Chancen und Risiken bei der Durchsetzung von Kartellschadenersatzansprüchen gegen Mitglieder des LKWKartells „COMP 39824 Trucks“ Wien – 10. Januar 2017 Prof. Christian Langbein, LL.M. Agenda I. Voraussetzungen der Durchsetzung kartellrechtlicher Schadenersatzansprüche II. Durchsetzung von Kartellschadenersatzansprüchen gegen Mitglieder des LKW-Kartells III. Referenzen 2 Chancen und Risiken im Allgemeinen Chancen Risiken • Hohe (Zins-) Forderungen (durch • Strategische „Hartnäckigkeit“ oft lange Kartellzeiten) der Anspruchsgegner • Weitgehende prozessuale und materiellrechtliche Erleichterungen • Solvente Anspruchsgegner 3 • Unsicherheiten bei Berechnung der Anspruchshöhen • Organhaftung bei Nichtdurchsetzung Durchsetzungserleichterungen nach Deutschem Recht und der EU-Kartellschadenersatzrichtlinie Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass jede natürliche oder juristische Person, die einen durch eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht verursachten Schaden erlitten hat, den vollständigen Ersatz dieses Schadens verlangen und erwirken kann. Art. 3 Abs. (1) der Richtlinie 2014/104/EU („Kartellschadenersatzrichtlinie“) 4 Durchsetzungserleichterungen nach Deutschem Recht und der EU Kartellschadenersatzrichtlinie Follow-on Wirkung Verjährungshemmung Passing on Defense Gesamtschuldnerhaftung Schadenschätzung 5 Schadenschätzung • Es wird vermutet, dass Zuwiderhandlungen in Form von Kartellen einen Schaden verursachen. • Der Rechtsverletzer hat das Recht, diese Vermutung zu widerlegen. • Die Höhe des Schadens kann durch das erkennende Gericht geschätzt werden. • Die Geltendmachung des Kartellschadens setzt indes den hinreichend substantiierten Vortrag der Schätzungsgrundlagen in jedem individuellen Einzelfall voraus. Erstellung eines Schadensgutachtens durch hierfür qualifizierten Ökonomen erforderlich 6 Schadenschätzung Verfahren zur Quantifizierung des Schadenersatzes Vergleichsorientierte Verfahren 7 Kostenorientierte Verfahren SimulationsVerfahren Schadenschätzung – Zeitlicher Vergleichsmarkt Die Schadenschätzung über das zeitliche Vergleichsmarktkonzept ist die überlegene Schätzmethode: Der Sachverständige vergleicht in einer gutachterlichen Bewertung den Marktpreis vor und/oder nach dem Kartell mit dem Kartellpreis während des Kartells und ermittelt auf Grundlage eines sämtliche makro- und mikroökonomische Faktoren berücksichtigenden Algorithmus den sogenannten hypothetischen Wettbewerbspreis. 8 Schadenschätzung- Vergleichsmarkt Kartelleffekt Kontrafaktischer Preis in € Einkaufspreis 9 SGP Rechtsanwälte Follow-on Wird wegen eines Verstoßes gegen eine Vorschrift dieses Gesetzes […] Schadenersatz gefordert, ist das Gericht an die Feststellung des Verstoßes gebunden, wie sie in einer bestandskräftigen Entscheidung der Kartellbehörde […] getroffen wurde. Rechtskraft 10 Kartellbehörde oder Gericht Umfang Follow-on im Verfahren •Was sind die kartellbefangenen Waren? Ermittlung 11 Darlegung •Welche Waren wurden konkret bezogen? •Ökonometrische Verfahren Schadensberechnung Sachverhalt •Bezifferung •Steht bereits fest Kausalität •Begründung Schaden Verjährung – Sonderregelung zur Hemmung „Die Verjährung eines Schadenersatzanspruchs […] wird gehemmt, wenn ein Verfahren eingeleitet wird von der Kartellbehörde wegen eines Verstoßes […]“ 12 Beginn: Ende: Einleitung des Kartellordnungswidrigkeitenverfahrens 6 Monate nach Rechtskraft des Kartellordnungswidrigkeitenverfahrens Verjährung – Schadenersatzrichtlinie Die Verjährungsfrist beginnt nicht, bevor die Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht beendet wurde und der Kläger von Folgendem Kenntnis erlangt hat oder diese Kenntnis vernünftigerweise erwartet werden kann: • dem Verhalten und der Tatsache, dass dieses eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht darstellt, • der Tatsache, dass ihm durch die Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht ein Schaden entstanden ist, und • der Identität des Rechtsverletzers. 13 Gesamtschuldnerische Haftung - Umbrella Kartellanten haften für den Kartellschaden als Gesamtschuldner • D.h. die Kartellanten haften für den durch sie selbst und durch die anderen am Kartell beteiligten Unternehmen verursachten Schaden Wahlmöglichkeit des Kartellgeschädigten Haftung für durch Kartellaußenseiter verursachten Schaden sog. „Umbrella Schaden“ • • 14 Haftung grundsätzlich anerkannt Problematisch ist die Darlegung und der Beweis der Kausalität Passing On Defense „Wird eine Ware oder Dienstleistung zu einem überteuerten Preis bezogen, so ist der Schaden nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Ware oder Dienstleistung weiterveräußert wurde “ Grundsatz Keine Anspruchsschmälerung 15 Darlegungs- und Beweislast: Auskunfts- und Herausgabeanspruch: Kartellanten müssen darlegen und beweisen (Vollbeweis, keine Schätzung), dass kein oder ein geringerer Schaden durch Weitergabe an die nächste Marktstufe entstanden ist. Beklagten kommt ein Anspruch auf Auskunft und Herausgabe solcher Informationen und Unterlagen zu, welche erforderlich sind, um die Höhe der Weitergabe des Kartellschadens zu ermitteln Agenda I. Voraussetzungen der Durchsetzung kartellrechtlicher Schadenersatzansprüche II. Durchsetzung von Kartellschadenersatzansprüchen gegen Mitglieder des LKW-Kartells III. Referenzen 16 Fact-Sheet Kartellverfahren Kartellanten 17 • MAN • Daimler • Volvo • Renault • Scania • DAF • Iveco Behörde • EU Kommission Vorwurf • Preisabsprachen • Abstimmung der Einführung von Emissionstechnologien und der Weitergabe der damit verbundenen Kosten an Kunden Fact-Sheet Kartellverfahren II Zeitraum • Oktober 1997 bis 2011 Bußgeld • ca. € 2,7 Mrd. Beendigung Produkte 18 • Kronzeugenantrag von MAN • Mittlere und schwere Lastkraftwagen Materielle Rechtslage 19 Anwendbares Recht • Deutsches GWB (Auswirkungsprinzip § 130 Abs. 2 GWB) • Deutsches GWB für nicht in Deutschland ansässige Unternehmen, soweit Tathandlung in Deutschland Anspruchsgrund • Follow-on Wirkung § 33 Abs. 4 GWB • Einzig zu beweisen: Produkte im Kartellzeitraum von einem Kartellteilnehmer abgenommen Anspruchshöhe • Schadenschätzung • Regelschaden: In 90 % der Fälle 20 % des Einkaufspreises (Oxera Studie 2009) (im LKW Kartell indes kritisch zu beurteilen) • Erforderlicher Vortrag: Tatsachengrundlage Schätzmethode Tatsächlicher Preis ./. hypothetischer Wettbewerbspreis = Schaden Zeitlich Vorher/Nachher (Interpolation) Vorher/Während Nachher/ Während 20 Räumlich Kartellfreier Vergleichsmarkt Simulation Kooperation mit der EE&MC GmbH Die SGP Rechtsanwälte kooperieren im LKW Kartell mit einer der führenden Ökonominnen, namentlich mit Frau Prof. Dr. Dr. Doris Hildebrand Prof. Dr. Dr. Doris Hildebrand Professor für Ökonomie, Universität Brüssel & EE&MC -European Economic & Marketing Consultants GmbH Bonn –Brüssel –Wien 21 Datenpool Die SGP Rechtsanwälte erstellen mit Frau Prof. Dr. Dr. Doris Hildebrand einen Datenpool um die Schadenschätzung robust und kostensensitiv zu ermöglichen. Nach Auffassung von Prof. Dr. Dr. Doris Hildebrand bedarf es im Zeitraum 2012 bis 2016 mindestens 50 Datenpunkte = Neuanschaffungen um eine ökonometrisch robuste Schadenschätzung zu ermöglichen Der Datenpool steht sämtlichen Mandanten der SGP Rechtsanwälte offen 22 Durchsetzungsmaßnahmen Mandatierung SGP Vorbereitung • Erfassung des Sachverhalts • Datengrundlage des Kooperation mit auf Unternehmens die Finanzierung von • Datenpool Kartellschadenersatz • Akteneinsicht EUKommission spezialisierten Unter• Ökonomisches nehmen: zB Creditale Gutachten Prozessfinanzierung 23 Anspruchsschreiben Vergleichsverhandlungen Klage • Gerichtsstand in GesamtschuldDeutschland (zB §32 nerische Haftung ZPO), Art. 6 ROM II • Prozessfinanzierung Strategie für in Österreich ansässige Unternehmen Rechtsdurchsetzung in Deutschland, weil Sitz der relevanten Kartellanten in Deutschland Erfahrene Gerichte in der Handhabung der Kartellschadenersatzverfahren Robuste Rechtsprechung zu Gunsten von Kartellgeschädigten Effektive Rechtsdurchsetzung 24 Strategie für in Österreich ansässige Unternehmen ABER: Anwendbares Recht: Deutsches Recht setzt Tathandlung in Deutschland voraus. Steht erst mit Veröffentlichung des Bußgeldbescheids durch die EU-Kommission (voraussichtlich) im Februar 2017 fest. Verjährung von Ansprüchen aus den Jahren 1997 bis 2001 voraussichtlich am 17. Januar 2017 25 Strategie für in Österreich ansässige Unternehmen Empfehlung: Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung in Deutschland wahren Verjährungsunterbrechung vor dem 17. Januar 2017 in Deutschland Verjährungsverzichtsvereinbarung Durchführung eines Güteverfahrens Agenda I. Voraussetzungen der Durchsetzung kartellrechtlicher Schadenersatzansprüche II. Durchsetzung von Kartellschadenersatzansprüchen gegen Mitglieder des LKW III. Referenzen 27 Auszug unserer Referenzen I 28 Kosmetika Druckchemikalien Pappteller SpülmaschinenTabs Automatische Türsysteme Schienen Oberbaumaterialien Spanplatten Tapeten Service für Wärmetauscher Cappuccino Zucker|Mehl| Schokolade|Bier| Wurst LKWSattelschlepper Auszug unserer Referenzen II BetonZement Betonrohre pflastersteine 29 Silostellgebühr (Mörtel) Transportbeton Sand und Kies Fertiggaragen Brunnenbau Kaffee Kartoffeln Pflanzenschutz Feuerwehrfahrzeuge Betonpumpen Dämmstoffe Mehl Auszug unserer Referenzen III JUVE nominiert SGP Rechtsanwälte für den JUVE Award 2016 „Kanzlei des Jahres für Kartellrecht“. 30 Prof. Christian Langbein, LL.M. Telefon +49 731 140 07-0 Telefax +49 731 140 07-20 [email protected] SGP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.sgp-legal.de München – Ulm – Neu-Ulm – Augsburg – Frankfurt – Dresden – Erfurt – Brüssel 31
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