen,
kann nicht allein Aufgabe der Juristen sein.
Alle Wissenschaften müssen beteiligt sein.
§§ Die DGG meldet sich auch kritisch und
Und natürlich kann und sollte jedermann
konstruktiv öffentlich zu Wort in Fragen
mittun, denn jeder ist Gesetzesadressat.
„guter Gesetzgebung“, etwa mit dem jüngst
ins
Leben
gerufenen
„Preis
für
§§ Den Aufruf zur Gründung der DGG (1987)
hervorragende Akte auf dem Gebiet der
haben
Gesetzgebung“,
über
fünfzig
bekannte
Politiker,
Beamte, Hochschullehrer unterzeichnet.
der im Jahr 2009 zum
zweiten Mal vergeben wurde.
Deutsche
der Fach- und Kongressmesse „Moderner
Staat“ in Berlin vertreten.
§§ Die DGG ist ein gemeinnütziger Verein.
Die
Mitgliederversammlung
wählt
den
Vorstand und einen Beirat, der den Vorstand
in grundsätzlichen Fragen berät.
Kontakt: Deutsche Gesellschaft für
Dem Vorstand gehören an:
Gesetzgebung
Dr. Günter Krings, MdB (Vorsitzender),
Herbert Helmrich, Minister a. D. (Stellv.
Vorsitzender),
Dr.
(Schatzmeister),
Jürgen
Dr.
Bornecke
Ortlieb
Fliedner
(Rechtsanwalt), Rainer Funke (Justiziar der
FDP-Bundestagsfraktion), Prof. Dr. Dieter
Grimm (Richter
e. V.
Dr. Günter Krings, MdB
Leipziger Str. 3-4
10117 Berlin
am Bundesverfassungs-
gericht a. D.), Prof. Heinrich A. GroßeSender
(Konsul),
(Ministerialrat),
Thomas
Dr.
Hadamek
Jürgen
Hensen
(Präsident des Bundesverwaltungsamtes),
Fritz
Rudolf
Körper,
MdB
(Stellv.
Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion),
Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier (Präsident des
Bundesverfassungsgerichts),
Röttgen
Dr.
Norbert
(Bundesumweltminister),
Bertold
Welling (BDI), Prof. Dr. Ulrich Karpen
(Ehrenvorsitzender)
Tel: (+49) 0 30 227 73059
Fax: (+49) 0 30 227 76058
Web: www.dggev.de
Mail: [email protected]
Deutsche Gesellschaft
für Gesetzgebung e. V.
(DGG)
www.dggev.de