Express Accounting News Neuregelung der Pflicht zur Quartalsberichterstattung (Prime Market) in den AGB der Wiener Börse Nr. 28 vom 26. November 2015 Inhalt Die KPMG Express Accounting News bieten Ihnen Kurzinformationen zu aktuellen Themen in der österreichischen und internationalen Rechnungslegung diesmal zum Thema: Neuregelung der Pflicht zur Quartalsberichterstattung (Prime Market) in den AGB der Wiener Börse Für den Inhalt verantwortlich: Günther Hirschböck Gabriele Lehner Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen KPMG Berater. Mit der BörseG-Novelle (BGBl I 2015/98) wurde in Österreich die EU-Transparenzrichtlinie 2013/50/EU vom November 2013 umgesetzt und die Regelungen zur Quartalsberichterstattung in § 87 Abs 6 BörseG geändert. Zukünftig sind aufgrund des BörseG keine Quartalsberichte/ Zwischenmitteilungen erforderlich, gem § 87 Abs 6 BörseG kann jedoch die Wiener Börse AG für das Marktsegment mit den höchsten Anforderungen (prime market) die Veröffentlichung von Quartalsberichten vorsehen. Die Wiener Börse hat in der Folge am 23.11.2015 die Speziellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen um die „Bedingungen über die Inhalte, Fristen und sonstigen Veröffentlichungsanforderungen in Bezug auf Quartalsberichte von Emittenten des prime market“ ergänzt. Darin wird festgelegt, dass Emittenten deren Aktien am prime market teilnehmen, weiterhin verpflichtet sind, Quartalsberichte zu veröffentlichen. Allgemeine Grundsätze, Veröffentlichungszeitpunkt und Inhalte der Quartalsberichte werden in dieser Ergänzung geregelt. Die Änderungen des BörseG und die Ergänzung der AGB der Wiener Börse treten jeweils mit 26.11.2015 in Kraft. Herausgeber: KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft, www.kpmg.at Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen nicht individuelle Beratung im Einzelfall. Die KPMG übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. KPMG übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Newsletter. © 2015 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die Änderung der Speziellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wiener Börse AG vom 23.11.2015 finden Sie hier. Für jene Emittenten, die nicht im prime market notieren, hat die FMA die Frage, ob zum Stichtag 30.9. noch Quartalsberichte bzw. Zwischenmitteilungen veröffentlicht werden müssen, in einem Informationsschreiben geklärt. Demnach haben Emittenten mit Bilanzstichtag 31.12. ihre Quartals-berichte nach IAS 34 bis zum 30.11. zu veröffentlichen. Da die Änderung des BörseG vor 30.11. eintritt, besteht daher für diese Emittenten keine Verpflichtung einen Quartalsbericht zu veröffentlichen. Erstellt ein Aktienemittent keine Quartalsberichte nach IAS 34, so hat er Zwischenmitteilungen des Vorstands über das erste und dritte Quartal des Geschäftsjahres spätestens sechs Wochen nach Ablauf des Berichtszeitraums zu veröffentlichen. Zwischenmitteilungen mit Stichtag 30.09. sind daher noch zu veröffentlichen, da die Veröffentlichungsfrist (11.11.) noch vor Inkrafttreten des neuen BörseG endet. Das Informationsschreiben der FMA finden Sie hier. Express Accounting News / Nr. 28 vom 26. November 2015 2
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