Kommission schlägt Beitritt der EU zur internationalen

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission schlägt Beitritt der EU zur internationalen Konvention zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vor
Brüssel, 4. März 2016
Die Europäische Kommission hat heute die Ratifizierung der Istanbul-Konvention des
Europarats durch die Europäische Union vorgeschlagen. Die Konvention von Istanbul ist ein
umfassendes internationales Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
und häuslicher Gewalt.
Dieser Vorschlag bestätigt einmal mehr die feste Entschlossenheit der Europäischen Union,
geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen.
Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: „Unser Vorschlag
enthält eine ganz klare Botschaft: Opfer von Gewalt gegen Frauen müssen in ganz Europa besser
geschützt werden. Eine von drei Frauen in der EU erleidet physische oder sexuelle Gewalt oder beide
Formen von Gewalt gleichzeitig. Mehr als die Hälfte aller Frauen im Alter von über 15 Jahren sind Opfer
sexueller Belästigung. Diese Zahlen sind nicht hinnehmbar und stehen im Widerspruch zu unseren
Werten. Der heutige Vorschlag für die Ratifizierung der Konvention von Istanbul durch die EU ist ein
weiterer richtungsweisender Schritt im Kampf gegen die Gewalt gegen Frauen und für die
Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter. Um eine kohärente Umsetzung auf allen Ebenen
sicherzustellen, appelliere ich auch an die Mitgliedstaaten, die die Konvention noch nicht ratifiziert
haben, dies bald zu tun.“
Die Vertragsparteien der Konvention von Istanbul müssen den Schutz der Opfer von Gewalt verbessern
und die strafrechtliche Verfolgung der Straftäter gewährleisten, und zwar in folgender Hinsicht:
Strafrechtliche Verfolgung der Gewalt gegen Frauen, einschließlich aller Formen von Gewalt:
psychische und physische Gewalt, sexuelle Gewalt und Vergewaltigung, Stalking, weibliche
Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation;
- Ermächtigung der Polizei, eine Person, die häusliche Gewalt verübt hat, aus ihrer Wohnung zu
entfernen;
- Zugang zu Unterkünften: Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass landesweit Unterkünfte
in ausreichender Zahl und angemessen verteilt zur Verfügung stehen;
- Unterstützung durch Telefon-Hotlines: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, im gesamten
Staatsgebiet Notrufnummern einzurichten, deren Inanspruchnahme kostenlos und rund um die Uhr
möglich ist. Telefon-Hotlines sind von entscheidender Bedeutung, da sie eine unmittelbare
Beratung durch Sachverständige und die Weiterleitung der Opfer an einen sicheren Ort
ermöglichen.
- Verfügbarkeit von Hilfszentren: Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass für
Vergewaltigungsopfer und Opfer sexueller Gewalt leicht zugängliche Hilfszentren zur Verfügung
stehen, die sofortige ärztliche Beratung, Betreuung und forensische Dienste leisten.
- Verständliche Informationen: Opfer müssen klare und präzise Informationen über ihre Rechte
in einer Sprache erhalten, die sie verstehen.
Die Europäische Kommission schlägt vor, dass die Europäische Union der Konvention im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten gemeinsam mit den Mitgliedstaaten beitritt. Der Beitritt der EU zur Konvention hat
unter anderem folgende zusätzliche Vorteile:
- Mandat für eine bessere Datenerhebung auf EU-Ebene: Derzeit liegen nicht genügend Daten
vor, um Rückschlüsse auf das Ausmaß und die Art von Gewalt gegen Frauen ziehen zu können. Der
Beitritt der EU zur Konvention würde die Mitgliedstaaten verpflichten, genaue und vergleichbare
Daten zu erheben und an Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Union, zu übermitteln.
Ein besseres Verständnis des Phänomens wird dazu beitragen, das Problem der Gewalt gegen
Frauen anzugehen.
- Rechenschaftspflicht der EU auf internationaler Ebene: Die EU wird im Rahmen des
Überwachungsmechanismus der Konvention Bericht über die ordnungsgemäße und effektive
Anwendung derjenigen Aspekte der Konvention erstatten, für die sie verantwortlich ist. Dies wird
auch die Rolle der EU bei der Bekämpfung von geschlechtsbezogener Gewalt auf der
internationalen Bühne stärken.
Hintergrund
Die Konvention von Istanbul des Europarats ist das umfassendste internationale Übereinkommen des
Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die
Konvention wurde im Jahr 2011 vorgelegt und trat im August 2014 in Kraft.
Die Konvention von Istanbul erkennt Gewalt gegen Frauen als Verletzung der Menschenrechte an. Zur
Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen werden Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt, zum Schutz der
Opfer und zur Verfolgung der Täter vorgeschlagen.
Die nächsten Schritte
Der Vorschlag für den Beitritt zur Konvention von Istanbul wird im Ministerrat und im Europäischen
Parlament erörtert. Für den Abschluss der Konvention durch die EU bedarf es der Zustimmung beider
Organe.
12 Mitgliedstaaten (Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Polen,
Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien) haben die Konvention bereits ratifiziert. Weitere 13
Mitgliedstaaten haben sie unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Weitere Unterzeichnungen und
Ratifizierungen werden voraussichtlich in den kommenden Monaten erfolgen.
Weitere Informationen
EU Vorschlag
Kurzinfo (EN)
Gewalt gegen Frauen
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