Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission schlägt Beitritt der EU zur internationalen Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vor Brüssel, 4. März 2016 Die Europäische Kommission hat heute die Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarats durch die Europäische Union vorgeschlagen. Die Konvention von Istanbul ist ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Dieser Vorschlag bestätigt einmal mehr die feste Entschlossenheit der Europäischen Union, geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: „Unser Vorschlag enthält eine ganz klare Botschaft: Opfer von Gewalt gegen Frauen müssen in ganz Europa besser geschützt werden. Eine von drei Frauen in der EU erleidet physische oder sexuelle Gewalt oder beide Formen von Gewalt gleichzeitig. Mehr als die Hälfte aller Frauen im Alter von über 15 Jahren sind Opfer sexueller Belästigung. Diese Zahlen sind nicht hinnehmbar und stehen im Widerspruch zu unseren Werten. Der heutige Vorschlag für die Ratifizierung der Konvention von Istanbul durch die EU ist ein weiterer richtungsweisender Schritt im Kampf gegen die Gewalt gegen Frauen und für die Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter. Um eine kohärente Umsetzung auf allen Ebenen sicherzustellen, appelliere ich auch an die Mitgliedstaaten, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben, dies bald zu tun.“ Die Vertragsparteien der Konvention von Istanbul müssen den Schutz der Opfer von Gewalt verbessern und die strafrechtliche Verfolgung der Straftäter gewährleisten, und zwar in folgender Hinsicht: Strafrechtliche Verfolgung der Gewalt gegen Frauen, einschließlich aller Formen von Gewalt: psychische und physische Gewalt, sexuelle Gewalt und Vergewaltigung, Stalking, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation; - Ermächtigung der Polizei, eine Person, die häusliche Gewalt verübt hat, aus ihrer Wohnung zu entfernen; - Zugang zu Unterkünften: Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass landesweit Unterkünfte in ausreichender Zahl und angemessen verteilt zur Verfügung stehen; - Unterstützung durch Telefon-Hotlines: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, im gesamten Staatsgebiet Notrufnummern einzurichten, deren Inanspruchnahme kostenlos und rund um die Uhr möglich ist. Telefon-Hotlines sind von entscheidender Bedeutung, da sie eine unmittelbare Beratung durch Sachverständige und die Weiterleitung der Opfer an einen sicheren Ort ermöglichen. - Verfügbarkeit von Hilfszentren: Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass für Vergewaltigungsopfer und Opfer sexueller Gewalt leicht zugängliche Hilfszentren zur Verfügung stehen, die sofortige ärztliche Beratung, Betreuung und forensische Dienste leisten. - Verständliche Informationen: Opfer müssen klare und präzise Informationen über ihre Rechte in einer Sprache erhalten, die sie verstehen. Die Europäische Kommission schlägt vor, dass die Europäische Union der Konvention im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gemeinsam mit den Mitgliedstaaten beitritt. Der Beitritt der EU zur Konvention hat unter anderem folgende zusätzliche Vorteile: - Mandat für eine bessere Datenerhebung auf EU-Ebene: Derzeit liegen nicht genügend Daten vor, um Rückschlüsse auf das Ausmaß und die Art von Gewalt gegen Frauen ziehen zu können. Der Beitritt der EU zur Konvention würde die Mitgliedstaaten verpflichten, genaue und vergleichbare Daten zu erheben und an Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Union, zu übermitteln. Ein besseres Verständnis des Phänomens wird dazu beitragen, das Problem der Gewalt gegen Frauen anzugehen. - Rechenschaftspflicht der EU auf internationaler Ebene: Die EU wird im Rahmen des Überwachungsmechanismus der Konvention Bericht über die ordnungsgemäße und effektive Anwendung derjenigen Aspekte der Konvention erstatten, für die sie verantwortlich ist. Dies wird auch die Rolle der EU bei der Bekämpfung von geschlechtsbezogener Gewalt auf der internationalen Bühne stärken. Hintergrund Die Konvention von Istanbul des Europarats ist das umfassendste internationale Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Konvention wurde im Jahr 2011 vorgelegt und trat im August 2014 in Kraft. Die Konvention von Istanbul erkennt Gewalt gegen Frauen als Verletzung der Menschenrechte an. Zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen werden Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Verfolgung der Täter vorgeschlagen. Die nächsten Schritte Der Vorschlag für den Beitritt zur Konvention von Istanbul wird im Ministerrat und im Europäischen Parlament erörtert. Für den Abschluss der Konvention durch die EU bedarf es der Zustimmung beider Organe. 12 Mitgliedstaaten (Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien) haben die Konvention bereits ratifiziert. Weitere 13 Mitgliedstaaten haben sie unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Weitere Unterzeichnungen und Ratifizierungen werden voraussichtlich in den kommenden Monaten erfolgen. Weitere Informationen EU Vorschlag Kurzinfo (EN) Gewalt gegen Frauen IP/16/549 Kontakt für die Medien: Christian WIGAND (+32 2 296 22 53) Melanie VOIN (+ 32 2 295 86 59) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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