Die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC): Eine globale Lösung für ein globales Problem Vom 02. - 06. November 2015 findet in St. Petersburg die Konferenz der Vertragsstaaten (CoSP) der Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) statt. Die Konferenz ist die weltgrößte Zusammenkunft gegen Korruption und bringt neben Vertragsstaaten der UNCAC, Parlamentarier, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen sowie die Zivilgesellschaft, den privaten Sektor und Medienvertreter zusammen. Auf Grundlage des 63. Artikels der Konvention wurde die Konferenz der Vertragsstaaten zur Förderung und Überprüfung der Umsetzung der Konvention eingerichtet und findet nun zum sechsten Mal statt. Die Allianz für Integrität veranstaltet in Kooperation mit dem United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) im Rahmen der diesjährigen Konferenz ein Side-Event zum Thema „Tackling Corruption through Public-Private Dialogue“. Diese Gelegenheit möchten wir nutzen, um Ihnen einen kurzen Überblick über die UNCAC geben. Wofür steht die UNCAC? Die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) ist die erste globale, verbindliche und umfassende Vereinbarung zur Korruptionsbekämpfung. Sie enthält eine breite Palette an praxisrelevanten Antikorruptionsinstrumenten und gilt als Meilenstein im globalen Kampf gegen die Korruption. Mit der Resolution 58/4 vom 31. Oktober 2003 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention gegen Korruption verabschiedet, die schließlich am 14. Dezember 2005 in Kraft getreten ist. In acht Kapiteln und 71 Artikeln verpflichtet die UNCAC die Staatsparteien zur Umsetzung von Maßnahmen gegen Korruption, die sowohl die innerstaatliche Gesetzgebung, staatliche Institutionen und Praktiken betreffen. Das Spektrum der Konvention umfasst präventive Maßnahmen, Kriminalisierung und Strafverfolgung, internationale Zusammenarbeit, Wiedererlangung von Vermögenswerten sowie technische Hilfe und Informationsaustausch. Das Büro der Vereinten www.afin.international Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) ist sowohl Schirmherr der Konvention als auch Sekretariat der Konferenz der Staatsparteien. Was sind die wichtigsten Bestimmungen der UNCAC? Die UNCAC bestimmt in acht Kapiteln, welche Instrumente im globalen Kampf gegen die Korruption ergriffen werden können und wann diese im Rahmen des nationalen Rechts eingreifen. Kapitel II: Vorbeugende Maßnahmen Die Staatsparteien verpflichten sich durch die Ratifizierung gegen Korruption im privaten und öffentlichen Sektor vorzugehen. Korruptes Verhalten soll durch die Umsetzung von politischen Konzepten sowie die Einrichtung von mindestens einer Stelle zur Korruptionsverhütung bereits präventiv erschwert und vermieden werden. Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und eine bessere Einbindung der Zivilgesellschaft ist eine weitere, tragende Säule der Korruptionsprävention. Durch die Festlegung objektiver Kriterien für die Einstellung von Beamten und die Vergabe öffentlicher Ausschreibungen, werden auch sensible Bereiche in den Blick genommen. Kapitel III: Kriminalisierung und Strafverfolgung Die Staatsparteien verpflichten sich zur Schaffung umfassender Straftatbestände, die sowohl Bestechung, missbräuchliche Einflussnahme und Unterschlagung von Vermögenswerten im öffentlichen und privaten Sektor umfassen. Insbesondere sollen der Versuch, das Angebot sowie die Annahme besonderer Leistungen unter Strafe gestellt werden. Ebenfalls erfasst sind Handlungen, die die Tatbestandsmerkmale der Geldwäsche erfüllen. Darüber hinaus werden Vorgaben für das Einfrieren, Beschlagnahmen oder Einziehen von Vermögenswerten gemacht. Kapitel IV: Internationale Zusammenarbeit Die Vertragsstaaten arbeiten in Strafsachen zusammen und unterstützen sich umfassend bei Ermittlungen und Verfahren in zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus enthält Kapitel IV umfassende Bestimmungen zur Auslieferung von Straftätern. Gleichwohl können die Vertragsparteien eine Auslieferung ablehnen, wenn sie keinen allgemeinen Vertrag zur Auslieferung abgeschlossen haben. Kapitel V: Wiedererlangung von Vermögenswerten Die Rückführung von Vermögenswerten ist ein wesentlicher Grundsatz des Übereinkommens und soll insbesondere in Entwicklungsländern den eingetretenen www.afin.international 2 Schaden mindern. Durch die Stärkung der öffentlichen Finanzsituation und die Identitätsfeststellung der Eigentümer von Geldern, die auf Großkonten eingezahlt werden, soll die Rückführung ermöglicht werden. Konten von Personen mit herausragenden öffentlichen Aufgaben und deren Familienangehörigen sollen ebenfalls überprüft werden können. Kapitel VI: Technische Hilfe und Informationsaustausch Vertragsstaaten werden weiterhin dazu angehalten, Schulungen von Amtsträgern und Justizbehörden durchzuführen sowie Informationen auszutauschen und zu analysieren. Vielen Entwicklungsländern fehlen jedoch die Kapazitäten zur Umsetzung der Maßnahmen der Konvention. Daher wird die Staatengemeinschaft aufgefordert, Entwicklungsländer bei der Implementierung der UNCAC technisch und finanziell zu unterstützen. Umsetzung der Konvention Inzwischen unterzeichneten 177 Staaten die Konvention, von denen 140 Staaten die UNCAC auch ratifiziert haben. Die Bundesrepublik Deutschland zählt dabei zu den Staaten, die das Übereinkommen bereits am 9. Dezember 2003 gezeichnet haben. Gleichwohl hat Deutschland die Konvention bis 2014 nicht ratifiziert. Die notwendige Ausweitung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung ist schließlich durch das achtundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz behoben worden. Die Konvention wurde somit am 14.November 2014 von Deutschland ratifiziert. Die UNCAC ist durch die geografische und inhaltliche Reichweite ein Schlüsselinstrument in der grenzüberschreitenden Korruptionsprävention und -bekämpfung. Nichts destotrotz muss die Konvention präzise umgesetzt und als Instrument der Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Staat und Gesellschaft gelebt werden. www.afin.international 3
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