Gewalt gegen Polizei steigt

GdP
Informationsdienst der GdP-Bezirksgruppe Berlin Direktion 4 (Südwest)
2.658 verletzte Polizeibeamte im Jahr 2015 in Berlin
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
7.060 Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte gab es im vergangenen Jahr. Insgesamt
wurden dabei 2.658 Beamtinnen und Beamte während der Ausübung ihres Dienstes
verletzt. Fast jeder sechste Polizist in der Hauptstadt, mehr als sieben jeden Tag. Seit
Jahren steigt die Gewalt gegenüber Polizisten. „Das muss ein Ende haben, wir brauchen
endlich einen neuen Paragrafen 115 StGB, der derartige Angriffe zu einem
Straftatbestand deklariert“, fordert die GdP-Landesvorsitzende Kerstin Philipp.
Jeder Angriff auf Polizeibeamte ist ein Angriff auf den Staat
Die Gewalt gegen Polizisten steigt. Immer wieder kommt es während Demonstrationen,
bei Festnahmen und Durchsuchungen, bei Fahrzeugkontrollen oder Einsätzen wegen
Streitigkeiten zu Übergriffen auf Beamtinnen und Beamte der Polizei. „Das ist nicht
tolerierbar. Hier muss ein deutliches Signal gesetzt werden. Jeder Angriff auf eine
Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten ist ein Angriff auf den Staat und unsere
demokratischen Grundsätze“, sagt Philipp. Erst am vorletzten Wochenende wurden
Einsatzkräfte bei der Begehung eines Szenelokals in der Rigaer Straße bespuckt,
beworfen und mit unbekannten Flüssigkeiten überschüttet. 15 Polizisten erlitten bei den
Maßnahmen Verletzungen.
Eigendruck im Selbstverlag
Nummer
028/2016
03.03.2016
Impressum (verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes - v.i.S.d.P.): Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Berlin, Bezirksgruppe Direktion 4 (Südwest)
Kurfürstenstr. 112, 10787 Berlin (Geschäftsstelle Landesbezirk Berlin), Tel.: 21 00 04 – 0, Fax: 21 00 04 – 29, mail: [email protected], www.gdp-berlin.de
Gewalt gegen Polizei steigt
Nummer 028/ 03.03.2016
Es kann bei jedem Einsatz zu verletzten Polizisten kommen
Kampagne der GdP:
AUCH MENSCH
Bildquelle: GdP
Speziell in der Direktion 5 kommt es immer wieder zu
derartigen Taten. „Wir brauchen natürlich Verbesserung in der
Ausrüstung. Die Investitionen würden nicht mal annähernd so hoch ausfallen wie die
Schadenssumme durch verletzte Kolleginnen und Kollegen“, so Philipp. Allein im Jahr
2015 sind der Behörde durch Dienstunfallfürsorgeleistungen Aufwendungen in Höhe
von 2.502.987,90 € entstanden. Philipp: „Es sind aber nicht allein diese Angriffe in den
vorab als gefährlich eingestuften Einsatzlagen. Erst am Montag hat ein Kollege eine
Personalienüberprüfung am Alexanderplatz mit einer Platzwunde an der Augenbraue
und eine Ohrverletzung bezahlt. Sie können ebenso gut mit Golfschlägern oder Messern
attackiert werden, wenn sie wegen Hausfriedensbruch im Einsatz sind oder einen
Verkehrsteilnehmer kontrollieren.“
Eine gesetzliche Veränderung ist notwendig
Bisher werden Angriffe dieser Art als Bagatelldelikte gewertet, da der bisherige
Straftatbestand (§ 113 StGB) nur greift, wenn sich ein Polizist während des Angriffs in
einer Vollstreckungshandlung befindet. „Beim Blick auf die Gewaltentwicklung muss
hier mit dem neuen Paragrafen § 115 StGB nachjustiert werden, um diejenigen zu
schützen, die unsere innere Sicherheit schützen sollen. Ansonsten werden verletzte
Polizisten weiterhin billigend in Kauf genommen“, so Philipp. Der Paragraf würde
jeglichen Angriff auf Polizisten während der Ausübung des Dienstes mit einer
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestrafen.
203 Polizeifahrzeuge angegriffen
Ein weiteres Problem sind die vielen Attacken auf Polizeifahrzeuge. Insgesamt wurden
203 Polizeifahrzeuge angegriffen. Hinzu kommen Attacken auf die vor der Dienststelle
geparkten Privatwagen der Kolleginnen und Kollegen. Allein 45 wurden in der
Direktion 5 registriert. „Es ist ein erster positiver Schritt, dass der Innensenator und der
Polizeipräsident in den Abschnitten 51 und 53 sieben Fahrzeuge mit neuen Sicherheitsfolien einsetzen. Die Zahlen zeigen aber auch, dass wir den Schutz flächendeckend
benötigen“, sagt Philipp. So wurden auch in den Direktionen 2 und 6 mehr als 20 Fahrzeuge beschädigt. „Wir dürfen nicht vergessen, dass es hier keinesfalls nur um Sachbeschädigungen geht. Wer einen Stein oder einen Brandsatz auf ein Polizeifahrzeug
wirft, riskiert, dass dabei auch Menschen verletzt werden“, so Philipp weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirksgruppenvorstand
Wertschätzung
Sicherheit
und
für
Ordnung.