Europäische Kommission - Pressemitteilung Bewältigung der Flüchtlingskrise: Kommission legt Bericht über die Durchführung des gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei vor Brüssel, 10. Februar 2016 Bewältigung der Flüchtlingskrise: Kommission legt Bericht über die Durchführung des gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei vor Auf dem EU-Türkei-Gipfel vom 29. November 2015 haben die Türkei und die EU den gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei aktiviert, um die Zusammenarbeit bei der Unterstützung syrischer Flüchtlinge unter vorübergehendem Schutz sowie der Aufnahmegemeinden in der Türkei zu intensivieren und auch bei der Verhinderung irregulärer Zuwanderung in die EU stärker zu kooperieren. Die Europäische Kommission veröffentlicht heute einen Bericht über die Durchführung des gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei, in dem die Einhaltung der Zusagen im Rahmen des Aktionsplans überprüft wird. Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte dazu: „Ich begrüße die Maßnahmen, die die türkischen Behörden bereits zur Eindämmung der irregulären Migrationsströme getroffen haben, wie die Öffnung des Arbeitsmarkts für syrische Flüchtlinge. Wir sollten uns nicht der Illusion hingeben, dass die Flüchtlingskrise endet, solange ihre tieferen Ursachen – insbesondere der andauernde Krieg und die Gewalttaten in Syrien – nicht definitiv ausgeräumt werden. Wir werden weiterhin zusammen mit unseren türkischen Partnern daran arbeiten, den gemeinsamen Aktionsplan vollständig durchzuführen, so dass wir unsere Zusagen einhalten können, Ordnung in die Migrationsströme zu bringen, gegen Menschenhändler vorzugehen und die irreguläre Weiterreise von der Türkei nach Europa zu verhindern.“ Der EU-Kommissar für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen Johannes Hahn fügte hinzu: „Auf Seiten der EU haben wir die Flüchtlingsfazilität für die Türkei fertiggestellt, so dass in den nächsten zwei Jahren 3 Mrd. EUR für die Bewältigung der Flüchtlingszuströme verfügbar sein werden. Wir arbeiten gemeinsam mit den türkischen Behörden unter Hochdruck daran, den Bedarf genau zu prüfen, damit die Mittel möglichst rasch eingesetzt werden können.“ Die Türkei muss dringend deutliche Fortschritte bei der Verhinderung der irregulären Weiterreise von Migranten und Flüchtlingen von ihrem Hoheitsgebiet in die EU machen, insbesondere durch mehr Maßnahmen an Land. Seit Oktober ist die Zahl der Menschen, die irregulär aus der Türkei in die EU kommen, kontinuierlich zurückgegangen, aber für den Winter sind die Zahlen weiterhin hoch. Im Januar kamen täglich durchschnittlich 2186 Menschen aus der Türkei nach Griechenland, im Oktober waren es täglich 6929 und im Dezember 3575. In dem Bericht werden mehrere konkrete Maßnahmen gewürdigt, die die Türkei bereits zur Umsetzung des Aktionsplans getroffen hat. Nach der Einführung der Visumpflicht am 8. Januar 2016 für die Einreise von Syrern aus Drittländern in die Türkei ist die Zahl der Syrer, die aus dem Libanon und aus Jordanien in die Türkei kommen, deutlich zurückgegangen. Die am 15. Januar 2016 angenommenen Maßnahmen, mit denen Syrer unter vorübergehendem Schutz in der Türkei Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen, bedeuten einen weiteren großen Fortschritt. Die Türkei wird dringend ersucht, ihre Bemühungen zur vollständigen und wirksamen Durchführung des Plans fortzusetzen. Die Türkei sollte die Umsetzung ihres bilateralen Rückübernahmeabkommens mit Griechenland verbessern und bereit sein, das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Rückübernahme für Drittstaatsangehörige ab dem 1. Juni 2016 anzuwenden. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission heute einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts angenommen, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Rückübernahmeausschuss betreffend die Anwendung der Bestimmungen zur Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen zu vertreten ist, um die Anwendbarkeit dieser Verpflichtungen auf Juni 2016 vorzuziehen. Die Türkei sollte auch die Abfangkapazitäten der türkischen Küstenwache ausbauen, ihre Rechtsvorschriften verschärfen und die Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit den EUMitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität intensivieren. Auf Seiten der EU sollte die Unterstützung im Rahmen der kürzlich geschaffenen Flüchtlingsfazilität für die Türkei möglichst bald bereitgestellt werden. Auf der ersten Sitzung des Lenkungsausschusses der Fazilität am 17. Februar sollen gezielte Maßnahmen erörtert werden, die mit den von der EU und den Mitgliedstaaten zugesagten 3 Mrd. EUR finanziert werden können. Der Schwerpunkt wird dabei auf humanitärer Hilfe, Bildung, Integration in den Arbeitsmarkt, Zugang zur Gesundheitsversorgung, sozialer Inklusion und Infrastrukturprojekten liegen. Hintergrund Durch ihre geografische Lage ist die Türkei ein wichtiges Erstaufnahme- und Transitland für Migranten. Das Land beherbergt derzeit mehr als 2,5 Millionen Asylsuchende und Flüchtlinge. Die Türkei unternimmt beachtliche Anstrengungen, um massive humanitäre Hilfe und Unterstützung für einen beispiellosen und stetig wachsenden Zustrom von schutzsuchenden Menschen bereitzustellen, und hat bereits mehr als 7 Mrd. EUR aus eigenen Mitteln zur Bewältigung der Krise eingesetzt. Am 15. Oktober 2015 hat die Kommission mit der Türkei eine Vereinbarung ad referenda über einen gemeinsamen Aktionsplan erreicht, mit dem die Zusammenarbeit beider Seiten bei der Migrationssteuerung in abgestimmter Weise verstärkt werden soll, damit die Flüchtlingskrise bewältigt werden kann. Der gemeinsame Aktionsplan wurde auf dem EU-Türkei-Gipfel vom 29. November 2015 aktiviert. Der Aktionsplan sieht eine Reihe gemeinsamer Maßnahmen vor, die mit hoher Dringlichkeit von der Europäischen Union und der Republik Türkei durchgeführt werden müssen, um die gemeinsamen Herausforderungen in abgestimmter Weise zu bewältigen und die türkischen Bemühungen zur Versorgung der vielen schutzbedürftigen Menschen in der Türkei zu ergänzen. Die Europäische Union – Institutionen und Mitgliedstaaten – hat sich auch zu einem stärkeren politischen Engagement in der Türkei verpflichtet und wird der Türkei umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung stellen, die Durchführung des Fahrplans für die Visaliberalisierung beschleunigen und den Beitrittsprozess der Türkei neu beleben. Weitere Informationen Mitteilung zum Lagebericht zur Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda Anhang 1: Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei – Durchführungsbericht FACTSHEET: Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei Pressemitteilung - Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda: Kommissionsbericht über die Lage in Griechenland, Italien und auf dem Westbalkan Pressemitteilung - Stand des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: Kommission geht in 9 Fällen zur nächsten Verfahrensstufe über FACTSHEET: Bewältigung der Flüchtlingskrise - Griechenland: Lagebericht FACTSHEET: Bewältigung der Flüchtlingskrise - Italien: Lagebericht FACTSHEET: Bewältigung der Flüchtlingskrise – Westbalkanroute: Lagebericht FACTSHEET: Schengenregeln erläutert Die Europäische Migrationsagenda Mitteilung vom 23. September 2015: Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda Mitteilung vom Mittwoch, 14. Oktober 2015: Bewältigung der Flüchtlingskrise: Lagebericht zur Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda Mitteilung vom 15. Dezember: Ein europäischer Grenz- und Küstenschutz und effiziente Sicherung der Außengrenzen Europas IP/16/268 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23) Tim McPHIE (+ 32 2 295 86 02) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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