Russische Föderation - Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder

Europäischer Jugendschutzatlas
Russische Föderation
Angelehnt an das deutsche Jugendschutzgesetz und inspiriert von Fragen, die in diesem Zusammenhang an die
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder-und Jugendschutz gerichtet wurden, haben wir die Botschaften zahlreicher
europäischer Länder um Unterstützung bei der Beantwortung der folgenden Fragen gebeten; die diplomatischen
Vertretungen haben uns oft an Informationsquellen in ihrer Heimat verwiesen. Wir bedanken uns herzlich für die
Kooperationsbereitschaft!
Russische Föderation
Bis zu welchem Alter gilt man als Kind oder als Jugendlicher?
Eine Person wird bis 18 Jahre als Kind betrachtet. Es gibt in unterschiedlichen Vorschriften einige spezielle Regelungen für Jugendliche.
Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne
Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?
Kinder jeden Alters dürfen sich an öffentlichen Plätzen (Straßen und Parks) ohne Begleitung Erwachsener aufhalten.
Ist der Aufenthalt in Gaststätten Kindern und Jugendlichen gestattet?
Die Kinder dürfen sich in Gaststätten und Restaurants ohne Erwachsene aufhalten. Ihnen dürfen jedoch keine alkoholischen Getränke oder Tabakwaren gereicht werden.
Ist der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtklubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben Kindern und
Jugendlichen gestattet?
Kinder dürfen sich in Nachtclubs etc. aufhalten. Auch hier darf ihnen jedoch kein Alkohol oder Tabak serviert oder verkauft werden. Die meisten Nachtclubs und –bars haben
ihre eigenen Bestimmungen, die den Zutritt für Personen unter 18 Jahren verbieten.
Ist der Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten (z.B. an Orten, an denen sich Prostituierte aufhalten/
Nachtbars) Minderjährigen gestattet?
Es bestehen keine einheitlichen Regelungen.
Die meisten Einrichtungen haben ihre eigenen Regeln, die den Zutritt für Personen unter
18 Jahren verhindern. Die Polizei kann Kinder, die sich nach 22:00 Uhr an öffentlichen
Plätzen alleine aufhalten, nach Hause bringen.
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Bundesarbeitsgemeinschaft
Kinder- und Jugendschutz
Ist die Abgabe/der Verzehr von alkoholischen Getränken Kindern und Jugendlichen gestattet?
Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist nicht gestattet.
Ist die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen Kindern und Jugendlichen gestattet?
Es gibt keine Regelung, die es verbietet. Die meisten Betreiber haben ihre eigenen Regeln, die den Zutritt für Personen unter 18 Jahren verhindern.
Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen?
Beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen gibt es eine Altersbegrenzung, die mit
der Filmkategorie verbunden ist. Diese ist 16 Jahre.
Ist Kindern und Jugendlichen der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
Kindern und Jugendlichen ist es gesetzlich nicht verboten, sich in Spielhallen aufzuhalten. Den Organisationen verbietet man jedoch, dass Kinder an Glückspielen teilnehmen
dürfen.
Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?
Rauchen ist an vielen öffentlichen Orten nicht verboten. Der Verkauf von Tabakwaren
an Kinder ist verboten.
Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet?
Es ist Kindern und Jugendlichen gestattet Internet-Cafés zu besuchen.
Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen,
Degen etc.) und Waffen?
Das Mitführen von Schusswaffen ist nicht gestattet. Es gibt Einschränkungen für das
Tragen von Messern und anderen Werkzeugen, die an öffentlichen Orten und bei öffentlichen Versammlungen als Waffen benutzt werden könnten.
An wen/welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land
wenden?
Es gibt eine Reihe öffentlicher Instanzen, an denen sich Kinder und Jugendliche direkt
wenden können, wie z. B. Schulen oder die Jugendfürsorge. Zudem gibt es eine Reihe
von privaten Kinderschutzorganisationen. Ausländischen Kindern und Jugendlichen
wird es empfohlen, sich in erster Linie an ihre Botschaften und Generalkonsulate in der
Russischen Föderation zu wenden.
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Kinder- und Jugendschutz
Russische Föderation
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Uliza Mosfilmowskaja 56
119 285 Moskau
Tel.: +7 495 937 95 00
Fax: +7 495 938 23 54
In Notfällen Tel.: +7 495 937 95 00
Siehe auch: http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/02/Botschaft.html
Hilfreiche Internetadressen:
http://www.ombudsman.gov.ru/institut/institut.shtml (Beauftragter für Menschenrechte in der Russischen Föderation)
http://pravorebenka.narod.ru (Russisches Forschungszentrum für Menschenrechte
und Kinderschutz)
http://www.mon.gov.ru (Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation)
Allrussische Telefonseelsorge für Kinder:+7 495 207 73 16
Quelle: Botschaft der Russischen Föderation (10/2008)
Bitte beachten: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz muss darauf hinweisen, dass wir uns
trotz aller Sorgfalt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nicht verbürgen können. Da wir uns ausschließlich auf die Zuverlässigkeit der Informanten, die uns von den Berliner Botschaften der beteiligten Länder
vermittelt wurden, auf deren Sachkenntnis und Präzision verlassen müssen, können Sie die folgenden Angaben
nicht als verbindlich ansehen, und wir können es Ihnen nicht ersparen, dass Sie sich als Nutzer/in nach aktuellen
Angaben weiter umsehen müssen.
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