Hilfsmittelliste der schriftlichen Abschlussprüfungen 2016 Kaufleute

Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Hilfsmittelliste der schriftlichen Abschlussprüfungen 2016
Kaufleute Profil E und B
Ausbildung nach
- Neuer Bildungsverordnung 2012 (BiVo 2012) und
- Ausbildungs- und Prüfungsreglement 2003 (Regl. 03) für Repetenten
Die Hilfsmittelliste basiert auf dem gesamtschweizerischen Verzeichnis der Hilfsmittel für die schriftlichen schulischen Abschlussprüfungen
Kauffrau/Kaufmann (Profil B und E) der SKKAB für BiVO 2012 sowie des kaufmännischen Verbands für Regl. 03
FACH
HILFSMITTEL ERLAUBT
HILFSMITTEL ERLAUBT
Neue Bildungsverordnung 2012
(BiVo 2012)
Nach Reglement 2003/NKG
für Repetenten
Erste Landessprache DEUTSCH
-
Schriftliche Prüfung:
Rechtschreibwörterbuch in Papierform, z.B. Duden, Band 1
-
Mündliche Prüfung:
Vorbereitung auf Gespräch
Rechtschreibwörterbuch in Papierform, z.B. Duden, Band 1
(Erlaubt für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung).
Es sind keine reinen Korrespondenzbücher und keine elektronischen Hilfsmittel
erlaubt.
FRANZÖSISCH und ENGLISCH
-
Leserverstehen
-
Textproduktion
-
Hörverstehen
-
Mündliche Prüfungen:
Vorbereitung auf Gespräch
Prüfungskommission
Kaufmännische Berufe Winterthur 461
Die Prüfungsleitung
Wörterbuch in Papierform
Es sind keine reinen Korrespondenzbücher und keine elekronischen Hilfsmittel
erlaubt
Wörterbuch in Papierform
Es sind keine reinen Korrespondenzbücher und keine elekronischen Hilfsmittel
erlaubt
Keine Hilfsmittel erlaubt
Wörterbuch in Papierform
(Erlaubt für die Vorbereitung der mündlichen Prüfungen).
Es sind keine reinen Korrespondenzbücher und keine elektronischen Hilfsmittel
erlaubt.
Tösstalstrasse 37
8400 Winterthur
Telefon 052 269 18 08
Fax 052 269 18 19
[email protected]
www.wskvw.ch
FACH
WIRTSCHAFT & GESELLSCHAFT
HILFSMITTEL ERLAUBT
HILFSMITTEL ERLAUBT
Neue Bildungsverordnung 2012
(BiVo 2012)
Nach Reglement 2003/NKG
für Repetenten
Schweizer Gesetzbücher: ZGB, OR,
SchKG, BV (Bundesverfassung) in Papierform
ZGB, OR, SchKG, BV (Bundesverfassung)
in Papierform*
- Gesetzbücher mit offiziellem Schlagwortregister resp. kaufmännische Studienausgabe erlaubt (ansonsten sind keine kommentierten Ausgaben erlaubt)
Folgende Ergänzungen in den Gesetzesbüchern sind erlaubt:
- kaufmännische Studienausgabe erlaubt
(ansonsten sind keine kommentierten
Ausgaben erlaubt)
Folgende Ergänzungen in den Gesetzesbüchern sind erlaubt:
- Textstellen an-/unterstreichen
- Verwendung von unbeschrifteten
Reitern
- Textmarkierungen mit Farbe
und/oder Unterstreichung
Nicht erlaub sind:
- Eigene Notizen (inkl. Unkenntlichmachungen mit Tipp-ex o.ä.)
- Verweise auf andere Artikel
- Beschriftete Randreiter zum schnelleren Auffinden von Gesetzesstellen
Nicht erlaubt sind:
- Handschriftliche und kopierte Notizen,
Beilagen, Umschreibungen, Begriffe,
Darstellungen, Strukturen, Abläufe,
Formeln etc.
Taschenrechner,
mit ausschliesslich nummerischer Anzeige, nichtdruckend, netzunabhängig und nicht kommunikationsfähig
Information / Kommunikation /
Administration
- Windows- und Office-Hilfssysteme
- Sämtliche Dokumente (inkl. Lehrmittel) in Papierform
- Rechtschreibwörterbuch in Papierform
- Obligationenrecht (OR)
-
Windows- und Office-Hilfssysteme
Schulungsunterlagen in Papierform
Rechtschreibewörterbuch,
Obligationenrecht (OR)
Nicht erlaubt sind:
Internet
Datenträger (z.B. USB-Stick, CD, DVD, BD)
Gemeinsame Netzwerklaufwerke (sofern nicht ausdrücklich an der Prüfung
verlangt)
Elektronische Kommunikationsmittel (z.B. Handy/Smartphone, Smartwatch,
MP3-Player, Tablet, PDA, Taschenrechner usw).
Persönlicher Gang zum Drucker
Achtung
*
Reglement 2003/NKG: Alle schweizerischen Gesetzestexte sind zugelassen. Die Prüfung beschränkt sich aber auf ZGB, OG, SchKG.
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1603_21_WSKVW_Hilfsmittelliste_B_E_QV2016 BIVO und Regl_2003_www.doc
März 2016
Allgemeine Richtlinien, geltend für alle Kandidaten/Kandidatinnen
Alle erlaubten Hilfsmittel (mit Ausnahme der Windows- und Officehilfssysteme) sind von den Kandidaten/Kandidatinnen selbst zu beschaffen/mitzubringen.
Die Kandidaten/Kandidatinnen sind für das einwandfreie Funktionieren der Hilfsmittel verantwortlich. Bei Störungen oder nicht mitgebrachten Hilfsmitteln besteht kein Anspruch auf eine Prüfungsverlängerung, eine Nachprüfung oder ein Ersatzhilfsmittel.
Jedes Hilfsmittel darf nur von einem Kandidaten/einer Kandidatin benutzt werden.
Mobiles (Handy/Smartphone, Smartwatch, PDA usw.) müssen vor der Prüfung abgegeben werden.
Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten erfordern
Für dieses Fach werden die erlaubten Hilfsmittel im Einvernehmen mit der Schweizerischen Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung (SPK) durch die aufgabenstellenden Ausbildungs- und Prüfungsbrachen bestimmt und durch diese kommuniziert.
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1603_21_WSKVW_Hilfsmittelliste_B_E_QV2016 BIVO und Regl_2003_www.doc
März 2016