Richter rügen Altershinweis bei Kündigung ERFURT. Ärzte dürfen keine alters- diskriminierende Kündigung aussprechen. Das Diskriminierungsverbot greift auch im Kleinbetrieb, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) und hob die Kündigung einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) als unwirksam auf (Az.: 6 AZR 457/14). Die Gemeinschaftspraxis hatte der damals 63-Jährigen zum 31. Dezember 2013 gekündigt. Wegen Veränderungen im Laborbereich seien Umstrukturierungen erforderlich, und sie sei ja „inzwischen pensionsberechtigt“. Die jüngeren Kolleginnen konnten dagegen alle ihre Stellen behalten. Gegen die Klage der MFA wehrten sich die Ärzte mit dem Hinweis auf einen Einbruch der abrechenbaren Laborleistungen um 70 bis 80 Prozent. Der alten MFA sei gekündigt worden, da sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen schlechter qualifiziert gewesen sei. Dem BAG reichte dies nicht aus. Die Erwähnung der „Pensionsberechtigung“ im Kündigungsschreiben lege eine Altersdiskriminierung nahe. Die Gemeinschaftspraxis habe aber „keinen ausreichenden Beweis dafür angeboten, dass die zu vermutende Altersdiskriminierung nicht vorliegt“. (mwo) ROCHE Onkologika bescheren Umsatzplus BASEL. Das wachsende Geschäft mit Krebsmitteln hat dem Schweizer Pharma- und Diagnostikahersteller Roche trotz des starken Franken ein Umsatzplus beschert. Die Verkäufe kletterten im ersten Halbjahr um drei Prozent auf 23,6 Milliarden Franken, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte. Das war etwas mehr, als Analysten im Schnitt erwartet hatten. Ohne die negativen Währungseffekte hätte das Plus im Jahresvergleich bei sechs Prozent gelegen. Vor allem der Umsatz mit Mitteln gegen Brustkrebs legte kräftig zu. Unterm Strich sank der Konzerngewinn um sieben Prozent auf 5,2 Milliarden Franken. Seine Prognosen für Gewinn und Umsatz erhält der Konzern aufrecht. (dpa) Freitag/Samstag, 24./25. Juli 2015 Nr. 81-140D Praxiseinzug durch KV brennt Ärzten unter den Nägeln Die Frage des Einzugs von Arztsitzen durch die KV in überversorgten Gebieten beschäftigt viele Ärzte. Das zeigt die Leserumfrage von Springer Medizin und Deutsche Bank. Streitpunkt Einzug von Arztsitzen Über den verstärkten Praxisaufkauf durch die KVen in überversorgten Gebieten will die Koalition mit dem Versorgungsstärkungsgesetz das Angebot an Praxissitzen verknappen und dadurch mehr Ärzte für Landarztpraxen gewinnen. Auf die Frage: „Wie stehen Sie zu diesem Plan?“ antworteten: Ich werde von der Neuregelung nicht betroffen sein (z.B. weil Praxis in unterversorgter Region) FRANKFURT/MAIN. Die neue Soll-Vor- schrift zum Aufkauf von Praxissitzen durch die KVen ist und bleibt einer der umstrittensten Punkte des GKVVersorgungsstärkungsgesetzes (VSG). Daran ändern auch die adjustierten Bedingungen für den Einzug der Zulassung nichts. Zur Erinnerung: Im Gesetz steht jetzt, dass erst ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent – und dies auch erst nach einer Anpassung der Bedarfsplanung – Praxissitze eingezogen werden sollen. Die gemeinsame Umfrage der Verlagsgruppe Springer Medizin und der Deutschen Bank zum Thema VSG und Praxisinvestitionen hat klar bestätigt, wie sehr das Thema Ärzten unter den Nägeln brennt. An der Umfrage haben von Ende Juni bis Mitte Juli mehr als 350 Haus- und Fachärzte teilgenommen (wir berichteten am Mittwoch). Ein Thema der Umfrage war die Frage, wie die Teilnehmer zu den Regeln des Praxisaufkaufs stehen. Demnach fühlt sich etwa jeder fünfte Teilnehmer von der Regelung betroffen, jeder vierte sieht sogar „sein Lebenswerk durch die Neuregelung bedroht“. Ärzte in Großstädten sind besorgt Die Bedrohung und die Betroffenheit werden von Hausärzten etwas weniger stark empfunden als von anderen Teilnehmern. Bei Fachärzten fürchtet mehr als jeder Dritte um sein Lebenswerk, bei Ärzten aus der Großstadt ist es sogar fast jeder Zweite (48 Prozent). Sehr sicher fühlen sich dagegen Ärzte vom Land und aus der Kleinstadt, bei denen nicht einmal jeder Sechste den Aufkauf als Gefahr empfindet, was angesichts der Versorgungslage auf dem Land auch nicht überrascht. Ein Versorgungsgrad von 140 Prozent dürfte in ländlichen Gebieten nur selten erreicht werden. Doch wie wirksam wird die Neuregelung am Ende sein? Ziel des Gesetzgebers ist es ja, Überversorgung in Städten abzubauen zugunsten einer besseren Versorgung auf dem Land, wo sich immer mehr Lücken auftun. Die Zweifel daran, ob dieser Teil des 26,4 % Ich erwarte, dass die neue Regelung in der Praxis generell nicht relevant wird. 19,8 % Nach meiner Einschätzung könnte ich vom Praxisaufkauf betroffen sein. 18,1 % Ich fühle mein Lebenswerk durch die Neuregelung bedroht. 25,2 % Für Landärzte sollte es dadurch nicht leichter werden, einen Nachfolger zu finden. Ich habe mich mit dem Thema noch nicht bzw. nur wenig beschäftigt. ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Kooperationen helfen Praxisabgebern, und sie sind auch für Übernehmer attraktiv. ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Caroline Roos, Leiterin Heilberufeberatung bei der Deutschen Bank. ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● © WONGE BERGMANN BUNDESARBEITSGERICHT Praxis & Wirtschaft ● 18 ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● 41,1 % 2,6 % VSG seine Wirkung zugunsten einer optimierten Versorgung entfalten wird, sind groß, wie die Umfrage zeigt: Jeder fünfte Teilnehmer erwartet demnach, dass „die neue Regelung in der Praxis generell nicht relevant wird“ – also dass die Zulassungsausschüsse nur selten tatsächlich Praxen einziehen werden. Diese Einschätzung mag aus der Erfahrung im Umgang des Zulassungseinzuges mit der zuvor bestehenden Kann-Regelung resultieren. Faktisch sind nur sehr wenige Zulassungen eingezogen worden, und wenn, dann häufig bei Kleinpraxen, die für die Versorgung weniger eine Rolle gespielt haben. Ob Zulassungsausschüsse vor dem Hintergrund tatsächlicher langer Wartezeiten für Patienten in überversorgten Gebieten von der Sollregelung Gebrauch machen werden, bleibt abzuwarten. Und auch wenn es um die Verbesserung der Versorgung auf dem Land geht, erwarten viele Ärzte nicht viel von der Soll-Regelung beim Einzug von Praxissitzen: 41 Prozent der Umfrageteilnehmer glauben, „für Landärzte sollte es nicht leichter werden, einen Nachfolger zu finden“. Bei denjenigen, die auf dem Land praktizieren, glauben dies sogar 47 Prozent. Das sei auch eine Erklärung dafür, dass für jeden zweiten Arzt die Praxis- Quelle: Leserumfrage © fhmedien_de / fotolia.com Grafik: ÄrzteZeitung übergabe und Nachfolgeregelung den Gesundheitsmarkt zukünftig nachhaltig beeinflussen werden, wie die Umfrage ebenfalls ergeben hat, sagt Caroline Roos, Leiterin Heilberufe bei der Deutschen Bank. Praxisübergabe rechtzeitig planen Um so wichtiger ist es, die Praxisübergabe rechtzeitig zu planen, betont die Heilberufeexpertin – und zwar sowohl für Ärzte, die vom Praxiseinzug betroffen sein könnten, als auch für Ärzte, die Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Nachfolger erwarten. Nach ihrer Überzeugung hilft eine Nachfolgestrategie beiden Zielgruppen: die Führung oder Gründung von Praxiskooperationen. Vom Zulassungseinzug bedrohte Praxen können sich durch Einbringung in eine BAG schützen, wenn diese mindestens drei Jahre vor Abgabe begründet wurde. Für potenzielle Praxisnachfolger sei zudem der Kauf einer Praxisbeteiligung attraktiver. Roos: „Mit unserer anbieterübergreifenden Praxis- und Kooperationsbörse hat die Deutsche Bank genau zu diesem Zweck eine Plattform geschaffen, die es Ärzten erleichtert, eine Praxis, einen Nachfolger oder auch einen Kooperationspartner zu finden. Die Daten werden anonymisiert eingestellt.“ (www.deutschebank.de/praxisboerse) (ger) In Metamorphose: Erst Generikaanbieter, dann Innovator Die deutsche Tochter des indischen Generikaanbieters Glenmark startet auf dem Markt durch. Ziel ist die Transformation zu einem innovativen Unternehmen. VON MATTHIAS WALLENFELS MUMBAI/GRÖBENZELL. Die Transfor- mation von einem indischen Generikaanbieter zu einem international orientierten, innovativen Pharmaunternehmen – nichts anderes ist das selbst gesteckte Ziel des Anbieters Glenmark. Das Unternehmen, das seinen Deutschland-Sitz in Gröbenzell hat, ist Ärzten nicht zuletzt durch etliche Zuschlagsgewinne bei der 14. Rabattausschreibung der AOK in diesem Frühjahr bekannt geworden. Aber auch in der Kooperation mit Big Playern ist Glenmark bereits geübt. So hat das Unternehmen vor Kurzem eine Lizenzvereinbarung mit Sanofi zur Entwicklung von Antikörpern für die Behandlung von Patienten mit Morbus Crohn geschlossen (wir berichteten). Im Juli steht nach Patentablauf des Originals die Einführung des generischen Rasagilin für Parkinson-Patienten auf dem Plan. Wie Florian Abbenseth, Geschäftsführer der Glenmark Arzneimittel GmbH, im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“ hervorhebt, habe sein von der indischen Mutter weitgehend unabhängig agierendes Unternehmen etwa 30 Moleküle in der Vermarktung, davon entfallen rund die Hälfte auf die Indikation ZNS, die noch weiter ausgebaut werden solle. Die Unternehmensgeschichte mutet beinahe wie ein Märchen an: 1977 gründet der Inder Gracias Saldanha ein klassisches Generikaunternehmen und benennt es nach seinen beiden Söhnen Glenn und Mark. Anfang dieses Jahrtausends übernimmt der Sprössling Glenn dann die damals rund 50 Millionen Dollar Umsatz erzielende Firma und baut sie binnen weniger Jahre zu einem internationalen, aktuell fast eine Milliarde USDollar schweren Pharmaunternehmen auf. 2010 erfolgt die Gründung der deutschen Tochter. Zwar sei der Weg zu einem innovativen Anbieter noch weit, er werde aber mit Siebenmeilenstiefeln begangen. Hoffnungsträger sind für Abbenseth die Indikationen Schmerz, Autoimmun- sowie Atemwegserkrankungen. Wie Abbenseth, ein Urgestein der deutschen Generikabranche, weiter berichtet, seien sieben innovative Moleküle in der Pipeline. Als Rückgrat für die Transformation zu einem innovativen Pharmaunternehmen sollen die sechs Forschungs- und Entwicklungsstandorte Glenmarks dienen. Neben dem Forschungsstandpunkt Indien sei zum Beispiel in der Schweiz ein hochmodernes Zentrum unter deutscher Leitung entstanden, das die Erforschung von NBE – New Biological Entities – fokussiert. Glenmark wolle sehr wohl auch weiter auf Generika setzen und im Rabattgeschäft mit den Kassen mitspielen, sich davon aber nicht abhängig machen, wie Abbenseth betont. Daher sei auch ein Engagement in puncto Biosimilars eine Option mit eher untergeordneter Priorität.
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