Anhang 9 Vereinigte Arabische Emirate 1) Es besteht die Möglichkeit zur Zulassung zum Export von Halal geschlachtetem Rindfleisch sowie Geflügelfleisch (Hinsichtlich Elektrobetäubung bei Halalschlachtung siehe Anhang 9.1, Gulf Standard, Pkt.3.2.7). Als Grundsatz gilt, dass der gesamte Produktionsablauf nur über für den Export in die VAE zugelassene Betriebe zu erfolgen hat (z.B. Schlachthaus-Zerlegebetrieb-Kühlhaus). 2) Die Exportbedingungen (siehe Anlage 9.1 - Halal Schlachtverordnung) sind dem Betriebsverantwortlichen sowie den im Betrieb tätigen amtlichen Tierärzten nachweislich zur Kenntnis zu bringen. 3) Für die Zulassung ist ein Gutachten des Islamischen Informations- und Dokumentations-Zentrum Österreich erforderlich, in dem festgestellt wird, dass der betreffende Betrieb den Anforderungen gem. § 51 Abs. 1 Z. 1 u. 2 LMSVG entspricht. Die Einhaltung der Bedingungen der Vereinigten Arabischen Emirate ist vom amtlichen Tierarzt im Antrag auf Exportzulassung zu bestätigen. 4) Zulassungsanträge sind mit Originalstempel und Unterschrift an das BMG zu übermitteln. 5) Die Anträge auf Zulassung werden vom BMG an die Veterinärbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate weitergeleitet und die betreffenden Betriebe gelten ab der Zustellung des Zulassungsbescheides vorbehaltlich etwaiger Einwände seitens der Veterinärbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate als zum Export zugelassen. Vor Aufnahme der Exporttätigkeit wird aus Sicht des BMG den Betrieben empfohlen mit der dortigen Veterinärbehörde über die Außenhandelsstelle Abu Dhabi Kontakt aufzunehmen. 6) Eine Kontrolle auf Einhaltung der Exportbedingungen hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen. Die Kontrolle ist als solche zu dokumentieren, auch wenn sie gemeinsam mit Kontrollen gem. § 54 oder § 31 (1) LMSVG stattgefunden hat. Die Kontrollberichte sind bis zum 31.3. des Folgejahres dem BMG vorzulegen. 7) Bei Exportabfertigungen sind die Dokumentationen der Konformität gem. § 52 LMSVG vom Betrieb für die jeweilige Sendung vorzulegen und zu archivieren. 8) Derzeit existiert kein offizielles Veterinärzeugnis. Ein Zeugnisvorschlag wurde den Behörden der VAE übermittelt, der anscheinend bei Exporten akzeptiert wird. Zusätzlich ist ein Halalzeugnis gem. Anhang 9.1., S. 5 auszustellen, welches von einer vom Islamischen Informations- und Dokumentationszentrum offiziell beauftragten Person zu unterfertigen ist.
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