Eigentum&Politik Hauseigentümer – Ausgabe Nr. 19 – 1. November 2013 9 Immobilien in Frankreich – Im ersten Teil dieser Serie wurden Fragen rund um die Form des Eigentumserwerbs in Frankreich sowie zum Verfahren beim Erwerb einer Liegenschaft und zur Grundstückgewinnsteuer behandelt. Dieser zweite Teil ist den praktischen Fragen, insbesondere fiskalischer Natur, im Zusammenhang mit dem Halten einer französischen Liegenschaft gewidmet. Immobilien und Steuern in Frankreich W ie bereits im Artikel vom 15. September erwähnt, ist es möglich, die französische Liegenschaft entweder «im eigenen Namen» oder via eine Soci- Philippe Frésard Notar und Rechtsanwalt, MLE Managing Partner von Kellerhals Anwälte, Bern, Koordinator von swisNot été Civile Immobilière (SCI) zu halten. Das Halten durch eine SCI Hält man eine französische Liegenschaft via eine SCI, sind gewisse formelle Anforderungen zu erfüllen. So ist zum einen Buch zu führen (jedoch bestehen keine genauen Anforderungen bezüglich des Kontenplans) und zum anderen jährlich eine Gesellschafterversammlung abzuhalten. In der Buchhaltung sollen namentlich die allfälligen Gesellschafterdarlehen (auch Kontokorrente genannt) ersichtlich sein. Nur im Ausnahmefall wird die Jahresrechnung einer SCI der Revision unterstellt. Die SCI wird von einem, manchmal von zwei Geschäfts- führern verwaltet. In der typischen Situation einer von Schweizern gehaltenen familieneigenen SCI wird diese Rolle oftmals durch einen Elternteil (wenn nicht durch beide) ausgeübt, obschon die Anteile ganz oder teilweise den Nachkommen gehören. Die Einkommensbesteuerung In steuerlicher Hinsicht wird die SCI in aller Regel gewissermassen ausgeblendet. Das heisst, dass auch in den Fällen, in denen eine französische Liegenschaft durch eine SCI gehalten wird, Einkommenssteuern direkt bei den Anteilseignern anfallen, wie dies beim Halten «im eigenen Namen» geschieht. Die Familienmitglieder, die zugleich Eigentümer der SCI-Anteile sind, haben die allenfalls von der SCI vereinnahmten Mietzinse als Ertrag aus dem Grundbesitz anteilsmässig zu deklarieren. Dies müssen sie auch dann tun, wenn die SCI den Ertrag nicht ausschüttet. Auf der anderen Seite darf die SCI (bzw. die einzelnen Anteilseigentümer) die Verwaltungskosten, die Versicherungsprämien, Schätzungshonorare oder Honorare anderer Art von Dritten und allenfalls sogar REKLAME Bei ausländischen Wohneigentümern besonders beliebt: die Provence. Reparatur- und Unterhaltskosten von den Mietzinseinnahmen abziehen. Entgegen der Praxis bei Geschäftsliegenschaften darf der Immobilienwert einer familieneigenen SCI hingegen nicht abgeschrieben werden. Die Einkommenssteuer hängt vom generierten Nettoertrag ab. Sie wird zu Sätzen zwischen null Prozent und 45 Prozent erhoben. Bei einem Nettoertrag von 20 000 Euro beträgt die Einkommenssteuer für ein Ehepaar ca. 500 Euro. Vom Nettoertrag werden überdies Sozialversicherungsbeiträge erhoben (und zwar zum Satz von 15,5 Prozent). Im Vergleich zur Schweiz ist ein wichtiger Unterschied zu verzeichnen: Der Eigentümer kann allfällige Hypothekarzinsen erst dann abziehen, wenn die von der SCI gehaltene Liegenschaft vermietet wird. Der Vollständigkeit halber kann noch festgehalten werden, dass im Falle des Haltens durch eine SCI theoretisch die Option besteht, sich freiwillig der Gesellschaftssteuer (impôt sur les sociétés; dies anstatt der Einkommenssteuer) zu unterwerfen. Allerdings wäre eine solche Wahl in einem Fall, in dem die SCI rein zum Zwecke des Haltens einer Ferienwohnung gegründet wurde, sinnlos. Es wird daher darauf verzichtet, diese Möglichkeit im Detail zu erläutern. Die anderen Steuerarten Ob die französische Liegenschaft «im eigenen Namen» (also direkt) oder durch eine SCI (indirekt) gehalten wird, spielt hinsichtlich der jährlichen Liegenschafts- (taxe foncière) und Wohnraumsteuer (taxe d’habitation) keine Rolle. Deren Höhe ist je nach Region und Gemeinde sehr unterschiedlich und beläuft sich auf ein paar hundert bis mehrere tausend Euro, je nach Grösse der fraglichen Liegenschaft. Kommt hinzu, dass der Eigentümer nicht darum herum kommt, die Vermögenssteuer (impôt de solidarité sur la fortune, ISF) zu zahlen, wenn das betroffene Grundstück (nach Abzug der allfälligen Schulden) mehr als 1,3 Mio. Euro wert ist. Hält der Eigentümer die Liegenschaft durch eine SCI, wird diesem Umstand allerdings im Rahmen der Schätzung der SCI-Antei- le Rechnung getragen (die Reduktion beträgt zwanzig bis dreissig Prozent des Werts der gehaltenen Liegenschaft; sie erklärt sich dadurch, dass der Verkauf einer SCI in der Regel einen leicht tieferen Kaufpreis generiert als der direkte Verkauf eines Grundstücks). Schliesslich ist zu erwähnen, dass die Anteilseigner einer SCI die «3-Prozent-Taxe» bezahlen müssen, wenn die Eigentümer gewissen Deklarationspflichten gegenüber der Verwaltung nicht nachkommen. Beim Halten «im eigenen Namen» sind keine Formalitäten zu beachten und diese Steuer ist entsprechend nie geschuldet. Wer ein Grundstück besitzt, hat die Weise, wie er dieses hält, also regelmässig zu hinterfragen. Dabei darf der Eigentümer nie vergessen, die einzelnen Szenarien der künftigen Übertragung der Liegenschaft mit zu berücksichtigen. Beabsichtigt man eher, die Liegenschaft mittelfristig zu verkaufen, so dürfen die Fragen um die Grundstückgewinnsteuer nicht ausser Acht gelassen werden. Soll im Gegenteil auch die künftige Generation über eine angenehme Ferienmöglichkeit verfügen können, so sind die Varianten der unentgeltlichen Übertragung zu prüfen: ganz oder teilweise Schenkung – allenfalls mit Nutzniessungs- Bild felinda ∕fotolia vorbehalt – oder Erbschaft, unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen. Dies wird Gegenstand des dritten und letzten Teils dieser Serie bilden. Abschliessend gebührt ganz herzlicher Dank Notar Frank Thiery, Notar in Le Vésinet (in der Nähe von Paris), für die wichtigen Hinweise im Rahmen der Redaktion dieses Aufsatzes. Immobilien-serie Erwerb ∕ Verkauf von Immobilien in Frankreich Personen, die Grundeigentum in Frankreich erwerben, halten, verkaufen oder verschenken wollen, tun gut daran, die wichtigen Unterschiede des schweizerischen und französischen Systems zu kennen. Tatsächlich sind in all diesen Fällen verschiedene zivilund steuerrechtliche Parameter zu berücksichtigen, die in dieser dreiteiligen Serie kurz erläutert werden sollen. Der erste Beitrag der Serie ist am 15. September 2013 im Schweizerischen Hauseigentümer erschienen und auf www.hev-schweiz.ch abrufbar. Wichtige Tipps ■ Der von Eltern und deren Kin- dern gemeinsam getätigte Kauf einer Liegenschaft führt dazu, dass der Verkehrswert des Grundstücks unter den Eigentümern entsprechend deren Beteiligung gesplittet wird, was vielfach erlauben wird, die ISF zu vermeiden. ■ Das Halten einer Liegenschaft durch eine SCI ermöglicht, zwischen «Haben» (= wer hält die Anteile; dies können die Kinder sein) und «(Verfügungs-)Macht» (= wer entscheidet, nämlich die Eltern) zu unterscheiden. REKLAME
© Copyright 2024 ExpyDoc