Passivierung von Verpflichtungen für rückständigen Urlaub

ARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT
A 007/2016 vom 14.01.2016
Passivierung von Verpflichtungen für rückständigen
Urlaub
Für am Bilanzstichtag noch rückständigen Urlaub der angestellten Arbeitnehmer ist in der Steuerbilanz eine Verbindlichkeit auszuweisen. In
diese Verbindlichkeit ist der Sozialaufwand aus rückständigem Urlaub
einzubeziehen. Für die Ermittlung des Sozialaufwandes zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 kann folgendes Schema zugrunde gelegt werden:
Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung
Angaben in %
Rentenversicherung
Krankenversicherung
9,35
7,3
U2-Verfahren (Mittelwert
0,33
Insolvenzgeld
0,15
Pflegeversicherung
- In Sachen 0,675
1,175
Arbeitslosenversicherung
1,5
0,405
Unfallversicherung
(Berufsgenossenschaft)1
Gesamter Sozialaufwand
20,21
Der Sozialaufwand für rückständigen Urlaub der angestellten Arbeitnehmer kann entsprechend der vorstehenden Berechnung mit 20,21 v. H.
bzw. 26,435 v. H. des rückständigen Urlaubsentgelts und des rückständigen zusätzlichen Urlaubsgeldes gebildet werden.
Für am Bilanzstichtag noch rückständigen Urlaub der gewerblichen Arbeitnehmer ist – mit Ausnahme von Berlin – für den Sozialaufwand in der
Steuerbilanz eine Verbindlichkeit auszuweisen. Für die Ermittlung des
Sozialaufwandes zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 kann folgendes
Schema zugrunde gelegt werden:
1
Für den Unfallversicherungsbeitrag wurden die Hauptumlage, die Lastenverteilung nach Neurenten, die
Lastenverteilung nach Entgelten und der interne Lastenausgleich berücksichtigt. Er beläuft sich nur bei Angestellten ohne jegliche Baustellenbesuche (Gefahrklasse 0,44) auf 0,4050 v.H. (unterschiedlich nach Bezirksverwaltung, hier BV 3). Für Angestellte mit auch nur gelegentlichen Baustellenbesuchen beläuft er sich
auf 6,63 v.H. (unterschiedlich nach Bezirksverwaltung und Gewerk), so dass für diese Mitarbeiter der Sozialaufwand um 6,225 v.H. höher liegt und damit 26,435 v.H. beträgt.
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-2Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung
Alte Bundesländer
in %
Neue Bundesländer
in %
Rentenversicherung
9,35
9,35
Krankenversicherung
7,3
7,3
U2-Verfahren (Mittelwert)
0,33
0,33
Insolvenzgeld
0,15
0,15
Pflegeversicherung
- In Sachen 0,675
1,175
1,175
Arbeitslosenversicherung
1,500
1,500
Beitrag an die Sozialkassen
des Baugewerbes
20,4
20,4
Winterbeschäftigungsumlage
1,2
1,2
Unfallversicherung
(Berufsgenossenschaft)2
Gesamter Sozialaufwand
6,63
6,63
48,035
44,835
Der Sozialaufwand für rückständigen Urlaub der gewerblichen Arbeitnehmer kann entsprechend der vorstehenden Berechnung mit 48,035
bzw. 44,835 v. H. des rückständigen Urlaubsentgelts und des rückständigen zusätzlichen Urlaubsgelds gebildet werden.
Für am Bilanzstichtag bestehende Arbeitszeitguthaben der Arbeitnehmer
ist in der Steuerbilanz ebenfalls eine Verbindlichkeit auszuweisen. In diese Verbindlichkeit ist auch der oben ermittelte Sozialaufwand aus bestehenden Arbeitszeitguthaben einzubeziehen.
2
Für den Unfallversicherungsbeitrag wurden die Hauptumlage, die Lastenverteilung nach Neurenten, die
Lastenverteilung nach Entgelten und der interne Lastenausgleich berücksichtigt (BV 3, Gefahrklasse 15,12)