Invest Das Thema Arbeit. Immer wieder umstritten sind Abzüge bei Weiterbildung. Ebenso die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen. Oder die Abzüge für das Büro zu Hause. Viele dieser Fragen werden nun geklärt. Arbeitsweg mit öV Primär können Kosten für den öffentlichen Verkehr abgezogen werden. Abos der ersten Klasse sind zu belegen. Kosten für Autofahrten sind nur abzugsfähig, wenn unter anderem die Reisezeit um eine Stunde pro Tag verkürzt wird. Wer Kosten für das Auto abziehen will, kann nicht auch noch das GA gel- 41 tend m achen. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Abzüge massiv zu verringern. Abziehen: Wiedereinstieg Wiedereinstiegskosten sind Kosten, die eine steuerpflichtige Person aufwenden muss, um nach längerer Zeit wieder im seinerzeit erlernten und ausgeübten Beruf tätig zu wer- • 42 03/2012 BILANZ Invest Steuern den. Die in der Steuerperiode des beruflichen Wiedereinstiegs angefallenen Kosten können abgezogen werden. Nicht abziehen: Aus43 bildung Auslagen für eine Ausbildung, die zum Aufstieg in eine vom bisherigen Beruf eindeutig zu u nterscheidende höhere Berufsstellung oder zum Umstieg in einen anderen Beruf dienen, können nicht abgezogen werden. Die Abgrenzung zur Weiterbildung ist oft umstritten. Abzugsfähige Bil44 dungskosten Zu den abzugsfähigen Kosten gehören (unter anderen): – Kurs-, Prüfungsgebühren, – Kosten für Kursmaterialien (Unterlagen, Bücher usw.), – Reisekosten, – Kosten für Unterkunft und Verpflegung, – Fahrkosten am Kursort. sen für die berufliche Tätigkeit verwendet werden können. Die Aufwendungen für Anwaltsprüfung und eine Dissertation nach abgeschlossenem Studium gelten als abziehbare Weiterbildungskosten. Klarheit bietet ein Merkblatt aus Zürich, zu finden im Steuerdossier unter www.bilanz.ch. Weltreise im Winter 47 Eine berufliche Auszeit für einen längeren Auslandaufenthalt sollte am besten über den Jahreswechsel genommen werden. So kann in beiden Jahren ein Lohnausfall geltend gemacht werden. Die tieferen Einkommen führen wegen der verminderten Progression zu erheblichen Steuereinsparungen. Bsp. Lediger, Kanton Zürich, in Franken: Einkommen Steuerbelastung Einkommen Abziehen: Weiterbil45 dung Nur bei einer Weiterbildung, die zur Sicherung der vom Steuerpflichtigen erreichten beruflichen Stellung oder zum Aufstieg in eine gehobenere Stellung im angestammten Beruf dienten, dürfen die Kosten abgezogen werden. Die so erworbenen Kenntnisse müs- Steuerbelastung Jahr 1 Jahr 2 80 000 40 000 8 092 2 991 60 000 60 000 4 900 4 900 Differenz 1 283 Quelle: ESTV Abziehen: Umschulung Wegen Betriebsschliessung oder nach einem Unfall kann eine Umschulung nötig sein, um eine 48 Mehrteilige Kadervorsorge Bei versicherten Einkommen ab 130 000 Franken sind der beruflichen Vorsorge fast keine Grenzen mehr gesetzt. Mit spezifischen Vorsorgeplänen können Kaderleute in mehreren Vorsorge plänen sparen. Bei der Pensionierung können die einzelnen Gefässe gestaffelt bezogen werden. Durch die tiefere Progression ist die Steuerbelastung tiefer. 46 Bezug einmalig Bezug gestaffelt Jahr 1 Basisvorsorge 1 600 000 Jahr 2 Zusatzvorsorge 350 000 Freizügigkeits-Einrichtung Steuern Einsparung Quelle: VermögensZentrum BILANZ 03/2012 Jahr 3 1 000 000 250 000 265 300 135 300 22 400 92 800 14 800 neue berufliche Tätigkeit auszuüben. Die Kosten dafür dürfen abgezogen werden. Mitarbeiteroptionen 49 ausüben Ab kommendem Jahr werden Mitarbeiteroptionen, die nicht börsenkotiert und gesperrt sind, erst besteuert, wenn sie ausgeübt werden, und nicht mehr zum Zeitpunkt des Erwerbs. Damit werden Kapitalgewinne besteuert. Gesperrte Aktien werden hingegen zum Zeitpunkt der Zuteilung besteuert, wobei der Kurswert jeweils pro Sperrjahr reduziert wird. Gewinne sind steuerfrei, Verluste aber auch. Tiefere Raten 50 verlangen Mit einer Veränderung des A rbeitspensums oder bei A rbeitslosigkeit ändert sich auch das Einkommen. Damit die finanzielle Belastung durch die provisorische Ratenzahlung gemildert wird, kann eine Reduktion dieser Raten verlangt werden. In beiden Basel und im Tessin ist das nicht nötig, weil die Rate selbst festgelegt werden kann. AHV-Beiträge 51 abziehen Jüngere Erwerbstätige, die einige Jahre im Ausland verbringen, sollten nach ihrer Rückkehr die fehlenden AHV-Beiträge nachzahlen. Nachzahlungen sind für bis zu fünf Jahre möglich. Die Beiträge dürfen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Ebenso AHVBeiträge, die von Frühpensionierten geleistet werden. Arbeitszimmer zu Hause Für ein Arbeitszimmer zu Hause ist ein Abzug nur möglich, wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Neben dem Mietanteil dürfen Kosten für Mobiliar und Arbeitsgeräte abgezogen werden. 52 Zuzug Anfang Jahr Ein Zuzug in die Schweiz sollte möglichst früh im Jahr erfolgen. Besteuert wird zwar nur das hier erzielte Einkommen. Dieses Einkommen wird aber auf ein Jahreseinkommen hochgerechnet und der entsprechende Steuersatz angewendet. 53 Beispiel für Verheiratete ohne Kinder, Zuzug nach Solothurn am 1. Dezember Bruttoeinkommen für Dezember 12 500 Fr. Jahreslohn 150 000 Fr. Steuerbelastung Jahreslohn 14,9 % Steuern auf Bruttoeinkommen 1862.50 Fr. Steuern bei Jahreslohn von 12 500 Fr. 80 Fr. Quelle: ESTV Kantine, Essensbons Betreibt der Arbeit geber eine Kantine oder gewährt Beiträge an die Verpflegung, kann in den meisten Fällen nur der halbe Abzug für auswärtige Verpflegung gemacht werden. 54 Abzug für Neben einkünfte In den meisten Kantonen können für Nebeneinkünfte pauschal 20 Prozent oder 800 bis 2400 Fr. für Unkosten abgezogen werden. Höhere Abzüge sind zu belegen. 55 Berufspauschale Für 56 übrige Berufsauslagen wie etwa Berufskleider können meist drei Prozent des Nettolohns, mindestens aber 2000 und höchstens 4000 Franken abgezogen werden. grosszügig SZ NW 20%, max. 6900 Fr. 5%, max. 7000 Fr. knausrig BL 500 Fr. GE 3%, min. 600, max. 1700 Fr. Quelle: ESTV
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