15. Personen-Schaden-Forum 2016

ORGANISATORISCHES
Datum/Ort
Donnerstag, 14. Januar 2016, Kongresshaus Zürich
Gotthardstrasse 5, 8022 Zürich
Kosten
Inklusive Mittagessen, Getränke, Tagungsband
CHF 550.–
CHF 440.– für HAVE / REAS-Abonnenten
(eine Vergünstigung pro Abonnement)
CHF 220.– für Studierende (Kopie der Legi beilegen)
Veranstalter
HAVE (Verein Haftung und Versicherung), Eglisau
Schulthess Juristische Medien AG, Zürich
Sekretariat
HAVE / REAS
Postfach 12, 8193 Eglisau
Tel. 043 422 40 10, Fax 043 422 40 11
E-Mail: [email protected]
Für die Weiterbildung zum Fachanwalt SAV Haftpflichtund Versicherungsrecht werden für den B
­ esuch der
Veranstaltung 6 Credits gutgeschrieben.
Anmeldung
Mittels Anmeldetalon an das Sekretariat
oder via www.have.ch unter «Tagungen»
Anmeldeschluss:
Montag, 4. Januar 2016
Teilnahmebedingungen
Die Kosten für diese Veranstaltung sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Die schriftliche
Stornierung ist bis zum 4. Januar 2016 kostenlos möglich, danach wird die Hälfte der Kosten erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Betrag fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.
Anmeldeschluss: Montag, 4. Januar 2016
ANMELDUNG
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15. Personen-Schaden-Forum
– Donnerstag, 14. Januar 2016, Kongresshaus Zürich
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
Abonnent /-in von HAVE / REAS: ❏ Ja ❏ Nein
Kosten: CHF 550.– / CHF 440.– für HAVE/REAS-Abonnenten / CHF 220.– für Studierende
Name / Vorname*
15. Personen-Schaden-Forum 2016
Donnerstag, 14. Januar 2016, Kongresshaus Zürich
Adäquanz, Schmerzrechtsprechung, medizinische Begutachtung,
Schadenschätzung, Beweismass, Beweiswürdigung und Entwicklungen
in der Rechtsprechung zu den Personenschäden
Thomas Gächter
Funktion und Kriterien der Adäquanz im Sozialversicherungsrecht. Grundsätzliche Fragen an ein zentrales Konzept
Bruno Pasquier
Beweiserleichterung und Berücksichtigung von
Erfahrungsregeln in der Berechnung des Personenschadens – Ein kritischer Blick auf die Praxis
Luciano Martelozzo
Die Validierung psychischer Störungen im Lichte der
bundesgerichtlichen Rechtsprechung
Mark Schweizer
Verfahrensrechtliche Aspekte der richterlichen
Schadenschätzung nach Art. 42 Abs. 2 OR
Jörg Jeger
Auswirkungen der neuen Rechtsprechung zu den
psychosomatischen Krankheitsbildern auf die
medizinische Begutachtung
Roman Graf
Statistische Grundlagen für die Berechnung des
Erwerbsschadens – Sicht des Ökonomen
Stephan Fuhrer / Ueli Kieser / Volker Pribnow
Entwicklungen im Haftpflicht-, Privat- und
Sozialversicherungsrecht
Titel / Funktion*
Firma*
Adresse
PLZ Ort*
DatumUnterschrift
Veranstalter
Verein Haftung und Versicherung, Eglisau
Schulthess Juristische Medien AG, Zürich
Tagungsleitung
Stephan Weber und Markus Schmid
* Angaben für die Teilnehmerliste.
Einsenden an: HAVE / REAS, Postfach 12, 8193 Eglisau, Fax: 043 422 40 11, E-Mail: [email protected]
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THEMEN UND REFERIERENDE
PROGRAMM
Funktion und Kriterien der Adäquanz im Sozialversicherungsrecht. Grundsätzliche Fragen an ein zentrales Konzept
Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht, Universität Zürich
Auch im Sozialversicherungsrecht kommt dem Konzept der Adäquanz seit Jahrzehnten eine zentrale Bedeutung zu. Die
jüngste bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Umgang mit somatoformen Schmerzstörungen und vergleichbaren Erkrankungen stellt nun verstärkt auf den medizinischen Beweis ab. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen diese
Praxisänderung auf die bisherige sozialversicherungsrechtliche Adäquanzrechtsprechung haben wird. Zugleich ist die
mögliche Entwicklung im Hinblick auf das privatrechtliche Adäquanzverständnis zu überprüfen.
Donnerstag, 14. Januar 2016
Die Validierung psychischer Störungen im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
Luciano R. Martelozzo, Allianz Suisse, Bern
Auswirkungen der neuen Rechtsprechung zu den psychosomatischen Krankheitsbildern auf die medizinische
Begutachtung
Dr. med. Jörg Jeger, Facharzt FMH für Rheumatologie, EMBA, MAS Versicherungsmedizin, Chefarzt MEDAS
Zentralschweiz, Luzern
Mit Urteil 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015 hat das Bundesgericht seine über 10-jährige Praxis zur Anerkennung einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung und verwandten Leiden grundlegend geändert. Es ist damit auf die von medizinischer
und juristischer Seite repetitiv vorgebrachte Kritik eingegangen. Die beiden Referate beleuchten die juristischen und
medizinischen Aspekte der Abklärung von Kausalitätsfragen und Gesundheitsbeeinträchtigungen. Aufgezeigt werden die
«Überwindbarkeitspraxis» und die Eckpunkte der neuen Rechtsprechung. Aus medizinischer Sicht wird dargelegt, welche
Änderungen sich durch die neue Rechtsprechung zu den psychosomatischen Leiden ergeben.
Beweiserleichterung und Berücksichtigung von Erfahrungsregeln in der Berechnung des Personenschadens –
Ein kritischer Blick auf die Praxis
Dr. Bruno Pasquier, Rechtsanwalt, zurzeit in Hamburg
Verfahrensrechtliche Aspekte der richterlichen Schadenschätzung nach Art. 42 Abs. 2 OR
Dr. Mark Schweizer, Rechtsanwalt, Meyerlustenberger Lachenal Rechtsanwälte, Zürich, nebenamtlicher Richter am
schweizerischen Bundespatentgericht und Privatdozent für Rechtssoziologie, Rechtstheorie und Zivilprozessrecht an
der Universität St. Gallen
Der Geschädigte hat oft Schwierigkeiten, konkrete Anhaltspunkte über den von ihm erlittenen Personenschaden vorzubringen, ist ihm doch zum Beispiel die genaue Entwicklung seines Lohns nicht bekannt. Für die Berechnung des Personenschadens kommen deshalb besondere Grundsätze zum Tragen. Die beiden Referate beschäftigen sich mit der richterlichen
Schadenschätzung im Rahmen von Art. 42 Abs. 2 OR. Konkreten Ausgangspunkt bildet das Urteil des Bundesgerichts
4A_260/2014 vom 8. September 2014, in dem es um die Berechnung des Erwerbsschadens bei einem Kind ging und insbesondere die Frage des Umgangs mit Statistiken thematisiert worden ist. Das Urteil hat einige Fragen geklärt, aber auch viele
offengelassen. Es beschäftigt weiterhin, wie weit das Substanziieren im Rahmen einer richterlichen Schadenschätzung
gehen muss, der Umgang mit Erfahrungssätzen, das Beweismass und die Beweiswürdigung und vorgelagert natürlich
auch, ob sich das Ermessen auf die Sachverhaltsfeststellung oder die Rechtsanwendung bezieht. In den Beiträgen wird
die Gerichtspraxis zusammengefasst, kritisch beleuchtet und ebenso auch untersucht, welche verfahrensrechtliche Auswirkungen die Bestimmung nach sich zieht.
Statistische Grundlagen für die Berechnung des Erwerbsschadens
Roman Graf, ehem. Mitglied des Genfer Arbeitsmarktobservatoriums (OGMT) und wiss. Mitarbeiter und Forschungsdirektor am Observatoire universitaire de l’emploi (OUE), selbständiger Experte für Lohnfragen und Dozent
an der Universität Genf
Der Beitrag beschäftigt sich mit den verschiedenen Erwerbsstatistiken. Mit einem Blick auf die Anwendungen in anderen Bereichen, z.B. dem Lohnrechner, wird erörtert, wie die statistischen Daten zu interpretieren und zu würdigen sind.
Untersucht werden nebst den individuellen und generellen Einkommensveränderungen insbesondere auch die Fragen zu
Median- und Durchschnittswerten sowie die Nutzung von Männer- und Frauenlöhnen.
Entwicklungen im Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht
Prof. Dr. iur. Stephan Fuhrer, Rodersdorf
Prof. Dr. iur. Ueli Kieser, Rechtsanwalt, Vizedirektor IRP-HSG, Zürich
Dr. iur. Volker Pribnow, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Haftpflicht und Versicherungsrecht, Baden
In den Referaten und Beiträgen wird die neueste Rechtsprechung und Gesetzgebung rund um Personenschäden aufgezeigt
und kritisch gewürdigt.
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ab 08.30
Check-in und Kaffee
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Eröffnung der Tagung
09.15–09.50
Funktion und Kriterien der Adäquanz im Sozialversicherungsrecht
Thomas Gächter
09.50–10.25
Die Validierung psychischer Störungen im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
Luciano Martelozzo
10.25–10.55Pause
10.55–11.30
Auswirkungen der neuen Rechtsprechung zu den psychosomatischen Krankheitsbildern
auf die medizinische Begutachtung
Jörg Jeger
11.30–12.00
Entwicklungen im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht
Volker Pribnow
12.00–12.30
Diskussion mit den Vormittagsreferenten
12.30–13.45Stehlunch
13.45–14.15
Entwicklungen im Privatversicherungsrecht
Stephan Fuhrer
14.15–14.30
Schadenschätzung: Einführung in das Fallbeispiel
Markus Schmid
14.30–15.05
Beweiserleichterung und Erfahrungsregeln in der Berechnung des Personenschadens
Bruno Pasquier
15.05–15.25Pause
15.25–16.00
Verfahrensrechtliche Aspekte der richterlichen Schadenschätzung nach Art. 42 Abs. 2 OR
Mark Schweizer
16.00–16.30
Statistische Grundlagen für die Berechnung des Erwerbsschadens
Roman Graf
16.30-17.00
Diskussion mit den Nachmittagsreferenten
anschliessend
Apéro, offeriert von Allianz Suisse
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