Prof. Dr. iur. Christopher Geth Ausschreibung Seminar „Sterbe- und Suizidhilfe“ im FS 2016 A. Kurzbeschreibung Seminarthema/Themenliste Die Fortschritte in der medizinischen Versorgung schwerstkranker Patienten haben dazu geführt, dass das Leben eines vormals nicht mehr zu rettenden Patienten selbst dann noch verlängert werden kann, wenn keine Heilung mehr möglich ist. Diese grundsätzlich erfreuliche Perspektive hat jedoch aus Sicht vieler Patienten eine Schattenseite. Der Vorteil einer vollumfänglichen Versorgung im Krankheitsfall wird überlagert durch die Befürchtung vor medizinischer Überversorgung und der Angst, am Lebensende zum «Spielball» der Medizin zu werden, indem Ärzte das als qualvoll empfundene Leben bis zur Grenze des technisch Machbaren verlängern könnten. Immer mehr Menschen setzen sich deshalb mit der Frage auseinander, wie sie ein «Sterben in Würde» definieren und wie sie ihre Vorstellungen davon in die Rechtswirklichkeit umsetzen können. Ausgehend von der Frage, wann menschliches Leben beginnt und wann es endet, werden wir die (straf)rechtliche Beurteilung von Entscheidungen am Lebensende im Seminar aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten. Provisorische Themenliste: 1. Beginn des menschlichen Lebens 2. Ende des menschlichen Lebens 3. Der Abbruch lebenserhaltender Massnahmen bei urteilsfähigen Patienten 4. Der Abbruch lebenserhaltender Massnahmen bei urteilsunfähigen Patienten 5. Patientenverfügungen 6. Vertretung bei medizinischen Massnahmen 7. Palliativmedizin und strafrechtliche Beurteilung der indirekten aktiven Sterbehilfe 8. Art. 114 StGB: unerlaubter Paternalismus? 9. Rechtfertigung direkter aktiver Sterbehilfe? 10. Sterbehilfe für Neugeborene 11. Praxis der Suizidhilfe in der Schweiz 12. Die strafrechtliche Erfassung der Suizidhilfe 13. Suizidhilfe: gesetzlicher Handlungsbedarf? Prof. Dr. iur. Christopher Geth Schanzeneckstr. 1, Postfach. 8573 CH-3001 Bern Tel. +41 (0)31 631 48 94 [email protected] www.krim.unibe.ch 14. Zulässigkeit oder Strafbarkeit der Suizidverhinderung? 15. Aktive und passive Sterbehilfe: Die Rechtslage in ausgewählten ausländischen Rechtsordnungen 16. Suizidhilfe im internationalen Kontext 17. Arzneimittelrechtliche Fragen bei der Abgabe von NAP 18. Sterbehilfe im Strafvollzug B. Organisatorisches 1. Zulassung und Anzahl Plätze Zum Seminar zugelassen sind Studierende der Rechtswissenschaft im Bachelor-, Master- und Minorstudium sowie Studierende der SCIP. 2. Anmeldung Eine Anmeldung für das Seminar ist ab dem 22. Januar 2016 möglich per E-Mail an: [email protected] Für die Anmeldung sind folgende Angaben notwendig: − Vorname und Name sowie Matrikelnummer; − Studienrichtung und Anzahl Semester; − drei Themenwünsche (siehe Themenliste). Bis Ende Januar 2016 werde ich über die Themenverteilung informieren. 3. Ablauf des Seminars Die Seminarveranstaltung findet am 19./20. Mai 2016 im Aarbergerhus Ligerz (http://www.aarbergerhus.ch) statt. Erwartet werden ein Seminarvortrag von ca. 15 Minuten und die aktive Beteiligung bei der Diskussion. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung belaufen sich auch auf ca. 120 Franken. 4. Abgabe der schriftlichen Seminarleistung Die definitive Abgabe der schriftlichen Seminarleitung erfolgt in gebundener Form spätestens am 6. Juni 2016 per Post oder persönlich im Sekretariat des Instituts. Seite 2/2
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