21. Deutscher Familiengerichtstag 2015 Arbeitskreis 11: Kinderschutz – die Praxis & das Bundesverfassungsgericht Leitung des Arbeitskreises: Richter am OLG Prof. Dr. Stefan Heilmann, Frankfurt am Main & Diplom-Psychologe Dr. Heinz Kindler, München Das Bundesverfassungsgericht hat auf dem Gebiet des Kinderschutzes eine herausragende Position inne, indem es Maßstäbe für gerechtfertigte staatliche Eingriffe in das Elternrecht setzt und damit auch die Grundrechtsposition des Kindes definiert. Seine Rechtsprechung hat damit weitreichende Bedeutung für die familiengerichtliche Praxis und beeinflusst mittelbar Argumentationen von Jugendämtern, Sachverständigen, Verfahrensbeiständen und Rechtsanwälten. Vor allem mit Blick auf die jüngere Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben sich diskussionswürdige Themen: 1) Anforderungen an die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung, bei nicht unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben 2) Anforderungen an die Feststellung einer fehlenden Bereitschaft und/oder Fähigkeit der Sorgeberechtigten zur Abwehr vorhandener Gefahren 3) Anforderungen bei der Klärung der mildesten möglichen, zur Abwehr von Gefahren aber noch geeigneten Mittel 4) Anforderungen an die Abwägung, ob eine Fremdunterbringung insgesamt zu einer verbesserten Situation für das Kind führt 5) Anforderungen an die Feststellung, dass eine Rückführung gegenwärtig eine Kindeswohlgefährdung darstellen würde Diese und andere Problemfelder sollen jeweils unter Einbeziehung der veröffentlichten Rechtsprechung und der sozialwissenschaftlichen Befundlagen beleuchtet und im Hinblick auf Schwierigkeiten und Möglichkeiten des gerichtlichen Vorgehens, einschließlich des Verhältnisses von Jugendamt und Familiengericht sowie der Würdigung von Sachverständigengutachten, diskutiert werden. In der Zusammenschau soll die Frage diskutiert werden, welche Wirkungen die Entscheidungen des BVerfG insgesamt entfalten und wie in der Kinderschutzpraxis mit Blick auf die verschiedenen Grundrechtspositionen konstruktiv mit ihnen umgegangen werden kann.
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