Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Hilfsmittelliste der schriftlichen Abschlussprüfungen 2016 Kaufleute Profil E und B Ausbildung nach - Neuer Bildungsverordnung 2012 (BiVo 2012) und - Ausbildungs- und Prüfungsreglement 2003 (Regl. 03) für Repetenten Die Hilfsmittelliste basiert auf dem gesamtschweizerischen Verzeichnis der Hilfsmittel für die schriftlichen schulischen Abschlussprüfungen Kauffrau/Kaufmann (Profil B und E) der SKKAB für BiVO 2012 sowie des kaufmännischen Verbands für Regl. 03 FACH HILFSMITTEL ERLAUBT HILFSMITTEL ERLAUBT Neue Bildungsverordnung 2012 (BiVo 2012) Nach Reglement 2003/NKG für Repetenten Erste Landessprache DEUTSCH - Schriftliche Prüfung: Rechtschreibwörterbuch in Papierform, z.B. Duden, Band 1 - Mündliche Prüfung: Vorbereitung auf Gespräch Rechtschreibwörterbuch in Papierform, z.B. Duden, Band 1 (Erlaubt für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung). Es sind keine reinen Korrespondenzbücher und keine elektronischen Hilfsmittel erlaubt. FRANZÖSISCH und ENGLISCH - Leserverstehen - Textproduktion - Hörverstehen - Mündliche Prüfungen: Vorbereitung auf Gespräch Prüfungskommission Kaufmännische Berufe Winterthur 461 Die Prüfungsleitung Wörterbuch in Papierform Es sind keine reinen Korrespondenzbücher und keine elekronischen Hilfsmittel erlaubt Wörterbuch in Papierform Es sind keine reinen Korrespondenzbücher und keine elekronischen Hilfsmittel erlaubt Keine Hilfsmittel erlaubt Wörterbuch in Papierform (Erlaubt für die Vorbereitung der mündlichen Prüfungen). Es sind keine reinen Korrespondenzbücher und keine elektronischen Hilfsmittel erlaubt. Tösstalstrasse 37 8400 Winterthur Telefon 052 269 18 08 Fax 052 269 18 19 [email protected] www.wskvw.ch FACH WIRTSCHAFT & GESELLSCHAFT HILFSMITTEL ERLAUBT HILFSMITTEL ERLAUBT Neue Bildungsverordnung 2012 (BiVo 2012) Nach Reglement 2003/NKG für Repetenten Schweizer Gesetzbücher: ZGB, OR, SchKG, BV (Bundesverfassung) in Papierform ZGB, OR, SchKG, BV (Bundesverfassung) in Papierform* - Gesetzbücher mit offiziellem Schlagwortregister resp. kaufmännische Studienausgabe erlaubt (ansonsten sind keine kommentierten Ausgaben erlaubt) Folgende Ergänzungen in den Gesetzesbüchern sind erlaubt: - kaufmännische Studienausgabe erlaubt (ansonsten sind keine kommentierten Ausgaben erlaubt) Folgende Ergänzungen in den Gesetzesbüchern sind erlaubt: - Textstellen an-/unterstreichen - Verwendung von unbeschrifteten Reitern - Textmarkierungen mit Farbe und/oder Unterstreichung Nicht erlaub sind: - Eigene Notizen (inkl. Unkenntlichmachungen mit Tipp-ex o.ä.) - Verweise auf andere Artikel - Beschriftete Randreiter zum schnelleren Auffinden von Gesetzesstellen Nicht erlaubt sind: - Handschriftliche und kopierte Notizen, Beilagen, Umschreibungen, Begriffe, Darstellungen, Strukturen, Abläufe, Formeln etc. Taschenrechner, mit ausschliesslich nummerischer Anzeige, nichtdruckend, netzunabhängig und nicht kommunikationsfähig Information / Kommunikation / Administration - Windows- und Office-Hilfssysteme - Sämtliche Dokumente (inkl. Lehrmittel) in Papierform - Rechtschreibwörterbuch in Papierform - Obligationenrecht (OR) - Windows- und Office-Hilfssysteme Schulungsunterlagen in Papierform Rechtschreibewörterbuch, Obligationenrecht (OR) Nicht erlaubt sind: Internet Datenträger (z.B. USB-Stick, CD, DVD, BD) Gemeinsame Netzwerklaufwerke (sofern nicht ausdrücklich an der Prüfung verlangt) Elektronische Kommunikationsmittel (z.B. Handy/Smartphone, Smartwatch, MP3-Player, Tablet, PDA, Taschenrechner usw). Persönlicher Gang zum Drucker Achtung * Reglement 2003/NKG: Alle schweizerischen Gesetzestexte sind zugelassen. Die Prüfung beschränkt sich aber auf ZGB, OG, SchKG. 2/3 1603_21_WSKVW_Hilfsmittelliste_B_E_QV2016 BIVO und Regl_2003_www.doc März 2016 Allgemeine Richtlinien, geltend für alle Kandidaten/Kandidatinnen Alle erlaubten Hilfsmittel (mit Ausnahme der Windows- und Officehilfssysteme) sind von den Kandidaten/Kandidatinnen selbst zu beschaffen/mitzubringen. Die Kandidaten/Kandidatinnen sind für das einwandfreie Funktionieren der Hilfsmittel verantwortlich. Bei Störungen oder nicht mitgebrachten Hilfsmitteln besteht kein Anspruch auf eine Prüfungsverlängerung, eine Nachprüfung oder ein Ersatzhilfsmittel. Jedes Hilfsmittel darf nur von einem Kandidaten/einer Kandidatin benutzt werden. Mobiles (Handy/Smartphone, Smartwatch, PDA usw.) müssen vor der Prüfung abgegeben werden. Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten erfordern Für dieses Fach werden die erlaubten Hilfsmittel im Einvernehmen mit der Schweizerischen Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung (SPK) durch die aufgabenstellenden Ausbildungs- und Prüfungsbrachen bestimmt und durch diese kommuniziert. 3/3 1603_21_WSKVW_Hilfsmittelliste_B_E_QV2016 BIVO und Regl_2003_www.doc März 2016
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