Europäischer Jugendschutzatlas Russische Föderation Angelehnt an das deutsche Jugendschutzgesetz und inspiriert von Fragen, die in diesem Zusammenhang an die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder-und Jugendschutz gerichtet wurden, haben wir die Botschaften zahlreicher europäischer Länder um Unterstützung bei der Beantwortung der folgenden Fragen gebeten; die diplomatischen Vertretungen haben uns oft an Informationsquellen in ihrer Heimat verwiesen. Wir bedanken uns herzlich für die Kooperationsbereitschaft! Russische Föderation Bis zu welchem Alter gilt man als Kind oder als Jugendlicher? Eine Person wird bis 18 Jahre als Kind betrachtet. Es gibt in unterschiedlichen Vorschriften einige spezielle Regelungen für Jugendliche. Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet? Kinder jeden Alters dürfen sich an öffentlichen Plätzen (Straßen und Parks) ohne Begleitung Erwachsener aufhalten. Ist der Aufenthalt in Gaststätten Kindern und Jugendlichen gestattet? Die Kinder dürfen sich in Gaststätten und Restaurants ohne Erwachsene aufhalten. Ihnen dürfen jedoch keine alkoholischen Getränke oder Tabakwaren gereicht werden. Ist der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtklubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben Kindern und Jugendlichen gestattet? Kinder dürfen sich in Nachtclubs etc. aufhalten. Auch hier darf ihnen jedoch kein Alkohol oder Tabak serviert oder verkauft werden. Die meisten Nachtclubs und –bars haben ihre eigenen Bestimmungen, die den Zutritt für Personen unter 18 Jahren verbieten. Ist der Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten (z.B. an Orten, an denen sich Prostituierte aufhalten/ Nachtbars) Minderjährigen gestattet? Es bestehen keine einheitlichen Regelungen. Die meisten Einrichtungen haben ihre eigenen Regeln, die den Zutritt für Personen unter 18 Jahren verhindern. Die Polizei kann Kinder, die sich nach 22:00 Uhr an öffentlichen Plätzen alleine aufhalten, nach Hause bringen. Europäischer Jugendschutzatlas − Russische Föderation 1 Europäischer Jugendschutzatlas BAJ Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Ist die Abgabe/der Verzehr von alkoholischen Getränken Kindern und Jugendlichen gestattet? Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist nicht gestattet. Ist die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen Kindern und Jugendlichen gestattet? Es gibt keine Regelung, die es verbietet. Die meisten Betreiber haben ihre eigenen Regeln, die den Zutritt für Personen unter 18 Jahren verhindern. Gibt es Beschränkungen beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen? Beim Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen gibt es eine Altersbegrenzung, die mit der Filmkategorie verbunden ist. Diese ist 16 Jahre. Ist Kindern und Jugendlichen der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet? Kindern und Jugendlichen ist es gesetzlich nicht verboten, sich in Spielhallen aufzuhalten. Den Organisationen verbietet man jedoch, dass Kinder an Glückspielen teilnehmen dürfen. Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet? Rauchen ist an vielen öffentlichen Orten nicht verboten. Der Verkauf von Tabakwaren an Kinder ist verboten. Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet? Es ist Kindern und Jugendlichen gestattet Internet-Cafés zu besuchen. Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen? Das Mitführen von Schusswaffen ist nicht gestattet. Es gibt Einschränkungen für das Tragen von Messern und anderen Werkzeugen, die an öffentlichen Orten und bei öffentlichen Versammlungen als Waffen benutzt werden könnten. An wen/welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden? Es gibt eine Reihe öffentlicher Instanzen, an denen sich Kinder und Jugendliche direkt wenden können, wie z. B. Schulen oder die Jugendfürsorge. Zudem gibt es eine Reihe von privaten Kinderschutzorganisationen. Ausländischen Kindern und Jugendlichen wird es empfohlen, sich in erster Linie an ihre Botschaften und Generalkonsulate in der Russischen Föderation zu wenden. 2 Europäischer Jugendschutzatlas − Russische Föderation BAJ Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Russische Föderation Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Uliza Mosfilmowskaja 56 119 285 Moskau Tel.: +7 495 937 95 00 Fax: +7 495 938 23 54 In Notfällen Tel.: +7 495 937 95 00 Siehe auch: http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/02/Botschaft.html Hilfreiche Internetadressen: http://www.ombudsman.gov.ru/institut/institut.shtml (Beauftragter für Menschenrechte in der Russischen Föderation) http://pravorebenka.narod.ru (Russisches Forschungszentrum für Menschenrechte und Kinderschutz) http://www.mon.gov.ru (Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation) Allrussische Telefonseelsorge für Kinder:+7 495 207 73 16 Quelle: Botschaft der Russischen Föderation (10/2008) Bitte beachten: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz muss darauf hinweisen, dass wir uns trotz aller Sorgfalt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nicht verbürgen können. Da wir uns ausschließlich auf die Zuverlässigkeit der Informanten, die uns von den Berliner Botschaften der beteiligten Länder vermittelt wurden, auf deren Sachkenntnis und Präzision verlassen müssen, können Sie die folgenden Angaben nicht als verbindlich ansehen, und wir können es Ihnen nicht ersparen, dass Sie sich als Nutzer/in nach aktuellen Angaben weiter umsehen müssen. Europäischer Jugendschutzatlas − Russische Föderation 3
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