ORGANISATORISCHES Datum/Ort Donnerstag, 14. Januar 2016, Kongresshaus Zürich Gotthardstrasse 5, 8022 Zürich Kosten Inklusive Mittagessen, Getränke, Tagungsband CHF 550.– CHF 440.– für HAVE / REAS-Abonnenten (eine Vergünstigung pro Abonnement) CHF 220.– für Studierende (Kopie der Legi beilegen) Veranstalter HAVE (Verein Haftung und Versicherung), Eglisau Schulthess Juristische Medien AG, Zürich Sekretariat HAVE / REAS Postfach 12, 8193 Eglisau Tel. 043 422 40 10, Fax 043 422 40 11 E-Mail: [email protected] Für die Weiterbildung zum Fachanwalt SAV Haftpflichtund Versicherungsrecht werden für den B esuch der Veranstaltung 6 Credits gutgeschrieben. Anmeldung Mittels Anmeldetalon an das Sekretariat oder via www.have.ch unter «Tagungen» Anmeldeschluss: Montag, 4. Januar 2016 Teilnahmebedingungen Die Kosten für diese Veranstaltung sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Die schriftliche Stornierung ist bis zum 4. Januar 2016 kostenlos möglich, danach wird die Hälfte der Kosten erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Betrag fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Anmeldeschluss: Montag, 4. Januar 2016 ANMELDUNG ✂ 15. Personen-Schaden-Forum – Donnerstag, 14. Januar 2016, Kongresshaus Zürich Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Abonnent /-in von HAVE / REAS: ❏ Ja ❏ Nein Kosten: CHF 550.– / CHF 440.– für HAVE/REAS-Abonnenten / CHF 220.– für Studierende Name / Vorname* 15. Personen-Schaden-Forum 2016 Donnerstag, 14. Januar 2016, Kongresshaus Zürich Adäquanz, Schmerzrechtsprechung, medizinische Begutachtung, Schadenschätzung, Beweismass, Beweiswürdigung und Entwicklungen in der Rechtsprechung zu den Personenschäden Thomas Gächter Funktion und Kriterien der Adäquanz im Sozialversicherungsrecht. Grundsätzliche Fragen an ein zentrales Konzept Bruno Pasquier Beweiserleichterung und Berücksichtigung von Erfahrungsregeln in der Berechnung des Personenschadens – Ein kritischer Blick auf die Praxis Luciano Martelozzo Die Validierung psychischer Störungen im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung Mark Schweizer Verfahrensrechtliche Aspekte der richterlichen Schadenschätzung nach Art. 42 Abs. 2 OR Jörg Jeger Auswirkungen der neuen Rechtsprechung zu den psychosomatischen Krankheitsbildern auf die medizinische Begutachtung Roman Graf Statistische Grundlagen für die Berechnung des Erwerbsschadens – Sicht des Ökonomen Stephan Fuhrer / Ueli Kieser / Volker Pribnow Entwicklungen im Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht Titel / Funktion* Firma* Adresse PLZ Ort* DatumUnterschrift Veranstalter Verein Haftung und Versicherung, Eglisau Schulthess Juristische Medien AG, Zürich Tagungsleitung Stephan Weber und Markus Schmid * Angaben für die Teilnehmerliste. Einsenden an: HAVE / REAS, Postfach 12, 8193 Eglisau, Fax: 043 422 40 11, E-Mail: [email protected] W0360_Prospekt_Have_Personenschadenforum_2016.indd 4-1 02.09.15 15:38 THEMEN UND REFERIERENDE PROGRAMM Funktion und Kriterien der Adäquanz im Sozialversicherungsrecht. Grundsätzliche Fragen an ein zentrales Konzept Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht, Universität Zürich Auch im Sozialversicherungsrecht kommt dem Konzept der Adäquanz seit Jahrzehnten eine zentrale Bedeutung zu. Die jüngste bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Umgang mit somatoformen Schmerzstörungen und vergleichbaren Erkrankungen stellt nun verstärkt auf den medizinischen Beweis ab. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen diese Praxisänderung auf die bisherige sozialversicherungsrechtliche Adäquanzrechtsprechung haben wird. Zugleich ist die mögliche Entwicklung im Hinblick auf das privatrechtliche Adäquanzverständnis zu überprüfen. Donnerstag, 14. Januar 2016 Die Validierung psychischer Störungen im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung Luciano R. Martelozzo, Allianz Suisse, Bern Auswirkungen der neuen Rechtsprechung zu den psychosomatischen Krankheitsbildern auf die medizinische Begutachtung Dr. med. Jörg Jeger, Facharzt FMH für Rheumatologie, EMBA, MAS Versicherungsmedizin, Chefarzt MEDAS Zentralschweiz, Luzern Mit Urteil 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015 hat das Bundesgericht seine über 10-jährige Praxis zur Anerkennung einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung und verwandten Leiden grundlegend geändert. Es ist damit auf die von medizinischer und juristischer Seite repetitiv vorgebrachte Kritik eingegangen. Die beiden Referate beleuchten die juristischen und medizinischen Aspekte der Abklärung von Kausalitätsfragen und Gesundheitsbeeinträchtigungen. Aufgezeigt werden die «Überwindbarkeitspraxis» und die Eckpunkte der neuen Rechtsprechung. Aus medizinischer Sicht wird dargelegt, welche Änderungen sich durch die neue Rechtsprechung zu den psychosomatischen Leiden ergeben. Beweiserleichterung und Berücksichtigung von Erfahrungsregeln in der Berechnung des Personenschadens – Ein kritischer Blick auf die Praxis Dr. Bruno Pasquier, Rechtsanwalt, zurzeit in Hamburg Verfahrensrechtliche Aspekte der richterlichen Schadenschätzung nach Art. 42 Abs. 2 OR Dr. Mark Schweizer, Rechtsanwalt, Meyerlustenberger Lachenal Rechtsanwälte, Zürich, nebenamtlicher Richter am schweizerischen Bundespatentgericht und Privatdozent für Rechtssoziologie, Rechtstheorie und Zivilprozessrecht an der Universität St. Gallen Der Geschädigte hat oft Schwierigkeiten, konkrete Anhaltspunkte über den von ihm erlittenen Personenschaden vorzubringen, ist ihm doch zum Beispiel die genaue Entwicklung seines Lohns nicht bekannt. Für die Berechnung des Personenschadens kommen deshalb besondere Grundsätze zum Tragen. Die beiden Referate beschäftigen sich mit der richterlichen Schadenschätzung im Rahmen von Art. 42 Abs. 2 OR. Konkreten Ausgangspunkt bildet das Urteil des Bundesgerichts 4A_260/2014 vom 8. September 2014, in dem es um die Berechnung des Erwerbsschadens bei einem Kind ging und insbesondere die Frage des Umgangs mit Statistiken thematisiert worden ist. Das Urteil hat einige Fragen geklärt, aber auch viele offengelassen. Es beschäftigt weiterhin, wie weit das Substanziieren im Rahmen einer richterlichen Schadenschätzung gehen muss, der Umgang mit Erfahrungssätzen, das Beweismass und die Beweiswürdigung und vorgelagert natürlich auch, ob sich das Ermessen auf die Sachverhaltsfeststellung oder die Rechtsanwendung bezieht. In den Beiträgen wird die Gerichtspraxis zusammengefasst, kritisch beleuchtet und ebenso auch untersucht, welche verfahrensrechtliche Auswirkungen die Bestimmung nach sich zieht. Statistische Grundlagen für die Berechnung des Erwerbsschadens Roman Graf, ehem. Mitglied des Genfer Arbeitsmarktobservatoriums (OGMT) und wiss. Mitarbeiter und Forschungsdirektor am Observatoire universitaire de l’emploi (OUE), selbständiger Experte für Lohnfragen und Dozent an der Universität Genf Der Beitrag beschäftigt sich mit den verschiedenen Erwerbsstatistiken. Mit einem Blick auf die Anwendungen in anderen Bereichen, z.B. dem Lohnrechner, wird erörtert, wie die statistischen Daten zu interpretieren und zu würdigen sind. Untersucht werden nebst den individuellen und generellen Einkommensveränderungen insbesondere auch die Fragen zu Median- und Durchschnittswerten sowie die Nutzung von Männer- und Frauenlöhnen. Entwicklungen im Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht Prof. Dr. iur. Stephan Fuhrer, Rodersdorf Prof. Dr. iur. Ueli Kieser, Rechtsanwalt, Vizedirektor IRP-HSG, Zürich Dr. iur. Volker Pribnow, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Haftpflicht und Versicherungsrecht, Baden In den Referaten und Beiträgen wird die neueste Rechtsprechung und Gesetzgebung rund um Personenschäden aufgezeigt und kritisch gewürdigt. W0360_Prospekt_Have_Personenschadenforum_2016.indd 2-3 ab 08.30 Check-in und Kaffee 09.05–09.15 Eröffnung der Tagung 09.15–09.50 Funktion und Kriterien der Adäquanz im Sozialversicherungsrecht Thomas Gächter 09.50–10.25 Die Validierung psychischer Störungen im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung Luciano Martelozzo 10.25–10.55Pause 10.55–11.30 Auswirkungen der neuen Rechtsprechung zu den psychosomatischen Krankheitsbildern auf die medizinische Begutachtung Jörg Jeger 11.30–12.00 Entwicklungen im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht Volker Pribnow 12.00–12.30 Diskussion mit den Vormittagsreferenten 12.30–13.45Stehlunch 13.45–14.15 Entwicklungen im Privatversicherungsrecht Stephan Fuhrer 14.15–14.30 Schadenschätzung: Einführung in das Fallbeispiel Markus Schmid 14.30–15.05 Beweiserleichterung und Erfahrungsregeln in der Berechnung des Personenschadens Bruno Pasquier 15.05–15.25Pause 15.25–16.00 Verfahrensrechtliche Aspekte der richterlichen Schadenschätzung nach Art. 42 Abs. 2 OR Mark Schweizer 16.00–16.30 Statistische Grundlagen für die Berechnung des Erwerbsschadens Roman Graf 16.30-17.00 Diskussion mit den Nachmittagsreferenten anschliessend Apéro, offeriert von Allianz Suisse Anmeldetalon Bitte frankieren HAVE / REAS Postfach 12 8193 Eglisau 02.09.15 15:38
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