ARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A 007/2016 vom 14.01.2016 Passivierung von Verpflichtungen für rückständigen Urlaub Für am Bilanzstichtag noch rückständigen Urlaub der angestellten Arbeitnehmer ist in der Steuerbilanz eine Verbindlichkeit auszuweisen. In diese Verbindlichkeit ist der Sozialaufwand aus rückständigem Urlaub einzubeziehen. Für die Ermittlung des Sozialaufwandes zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 kann folgendes Schema zugrunde gelegt werden: Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung Angaben in % Rentenversicherung Krankenversicherung 9,35 7,3 U2-Verfahren (Mittelwert 0,33 Insolvenzgeld 0,15 Pflegeversicherung - In Sachen 0,675 1,175 Arbeitslosenversicherung 1,5 0,405 Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)1 Gesamter Sozialaufwand 20,21 Der Sozialaufwand für rückständigen Urlaub der angestellten Arbeitnehmer kann entsprechend der vorstehenden Berechnung mit 20,21 v. H. bzw. 26,435 v. H. des rückständigen Urlaubsentgelts und des rückständigen zusätzlichen Urlaubsgeldes gebildet werden. Für am Bilanzstichtag noch rückständigen Urlaub der gewerblichen Arbeitnehmer ist – mit Ausnahme von Berlin – für den Sozialaufwand in der Steuerbilanz eine Verbindlichkeit auszuweisen. Für die Ermittlung des Sozialaufwandes zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 kann folgendes Schema zugrunde gelegt werden: 1 Für den Unfallversicherungsbeitrag wurden die Hauptumlage, die Lastenverteilung nach Neurenten, die Lastenverteilung nach Entgelten und der interne Lastenausgleich berücksichtigt. Er beläuft sich nur bei Angestellten ohne jegliche Baustellenbesuche (Gefahrklasse 0,44) auf 0,4050 v.H. (unterschiedlich nach Bezirksverwaltung, hier BV 3). Für Angestellte mit auch nur gelegentlichen Baustellenbesuchen beläuft er sich auf 6,63 v.H. (unterschiedlich nach Bezirksverwaltung und Gewerk), so dass für diese Mitarbeiter der Sozialaufwand um 6,225 v.H. höher liegt und damit 26,435 v.H. beträgt. Geschäftsstelle Hamburg • Loogestraße 8 • 20249 Hamburg • Tel.: 040 468656-0 • Fax: 040 468656-26 Geschäftsstelle Schleswig-Holstein • Ringstraße 54 • 24103 Kiel •Tel.: 0431 53548-0 • Fax: 0431 53548-14 E-Mail: [email protected] • Internet: www.biv-hh-sh.de -2Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung Alte Bundesländer in % Neue Bundesländer in % Rentenversicherung 9,35 9,35 Krankenversicherung 7,3 7,3 U2-Verfahren (Mittelwert) 0,33 0,33 Insolvenzgeld 0,15 0,15 Pflegeversicherung - In Sachen 0,675 1,175 1,175 Arbeitslosenversicherung 1,500 1,500 Beitrag an die Sozialkassen des Baugewerbes 20,4 20,4 Winterbeschäftigungsumlage 1,2 1,2 Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)2 Gesamter Sozialaufwand 6,63 6,63 48,035 44,835 Der Sozialaufwand für rückständigen Urlaub der gewerblichen Arbeitnehmer kann entsprechend der vorstehenden Berechnung mit 48,035 bzw. 44,835 v. H. des rückständigen Urlaubsentgelts und des rückständigen zusätzlichen Urlaubsgelds gebildet werden. Für am Bilanzstichtag bestehende Arbeitszeitguthaben der Arbeitnehmer ist in der Steuerbilanz ebenfalls eine Verbindlichkeit auszuweisen. In diese Verbindlichkeit ist auch der oben ermittelte Sozialaufwand aus bestehenden Arbeitszeitguthaben einzubeziehen. 2 Für den Unfallversicherungsbeitrag wurden die Hauptumlage, die Lastenverteilung nach Neurenten, die Lastenverteilung nach Entgelten und der interne Lastenausgleich berücksichtigt (BV 3, Gefahrklasse 15,12)
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