www.afin.international Die Konvention der Vereinten Nationen

Die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC):
Eine globale Lösung für ein globales Problem
Vom 02. - 06. November 2015 findet in St. Petersburg die Konferenz der Vertragsstaaten
(CoSP) der Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) statt. Die
Konferenz ist die weltgrößte Zusammenkunft gegen Korruption und bringt neben Vertragsstaaten
der
UNCAC,
Parlamentarier,
Regierungs-
und
Nichtregierungsorganisationen
sowie
die
Zivilgesellschaft, den privaten Sektor und Medienvertreter zusammen. Auf Grundlage des 63.
Artikels der Konvention wurde die Konferenz der Vertragsstaaten zur Förderung und Überprüfung
der Umsetzung der Konvention eingerichtet und findet nun zum sechsten Mal statt.
Die Allianz für Integrität veranstaltet in Kooperation mit dem United Nations Office on Drugs and
Crime (UNODC) im Rahmen der diesjährigen Konferenz ein Side-Event zum Thema „Tackling
Corruption through Public-Private Dialogue“.
Diese Gelegenheit möchten wir nutzen, um Ihnen einen kurzen Überblick über die UNCAC geben.
Wofür steht die UNCAC?
Die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) ist die erste globale,
verbindliche und umfassende Vereinbarung zur Korruptionsbekämpfung. Sie enthält eine breite
Palette an praxisrelevanten Antikorruptionsinstrumenten und gilt als Meilenstein im globalen
Kampf gegen die Korruption. Mit der Resolution 58/4 vom 31. Oktober 2003 hat die
Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention gegen Korruption verabschiedet, die
schließlich am 14. Dezember 2005 in Kraft getreten ist. In acht Kapiteln und 71 Artikeln
verpflichtet die UNCAC die Staatsparteien zur Umsetzung von Maßnahmen gegen
Korruption, die sowohl die innerstaatliche Gesetzgebung, staatliche Institutionen und
Praktiken
betreffen.
Das
Spektrum
der
Konvention
umfasst
präventive
Maßnahmen,
Kriminalisierung und Strafverfolgung, internationale Zusammenarbeit, Wiedererlangung von
Vermögenswerten sowie technische Hilfe und Informationsaustausch. Das Büro der Vereinten
www.afin.international
Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) ist sowohl Schirmherr der
Konvention als auch Sekretariat der Konferenz der Staatsparteien.
Was sind die wichtigsten Bestimmungen der UNCAC?
Die UNCAC bestimmt in acht Kapiteln, welche Instrumente im globalen Kampf gegen die
Korruption ergriffen werden können und wann diese im Rahmen des nationalen Rechts eingreifen.
Kapitel II: Vorbeugende Maßnahmen
Die Staatsparteien verpflichten sich durch die Ratifizierung gegen Korruption im privaten und
öffentlichen Sektor vorzugehen. Korruptes Verhalten soll durch die Umsetzung von politischen
Konzepten sowie die Einrichtung von mindestens einer Stelle zur Korruptionsverhütung bereits
präventiv erschwert und vermieden werden. Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und eine
bessere
Einbindung
der
Zivilgesellschaft
ist
eine
weitere,
tragende
Säule
der
Korruptionsprävention. Durch die Festlegung objektiver Kriterien für die Einstellung von Beamten
und die Vergabe öffentlicher Ausschreibungen, werden auch sensible Bereiche in den Blick
genommen.
Kapitel III: Kriminalisierung und Strafverfolgung
Die Staatsparteien verpflichten sich zur Schaffung umfassender Straftatbestände, die sowohl
Bestechung, missbräuchliche Einflussnahme und Unterschlagung von Vermögenswerten im
öffentlichen und privaten Sektor umfassen. Insbesondere sollen der Versuch, das Angebot sowie
die Annahme besonderer Leistungen unter Strafe gestellt werden. Ebenfalls erfasst sind
Handlungen, die die Tatbestandsmerkmale der Geldwäsche erfüllen. Darüber hinaus werden
Vorgaben für das Einfrieren, Beschlagnahmen oder Einziehen von Vermögenswerten gemacht.
Kapitel IV: Internationale Zusammenarbeit
Die Vertragsstaaten arbeiten in Strafsachen zusammen und unterstützen sich umfassend
bei Ermittlungen und Verfahren in zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Darüber
hinaus enthält Kapitel IV umfassende Bestimmungen zur Auslieferung von Straftätern. Gleichwohl
können die Vertragsparteien eine Auslieferung ablehnen, wenn sie keinen allgemeinen Vertrag zur
Auslieferung abgeschlossen haben.
Kapitel V: Wiedererlangung von Vermögenswerten
Die
Rückführung
von
Vermögenswerten
ist
ein
wesentlicher
Grundsatz
des
Übereinkommens und soll insbesondere in Entwicklungsländern den eingetretenen
www.afin.international
2
Schaden
mindern.
Durch
die
Stärkung
der
öffentlichen
Finanzsituation
und
die
Identitätsfeststellung der Eigentümer von Geldern, die auf Großkonten eingezahlt werden, soll die
Rückführung ermöglicht werden. Konten von Personen mit herausragenden öffentlichen Aufgaben
und deren Familienangehörigen sollen ebenfalls überprüft werden können.
Kapitel VI: Technische Hilfe und Informationsaustausch
Vertragsstaaten werden weiterhin dazu angehalten, Schulungen von Amtsträgern und
Justizbehörden durchzuführen sowie Informationen auszutauschen und zu analysieren. Vielen
Entwicklungsländern fehlen jedoch die Kapazitäten zur Umsetzung der Maßnahmen der
Konvention. Daher wird die Staatengemeinschaft aufgefordert, Entwicklungsländer bei der
Implementierung der UNCAC technisch und finanziell zu unterstützen.
Umsetzung der Konvention
Inzwischen unterzeichneten 177 Staaten die Konvention, von denen 140 Staaten die UNCAC auch
ratifiziert haben. Die Bundesrepublik Deutschland zählt dabei zu den Staaten, die das
Übereinkommen bereits am 9. Dezember 2003 gezeichnet haben. Gleichwohl hat Deutschland die
Konvention bis 2014 nicht ratifiziert. Die notwendige Ausweitung der Strafbarkeit der
Abgeordnetenbestechung ist schließlich durch das achtundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz
behoben worden. Die Konvention wurde somit am 14.November 2014 von Deutschland ratifiziert.
Die UNCAC ist durch die geografische und inhaltliche Reichweite ein Schlüsselinstrument
in der grenzüberschreitenden Korruptionsprävention und -bekämpfung. Nichts destotrotz
muss
die
Konvention
präzise
umgesetzt
und
als
Instrument
der
Verbesserung
der
Leistungsfähigkeit von Staat und Gesellschaft gelebt werden.
www.afin.international
3