Bewältigung der Flüchtlingskrise: Kommission legt

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Bewältigung der Flüchtlingskrise: Kommission legt Bericht über die
Durchführung des gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei vor
Brüssel, 10. Februar 2016
Bewältigung der Flüchtlingskrise: Kommission legt Bericht über die Durchführung des
gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei vor
Auf dem EU-Türkei-Gipfel vom 29. November 2015 haben die Türkei und die EU den gemeinsamen
Aktionsplan EU-Türkei aktiviert, um die Zusammenarbeit bei der Unterstützung syrischer Flüchtlinge
unter vorübergehendem Schutz sowie der Aufnahmegemeinden in der Türkei zu intensivieren und auch
bei der Verhinderung irregulärer Zuwanderung in die EU stärker zu kooperieren. Die Europäische
Kommission veröffentlicht heute einen Bericht über die Durchführung des gemeinsamen Aktionsplans
EU-Türkei, in dem die Einhaltung der Zusagen im Rahmen des Aktionsplans überprüft wird.
Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte dazu: „Ich
begrüße die Maßnahmen, die die türkischen Behörden bereits zur Eindämmung der irregulären
Migrationsströme getroffen haben, wie die Öffnung des Arbeitsmarkts für syrische Flüchtlinge. Wir
sollten uns nicht der Illusion hingeben, dass die Flüchtlingskrise endet, solange ihre tieferen Ursachen
– insbesondere der andauernde Krieg und die Gewalttaten in Syrien – nicht definitiv ausgeräumt
werden. Wir werden weiterhin zusammen mit unseren türkischen Partnern daran arbeiten, den
gemeinsamen Aktionsplan vollständig durchzuführen, so dass wir unsere Zusagen einhalten können,
Ordnung in die Migrationsströme zu bringen, gegen Menschenhändler vorzugehen und die irreguläre
Weiterreise von der Türkei nach Europa zu verhindern.“
Der EU-Kommissar für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen Johannes
Hahn fügte hinzu: „Auf Seiten der EU haben wir die Flüchtlingsfazilität für die Türkei fertiggestellt, so
dass in den nächsten zwei Jahren 3 Mrd. EUR für die Bewältigung der Flüchtlingszuströme verfügbar
sein werden. Wir arbeiten gemeinsam mit den türkischen Behörden unter Hochdruck daran, den Bedarf
genau zu prüfen, damit die Mittel möglichst rasch eingesetzt werden können.“
Die Türkei muss dringend deutliche Fortschritte bei der Verhinderung der irregulären Weiterreise von
Migranten und Flüchtlingen von ihrem Hoheitsgebiet in die EU machen, insbesondere durch mehr
Maßnahmen an Land. Seit Oktober ist die Zahl der Menschen, die irregulär aus der Türkei in die EU
kommen, kontinuierlich zurückgegangen, aber für den Winter sind die Zahlen weiterhin hoch. Im
Januar kamen täglich durchschnittlich 2186 Menschen aus der Türkei nach Griechenland, im Oktober
waren es täglich 6929 und im Dezember 3575.
In dem Bericht werden mehrere konkrete Maßnahmen gewürdigt, die die Türkei bereits zur Umsetzung
des Aktionsplans getroffen hat. Nach der Einführung der Visumpflicht am 8. Januar 2016 für die
Einreise von Syrern aus Drittländern in die Türkei ist die Zahl der Syrer, die aus dem Libanon und aus
Jordanien in die Türkei kommen, deutlich zurückgegangen. Die am 15. Januar 2016 angenommenen
Maßnahmen, mit denen Syrer unter vorübergehendem Schutz in der Türkei Zugang zum Arbeitsmarkt
bekommen, bedeuten einen weiteren großen Fortschritt.
Die Türkei wird dringend ersucht, ihre Bemühungen zur vollständigen und wirksamen Durchführung
des Plans fortzusetzen. Die Türkei sollte die Umsetzung ihres bilateralen Rückübernahmeabkommens
mit Griechenland verbessern und bereit sein, das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der
Republik Türkei über die Rückübernahme für Drittstaatsangehörige ab dem 1. Juni 2016 anzuwenden.
In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission heute einen Vorschlag für einen Beschluss
des Rates zur Festlegung des Standpunkts angenommen, der im Namen der Europäischen Union im
Gemischten Rückübernahmeausschuss betreffend die Anwendung der Bestimmungen zur
Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen zu vertreten ist, um die Anwendbarkeit
dieser Verpflichtungen auf Juni 2016 vorzuziehen.
Die Türkei sollte auch die Abfangkapazitäten der türkischen Küstenwache ausbauen, ihre
Rechtsvorschriften verschärfen und die Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit den EUMitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität intensivieren.
Auf Seiten der EU sollte die Unterstützung im Rahmen der kürzlich geschaffenen Flüchtlingsfazilität für
die Türkei möglichst bald bereitgestellt werden. Auf der ersten Sitzung des Lenkungsausschusses der
Fazilität am 17. Februar sollen gezielte Maßnahmen erörtert werden, die mit den von der EU und den
Mitgliedstaaten zugesagten 3 Mrd. EUR finanziert werden können. Der Schwerpunkt wird dabei auf
humanitärer Hilfe, Bildung, Integration in den Arbeitsmarkt, Zugang zur Gesundheitsversorgung,
sozialer Inklusion und Infrastrukturprojekten liegen.
Hintergrund
Durch ihre geografische Lage ist die Türkei ein wichtiges Erstaufnahme- und Transitland für Migranten.
Das Land beherbergt derzeit mehr als 2,5 Millionen Asylsuchende und Flüchtlinge.
Die Türkei unternimmt beachtliche Anstrengungen, um massive humanitäre Hilfe und Unterstützung
für einen beispiellosen und stetig wachsenden Zustrom von schutzsuchenden Menschen bereitzustellen,
und hat bereits mehr als 7 Mrd. EUR aus eigenen Mitteln zur Bewältigung der Krise eingesetzt.
Am 15. Oktober 2015 hat die Kommission mit der Türkei eine Vereinbarung ad referenda über einen
gemeinsamen Aktionsplan erreicht, mit dem die Zusammenarbeit beider Seiten bei der
Migrationssteuerung in abgestimmter Weise verstärkt werden soll, damit die Flüchtlingskrise bewältigt
werden kann.
Der gemeinsame Aktionsplan wurde auf dem EU-Türkei-Gipfel vom 29. November 2015 aktiviert.
Der Aktionsplan sieht eine Reihe gemeinsamer Maßnahmen vor, die mit hoher Dringlichkeit von der
Europäischen Union und der Republik Türkei durchgeführt werden müssen, um die gemeinsamen
Herausforderungen in abgestimmter Weise zu bewältigen und die türkischen Bemühungen zur
Versorgung der vielen schutzbedürftigen Menschen in der Türkei zu ergänzen. Die Europäische Union –
Institutionen und Mitgliedstaaten – hat sich auch zu einem stärkeren politischen Engagement in der
Türkei verpflichtet und wird der Türkei umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung stellen, die
Durchführung des Fahrplans für die Visaliberalisierung beschleunigen und den Beitrittsprozess der
Türkei neu beleben.
Weitere Informationen
Mitteilung zum Lagebericht zur Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen
Migrationsagenda
Anhang 1: Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei – Durchführungsbericht
FACTSHEET: Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei
Pressemitteilung - Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda: Kommissionsbericht über die Lage
in Griechenland, Italien und auf dem Westbalkan
Pressemitteilung - Stand des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: Kommission geht in 9 Fällen
zur nächsten Verfahrensstufe über
FACTSHEET: Bewältigung der Flüchtlingskrise - Griechenland: Lagebericht
FACTSHEET: Bewältigung der Flüchtlingskrise - Italien: Lagebericht
FACTSHEET: Bewältigung der Flüchtlingskrise – Westbalkanroute: Lagebericht
FACTSHEET: Schengenregeln erläutert
Die Europäische Migrationsagenda
Mitteilung vom 23. September 2015: Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische
und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda
Mitteilung vom Mittwoch, 14. Oktober 2015: Bewältigung der Flüchtlingskrise: Lagebericht zur
Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda
Mitteilung vom 15. Dezember: Ein europäischer Grenz- und Küstenschutz und effiziente Sicherung der
Außengrenzen Europas
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